4. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juli 1918

„Jugendlicher Übermut“ mit Gefängnis bestraft

   e. Bürrig. Jugendlicher Uebermut. Von dem Mili-
tärkommando der Farbwerke in Leverkusen war im November v[origen] J[ahres]
provisorisch eine Fernsprechleitung nach dem Flakkommando (Flie-
gerabwehr) gespannt worden. Mehrere ältere Schüler warfen über
den Leitungsdraht eine Kette und versuchten den Draht herunter-
zureißen. Das Schöffengericht in Opladen bestrafte zwei von den
Tätern wegen Beschädigung einer Telegraphenleitung (§ 317 des
Str[af] G[esetz] B[uches]) mit je 3 Tagen Gefängnis. Gegen dieses Urteil legte der
Landwirtschaftsgehilfe Franz Heinen von hier Berufung ein. Er
behauptete vor der Strafkammer in Düsseldorf, die Tragweite seiner
Handlungen habe er nicht erkannt. Wohl habe er die Kette über den
Draht geworfen, sich aber an dem Zerstören der Leitung nicht be-
teiligt. Der Verteidiger vertrat die Ansicht, die Merkmale des
§ 317 des Str[af] G[esetz] B[uches] seien nicht gegeben. Die Berufung wurde als
unbegründet verworfen.

7. Oktober 1915

BAST_07_10_1915_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Oktober 1915

„Dummerjungenstreich“ oder Jugendkriminalität?

   Bürrig. Dummerjungenstreich. Zwei schul-
pflichtige Jungen entwendeten in einem unbewachten Augen-
blicke in einem Gemüsegeschäft an der Düsseldorferstraße aus
der Ladenkasse die Summe von 32 Mark, die sie vernaschten
und unter andere Kinder zur Verteilung brachten. Die
Mutter der Jungen geht zur „Carbonitfabrik“ arbeiten, der
Vater steht im Feld. Die Jungen sind sich also allein über-
lassen. Hoffentlich trägt man diesen Umständen Rechnung und
bewertet das Vergehen als das, was es ist: Ein Dummer-
jungenstreich, verschuldet durch mangelnde Aufsicht.