Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1918
Die Verdunkelung muss zum Schutz vor Fliegerangriffen überall eingehalten werden. Die Polizei wird dies streng kontrollieren.
Verdunkelungsmaßnahmen gegen Angriffe aus der Luft.
Auf Grund einer Verfügung des stellv[ertretenden] Generalkommandos
in Münster müssen alle Oeffnungen (Fenster, Türen, Ober-
lichter usw.) von künstlich erhellten Innenräumen (Wohn-
räumen, also auch Treppenflure, Werkstätten, Fabriken, Gast-
häuser, Kaufläden usw.) und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie
nach der Straße oder nach den Hofräumen, Gärten usw. be-
legen sind, nach dem Eintritt der Dunkelheit mit dicht-
schließenden Verkleidungen versehen werden. Sofern letztere
nicht lichtundurchlässig sind (Fensterläden, Rolläden usw.)
müssen sie aus dunkelfarbigen Stoffen bestehen, oder die
Fenster pp. mit dunklem Anstrich versehen werden. Verboten
ist auch jede Außenbeleuchtung von Geschäften, Warenhäusern,
Theatern, Lichtspielhäusern, Gastwirtschaften, Kaffeehäusern,
Privathäusern und dergleichen. Die Durchführung dieser Ver-
dunkelungsmaßnahmen gegen feindliche Fliegerangriffe wird
aber von einem großen Teil der Bürgerschaft und Werke
mangelhaft bezw. überhaupt nicht erfüllt. Nachdem mehrfach
öffentlich bekanntgegebene Warnungen bei einzelnen Be-
wohnern erfolglos geblieben sind, wird nochmals dringend
darauf aufmerksam gemacht, daß in Zukunft gegen diejenigen
Personen, welche den diesbezüglichen behördlichen Anord-
nungen nunmehr keine Folge leisten, mit strengen Strafen
vorgegangen wird. Die Polizeiorgane sind streng angewiesen,
jede Zuwiderhandlung zur Anzeige zu bringen.