16. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. April 1918

Einwände gegen die Verdunkelungsmaßnahmen und ihre Erwiderung

                          Zur Verdunkelung.
   Die Einwendungen gegen die auf militärische Anordnung hin
vorgenommenen Verdunkelungsmaßnahmen wollen noch immer nicht
verstummen. Es wird vor allem zum Ausdruck gebracht, daß von
den Privatleuten eine völlige Abblendung der Lichtquellen gefordert
sei, während die industriellen Anlagen und die Eisenbahnen in hellem
Lichte erstrahlten, wodurch die Abblendung der Privatwohnungen
und die starke Einschränkung der Straßenbeleuchtung wertlos würde.
   Demgegenüber wird von militärischer Seite darauf hingewiesen,
daß auch die Industrie und die Eisenbahnen verpflichtet sind, ihre
gesamte Beleuchtung entsprechend abzublenden, um dem feindlichen
Flieger die Fernorientierung zu nehmen. Die Durchführung dieser
Maßnahme erfordert jedoch bei der Schwierigkeit in der Beschaffung
der hierzu benötigten Werkstoffe und Arbeitskräfte mit Rücksicht auf
die große Zahl der in Frage kommenden Lichtquellen naturgemäß
längere Zeit. Anderseits wird der Industrie durch rechtzeitige

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14. September 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. September 1917

Es sind Vorkehrungen gegen Fliegerangriffe in Siegburg zu treffen.

   – Schutz gegen feindliche Fliegerangriffe.
Mit einer allmählich nach Zahl und Ausdeh-
nung zunehmenden Angriffstätigkeit der
feindlichen Luftstreitkräfte gegen unser Hei-
matgebiet insbesondere durch nächtliche An-
griffe gegen unsere wichtigsten Industriege-
biete, muß, wenn derartige Angriffe auch
nicht wahrscheinlich sind, immerhin gerech-
net werden, Es gilt daher Vorkehrungen
zu treffen. Als eine der bestbewährtesten
Vorkehrung hat sich eine streng durchgeführte
Verdunkelung ganzer Zonen erwiesen. Da-
durch verliert der Flieger die Richtung nach
seinem Ziel. Trier, Saarbrücken, Frank-
furt a. M. sind schon in diese Verdunke-
lungszone gefallen, und nunmehr wird auch
der ganze Regierungsbezirk Cöln, also auch

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3. Oktober 1916

1916-10-03-02

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 3. Oktober 1916

Benzol wird als Beleuchtungsmittel benutzt – die Polizeiverordnung über Mineralöle muss daher geändert werden

Hilden, 3. Okt. (Benzol für Petroleum.)
Um der Bevölkerung im kommenden Winter einen Ersatz
für den Ausfall an Petroleum zu geben, ist geplant, das
gegenwärtig im Inland in einem gewissen Ueberschuß vor-
handene Benzol als Beleuchtungsmittel heranzuziehen. Die
dafür erforderlichen Glühlichtlampen herzustellen, ist ge-
lungen. Ebenso ist eine Organisation (Kriegs-Klein-
beleuchtungs-Gesellschaft) für den Betrieb der Benzol-
Glühlichtlampen geschaffen worden. Da dem Kleinvertrieb
des Benzols zurzeit gewisse einschränkende Bestimmungen
der Polizeiverordnung über den Verkehr mit Mineral-
ölen entgegenstehen, sollen diese Polizeiverordnungen ab-
geändert werden. Die Deutsche Benzolvereinigung wird
das Benzol in eisernen Kannen von etwa 36 Kilogramm
Inhalt mit dichtem Schraubverschluß von ihren über ganz
Deutschland verteilten Hauptvertriebsstellen aus an die
Kleinhändler versenden. Diesen liegt es alsdann ob, den
Käufern das Benzol in mitzubringende Flaschen abzu-
füllen. Jede Flasche wird mit einem roten Zettel beklebt
werden, um die Bevölkerung auf die erforderlichen Vor-
sichtsmaßnahmen beim Gebrauch des Benzols hinzuweisen.
Die Polizeiverordnung über die Mineralöle wird demnach
dahin abgeändert werden, daß die in Ihrem ersten Ab-
satz bezeichneten Flüssigkeitsmengen, von 30 Kg. auf
60 Kilogramm erhöht werden dürfen, wenn sich darunter
Benzol in eisernen Gefäßen mit dichtem Schraubverschluß,
jedoch im Höchstfall bis zu 36 Kg. befindet, und die Ge-
fäße nach jeder Benutzung dicht verschlossen werden.

1. Mai 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Mai 1915

Die Saison in den Licht-, Luft- und Sonnenbädern der Naturheilvereine in Solingen und Ohligs beginnt.

Luft und Sonne!
   Am heutigen Tage wird das Licht-, Luft-, und Sonnen-
bad des Naturheilvereins an der Klingenstraße in So-
lingen wieder eröffnet. Der Heilwert der Bäder wird bekanntlich
von den Medizinern und Heilkundigen aller Richtungen anerkannt.
Die Anwendung dieser Bäder ist allgemein zu empfehlen. Selbst-
verständlich ist nicht anzuraten, im Anfang die Dauer des Bades
gleich zu lang auszudehnen. Für den Anfang genügt eine Viertel-
stunde. Langsam erhöht man dann die Zeitdauer des Bades. Der
Benutzungspreis des Luftbades ist ein sehr geringer. Erwachsene
zahlten 25 Pf[enni]g, Kinder 10 Pf[enni]g, während verwundete Soldaten die
Bäder frei benutzen können. Mitglieder des Naturheilvereins
können die Bäder gleichfalls frei benutzen. Für die Unterbringung
der Kleider der Besucher ist in ausreichender Weise gesorgt. Das
Licht-, Luft- und Sonnenbad ist täglich von 5 Uhr morgens bis
zum Eintritt der Dunkelheit geöffnet. Selbstverständlich ist für die
Frauen eine besondere Abteilung eingerichtet. Badewäsche kann an
der Kasse entliehen werden.

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