29. August 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. August 1917

Verurteilung Musiklehre wegen unbefugtem An- und Verkauf von Schinken

Bekanntmachung
Der Organist und Musiklehrer Ludwig Müller in
Gemünd ist durch Strafbefehl des königlichen Amts-
gerichts zu Euskirchen vom 9. Juli 1917 wegen der
Beschuldigung, im März 1917 zu Gemünd und Eus-
kirchen unbefugt und ohne Fleichkarte einen Schinken
angekauft und weiter verkauft zu haben, zu einer
Geldstrafe von 20 M[ar]k event[uell] einer Gefängnisstrafe
von einem Tage für je 5 M[ar]k verurteilt worden.
Schleiden, den 22 August 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf von Spee.