2. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. August 1917

Der Erfindungsreichtum der Firma Buscher (Solingen) bei Lohnsenkungen ruft den Widerstand der drei Metallarbeitergewerkschaften hervor

               Ein sonderbares Lohnsystem.
   Mit dem merkwürdigen Lohnsystem der Firma Buscher be-
schäftigte sich gestern abend eine Versammlung, die von dem
Deutschen Metallarbeiter-Verband, dem Industriearbeiter- und dem
Christlichen Verband nach dem Restaurant Nied im Grünewald
einberufen war. Die Firma Buscher hat „das Teilen“ zum Prinzip
erhoben. Sie „teilt“ mit ihren Arbeitern, – aber nicht etwa den
erzielten Kriegsgewinn, sondern sie teilt mit ihnen den – Ar-
beitslohn. Das ist, vom Unternehmerstandpunkt aus betrachtet,
wohl die glorreichste Idee des 20. Jahrhunderts. Von der allge-
meinen Anerkennung dieser seiner Erfindung scheint Herr Buscher
aber nicht sehr überzeugt zu sein, denn er hatte es vorgezogen, trotz
schriftlicher Einladung nicht in der Versammlung zu erscheinen.

   Rapp vom Deutschen Metallarbeiter-Verbande übernahm es,
die „Schönheiten“ dieses Lohnsystems in das rechte Licht zu rücken,
und er fand den ungeteilten Beifall der Versammlung, als er ver-
sicherte, daß die Solinger Arbeiterschaft sich so etwas nicht gefallen
lassen werde. Das Buschersche Lohnsystem beruht auf der Berech-
nung von Grundlöhnen, die bei Akkordarbeit überschritten werden
können. Der Lohnbetrag nun, der höher ist als der Grundlohn,
wird geteilt. Die eine Hälfte erhält der Arbeiter, die andere Hälfte
überweist Herr Buscher nicht etwa einem wohltätigen Zweck, sondern
er steckt sie in die eigene Tasche. Männliche Arbeiter im Alter bis
zu 15 Jahren erhalten 18 Mark, bis 16 Jahren 21 Mark, bis 20
Jahren 30 Mark, bis 25 Jahren 42 Mark und ältere Arbeiter
48 Mark. Bei den weiblichen Arbeitern schwankt der Grundlohn
zwischen 21 und 27 Mark. Es handelt sich hier um Wochen-
löhne. Die Ueberstunden bezahlt Herr Buscher nicht etwa mit
einem höheren Satze, nein, er macht es genau umgekehrt, für Ueber-
stunden zahlt er nur die Hälfte des Grundlohnes.
   Eine Versammlung der Arbeiter des B.schen Betriebes hat gegen
diese unsinnige Wirtschaft protestiert und die Verbandsleitung be-
auftragt, mit der Firma B. zu verhandeln. Die Firma lehnte aber
Verhandlungen „strikte“ ab und wollte nur mit dem Arbeiter-
Ausschuß zu tun haben. Von der Wahl eines solchen Ausschusses
wie sie das Gesetz vorschreibt, kann wohl nicht gut die Rede sein,
denn eines seiner Mitglieder war am Tage nach der Wahl baß er-
staunt, als man ihm mitteilte, er sei auch „gewählt“ worden. Der
Mann wußte von nichts! Herr Buscher gefällt sich nämlich
auch darin, die Herrlichkeit des verflossenen russischen Zaren in seinem
Fabrikreiche wieder aufleben zu lassen. Er hat eine ganze Anzahl
von Ukasen an sein Arbeitervolk gerichtet, deren Schönheiten wir
an einem Beispiele aufzeigen wollen. Unterm 10. Juli 1917 erging
dieser Befehl:
                       Bekanntmachung
      Auf Grund der Besprechung mit dem Arbeiterausschuß und
   den Ersatzmännern am Sonntag den 8. d[iesen] M[ona]ts wiederhole ich
   nochmals zur allgemeinen Kenntnisnahme daß ich bereit bin, den
   Grundlohn für die älteren Arbeiter etwas zu erhöhen oder auf
   Wunsch auch das jetzige Verrechnungssystem fallen zu lassen unter
   entsprechender Kürzung der Ak[k]ordlöhne. Weitere Verhandlungen
   auf Grund dieser Basis (!!) können stattfinden.
      Wer sich hiermit einverstanden erklärt, soll sich bis Donners-
   tag Abend auf dem Kontor oder beim Meister melden.
      Für alle anderen nehme ich an, daß ihnen die Arbeits-
   bedingungen nicht zusagen und ihre Entlassung wün-
   schen. Der Austritt kann dann sofort erfolgen. Lebens-
   mittelkarten sind vorschriftsmäßig abzugeben.
      Irgendwelche Beeinflussung oder Agitation in
   meinem Betriebe wird strengstens verboten und in gegen-
   teiligem Falle mit sofortiger Entlassung geandet.
      Solingen, den 10. Juli 1917.
                                                      Buscher.“
   Diese Aufforderung hat B. zweifellos nur deshalb erlassen, weil
er genau wußte, daß sich die Arbeiter nicht auf dem Kontor melden
würden. Als nun die Organisationen dazu übergingen, einen Lohn-
tarif auszuarbeiten, um ihn der Fimra zu präsentieren, kam B. plötz-
lich auch mit einem neuen Vorschlage, der seinem Erfindergeist alle
Ehre macht. Er schlug vor, die Lohnteilerei fallen zu lassen,
wenn – die Akkordlöhne ganz erheblich beschnitten würden und der
gemachte Schrot in Abzug gebracht würde. Die Berechnung der
Lohnausfälle für Schrot dachte sich der Buscher so: Der Arbeiter
bezahlt für einen Minenboden, der verunglückt ist, 80 Pf[enni]g. Das
ist derselbe Preis, den Herr B. auch von seinen Abnehmern erhält,
so daß es ihm beinahe gleichgültig sein kann, ob Schrot oder brauch-
bare Ware herauskommt. Den Unternehmergewinn hat er auf alle
Fälle im Sack, denn der Preis für das Rohmaterial beträgt nur
40 Pf[enni]g. Um nun eine Handhabe zu erhalten, durch die er dem
Kriegsamt gegenüber sein Verhalten rechtfertigen könne, ließ er
wieder eine Abstimmung in seinem Kontor vornehmen, nachdem er
vorher versucht hatte, seine Arbeiter mit dieser Stilübung einzu-
schüchtern:
      Wie ich dem Ausschuß mehrfach erklärt, bin ich weit-
   gehenst entgegen gekommen (!!) und (!!) wenn nun
   nicht endlich wieder Ruhe eintritt, bin ich gezwungen die
   Kriegsamtsstelle wegen Rückgang der Produktion Meldung zu
   erstatten, und unter Entlassung eines Teiles der Arbeiter nu
   noch mit einer Schicht arbeiten zu lassen.          J. Buscher.
   Leider muß gesagt werden, daß die Arbeiter nicht die richtige
Antwort hierauf gefunden haben. Es sollte darüber abgestimmt
werden, welches von Buschers Lohnsystem den Arbeitern das „an-
genehmste“ sei. Den Arbeitern wurde also zugemutet, darüber
„abzustimmen“, ob sie gerupft oder gezwickt werden wollten. Von
über 60 Arbeitern stimmten 17 für die Lohnteilerei, 15 dagegen,
und 7 – gaben weiße Zettel ab!
   Buscher soll behauptet haben, das Lohnsystem sei ausdrücklich
vom Kriegsamt empfohlen, doch bestreitet er das jetzt, wohl weil
er merkt, daß das Hündchen Flöhe kriegt. Ein Beamter des Kriegs-
amtes war nämlich in der gestrigen Versammlung anwesend und
wird an seine Behörde Bericht erstatten. Gerade Buscher hat es
nicht nötig, den Arbeitern am Lohne zu zwacken, denn sein jähr-
licher Kriegsgewinn beläuft sich nach oberflächlicher Schätzung auf
die Summe von über 120 000 Mark! Es hat den Anschein, als ob
auch andere Unternehmer im hiesigen Bezirke neidvoll
Auf ihren Kollegen Buscher schauen und demnächst versuchen werden,
ähnliche wie das Buschersche Lohnsystem einzuführen. Diesen Ver-
suchen wollen die Gewerkschaften von vornherein einen Riegel vor-
schieben, weshalb sie beim Generalkommando gegen Buscher Be-
schwerde erhoben haben. Buschers Vorgehen hat selbst in dieser
Zeit des Burgfriedens eine tiefe Erregung in die Solinger Arbeiter-
schaft gebracht. Die Gewerkschaften tun jetzt alles, um ein halb-
wegs erträgliches Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeit-
gebern zu schaffen. Wenn so verfahren wird wie bei Buscher, dann
hört die Gemütlichkeit auf!
   Witte vom Industriearbeiter-Verband und Hebborn vom
Christlichen Verband sprachen sich im gleichen Sinne wie Rapp aus,
der noch mitteilte, daß Buscher jetzt den Grundlohn der älteren Ar-
beiter von 48 auf 51 Mark erhöht habe, wofür er aber den jugend-
lichen Arbeitern den Lohn um 5 Prozent gekürzt habe. Gegen
die Wahl des Fabrikausschusses bei Buscher wird Protest eingelegt,
weil sie ungesetzlich ist.
   Mit der Aufforderung, sich den bestehenden Organi-
sationen anzuschließen, weil nur diese die Interessen
der Arbeiter wirksam vertreten können, fand die gut verlaufene
Versammlung ihren Abschluß. Weiterlesen

4. Mai 1916

Blogbeitrag_Spann

RWWA Abt. 11

Der kaufmännische Angestellte Paul Weber, der Firma Felten & Guilleaume diente während des Ersten Weltkrieges als Unteroffizier des Landsturm Battalions Siegburg 32 / VIII. Er hatte während seines Fronteinsatzes eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem deutschen Staatsfiskus, der die Zuwendungen durch den Arbeitgeber als steuerpflichtig ansah. Weber gewann diesen Rechtstreit nach zwei Jahren anhaltenden Schriftverkehrs, während er gleichzeitig an der Front des Ersten Weltkrieges kämpfte.
Bearbeitet von Georg Spann.

Der Vorsitzende                                                                   Cöln-Deutz, den 4. Mai 1916.
der Veranlagungs-Kommission                                     
für das rechtsrheinische Cöln
und den Landkreis Mülheim a/Rhein.

Auf Ihre Berufung gegen die Veranlagung für 1915 teile
ich Ihnen mit, dass die Ihnen bezw. Ihrer Familie von der Firma
während Ihrer Zugehörigkeit zum Militär gewährten Zuwendungen
als steuerpflichtig angesehen werden.

Es ist festgestellt, dass die Akt.-Ges. Felten &
Guilleaume das Anstellungsverhältnis, wenn auch unter veränderter
Grundlage, als weiterbestehend ansieht. An Stelle des Gehaltes
gewährt das Werk Ihnen eine bestimmte, in bestimmten Zeitabschnit-
ten zu erhebende Summe als Entgelt für früher geleistet Dienste
und um Ihre Arbeitskraft auch nach Rückkehr aus dem Felzuge dem
Werke zu erhalten. Diese Zuwendung ist zur Befriedigung laufender
Bedürfnisse des Empfängers bestimmt und dient auch dazu (6,4 des
Einkstges.), stellt daher ein nach § 14  a.a.O. steuerpflichtiges
auf fortlaufende Einnahmen beruhendes Einkommen dar. Eine Gegen-
äusserung dazu stelle ich Ihnen anheim. etc  etc.

Herrn
Paul Weber, Kaufmann,
Cöln-Mülheim
Frankfurterstr. No. 12.

26. Mai 1915

BAST_26_05_1915_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Mai 1915

Um der “Lohndrückerei” in der Militäreffektenindustrie, die auch in Solingen ein Geschöpf des Krieges ist, Einhalt zu gebieten, veröffentlicht die „Bergische Arbeiterstimme“ Auszüge aus dem Reichstarifvertrag.

Heeresverwaltung und Heimarbeiter.
   Um der Lohndrückerei in der Militäreffektenbranche,
besonders bei den Heimarbeitern, ein Ende zu bereiten, hat das
Kriegsministerium in einem Erlaß bestimmt, daß bei Vergebung von
Näharbeiten der dafür zu zahlende Lohn den Arbeitsleistungen an-
gemessen sein und den örtlichen Verhältnissen entsprechen muß. Ein
angemessener Lebensunterhalt muß durch den gezahlten Lohn garan-
tiert sein. Der Auftragnehmer soll gehalten sein, mindestens
75 Prozent der von der Heeresverwaltung gezahlten Stücklöhne an
die Personen abzuliefern, die die Arbeit leisten müssen. Die rest-
lichen 25 Prozent sollen sich auf Auftragnehmer, Zwischenmeister usw.
verteilen. An den 75 Prozent dürfen sich Zwischenmeister nur für
die selbst geleistete Arbeit beteiligen.
   Dieser Erlaß soll zweifellos dazu beitragen, den vielen Miß-
ständen, die sich in der Militäreffektenindustrie währen des Krieges
herausgebildet haben, zu begegnen.
   Auch in Solingen haben sich in der hier neu eingeführten
Militäreffektenbranche Verhältnisse eingebürgert, die man als un-
haltbar bezeichnen muß. In jeder Sitzung hat sich das Gewerbe-
gericht mit Klagen von Arbeitern und Arbeiterinnen zu befassen, die
wegen Lohnstreitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber klagen müssen.

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26. Januar 1915

BAST_26_01_1915_H

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Januar 1915

Beschwerde über zu niedrige Löhne, die Solinger Firmen, die Heeresaufträge erhielten, zahlen

   Gräfrath. Schlechte Löhne in der Militär-
industrie. Die Firma Lüttgens u[nd] Engels an der
Gasstraße fabriziert Militärstiefeleisen. Die Tatsache, daß die
Firma in Tag- und Nachtschichten arbeiten läßt, beweist, daß
sie mit Aufträgen überhäuft ist. Wer aber glaubt, daß die
Arbeiter von dem Goldstrom, der sich jetzt in den „Arnheim“
der Firma ergießt, ihren Anteil in Gehalt eines anständigen,
auskömmlichen Lohnes mitbekommen, der irrt sich. War da
ein 24jähriger Arbeiter, dessen Beruf durch den Krieg voll-
ständig danieder liegt, auf die Idee gekommen, sein Brot im
Dienste der Firma Lüttgens u[nd] Engels zu verdienen. Der
Mann wurde auch angenommen und an der Abschneidemaschine
beschäftigt, also an einer rein mechanischen Arbeit, die keinerlei
Vorkenntnisse erfordert. In einer 11½stündigen Nachtschicht
verdient der Arbeiter im Akkord sage und schreibe 4 Mark.
Ein 42jähriger Arbeiter, der dieselbe Arbeit macht, hatte in der
gleichen Zeit nur 3 Mark verdient. Das sind 35 und 26 Pf[enni]g
Stundenlohn. Wie Arbeiter mit solchen „Riesenlöhnen“ in
diesen teuren Zeiten ihre Familie ernähren sollen, ist das
Geheimnis der Firma Lüttgens u[nd] Engels. Wir empfehlen
dem Generalkommando auf die verschiedenen Firmen im
Kreise Solingen, die sich mit Militärarbeiten beschäftigen, ein
wachsames Auge zu haben, da uns schon über mehrere Firmen
Klagen zugegangen sind.

22. Januar 1915

BAST_22_01_1915_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Januar 1915

Lage und Entwicklung der Gewerkschaften in der Textilindustrie im Verlaufe der ersten Kriegsmonate bestimmte die Bezirkskonferenz des Deutschen Textilarbeiter-Verbandes in Elberfeld.

            Konferenz der Textilarbeiter des
                    bergischen Landes.
   Am Sonntag war im Volkshause in Elberfeld eine vom Deutschen
Textilarbeiter-Verband einberufene Konferenz des bergischen In-
dustriebezirks, auf der die Filialen Barmen, Elberfeld, Haan,
Langenberg, Neviges, Ronsdorf und Wülfrath durch
99 Delegierte vertreten waren. Die Tagesordnung lautete: Die Auf-
gaben des Verbandes während und nach dem Kriege. Referent war
Verbandsvorsitzender Kollege Karl Hübsch aus Berlin. Weiterlesen