Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juni 1916
Kölner Kriegsgericht verurteilt junge Frau wegen „verbotenen Verkehrs“ mit französischem Kriegsgefangenen
Wiesdorf. Widerstehe den Anfängen! Ein 25jähriges,
recht hübsches Mädchen, das hier seiner Mutter im Haushalt hilft,
erhielt durch ein Kind von einem vor dem Hause arbeitenden fran-
zösischen Kriegsgefangenen glühende Liebesbriefe, die sie auch einmal
ziemlich zärtlich beantwortete, dabei aber hervorhob, „weitere schrift-
liche Zärtlichkeitskundgebungen müßten unterbleiben, da sie sonst
bestraft würde und in alle Journale käme.“ Wegen verbotenen Ver-
kehrs mit Kriegsgefangenen wurde das Mädchen vor das außerordent-
liche Kriegsgericht gestellt, vor dem sie geltend machte, sie habe ja mit
dem Franzmann gar nicht „verkehrt“. Das Kölner Kriegsgericht war
anderer Ansicht und verurteilte die Maid unter Annahme mildernder
Umstände zu 20 Mark Geldstrafe, bei Nichtbezahlung zu vier Tagen
Gefängnis.