12. Dezember 1918

Soldaten der New Zeeland Division im Schloss Bensberg, 1919 (StAGL L 102/110)

Stadtarchiv Bergisch Gladbach, S 2/87: Aufzeichnungen des Rektors Konrad Grommes aus der Bensberger Besatzungszeit 1918-1926, verfasst 1936 (Kopie).

Konrad Grommes (1864-1934) leitete von 1899 bis 1930 die katholische Volksschule in Bensberg. In einem Erinnerungsbericht beschrieb Grommes nach 1926 die britische Besatzungszeit in Bensberg. Auf dem rechten Rheinufer war im Dezember 1918 ein 30 km großer Brückenkopf um Köln herum von britischen Truppen besetzt worden.  Am 12. und 13. Dezember  1918 rückten englische, schottische, kanadische indische  und  neuseeländische   Truppen  in Bensberg ein. 

Bericht von Konrad Grommes als PDF-Datei

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5. Oktober 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Provinzialverband – Taubstummen- und Blindenwesen, Nr. 7760, Bl. 84.

Der Direktor der Rheinischen Provinzial-Blinden-Unterrichts-Anstalt in Düren Dr. Baldus erkundigt sich beim Landeshauptmann ob die Blinden-Anstalt gegen Fliegerschäden versichert werden soll. Dies wird in Düsseldorf jedoch negativ beschieden.

25. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1918

Die Verdunkelung muss zum Schutz vor Fliegerangriffen überall eingehalten werden. Die Polizei wird dies streng kontrollieren.

  Verdunkelungsmaßnahmen gegen Angriffe aus der Luft.
      Auf Grund einer Verfügung des stellv[ertretenden] Generalkommandos
in Münster müssen alle Oeffnungen (Fenster, Türen, Ober-
lichter usw.) von künstlich erhellten Innenräumen (Wohn-
räumen, also auch Treppenflure, Werkstätten, Fabriken, Gast-
häuser, Kaufläden usw.) und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie
nach der Straße oder nach den Hofräumen, Gärten usw. be-
legen sind, nach dem Eintritt der Dunkelheit mit dicht-
schließenden Verkleidungen versehen werden. Sofern letztere
nicht lichtundurchlässig sind (Fensterläden, Rolläden usw.)
müssen sie aus dunkelfarbigen Stoffen bestehen, oder die
Fenster pp. mit dunklem Anstrich versehen werden. Verboten
ist auch jede Außenbeleuchtung von Geschäften, Warenhäusern,
Theatern, Lichtspielhäusern, Gastwirtschaften, Kaffeehäusern,
Privathäusern und dergleichen. Die Durchführung dieser Ver-
dunkelungsmaßnahmen gegen feindliche Fliegerangriffe wird
aber von einem großen Teil der Bürgerschaft und Werke
mangelhaft bezw. überhaupt nicht erfüllt. Nachdem mehrfach
öffentlich bekanntgegebene Warnungen bei einzelnen Be-
wohnern erfolglos geblieben sind, wird nochmals dringend
darauf aufmerksam gemacht, daß in Zukunft gegen diejenigen
Personen, welche den diesbezüglichen behördlichen Anord-
nungen nunmehr keine Folge leisten, mit strengen Strafen
vorgegangen wird. Die Polizeiorgane sind streng angewiesen,
jede Zuwiderhandlung zur Anzeige zu bringen.

25. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. August 1918

Flieger greifen Köln an und richten vergleichsweise wenig Schaden an.

Zum Fliegerangriff auf Cöln schreibt
die Rhein. Ztg.: Alle zur Warnung der Be-
völkerung berufenen Stellen hatten in dieser
Nacht jedenfalls ihre Pflicht getan. Niemand
kann sagen, daß er nicht rechtzeitig gewarnt
worden wäre. Jeder hat sich in Sicherheit
bringen können, soweit man von Sicherheit
reden kann. Leider ist die Warnung wieder
mißachtet worden, sonst wären bei diesem An-
griff Menschenleben nicht zu beklagen gewesen,
von einer einzigen Ausnahme vielleicht abge-
sehen. Militärisch betrachtet war der Angriff
ein Mißerfolg, wie an den Einschlagstellen er-
sichtlich, denn keine militärische, keine Verkehrs-

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1. August 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Provinzialverband – Taubstummen- und Blindenwesen, Nr. 7760, Bl. 80.

Der Direktor der Rheinischen Provinzial-Blinden-Unterrichts-Anstalt in Düren V. Baldus berichtet am 1. August 1918 vom Fliegerangriff auf Düren.

[Bl. 80 r]
Düren, der 1. VIII 18
Dem Herrn Landeshauptmann
in Düsseldorf
berichte ich, daß beim heutigen Fliegerangriff auf
Düren 25 – 28 Bomben abgeworfen worden sind. Als Opfer
sind bis heute abend 10 Tote und 16 Schwerverletzte – von
denen voraussichtlich noch eine Anzahl sterben werden –
amtlich festgestellt worden. Leichtverletzte melden sich be-
kanntlich selten.
Der in unserem Gebäude liegende Blindgänger wird
[Bl. 80 v]
morgen früh entladen. Bis dahin stellt das hiesige Bateil-
lon eine Wache von 4 Mann.
Außer einer Anzahl geborstener Fensterscheiben ist in und
um den Anstaltsbauten Schaden nicht angerichtet worden.
Wir alle sind mit dem Schrecken davon gekommen.
V. Baldus

14. Juni 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Juni 1918

Die Anweisungen für das Verhalten der Bevölkerung bei Fliegerangriffen erweisen sich als gut und ausreichend.

   –  In die Keller oder hinter Mauern. Wie
einer der letzten Fliegerangriffe bewiesen hat,
sind die für das Verhalten der Bevölkerung
bei Fliegerangriffen erteilten Anweisungen
vollkommen ausreichend, um Verluste zu ver-
meiden. Von den der betreffenden Stadt zu-
gedachten Bomben fielen sieben in einer Ver-
kehrsstraße und in die nähere Umgebung. Ein
Straßenbahnwagen wurde getroffen und zer-
stört. Obwohl die Bomben starke Splitter-
wirkung hatten, beschränkte sich der Personen-
schaden auf zwei Leichtverletzte, eine durch
Bomben- und eine durch Glassplitter. Auch
die Beschädigung durch Glassplitter hätte bei
sachgemäßem Verhalten der betreffenden Per-
son verhütet werden können, wenn sie sich näm-
lich nicht im Hausflur aufgehalten, sondern
in den Keller oder hinter eine Mauer begeben
hätte, wozu ihr reichlich Zeit zur Verfügung
stand.

12. Juni 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. Juni 1918

Berichterstattung zum Fliegerangriff auf Trier

Koblenz, 8. Juni. Am 7. Juni, vormittags
8 ¼ Uhr, warfen mehrere feindliche Flieger Bomben
auf Karthaus und die Umgegend von Trier. Die
Flugabwehr trat in Tätigkeit. Von den 19 abge-
worfenen Bomben fielen 14 teils in die Mosel, teils
auf freies Gelände außerhalb von Ortschaften. Die
übrigen Bomben töteten 4 Personen, verletzten 7
Personen und richteten einigen Sachschaden an.

4. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juni 1918

Solinger Oberbürgermeister verkündet lokale Maßnahmen gegen die „Fliegergefahr“

   Solingen. Maßnahmen gegen die Fliegergefahr
bildeten den Gegenstand einer Beratung, zu welcher der Oberbürger-
meister gestern vormittag den Brandrat und einige Herren aus der
Bürgerschaft eingeladen hatte. Es wurde beschlossen, häufiger die
Verhaltungsmaßregeln gegen die Fliegergefahr zu veröffentlichen,
insbesondere die Vorschrift, daß die Bürger bei Fliegeranwesenheit
sofort die Straßen und Straßenbahnen zu räumen und die Häuser
als Deckung aufzusuchen haben. Eine Alarmierung soll nicht
stattfinden, da Solingen keine offizielle Mitteilung von der
Annäherung von Fliegern erhält. Aus demselben Grunde wird auch
in Barmen, Remscheid und Elberfeld nicht alarmiert. Ferner sollen
die größeren Werke, die nachts arbeiten, ersucht werden, gründlich
abzublenden, um die Flieger nicht anzulocken.

30. Mai 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Provinzialverband – Taubstummen- und Blindenwesen, Nr. 7760.

Bericht des Direktors der Rheinischen Provinzial-Blinden-Unterrichtsanstalt Düren an den Landeshauptmann über den ersten erfolgten Fliegeralarm in Düren und zuvor begangene Probealarme. Weiterlesen

29. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Mai 1918

Verhaltensvorschriften im Umgang mit Fliegerangriffen

– Die nunmehr einsetzenden hellen Sommernächte
veranlassen manchen, sich auch bei Dunkelheit länger
draußen aufzuhalten als bisher. Es sei darum erneut
auf das Verhalten bei Fliegeralarm und Angriffen
hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, daß bei
derartigen Anlässen jeder sofort Straßen und öffent-
liche Plätze verläßt und Deckung in Häusern und
Kellern sucht, auch innerhalb der Wohnungen sich von
Fenstern und Oeffnungen fernhält. Die Durchführung
der Verdunkelungsvorschriften ist trotz der Helligkeit
der Sommernächte notwendig, da gerade bei hellen
Nächten die sich abhebenden künstlichen Lichter einen
ausgezeichneten Richtungspunkt geben.

25. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. Mai 1918

Korrektur der Opferzahlen des Fliegerangriffs auf Köln

Köln, 22. Mai. Von den beim letzten Flieger-
angriff auf Köln Verwundeten sind inzwischen weitere
10 ihren Verletzungen erlegen, so daß die Zahl der
Toten sich auf 35 erhöht. Die Zahl der Verwundeten
beträgt nach endgültiger Feststellung 87.

22. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. Mai 1918

Bericht zum Fliegerangriff auf Köln

Köln, 18. Mai. Heute vormittag, kurz nach
10 Uhr, wurde die Stadt Köln von mehreren feind-
lichen Fliegern angegriffen. Die Flugabwehr trat
in Tätigkeit. Die abgeworfenen Bomben richteten
unerheblichen Gebäudeschaden an. Leider sind einige
Opfer unter der Bevölkerung zu beklagen.
Köln, 19. Mai. Die feindlichen Flieger, die
heute in einer Stärke von 6 Flugzeugen 23 Bomben
auf Köln abwarfen, hatten es, wie schon aus der
Oertlichkeit der Einschlagsstellen der Bomben ersichtlich,
die fast sämtlich auf die verkehrsreichsten Stellen der
innern Stadt fielen, lediglich auf die Bevölkerung ab-
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22. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Mai 1918

Erneuter Hinweis auf die Schutzmaßnahmen, die bei Fliegeralarm zu ergreifen sind

                Bei dem letzten Fliegeralarm,
der auf Grund gemeldeten Anfluges feindlicher Flieger angeordnet
werden mußte, hat es sich verschiedentlich gezeigt, daß die Bevölke-
rung die erlassenen Vorschriften nicht in genügender Weise beachtete.
Das dringend notwendige Aufsuchen von Deckung ist sehr
häufig unterlassen worden. Vielfach blieben sogar die Fahrgäste in
den infolge des Fliegeralarms haltenden Straßenbahnen sitzen,
anstatt dieselben zu verlassen und Schutz in den nächstgelegenen
Häusern zu suchen. Es wird erneut und eindringlich auf daß unbe-
dingt erforderliche Aufsuchen von Deckung hingewiesen, da leider
die meisten Opfer bei Fliegerangriffen dadurch hervorgerufen werden,
daß die Bevölkerung sich noch auf der Straße aufhält.
   Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß es sich empfiehlt, bei
Fliegeralarm die Fenster zu öffnen. Der starke Luftdruck
der zerspringenden Bomben zersplittert die Scheibe der geschlossenen
Fenster, schleudert die Splitter mit großer Kraft in die Wohnungen
hinein, wodurch die in den Zimmern sich aufhaltenden Personen
schwer verletzt werden können. Dies geschieht sogar, wenn Bomben
in größerer Entfernung zerspringen.
   Eine besondere Gefahr bilden auch die großen Schaufenster der
Verkaufsläden. Unter allen Umständen müssen namentlich Massen-
ansammlungen von Personen in den Verkaufsräumen z[um] B[eispiel] Fleisch-
oder Gemüseläden, vermieden werden. Die Käufer müssen bei Flieger-
alarm den Laden so schnell wie möglich verlassen, und in den
nächsten Häusern Schutz suchen.
   Da es vorkommen kann, daß die Alarmsirenen nicht überall ge-
hört werden, so wird nochmals darauf hingewiesen, daß es Pflicht
eines jeden besonnenen Einwohners ist, den Fliegeralarm nach Mög-
lichkeit zu verbreiten, um seine Mitmenschen, die in Unkenntnis der
Gefahr sind, vor Schaden zu bewahren.

24. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. April 1918

Umfangreiche Hinweise zu Verdunkelungs- und anderen Schutzmaßnahmen bei Fliegeralarm

                           Die Abblendung.
   Von militärischer Seite ist erneut darauf hingewiesen
worden, daß die Verdunkelungsmaßnahmen in der Stadt,
namentlich die der Privathäuser usw. vielfach noch immer
nicht genügend durchgeführt sind. Die Abdunkelung soll dem
feindlichen Flieger die Orientierung erschweren und damit un-
möglich machen, sein Ziel zu erreichen. Tatsächlich haben
bereits mehrfach feindliche Flieger durch die im Westen völlig
durchgeführte Verdunkelung die Orientierung derart verloren,
daß sie innerhalb unserer Linien landeten. Andererseits sind
vielfach Bomben auf militärisch und wirtschaftlich ganz be-
deutungslose Stellen abgeworfen worden, nur weil diese hell
erleuchtet waren. Die Verdunkelung vermindert also auch die

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16. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. April 1918

Einwände gegen die Verdunkelungsmaßnahmen und ihre Erwiderung

                          Zur Verdunkelung.
   Die Einwendungen gegen die auf militärische Anordnung hin
vorgenommenen Verdunkelungsmaßnahmen wollen noch immer nicht
verstummen. Es wird vor allem zum Ausdruck gebracht, daß von
den Privatleuten eine völlige Abblendung der Lichtquellen gefordert
sei, während die industriellen Anlagen und die Eisenbahnen in hellem
Lichte erstrahlten, wodurch die Abblendung der Privatwohnungen
und die starke Einschränkung der Straßenbeleuchtung wertlos würde.
   Demgegenüber wird von militärischer Seite darauf hingewiesen,
daß auch die Industrie und die Eisenbahnen verpflichtet sind, ihre
gesamte Beleuchtung entsprechend abzublenden, um dem feindlichen
Flieger die Fernorientierung zu nehmen. Die Durchführung dieser
Maßnahme erfordert jedoch bei der Schwierigkeit in der Beschaffung
der hierzu benötigten Werkstoffe und Arbeitskräfte mit Rücksicht auf
die große Zahl der in Frage kommenden Lichtquellen naturgemäß
längere Zeit. Anderseits wird der Industrie durch rechtzeitige

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