14. November 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. November 1915

Regelungen für den Buß- und Bettag.

    –  Buß- und Bettag. Es wird darauf auf-
merksam gemacht, daß am Bußtage – 17. No-
vember – öffentliche theatralische Vorstellungen,
Schaustellungen (hierzu rechnen auch kinema-
tographische Darbietungen) und sonstige öffent-
liche Lustbarkeiten, mit Ausnahme der Auffüh-
rung ernster Musikstücke, nicht stattfinden dür-
fen. Zu ernsten Musikstücken sind nur Orato-
rien usw., nicht aber auch Musikaufführungen
irgendwelcher Art zu rechnen.

12. November 1915

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. November 1915

Am Buß- und Bettag, dem 17. November, sind Lustbarkeiten jeglicher Art untersagt. Ausnahmen werden gemacht bei ernsten Musikstücken (Oratorien).

Hilden, 12. Nov. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß am Bußtage, 17. Nov., öffentliche theatralische Vorstellungen, Schaustellungen (hierzu rechnen auch kinomathographische Darbietungen) und sonstige öffentliche Lustbarkeiten, mit Ausnahme der Aufführung ernster Musikstücke, an diesem Tage nicht stattfinden dürfen. Zu ernsten Musikstücken sind nur Oratorien, nicht aber auch Musikaufführungen irgendwelcher Art zu rechnen.  

3. November 1915

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 3. November 1915

Ein erneuerter Runderlass der kommunalen Behörden weist darauf hin, dass die Einschränkungen der Lustbarkeiten nicht streng genug durchgeführt werden.

Hilden, 3. Nov. In einem Runderlaß an die kommunalen Behörden weist der Herr Regierungspräsident darauf hin, daß die zu Kriegsbeginn getroffenen Maßnahmen bezüglich der Einschränkung der Lustbarkeiten nicht streng genug durchgeführt werden. Die Zahl der Lustbarkeiten aller Art sei mit der gegenwärtigen ernsten Zeit nicht in Einklang zu bringen. Der Herr Regierungspräsident ersucht deshalb um eine schärfere Durchführung der Maßnahmen. Nach wie vor so heißt es in dem Erlaß, müsse die Bevölkerung des Ernstes der Zeit bewußt bleiben und auch in ihrem Auftreten den Empfindungen der trauernden Eltern, Witwen und Waisen Rechnung tragen.

30. Oktober 1915

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. Oktober 1915

Die diesjährige Herbstkirmes wird, genau wie die im letzten Jahr, einen stillen Verlauf nehmen

Hilden, 30. Okt. Der letzte Sonntag im Oktober ist von jeher in Hilden der zweiten Kirmes, der Herbstkirmes, gewidmet. Heuer wird aber die Kirmes ebenso wie im vergangenen Jahre einen stillen Verlauf nehmen. Lustbarkeiten finden nicht statt, es bleibt bei dem Aufbau einiger Krambuden am Markt. Aus Anlaß dieses Kirmestages findet für die hiesigen Geschäfte ein erweiterter Geschäftsverkehr bis 7 Uhr abends statt. Hiervon ausgenommen sind die Stunden, welche für den Gottesdienst bestimmt sind.

12. August 1914

1914 08 12-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. August 1914

Wenige Tage nach Kriegsbeginn werden Lustbarkeiten als nicht angemessen dargestellt.

Hilden, 12. August. In einer amtlichen Bekanntmachung der Regierung wird darauf hingewiesen, daß Vergnügungen leichter Art (tolle Possen, Tanzlokale, Tingeltangel usw.) dem Ernst der Zeit wenig entsprechen. Auch könnte das dafür ausgegebene Geld besser verwendet werden. Die patriotische Gesinnung des deutschen Volkes würde schon das richtige Maßhalten lehren.