4. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. September 1918

Billigung der Aufnahme von lungenkranken Rentnern in Invalidenheime

– (Aufnahme lungenkranker Rentenempfänger in
Invalidenheime.) Die Landesversicherungsanstalt der
Rheinprovinz hat die segensreiche Einrichtung getroffen,
lungenkranke Rentenempfänger in Invalidenheimen,
welche meist mit ländlichen Krankenhäusern verbunden
sind, aufzunehmen. Die Aufnahme erfolgt in der
Regel nur gegen Abtretung der Rente. Die ständige
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15. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Januar 1918

Von der ersten Sitzung des Solinger Kriegshilfsauschuss

                        Aus dem Kriegshilfsausschuß.
   Der Kriegshilfsausschuß hielt gestern nachmittag seine erste
Sitzung im neuen Jahre ab. Der Vorsitzende Oberbürgermeister
Dicke dankte den Mitgliedern für ihre fleißige Mitarbeit und bat,
auch in diesem Jahre der Kriegshilfsarbeit die ganze Kraft zu
widmen.
   Der Vorsitzende machte dann diese Mitteilungen: An
Kriegsunterstützung ist in Solingen im Monat Dezember die Summe
von 387 279, 66 Mark ausbezahlt worden. Die Mietsbeihilfe betrug
67 445, 95 Mark für dieselbe Zeit. Für Kleider und Schuhe an Minder-
bemittelte sind bisher insgesamt 1 106 087 Mark ausgegeben worden,
das macht auf den Monat 39 386 Mark. Unterstützung bezogen 9446
Personen.
   Ueber die Tuberkulosefürsorge berichtet Herr Beigeordneter
Wolters: Aus praktischen Gründen ist die Fürsorgestelle für
Tuberkulose in Räumen der Ortskrankenkasse untergebracht worden.
Die bisherige Unterstützung der Solinger Fürsorgestelle durch die
Landesversicherung reichte nicht mehr aus, weil sich die Zahl der
Lungenkranken ganz erheblich vermehrt hat. Diese Erscheinung ist
auch eine Folge des Krieges, denn unter den Kriegsbeschädigten be-
finden sich allein 25 Prozent Lungenkranke. Die Arbeit der Lungen-
werkstätten, deren Zahl im Deutschen Reiche etwa 2000 beträgt, ist
wegen Mangel an Aerzten und Pflegepersonal sehr gehemmt. Ein
Erlaß des Reichskanzlers ordnet nun an, daß in dieser Beziehung
eine Besserung eintreten soll. Die Solinger Fürsorgestelle hat denn
auch eine zweite Krankenpflegerin angestellt und hofft, daß ihr An-
trag an die Landesversicherung um erhöhten Zuschuß genehmigt wird.
Die Erhöhung des Zuschusses ist um so mehr berechtigt, als viele Kranke
die Mitglied von hiesigen Betriebskrankenkassen sind, aber auswärts
wohnen, die hiesige Fürsorgestelle in Anspruch nehmen.

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