Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Mai 1918
Erneuter Hinweis auf die Anleinpflicht für Hunde
Frei umherlaufende Hunde.
Die Hundebesitzer werden nochmals daran erinnert, daß
ihr Viehzeug an der Leine geführt werden muß. Gerade in
der Jetztzeit, wo in Feld und Garten die jungen Pflanzen
stehen, geschieht es sehr oft, daß durch frei umherlaufende
Hunde die ganze opfervolle Arbeit der Gartenbesitzer wieder
illusorisch gemacht wird. Also beachte jeder die Verordnung
und sperre sein Viehzeug ein. Nichtbeachtung der Verordnung
zieht Geldstrafe nach sich bis zu 9 Mark oder entsprechende Haft.
Die Polizeibeamten sind angewiesen worden, jede Uebertretung
unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.