27. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. März 1918

Ein defektes Gaslicht hat eine Solinger Familie einen großen Schrecken bereitet.

   Solingen. Kriegsware. In einen heftigen und nach-
haltigen Schreck wurde hier eine Familie versetzt, die zum
Abendessen versammelt war. Die Hausmutter schwang gerade
den Löffel über den Suppentopf, um jedem seine Ration zuzu-
teilen, als plötzlich unter klirrendem Geräusch das Gaslicht
erlosch und die Gesellschaft im Dunkeln saß. Entsetzt sprangen
die Anwesenden auf, denn jeder dachte an eine Fliegerbombe.
Als der Hausvater dann beim Lichte eines Streichhölzchens den
Schaden besah, machte er die Entdeckung, daß durch die Hitze,
die das Hängelicht ausströmt, die Verschraubung, die früher
aus Messing bestand und jetzt aus Zink hergestellt ist, geschmol-
zen und die ganze Beleuchtungseinrichtung in die Suppen-
schüssel gefallen war.

25. März 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Bergheim“ 1900-1924, B 998, S. 58-59

Feindliche Flieger werfen über Köln und Bonn Bomben ab. Auch in Bergheim an der Sieg findet dies Beachtung.

[März] ,, 25    
In der verflossenen Nacht kamen feindliche Flieger von Cöln herüber.
Gegen 11 Uhr begann die Kanonade der Abwehrgeschütze. Nachdem ich
die ganze Geschichte für recht ungemütlich gefunden, verschwand ich mit mein-
ner Tochter im Keller. Plötzlich schwiegen die Geschütze und ich wagte mich
auf die Straße. Doch mußte ich bald das begonnene Gespräch mit dem Nachbarn wieder
abbrechen u. schleunigst mit wieder verduften, da das Surren der Flieger
weiter hörbar wurde und die Abwehrgeschütze von neuem in Tätigkeit traten.
Gestern ging hier ein großer Fes In Cöln u. Bonn hat[t]en die feindlichen
Flieger Bomben abgeworfen, doch ohne wesentlichen Schaden (In Cöln ist auf
der Deutzer Seite eine Holzhütte abgebrannt. Gestern ging hier ein großer Fessel
Ballon nieder. Er schwebte schon früh in bedeutender Höhe über Bergheim,
verfing sich mit einem herabhängenden Drahte in der elektrischen Leitung des
[…] Buschmann, Wilhelmstraße und konnte nun heruntergeholt werden.

Eine Abteilung Soldaten von der Wahner Heide erschien des Mittags mit einem
Auto, photographierte den Ausreißer (der von Mainz stammen soll),
erpackte ihn und führte ihn nach Wahn in Nr. Sicher.

8. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. März 1918

Im Solinger Stadthaus hängen Plakate, wie der Bürger sich wirksam vor Fliegerangriffen schützen kann.

            „Schutzmaßregeln“ bei Fliegergefahr.
   Auf dem Korridor des Solinger Stadthauses
findet der Besucher eine Tafel mit höchst originellen Bildern,
die zeigen, wie man sich bei eintretender Fliegergefahr be-
nehmen soll. Ein Bild zeigt einen Mann, der hinter einem
Maulwurfshaufen „Deckung“ gesucht hat, während gleich neben
ihm eine Bombe krachend auseinanderfliegt. Natürlich wird
der Mann nicht verletzt. Ein anderes Bild warnt das Pub-
likum, sich ins offene Fenster zu legen, dieweil die Gefahr be-
steht, daß er durch Glassplitter verletzt werden könnte. Die
beiden „schönsten“ Bilder sind aber zweifellos diese: Auf dem
ersten wird gezeigt, wie man sich nachts verhalten soll –
man bleibe ruhig im Bett. Auf dem zweiten Bilde mit der
Unterschrift: „So hast du es richtig gemacht“, sieht man in der
Decke und dem Fußboden ein großes Loch, das die Bombe ver-
ursacht hat. Das Sprenggeschoß ist akkurat neben dem Bette
durchgesaust. – Hier ist die Frage aufzuwerfen: Hat es nun
die Bombe oder der Mann, der im Bette lag, „richtig ge-
macht“?

27. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Februar 1918

Die Verdunkelung bei Luftangriffen

             Die Notwendigkeit der Verdunkelung.
   Bei einem der letzten feindlichen Luftangriffe auf die Stadt
Freiburg ist von den zur Abwehr aufgestiegenen Flugzeugen
festgestellt worden, daß die Bewohner bei der Alarmierung, bei
ihrer Flucht in die Keller, die Zimmer beleuchteten, so daß
plötzliche Erhellung des Stadtbilds eintrat, wodurch dem
angreifenden Gegner die Möglichkeit gegeben wurde, sich zu
orientieren und zu einem gezielten Bombenabwurf zu gelangen.
Die Bevölkerung wird daher erneut auf die Notwendigkeit der
Verdunkelung und auf die Gefahren aufmerksam gemacht, die
die Verstärkung der Lichtquellen bei einem feindlichen Flieger-
angriff mit sich bringt.

20. Februar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. Februar 1918

Fliegerangriffe auf Trier

Trier, 18. Febr[uar]. In der Mittagsstunde warfen
feindliche Flieger eine Anzahl Bomben auf die ver-
schiedenen Teile der offenen Stadt Trier, die aber
nur einigen Sachschaden verursachten. Militärischer
Schaden ist nicht angerichtet.

5. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Januar 1918

Schutz bei Luftangriffen suchen

  Gegen Fliegergefahr.
   Die Erfahrung lehrt, daß feindliche Flieger, denen es nicht ge-
lingt, die durch Flugabwehrkanonen geschützten Städte, Werke usw.
anzugreifen, ihre Bomben auf benachbarte Ortschaften abwerfen. Den
Bewohnern dieser Ortschaften ist daher dringend zu raten, während
des Schießens der Flugabwehrkanonen Deckung gegen die Flieger-
bomben zu nehmen.

31. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Dezember 1917

Ein Sachverständiger gibt Tipps zum Verhalten bei Bombenangriffen.

Wie schützt man sich im Hause am besten
               gegen Fliegerbomben?
   Von sachverständiger Seite wird uns hierüber folgendes
geschrieben:
   Nach den bisherigen Erfahrungen ist zu erwarten, daß für
die hiesige Gegend nur Bomben mit Aufschlagzünder ohne Ver-
zögerung verwendet werden, der im allgemeinen beim Aufschlag
auf den ersten Widerstand, sofern dieser eine genügende Stärke
aufweist, in Tätigkeit tritt und die Bombe zur Explosion bringt.
Der Widerstand eines Dachsparrens oder eines Fußbodenbalkens
der hier üblichen Ausführung kann die Explosion bereits ver-
ursachen. Es kann natürlich auch vorkommen, daß eine Bombe
nicht auf Balken fällt, infolgedessen das Dach und möglicher-
weise auch die oberste Decke durchschlägt und dann erst zur Ex-
plosion kommt. In ungünstigen Fällen und bei leichter Aus-
führung der Decken kann die Bombe auch noch die zweite Decke
durchschlagen und auf dem dritten Zwischenboden zur Explosion
kommen. Hierbei wird stets ein Stück der darunterliegenden
Decke infolge Explosionswirkung herunterfallen, so daß auch das
darunterliegende Stockwerk noch als gefährdet anzusehen ist.
Ist die Bombe ein Blindgänger, so ist bei einer derartigen Aus-
führung der Decken noch ein Durchschlagen des dritten Zwischen-
bodens zu erwarten. Bei Eisenbetonboden ist dagegen ein
Durchschlagen der hier zu erwartenden Bomben durch drei
Decken ausgeschlossen. Nach vorstehendem ist der Aufenthalt in
einem Raume, über dem sich außer dem Dach drei Decken in
gediegener Bauausführung befinden, als ungefährlich anzusehen.
   Wenn es sich daher empfiehlt, insbesondere bei leicht ge-
bauten Häusern die unteren Stockwerke oder je nach der Zahl
der Stockwerke den Keller aufzusuchen, so sind in diesen wieder
sonstige Gefahren zu berücksichtigen. In den untersten Stock-
werken, namentlich im Erdgeschoß, ist es wegen der Splitter-
und Explosionswirkung der Bomben, die in unmittelbarer Nähe
des Gebäudes auf die Straße, in den Garten, Hof oder Licht-
schacht fallen, ratsam, an den inneren Wänden, zu beiden Seiten
der Fenster oder unter den Fensterbrüstungen Schutz zu suchen
und dabei Stellen zu vermeiden, die durch die Tür zum un-
mittelbar benachbarten Hinterzimmer hindurch von Splittern
getroffen werden können.
   Auch beim Aufenthalt im Keller ist man nur an den Stellen
sich, die durch die hier besonders starke Splitterwirkung nicht
getroffen werden können, bezw. unsicher, wenn die Kellerfenster
durch einen Vorbau geschützt sind, und nur in den Räumen, die
von dem durchgehenden Treppenhaus bezw. allen sonstigen
durchgehenden Schächten, wie z[um] B[eispiel] Schornsteinen, durch Mauern
getrennt sind, bezw. wenn die Schornsteine bombensicher ab-
gedeckt sind. Am geeignetsten ist daher im allgemeinen ein
entsprechender Mittelraum, der die Möglichkeit aufweist, bei
Verschüttung des Haupteinganges durch einen Nebenausgang
ins Freie zu gelangen. Der Aufenthalt im Treppenhaus muß
unbedingt vermieden werden.

15. Dezember 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 15. Dezember 1917

Bekanntmachung über das Verhalten bei Fliegerangriffen

Bekanntmachung
über das Verhalten bei Fliegerangriffen.

Bei Fliegerangriffen suche jeder Schutz im nächsten
Hause und halte sich von Türen und Fenstern fern.
Fehlt Häuserschutz, so ist Niederwerfen in Gräben
und Vertiefungen geboten. Neugier ist verderblich.
Sehr viele, ja fast die meisten Todesfälle und Ver-
letzungen durch Fliegerangriffe unter der Zivilbevölke-
rung sind allein auf die Neugier der Betroffenen
zurückzuführen. Es kann nicht dringend genug em-
pfohlen werden, sich streng an die vorstehenden Ver-
haltungsmaßregeln zu halten. Der Neugierige kommt
bei einem Fliegerangriff durchaus nicht auf seine
Rechnung und hat höchstens Tod oder Verletzung zu
gewärtigen.
Schleiden, den 7. Dezember 1917.
Der Königliche Landrat.
Graf von Spee.

11. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Dezember 1917

Verstöße gegen die bisher nicht oder unzureichend befolgten Verdunkelungsanordnungen sollen zukünftig strenger geahndet werden.“

        Feindliche Fliegerangriffe.
   Amtlich wird uns geschrieben:
   Die Durchführung der Verdunkelungsmaßnahmen gegen feind-
liche Fliegerangriffe wird von einem großen Teil der Bürgerschaft
und der Werke sehr mangelhaft oder überhaupt nicht erfüllt.
In Zukunft wird gegen Personen, die den diesbezüglichen behördlichen
Anordnungen keine Folge leisten, mit Strafen vorgegangen werden.
   Die Polizeiorgane sind streng angewiesen, jede Zuwiderhandlung
zur Anzeige zu bringen.

22. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. November 1917

Gräfraths Bürgermeister erinnert seine Bürger an die Anordnung des Regierungspräsidenten zu den Verdunklungsmaßnahmen als Schutz vor Luftangriffen

                          Stadtgemeinde Gräfrath.
                                       Anordnung
   betreffend Einschränkung nächtlicher Beleuchtung zum Schutz
                                  gegen Luftangriffe.
   Auf Grund einer gemäß § 4 des Gesetzes über den Belagerungs-
zustand vom 4. Juni 1851 erlassenen Verfügung des stellvertretenden
Generalkommandos des 7. Armeekorps vom 9. September 1917,
2 c Nr. 21 145 – ordne ich hiermit für den Bereich des zum
7. Armeekorps gehörigen Teiles des Regierungsbezirkes folgendes an:
                                         § 1.
   Alle Raumöffnungen (Fenster, Türen, Oberlichter usw.) von
künstlich erhellten Innenräumen (Wohnräumen, Werkstätten, Fa-
briken, Gasthöfen, Kaufläden usw.) – und zwar ohne Rücksicht darauf,
ob sie nach der Straße oder nach Hofräumen, Gärten usw. belegen
sind – müssen nach Eintritt der Dunkelheit mit dicht schließenden
Verkleidungen versehen werden. Sofern letztere nicht lichtundurch-
lässig sind (Fensterläden, Rolläden usw.) müssen sie aus dunkel-
farbigen Stoffen bestehen.
   Verboten ist auch jede Außenbeleuchtung von Geschäften, Waren-
häusern, Theatern, Lichtspielhäusern, Gastwirtschaften, Kaffeehäusern,
Privathäusern, Privatwohnungen und dergleichen.
   Der Gebrauch von Taschenlampen und ähnlichen kleinen Licht-
quellen ist gestattet.
                                         § 2.
   Ausnahmen bei den Vorschriften des § 1 können bei gewerblichen
Anlagen von der Ortspolizeibehörde nach Benehmen mit den Ge-
werbe-Inspektoren gestattet werden.
   Außerdem kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen bis zu dem
Zeitpunkt zulassen, zu dem es möglich ist, die dichtschließenden Ver-
kleidungen anzufertigen oder zu beschaffen.
                                         § 3.
   Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden
auf Grund der angeführten Verfügung des Generalkommandos des
7. Armeekorps vom 9. September 1917 – 2 c 21 146 – mit Geld-
strafe bis zu 60 Mark, an deren Stelle im Unvermögensfalle ent-
sprechende Haft tritt, bestraft.
                                          § 4.
   Diese Anordnung tritt mit dem 1. Oktober in Kraft.
   Düsseldorf, den 19. September 1917.
                               Der Regierungspräsident. gez[eichnet]: Kruse.
                                        ——–
   Indem ich die vorstehende Anordnung des Herrn Regierungs-
präsidenten zu Düsseldorf erneut zur Kenntnis der Bürgerschaft
bringe, ersuche ich dringend, den gegebenen Vorschriften Rechnung zu
tragen und für Abblendung der beleuchteten Räume zu sorgen, da
sonst Bestrafungen eintreten müssen. Etwaige Anträge auf Zulassung
von Ausnahmen gemäß § 2 der Anordnung sind bis länstens zum
25. d[iesen] M[ona]ts hier anzubringen und näher zu begründen.
        Gräfrath, den 16. November 1917.
                                            Der Bürgermeister: Bartlau.

31. Oktober 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 31. Oktober 1917

Anordnung der Verdunkelung zum Schutz vor Fliegerangriffen

Vermischtes.
Schleiden, 29. Okt[ober]. Es wird auf die im
Kreisblatt vom 10. Oktober 1917 Nummer 81 ver-
öffentlichte Polizeiverordnung des Herrn Regierungs-
Präsidenten vom 25. September 1917 aufmerksam
gemacht. Die strenge Durchführung der Verdunkelung
zum Schutze gegen Luftangriffe mag in rein ländlichen
Verhältnissen, wie sie der Kreis Schleiden aufweist,
nicht ohne weiteres jedem einleuchten. Sie ist aber
durchaus geboten, weil es sich weniger darum handelt,
feindlichen Fliegern ein Angriffsziel zu bieten als
vielmehr ihnen die Möglichkeit zu nehmen, sich bei
Nacht im Gelände zurechtzufinden. Die Summe des
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18. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Oktober 1917

In Höhscheid bleiben auf Weisung des Bürgermeisters sämtliche Straßenlaternen als Verdunklungsmaßnahme zum Schutz vor Fliegerangriffen ausgeschaltet

   Höhscheid. Der Mond, Höhscheids Lichtquelle. Unser
Bürgermeister hat die Anordnung des Generalkommandos wegen des
Verdunkelns der Straßen und Häuser zur Eindämmung der Flieger-
gefahr buchstäblich genommen und angeordnet, daß sämtliche
Straßenlaternen ihr Licht nicht mehr leuchten lassen sollen. So
herrscht denn jetzt auf den Straßen Höhscheids tiefe Finsternis und
was das zu bedeuten hat, weiß jeder, der den Zustand unserer Stra-
ßen und Wege kennt. Dieser Mißstand gab dem Genossen Kleist
gestern Anlaß, an den Bürgermeister die Forderung zu richten, ähn-
liche wie in den Nachbargemeinden die Straßenlaternen abzublenden,
die Laternen aber während der Abendstunden brennen zu lassen. Ge-
nosse Kleist führte begründend aus, unter Umständen könne der jetzige
Zustand genau so verhängnisvoll werden, wie ein Fliegerangriff. Der
Bürgermeister lehnte aber jeden Einspruch des Stadtverordneten-
kollegiums gegen seine Anordnung ab und berief sich auf sein Amt
als oberster Polizeibeamter der Gemeinde, dem die Stadt-
verordneten keine Vorschriften zu machen hätten. Er berief sich auf
den bekannten Kautschukparagraphen, der von der Ordnung und –
Sicherheit (!!!) handelt. Von Sicherheit hätte der Bürgermeister nun
nicht sprechen sollen, denn die wird durch das totale Verdunkeln der
Straßen nicht gehoben. Der Dreh auf den bald wieder zunehmenden
Mond kann auch nicht durchschlagen, denn die Herrlichkeit dauert
nicht lange. Uebrigens scheint es sich bei der bürgermeisterlichen Mond
Verordnung mehr um Ersparnisse an Gas zu handeln, als um eine
wirkliche Abwendung der Fliegergefahr. Wer von hoher Stelle aus
unsere Gegend des Abends betrachtet, wir[d] finden, daß von einem
Verdunkeln gar keine Rede sein kann. Das Lichtermeer erstrahlt in
fast ungetrübter Helle, bis es gegen 11 Uhr abends nach und nach
von selbst erlischt. Die Abblendung der Fenster kann meistens beim
besten Willen wegen des dazu nötigen Stoffes nicht erfolgen.

10. Oktober 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. Oktober 1917

Richtlinien für Verhalten bei Fliegerangriff

Bekanntmachung.
Es ist anderwärts bei feindlichen Fliegerangriffen
beobachtet worden, daß ein großer Teil der Bevölke-
rung den von der militärischen Behörde erlassenen
Vorschriften noch nicht überall das nötige Verständnis
entgegenbringt und sich bei Angriffen auf Straßen
und Plätzen aufgehalten hat. Bei Fliegerangriffen
suche jeder Schutz im nächsten Haus und halte sich
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26. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. September 1917

Anordnung weiterer Verdunkelungsmaßnahmen wegen möglicher feindlicher Fliegerangriffe und die Folgen für den Straßenverkehr

      Beleuchtungseinschränkung wegen
                        Fliegergefahr.
   Mit Rücksicht auf die Möglichkeit gesteigerter Angriffstätigkeit
feindlicher Flieger ist eine Anordnung erlassen worden, wonach die
öffentliche Beleuchtung noch mehr als bisher eingeschränkt wird. Da-
nach haben Geschäfte, Warenhäuser, Theater, Kinos, Hotels, Restau-
rants, Cafés, Privathäuser, Privatwohnungen und dergleichen jeg-
liche Außenbeleuchtung zu unterlassen. Die Innenbeleuchtung ist
nicht nur nach der Straße, sondern in gleicher Weise auch nach der
Rückseite abzublenden. Hierzu dienen Vorhänge, Rolläden, dunkel-
blauer Anstrich der Fensterscheiben und mit dunklen Tapeten oder
dunkelblau angestrichenem Papier bespannte Lattenrahmen. Sofern
diese Verkleidungen nicht lichtundurchlässig sind, müssen die Licht-
stellen so abgeblendet oder aufgestellt werden, dass die Beleuchtung
von draußen nicht gesehen wird. Fuhrwerke und Radfahrer haben
wegen der nunmehr entstehenden größeren Verkehrsunsicherheit inner-
halb der größeren Ortschaften stets ihre Fuhrwerke zu beleuchten. Auf
die genaue Innehaltung der Vorschriften über Rechtsausweichen und
Linksüberholen wird besonders hingewiesen. Fuhrwerksleiter und
Radfahrer haben stets die rechte Straßenseite bei Dunkelheit einzu-
halten, insbesondere beim Einbiegen aus einer Straße in die andere
und nicht nur bei einer bevorstehenden Begegnung.

21. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. September 1917

Verdunkelungsmaßnahmen zum Schutz vor feindlichen Fliegerangriffen im gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf angeordnet

                        Mehr Dunkelheit.
   Mit Rücksicht auf die Möglichkeit gesteigerter Angriffs-
tätigkeit feindlicher Flieger sind von dem
kommandierenden General der Luftstreitkräfte umfangreiche
Gegenmaßnahmen getroffen worden. Eine besondere Maß-
nahme besteht in der Schaffung einer großen Verdunkelungs-
zone. Nach den neuesten Bestimmungen fällt in diese Zone
nunmehr auch das ganze Gebiet des Regierungsbezirks Düssel-
dorf. Es ist in diesem Gebiet möglichst jeder nach außen
fallende Lichtschein zu vermeiden. Für die Allgemeinheit kommt
insbesondere in Frage, daß alle Lichtquellen, die zu Reklame-
zwecken dienen, z.B. von Vergnügungsstätten, Kinos, Licht-
schilder der Gasthöfe, die äußeren Schaufensterbeleuchtungen der
Wohnräume, Geschäfts- und Arbeitszimmer durch Vorhänge,
Rolladen oder dunklen Anstrich der Fensterflächen sowohl an der
Straßenseite wie an der Rückseite so abzublenden, daß kein
Lichtstrahl nach außen fällt. Die öffentliche Beleuchtung ist
auch ganz erheblich zu beschränken. Die angeordneten Maß-
nahmen sind vom Einbruch der Dunkelheit bis zur Morgen-
dämmerung zu beachten.