27. Juni 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juni 1916

Kölner Kriegsgericht verurteilt junge Frau wegen „verbotenen Verkehrs“ mit französischem Kriegsgefangenen

   Wiesdorf. Widerstehe den Anfängen! Ein 25jähriges,
recht hübsches Mädchen, das hier seiner Mutter im Haushalt hilft,
erhielt durch ein Kind von einem vor dem Hause arbeitenden fran-
zösischen Kriegsgefangenen glühende Liebesbriefe, die sie auch einmal
ziemlich zärtlich beantwortete, dabei aber hervorhob, „weitere schrift-
liche Zärtlichkeitskundgebungen müßten unterbleiben, da sie sonst
bestraft würde und in alle Journale käme.“ Wegen verbotenen Ver-
kehrs mit Kriegsgefangenen wurde das Mädchen vor das außerordent-
liche Kriegsgericht gestellt, vor dem sie geltend machte, sie habe ja mit
dem Franzmann gar nicht „verkehrt“. Das Kölner Kriegsgericht war
anderer Ansicht und verurteilte die Maid unter Annahme mildernder
Umstände zu 20 Mark Geldstrafe, bei Nichtbezahlung zu vier Tagen
Gefängnis.

20. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Januar 1916

Verurteilung einer Lehrerin wegen Briefverkehrs mit ihrem Freund, einem internierten Franzosen

Staatsgefährliche Liebesbriefe.
   Eine Lehrerin aus unserem Verbreitungsgebiete hatte in
dem Hause ihrer Eltern einen jungen Franzosen kennen und
lieben gelernt. Darüber kam der Krieg und der Franzose
wurde in das Internierungslager nach der Senne gebracht.
Von der Zeit an standen die Liebesbriefe unter Zensur. Die
Lehrerin wollte nun eine Kontrolle ihrer schriftlichen Liebes-
ergüsse umgehen. Sie fand auch bald einen Ausweg, um mit
dem Geliebtem heimlich zu korrespondieren. Zu dem Zwecke
bediente sie sich der Hilfe der Wachtmannschaften. Es waren
meistens Landsturmleute, die sie durch einen Zufall kennen
gelernt hatte. Mit diesen kam sie am Hauptbahnhofe in Düssel-
dorf zusammen und übergab dem einen oder anderen Land-
sturmmann den Liebesbrief für den Franzosen oder nahm einen
solchen in Empfang. Ein Denunziant machte die Behörde auf
den geheimen Briefverkehr aufmerksam und am 26. Januar
überraschte ein Beamter der politischen Polizei die Lehrerin
bei der Uebergabe eines für den Franzosen bestimmten Briefes.
Nach dem Belagerungsgesetz vom Jahre 1851 ist der geheime
Briefverkehr mit Kriegsgefangenen bei Strafe verboten. Die
Lehrerin wurde unter Anklage gestellt und von der Straf-
kammer in Düsseldorf zu einem Tage Gefängnis verurteilt.
   Auf die Revision der Bestraften hin hob das Reichs-
gericht dieses Urteil auf und verwies die Angelegenheit zur
erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurück. Die Straf-
kammer stellte abermals fest, daß die Angeklagte gegen das
Belagerungsgesetz verstoßen habe. Auf Grund der inzwischen
in Kraft getretenen Novelle brauchte aber nicht mehr auf eine
Gefängnisstrafe erkannt zu werden. Das Urteil lautete auf
eine Geldstrafe von 50 Mark. Die dem Mädchen behilflich
gewesenen Landsturmleute sind auch bestraft worden.