25. Oktober 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Besatzung –Beschlagnahme von Metallen, Nr. 7760 Bl. 88.

Bericht des Direktors der Blinden-Unterrichtsanstalt Düren über den Verbleib zweier Vertretungslehrerinnen. Der Direktor spricht sich in dem Bericht für eine Kündigung der beiden aus, unter der Voraussetzung, dass im Falle des Friedens neue Hilfslehrer kurzfristig eingestellt werden.

18. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Privatschulen“ 1894-1939, A 27, Bl. 55

Die Kriegsamtstelle in Koblenz sucht mit Hilfe dieses Rundschreibens Lehrerinnen, die eine gehobene Arbeit im Büro übernehmen wollen. Der Troisdorfer Bürgermeister Wilhelm Klev vermerkt im Juni, dass es in seiner Gemeinde keine Interessentinnen gibt.

Bewerberinnen
sind hier nicht
vorhanden
z. d. A.
11/6 18
K[lev]

11. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Privatschulen“ 1903-1937, A 205, Bl. 69-70

In dem Rundschreiben des Reichsministeriums für Landwirtschaft, Dömanen und Forsten werden Lehrerinnen der landwirtschaftlichen Haushaltungskunde gesucht, die kostenlos eine weitere Ausbildung in der Säuglings- und Krankenpflege absolvieren. Diese Maßnahme soll die Kindersterblichkeit auf dem Land senken.

Sofort Fehlanzeige
dann
z d A
K[lev]

7. November 1915

19151107_Lehrerinnen_130

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. November 1915

Verheiratete Lehrerinnen dürfen in der Kriegszeit als Vertreterinnen beschäftigt werden.

        – Verheiratete Lehrerinnen. Nach einer Ver-
fügung des Ministers der geistlichen und Unter-
richtsangelegenheiten können während der Dauer
des Krieges verheiratete Lehrerinnen als Ver-
treterinnen im öffentlichen Schuldienst beschäf-
tigt werden. Diesbezügliche Gesuche sind an
diejenigen Regierungen zu richten, in deren Be-
zirk die Beschäftigung gewünscht wird.

19. April 1915

BAST_19_04_1915_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. April 1915

Neue Richtlinien des Unterrichtministeriums zur Aufrechterhaltung des Volkschulunterrichts, unkommentiert veröffentlicht.

          Der Unterricht in den Volksschulen
                        während des Krieges.
   Ueber die Aufrechterhaltung des Unterrichts in den Volks-
schulen während des Krieges hat der Unterrichtsminister eine
neue Verfügung an sein Bereich gerichtet. Fast überall ist es
gelungen, den Unterricht aufrechtzuerhalten. Trotz der ver-
mehrten Einberufung von Lehrern zum Heeres- oder Kranken-
pflegedienst soll dies auch fernerhin und ausnahmslos gesche-
hen. Die Abwesenheit des Familienvaters beeinträchtigt viel-
fach die häusliche Erziehung. Schule und Aufsicht werden
deshalb alles mögliche tun, um die Jugend in guter Zucht und
Ordnung zu erhalten. Die schon seit Anfang des Krieges zu-
gelassene Kürzung der Unterrichtzeit, Zusammenlegung von
Klassen usw. darf aber auch unter schwierigen Verhältnissen
nicht unter 12 Wochenstunden heruntergehen. Muß die Unter-
richtszeit gekürzt werden, so ist für eine rechtzeitige Sichtung
und Beschränkung der Stoffpläne zu sorgen. Ueberall ist ge-
nügend Raum zu schaffen, um die großen Ereignisse zu ver-
werten, die Jugend über die wirtschaftlichen Notwendigkeiten
der Gegenwart aufzuklären und durch sie auch bei den Ange-
hörigen den opferfreudigen Willen zum Durchhalten zu stärken.
Willkommen ist, wenn Ortsschulinspektoren Unterrichtsstunden
regelmäßig übernehmen, besonders an ihrem Wohnort, wenn
dort Lehrer aus entfernteren Nachbarorten zur Vertretung
herangezogen werden müssen. Während des Krieges können
geeignete Lehrerinnen auch zum Unterricht älterer Knaben,
nötigenfalls selbst in einklassigen Schulen, verwendet werden.
Die Regierungen können im Notfall sogar geeignete technische
Lehrerinnen in anderen Fächern, auf der Unterstufe auch Kin-
dergärtnerinnen beschäftigen. Die Provinzialschulkollegien
sind beauftragt, an den Lehrer- und Volksschullehrerinnen-
Seminaren die Entlassungsprüfung möglichst
bald nach Wiederbeginn des Unterrichts ab-
halten lassen. Es kann dies mit den Zöglingen des Ober-
kursus geschehen, die nach Ostern in das letzte Halbjahr ihrer
Ausbildung eintreten.