Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. August 1917
Hohe Geldstrafe für schwungvollen Kettenhandel mit Leberwurst-Ersatzmittel
Solingen. Eine Art Kettenhandel bei erheblicher
Preisüberteuerung bildete sich aus einem Geschäft, das der Metzger
Hermann Petzel aus Barmen und der Geschäftsführter der Ver-
teilungsstelle der ZEG. für das Bergische Land, Wilhelm Sparrmann
aus Barmen, mit einem Produkt betrieben, das nach dem Gutachten
des Sachverständigen u.a. aus inneren Teilen von Tieren bestand,
die nach dem Reichsfleischgesetz auch als Fleisch anzusehen sind und
nicht zu Konservezwecken verwandt werden dürfen. Diese leberwurst-
ähnliche Masse war teils aus Pansen, Därmen und Sehnen herge-
stellt. Der Fabrikant Petzel verkaufte die 2¼ Pfund-Dose zu 7 Mark
an Sparrmann und klebte ein Schildchen mit der Bezeichnung „Leber-
wurst“ auf die Dosen. Sparrmann fügte noch einen Zettel hinzu mit
der Aufschrift „Auslandsware“ und bezeichnete den Preis mit
8,40 Mark. An einen Kaufmann zu Solingen setzte er sie zu
7,90 Mark ab. Dieser wieder gab sie an einen andern Händler weiter
zu einem Preise von 8,25 Mark, der sie dann nach Köln weiterver-
kaufte. Der Fabrikant und der Geschäftsführer wurden vom Schöffen-
gericht mit je 5000 Mark bestraft, die beiden andern dagegen freige-
sprochen.