Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Februar 1915
Weil auch in Solingen die sogenannte Militäreffektenindustrie im Krieg eine enormen Bedeutung gewonnen hat, berichtet die „Bergische Arbeiterstimme“ ausführlich über die Bestimmungen des auf Reichsebene gerade abgeschlossenen Tarifvertrages für Kriegsausrüstungsgegenstände.
Ein Tarif für Kriegslieferanten.
Im oberen Kreise Solingen hat sich seit
Ausbruch des Krieges eine ziemlich lebhafte Fabrikation von
Kriegsbedarf in Ledersachen aufgetan. Um die teilweise
anarchistischen Arbeits- und Entlohnungsverhältnisse zu regeln,
ist nach mehrtägigen Verhandlungen, die unter Mitwirkung
des Kriegsministeriums und der Feldzeugmeisterei zwischen
den Militärausrüstungsfabrikanten (oder „Kriegsleder–
ausrüstungsverband“) und dem Verbande der
Sattler und Portefeuiller gepflogen worden
sind, ein Reichstarif zustande gekommen, der mit dem kommen-
den 1. März in Kraft tritt. Bei der Bedeutung die augen-
blicklich diese Industrie im Kreise Solingen hat, geben wir die
nachstehenden Ausführungen eines Mitarbeiters über den
neuen „Kriegstarif“ wieder:
Es sei gleich vorweg bemerkt, daß jedem Fabrikanten, der gegen
die Bestimmungen dieses Reichstarifs verstößt, die Lieferungen für
das Heer entzogen werden können und auch entzogen werden. Da
alle Lieferungen nunmehr durch die Hand des Kriegs-Leder-Aus-
rüstungsverbandes gehen, ist eine scharfe Kontrolle möglich. Aus
dem Tarife selbst seien diese Positionen hervorgehoben: Die regel-
mäßige Arbeitszeit soll für alle Betriebe 53 Stunden betragen. Die
Einteilung der Arbeitszeit bleibt jedem Betriebe überlassen, ist jedoch
möglichst einheitlich zu regeln. An den Tagen vor Ostern, Pfingsten
und Weihnachten wird nur 6 Stunden gearbeitet ohne Lohnabzug
für Zeitlohnarbeiter. Die auf Zeitlohn beschäftigten Arbeiter er-
halten die vom Arbeitgebern angeordneten Feiertage, entsprechend
ihrem Verdienst, bezahlt.
Ueberstunden sind möglichst zu vermeiden. Für die
vom Arbeitgeber angeordneten Ueberstunden muß ein Aufschlag be-
zahlt werden: für die erste und zweite Stunde 25 Prozent, für die
dritte Stunde und für Sonntagsarbeit 33⅓ Prozent. Stücklohn-
arbeiter erhalten für die erste und zweite Stunde je 15 Pf[enni]g, für
die dritte Stunde und für Sonntagsarbeit je 25 Pf[enni]g Zeitlöhne (als
Grundlöhne für das ganze Deutsche Reich).
Der Mindestzeitlohn beträgt:
für gelernte Sattler über 20 Jahre.. . . . . . . . . . . . .50 Pf[enni]g die Stunde
„ gelernte Sattler unter 20 Jahren . . . . . . . . . . . 42 “ “ “
„ Hilfsarbeiter über 20 Jahre. . . . . . . . . . . . . . . 40 “ “ “
„ Hilfsarbeiter über 17 Jahre . . . . . . . . . . . . . . . 32 “ “ “
„ Hilfsarbeiterinnen über 17 Jahre . . . . . . . . . . 22 “ “ “
„ Lederstepperinnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 “ “ “
„ sonstige Mascinennäherinnen . . . . . . . . . . . . 25 “ “ “
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