12. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. August 1918

Umzug der Kreisarbeitsnachweis- und Rechtsauskunftsstelle in Opladen.

   Die öffentliche, unparteiische Kreisarbeitsnachweis- und
                              Rechtsauskunftsstelle
des unteren Kreises Solingen zu Opladen hat ihre Geschäfts-
räume nach Humboldtstraße 5 verlegt. Die Kreisarbeitsnach-
weisstelle vermittelt unentgeltlich Arbeit jeglicher Art für
Personen beiderlei Geschlechts innerhalb des Kreises Solingen
und auch nach auswärts. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer
werden in ihrem eigenen Interesse gebeten, von dieser gemein-
nützigen Einrichtung des Kreises regen Gebrauch zu machen,
damit der Arbeitsnachweis Angebot und Nachfrage auf dem
Arbeitsmarkt möglichst schnell ausgleichen kann. Gesuche können
mündlich oder[ s]chriftlich, durch Draht oder Fernsprecher ange-
bracht werden (Fernsprechnummer 122). Eine besondere Ab-
teilung ist für den Arbeitsnachweis für Kriegsbeschädigte ein-
gerichtet worden.
   Mit der Kreisarbeitsnachweisstelle sind die Hilfsdienst-
meldestelle und die Frauenarbeitsmeldestelle verbunden. Orts-
meldestellen befinden sich bei den Bürgermeistereien in Bur-
scheid, Hitdorf, Berg[isch]-Neukirchen und Schlebusch, ferner in
Wiesdorf bei dem Kaufmann Ludwig Niggemann, in Langen-
feld bei Josef Hense, Buchdruckerei und Buchhandlung, und in
Leichlingen bei Postvorsteher Herkenrath.
   In der Rechtsauskunftsstelle wird den Minderbemittelten
vollständig kostenlos Rat in allen Rechtsangelegenheiten und,
wenn erforderlich praktische Rechtshilfe gewährt. In den
Fragen der gewerblichen und sozialen Gesetzgebung wird jeder-
mann Rat und Auskunft erteilt.
   Mit der Leitung der Geschäfte ist der Sekretär Sien-
holz betraut worden.

6. August 1918

 

 

 

 

 

 

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. August 1918

Das Ergebnis des Windeltages im Landkreis Solingen

                        Ergebnis des Windeltages.
   Der Landkreis Solingen hat bekanntlich vor 2 Monaten einen
allgemeinen Windeltag abgehalten, um namentlich für die Mütter-
beratungsstellen die nötige Säuglingswäsche zu verschaffen. Die
Wäsche wurde mit dem dreifachen Friedenspreis bezahlt. Das Er-
gebnis war ein recht erfreuliches; abgeliefert wurden wie festgestellt
ist, in Burscheid 380 Kilogramm, Gräfrath 275 Kilogramm, Hitdorf
42 Kilogramm, Rheindorf 26 Kilogramm, Höhscheid 242.250 Kilo-
gramm, Küppersteg 575 Kilogramm, Langenfeld 170 Kilogramm,
Leichlingen 271 Kilogramm, Monheim 207 Kilogramm, Berg[isch]-
Neukirchen 246 Kilogramm, Opladen 510.780 Kilogramm, Schlebusch
198 Kilogramm, Wald 504.155 Kilogramm, Witzhelden 43 Kilo-
gramm; zusammen 3699.185 Kilogramm. Bezahlt wurden im ganzen:
29 458,56 Mark, wovon der Kreis die Hälfte trägt. Da es sich überall
um gut erhaltene Sachen handelt, so dürfte eine ganze Weile mit
dem Ergebnis auszukommen sein. Die Stadt Ohligs hatte be-
kanntlich vorher eine unentgeltliche Sammlung veranstaltet, bei der
225 Kilogramm eingingen. Hierzu wurde der Stadt ein entsprechen-
der Kreiszuschuß zum weiteren Ankauf von Säuglingswäsche zu-
gewiesen.

5. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Juni 1918

Festlegung der Ferienzeiten im Herbst für den Landkreis Solingen

                                  Herbstferien.
   Im Landkreise Solingen werden für die Orte ohne höhere
Schulen die diesjährigen Ferien wie folgt festgesetzt:
   In den Stadtgemeinden Gräfrath und Höhscheid sowie in
der Landgemeinde Wiesdorf, ohne den Ortsteil Manfort, be-
ginnen die Ferien ebenso wie an den Orten mit höheren
Schulen, Ohligs, Wald und Opladen, am 3. August 1918
(Schluß des Unterrichts am 2. August 1918) und enden mit dem
11. Sept[ember] 1918 (Beginn des Unterrichts am 12. Sept[ember] 1918).

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19. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. April 1918

Gefängnisstrafen für die Behinderung der Festnahme eines Deserteurs in Baumberg

   e. Baumberg. Vorsätzliche Gefangenen-Befrei-
ung war Gegenstand einer Verhandlung vor der Strafkammer in
Düsseldorf. Angeklagt waren der Vorarbeiter Joseph Bäcker und
der Erdarbeiter Johann Meyer. Im Betriebe des in der Nähe ge-
legenen allgemeinen Elektrizitätswerkes (der Betrieb steht unter
militärischer Leitung) wurden im Mai v[origen] J[ahres] von einer Firma Vaaßen
Erdarbeiten ausgeführt. Unter den Arbeitern befand sich ein Deser-
teur namens Meyer, welcher als Schmitz Arbeit angenommen hatte.
Am 25. Mai sollte der Deserteur durch einen Unteroffizier des
Werkes festgenommen werden. Dem Befehl, an der Fabrikmauer stehen
zu bleiben, kam der angebliche Schmitz nicht nach und suchte sich
eiligst zu entfernen. Der Wehrmann Johann Köster, jetzt Hilfs-
gendarm in Hitdorf, verfolgte den Flüchtlingen und brachte ihn in das
Werk zurück. Viele Arbeiter nahmen gegen Köster Stellung, suchten
ihm das Gewehr zu entreißen und bei dem Ringen fiel dem Sol-
daten der Helm vom Kopf. Nach der Anklage waren die Angeklag-
ten V. und M. die Haupttäter. Dieses wurde von den Angeklagten
entschieden in Abrede gestellt. Sie gaben an, über das Benehmen
des Wehrmannes Köster seien alle Arbeiter entrüstet gewesen, denn
mit dem Gewehr habe er auf den inzwischen verstorbenen Deserteur
Meyer einschlagen wollen. Um dieses zu verhindern, hatte Vo. das
Gewehr festgehalten. M. hatte nach seinen Angaben nur zwischen
den Neugierigen gestanden, wollte sich aber an nichts beteiligt haben.
Das Urteil lautete für Vo. auf 3 Monate und für M. auf 1 Monat
Gefängnis.

28. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. November 1917

Neue Regelung der Heu- und Strohverteilung

                            Heu und Stroh.
   Im Hinblick auf die am 19. Nov[ember] d[iese]s J[ah]r[e]s vom Landrat
erlassene Anordnung über den Verkehr mit Heu und Stroh
wird uns mitgeteilt, daß die Abgabe auf Bezugsschein an die
bedürftigen Viehbesitzer nur für die Zeit bis zum 1. Januar
1918 erfolgt. Inzwischen wird das im Kreise vorhandene Heu
und Stroh festgestellt und der Ueberschuß demnächst nach be-
stimmten Grundsätzen durch Vermittelung der Gemeinden auf
die Bedürftigen verteilt. Ob diese Mengen ausreichen, er-
scheint uns bei dem großen Bedarf an Heu und Stroh fraglich.
Es ist daher allergrößte Sparsamkeit bei dem Verbrauch drin-
gend zu empfehlen. An Kleintierhalter, die nur für ihren
Bedarf erzeugen, kann unter solchen Umständen von jetzt ab
Heu und Stroh leider nicht mehr abgegeben werden. Auch
zu Streuzwecken darf nur das zur Verfütterung ungeeignete
Stroh verwendet werden, im übrigen muß für die Beschaffung
von Laubheu, Torfstreu und Heidekraut gesorgt werden. Be-
zugsscheine für die Viehbesitzer der Bedarfsgemeinden werden
nur vormittags auf dem Landratsamte ausgestellt.
   Pferde- und Viehbesitzer, die bis zum 1. Januar Bedarf
an Heu und Stroh haben und in den Ueberschuß-Bürger-
meistereien Hitdorf, Rheindorf, Langenfeld, Leichlingen, Mon-
heim, Bergisch-Neukirchen und Schlebusch wohnen, brauchen
wegen eines Bezugsscheins nicht zum Landratsam zu gehen,
sondern können einen solchen auf ihrem eigenen Bürger-
meisteramt erhalten für den Bedarf bis zu obigem Zeitpunkt.