Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. November 1915
Regelungen für den Buß- und Bettag.
– Buß- und Bettag. Es wird darauf auf-
merksam gemacht, daß am Bußtage – 17. No-
vember – öffentliche theatralische Vorstellungen,
Schaustellungen (hierzu rechnen auch kinema-
tographische Darbietungen) und sonstige öffent-
liche Lustbarkeiten, mit Ausnahme der Auffüh-
rung ernster Musikstücke, nicht stattfinden dür-
fen. Zu ernsten Musikstücken sind nur Orato-
rien usw., nicht aber auch Musikaufführungen
irgendwelcher Art zu rechnen.