13. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. November 1916

Wenn im Landkreis Solingen Metzger oder Lebensmittelhändler den eingetragenen Kunden die Herausgabe ihrer Ration verweigern, sollen diese Anzeige beim Bürgermeisteramt erstatten.

           Wer seine Waren bekommt.
   An die Verbraucher des Landkreises ergeht diese Auf-
forderung:
   Es soll vorgekommen sein, daß Leute, die sich ihren Fleisch-,
Fett- oder sonstigen Lebensmittel-Anteil in dem zuständigen
Geschäfte holen wollen, abgewiesen wurden unter dem Vor-
geben, es sei alles ausverkauft. Bei der im ganzen Land-
kreise Solingen getroffenen Anordnung sollte es unmöglich
sein, daß von den rationierten Lebensmitteln jemand seinen
Anteil nicht bekommt, da jeder Metzger und Händler soviel
Ware erhält, daß er jedem in die Kundenliste eingetragenen
Verbraucher seinen Teil geben kann. Die Bevölkerung wird
daher gebeten, in allen Fällen, wo sie in dieser Weise abge-
wiesen wird, dem Bürgermeisteramt Anzeige zu erstatten,
damit der Sachverhalt untersucht und für Abhilfe gesorgt wer-
den kann.

6. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. November 1916

Die Konsumgenossenschaft „Solidarität“ hielt ihre Generalversammlung in Ohligs ab. Der Geschäftsbericht gibt Einblicke in die Schwierigkeiten, die der Krieg der Konsumgenossenschaft bereitete. In der anschließenden Aussprache ging es um einzelne Versorgungsfragen sowie um Teuerungszulagen für die Angestellten der Genossenschaft. Der Geschäftsführer Genosse Großberndt wird für sein öffentliches Eintreten für die jüngste Kriegsanleihe kritisiert.

   Generalversammlung der Genossenschaft
                        „Solidarität“.
   Im Flockeschen Lokale in Ohligs hielt gestern nachmittag die
Konsumgenossenschaft „Solidarität“ ihre Generalversammlung ab.
Dem vorliegenden gedruckten Geschäftsbericht entnehmen wir:
   Die Konsumgenossenschaft „Solidarität“ und die ihr nahestehen-
den wirtschaftlichen Betriebe hielten es von Anbeginn des Krieges
an für ein Gebot der Pflicht, ihre ursprünglich nur für den Kreis
der Mitglieder berechneten Einrichtungen für die Allgemeinheit frei-
zugeben. Als dann im Verlauf der beiden Kriegsjahre die Unzu-
länglichkeit mancher Gebrauchsgegenstände zu einer planmäßigen
Verteilung zwang, fanden sich bei der Genossenschaft viele Erfah-
rungen und Vorbilder, auf die es bei dieser ankam. Der Wert der
Genossenschaft ergab sich aus der engen Verbindung mit den Ver-
brauchern, deren Geschäfte zu besorgen im Grunde das Wesen der
„Solidarität“ ist. Von dem Augenblicke an, da die öffentliche Nah-
rungsmittelfürsorge unmittelbar mit der Bevölkerung Fühlung
nehmen mußte, wurde die Genossenschaft eine vielfach in Anspruch
genommene Körperschaft, und die gesamte Verwaltung unserer Ge-
nossenschaft blieb und bleibt auch für die Folge bestrebt, dieses ihr
von allen Seiten entgegengebrachte Vertrauen auch für die Folge zu
rechtfertigen. Die Mitgliederzahl sowohl wie die Umsatzziffern bringen
uns ja auch den Beweis, daß bei unsern Mitgliedern während der
Dauer des Krieges das Vertrauen und die Treue gegenüber der Ge-
nossenschaft auch in dieser schweren Zeit nicht wankend geworden ist.
Wie die Bevölkerung, so haben auch die Behörden anerkannt, daß die
Genossenschaften in der Lebensmittelverteilung Vorzügliches geleistet
haben; manches Lob ist gespendet worden von unteren und oberen
Regierungsstellen aus, doch bauen und arbeiten wir weiter mit
eigener Kraft und bewahren wir die lobenden Aussprüche für kom-
mende Zeiten. Im Vordergrunde des Interesses stand während der
Dauer des letzten Jahres und steht auch noch für die fernere Dauer
des Krieges die Versorgung des deutschen Volkes mit Lebensmitteln.

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20. Oktober 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Oktober 1916

Weitere „Butterprozesse“ vor Solingens Schöffengericht

   Solingen. Butterprozesse. Die heutige Sitzung
des Schöffengerichts wurde zum großen Teil ausgefüllt durch
Butterprozesse. Es war die alte Geschichte: die Händler
haben die Butter aus dem Auslande eingeführt, sie bei der
Zentral-Einkaufs-Gesellschaft nicht angemeldet, sie ebensowenig,
wie vorgeschrieben, bei der hiesigen Polizeibehörde angemeldet
und haben schließlich die Butter verkauft, ohne die Butterkarte
der Käuferinnen entsprechend zu entwerten. Außerdem waren
die fünf angeklagten Händler wegen Ueberschreitung des Höchst-
preises von 2,55 Mark angeklagt. Die Angeklagten haben die
Butter zum Preise von 3,60 Mark, 3,80 Mark, 4,20 Mark,
4,80 Mark bis 5,20 Mark verkauft. Die Einkaufspreise be-
wegten sich zwischen 3,10 Mark und 5 Mark. Das Urteil lautete in
allen Fällen: auf 30 Mark Geldstrafe oder 6 Tage Gefängnis.
Drei Frauen, die die Butter gekauft hatten, wurden wegen
Ueberschreitung des Höchstpreises und weil sie Butter ohne
Karte gekauft hatten, zu je 6 Mark Geldstrafe verurteilt.

8. September 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. September 1916

Die Elberfelder Strafkammer als Berufungsinstanz hebt ein Urteil gegen einen Solinger Geschäftsmann wegen Kriegswuchers auf.

                   Kein Kriegswucher.
   m. In einem interessanten Strafprozeß wegen
Kriegswuchers, der sich gegen Kaufmann Julius
Sieberts in Solingen richtete, hat sich die Elberfelder
Strafkammer als Berufungsinstanz mit ihrer Ansicht in Gegen-
satz gestellt zur Solinger städtischen Preisprüfungsstelle, die
strafbaren Kriegswucher vorliegend erachtete und daher das
Strafverfahren gegen S. in die Wege leitete. Auf Anzeigen
hin, daß S. zu hohe Preise für Kunstbutter, Palmona und Reis
nehme, ließ das Generalkommando durch zwei Düsseldorfer
Kriminalbeamte bei S. eine Revision vornehmen, wobei festge-
stellt wurde, daß S. für Kunstbutter, die ihn 1,45 Mark kostete,
1,80 Mark, für Palmona, wofür er selbst 2 Mark bezahlen
mußte, 2,30 Mark und für Reis, dessen Selbstkostenpreis
82 Pf[enni]g beim Pfund betrug, sich im Kleinverkauf 1 Mark be-
zahlen ließ. Im allgemeinen sollte ein Aufschlag von etwa
12 Pf[enni]g als angemessener Verdienst gelten. Obwohl der Ange-
klagte betonte, daß bei den stetig steigenden Geschäftsunkosten,
Verlusten am Zuwiegen usw. nicht davon gesprochen werden
könne, daß seine Preise einen übermäßigen Gewinn darstellten,
gelangte das Solinger Schöffengericht zu seiner Verurteilung
zu 200 Mark Geldstrafe.

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15. August 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. August 1916

Verurteilung einer Fililialleiterin eines Lebensmittelgeschäftes in Hilden, weil sie Butter für „bessere“ Kundschaft zurückhielt

   e. Ohligs. Verweigerter Butterverkauf. Nach
Verordnungen des Bundesrats und der Generalkommandos
war es den Inhabern und Leitern von Lebensmittelgeschäften
zur Pflicht gemacht worden, vorhandene Waren sofort zu ver-
kaufen. Es sollte dadurch vermieden werden, daß Waren für
gute Kunden aufgestapelt würden. Wie wenig diese Verord-
nungen Beachtung fanden, haben die vielen gerichtlichen Be-
strafungen bewiesen. Ein derartiger Fall aus dem hiesigen
Bezirk beschäftigte am Montag die Berufungsstrafkammer in
Düsseldorf. In einer Filiale der Lebensmittelfirma „Berta
Hennes“ war im Februar den verschiedensten Frauen von
Hilden und hier auf ihre Fragen, ob Butter vorhanden sei, er-
widert worden: „Es ist keine Butter da.“ An andere
Frauen, angeblich angesehene Kundschaft, wurde aber von
der Filialleiterin Obermeyer Butter verkauft. An einem Tage

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12. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Juli 1916

„Aus gegebenem Anlass“: Erneute Mahnung an die Hausfrauen, ihren Einkauf nachzuwiegen

                          Nachwiegen.
   Beim Kartoffeleinkauf mußten die Käuferinnen in
mehreren Ohligser Geschäften Mindergewicht feststellen.
Es handelt sich um Differenzen von 1 – 1½ Pfund. Als die
Frauen das Fehlen von Gewicht festgestellt haben, gingen sie
zur Polizei, mit deren Hilfe sie das zuviel gezahlte Geld zurück-
erhielten. Man führt die Differenzen auf schlechtes Funk-
tionieren der Dezimalwagen zurück. Jedenfalls sehen die Haus-
frauen auch aus diesen Vorkommnissen wieder, wie berechtigt
die Aufforderung war, die die „Bergische Arbeiterstimme“ vor
einiger Zeit an dieser Stelle aus Anlaß eines ähnlichen Vor-
kommnisses erhob: Hausfrauen, wiegt die Waren nach!

1. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Juli 1916

Die Stadt Ohligs ändert die Verteilung der städtischen Lebensmittel und führt die Kundenbindung an jeweils ein Geschäft ein.

                  Bekanntmachung
   Bei der Zuführung der von der Stadt beschafften Lebensmittel
an die Bevölkerung hat sich ergeben, daß bei dem jetzigen Verfahren
eine gerechte und gleichmäßige Verteilung nicht möglich ist. Um eine
solche zu erreichen, hat die Lebensmittel-Kommission die Einführung
der allgemeinen Kundenliste beschlossen. In Ausführung dieses
Beschlusses werden alle Familien, die auf den Bezug der städtischer-
seits beschafften Lebensmittel Anspruch machen, hiermit aufgefordert
ihre Eintragung bei denjenigen Geschäften, von welchen sie die Ware
zu beziehen wünschen, in die dort ausliegende Kundenliste unter Vor-
lage der Brotkarte bis zum 5. nächsten M[ona]ts zu bewirken. Jede
Familie bleibt an das Geschäft in welche sie in die Liste eingetragen
ist, hinsichtlich des Bezuges städtischer Waren bis auf weiter ge-
bunden. Die Eintragung gilt auch für den Bezug von Butter
und Fett.

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20. Mai 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Mai 1916

Die Solinger Hausfrauen werden aufgefordert, sich bei Missständen beim Verkauf von Lebensmittel, wie zum Beispiel der Überschreitung der Höchstpreise, in jedem Fall an die Polizei zu wenden und Anzeige gegen den Händler zu erstatten

   Solingen. Nicht nur räsonieren, sondern An-
zeige erstatten! Vielfach trifft man jetzt Frauen, die sich
auf der Straße erregt miteinander unterhalten und irgendeinen
Fall besprechen, in dem ein Geschäftsmann die Höchstpreise
überschritten oder sich sonstwie gegen die bestehenden Bestim-
mungen über den Lebensmittelverkauf vergangen hat. Das
nützt nichts! – In allen Fällen, auch in solchen, in denen man
seiner Sache nicht ganz sicher ist, soll man einen Polizeibeamten
um Auskunft bitten und wenn notwendig ohne jede Rücksicht
Anzeige erstatten. Bei manchem Händler kann man wohl sagen
„Die Katz läßt das Mausen nicht!“ Diesen Leuten
muß man die Zähne zeigen und ihnen gnadenlos das Hand-
werk legen.

23. März 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. März 1916

Nur mit der Hilfe der Polizei gelingt es in Wald einer Frau, städtische Butter in einem Lebensmittelgeschäft zu erwerben

   Wald. Die festen Kunden! Aus dem Kreise der
Verbraucher kommen immer wieder Klagen über willkürliches
Verfahren der Geschäfte bei dem Verkauf städtischer Nahrungs­
mittel. Besonders der Inhaber eines Waldes Kaufhauses ist
bei den einkaufenden Hausfrauen dafür bekannt, daß er die
ihm von der Stadt überwiesenen Lebensmittel für seine „festen
Kunden” zurückstellt. Schon vor einiger Zeit wollte eine Frau
in dem Geschäfte städtische Butter kaufen. Sie wurde aber
abgewiesen: Sie bekommen hier keine Butter! Holen Sie die,
wo Sie die anderen Lebensmittel kaufen!” Die Butter, die wir
haben, brauchen wir für unsere feste Kundschaft!” Die Frau
wandte sich nun vernünftigerweise an die Polizei. Ein Be-
amter ging mit, und nach mehrmaliger Aufforderung veran-
laßte er den Geschäftsmann, der Frau Butter zu verkaufen.
Aber dadurch hat sich der Geschäftsmann nicht belehren lassen.
Als dieselbe Frau dieser Tagein demselben Geschäfte Butter
kaufen wollte, ging es ihr schlecht: „Ach, Sie sind ja die Frau,
die neulich die Polizei geholt hat! Gehen Sie doch auch jetzt
hin!” Was denn auch die Frau schießlich tat, so daß sie mit
Hilfe der Polizei ½ Pfund Butter bekam. Es sind dies Miß­
stände, die in dieser schweren Zeit durchaus nicht vorkommen
dürfen.

23. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Februar 1916

Jede Gemeinde im Oberen Kreis Solingen organisiert die Lebensmittelversorgung für sich alleine. Dies sinnvoller Weise in einem gemeinsamen Zweckverband zu tun, unterblieb bisher, so kritisiert die „Bergische Arbeiterstimme“, aus Angst vor dem drohenden Eingemeindungsgespenst.

              Die kommunale Organisation der
                      Lebensmittelverteilung.
   Eine der ersten Sorgen, die der Krieg unseren Gemeinden
auferlegte, war die Organisation der Lebensmittelversorgung.
Als die Regierung das große Schweineschlachten anordnete
bekundete sie gleichzeitig, daß die Gemeinden mit über 5000
Einwohnern auf den Kopf der Bevölkerung ein bestimmtes
Quantum Fleischkonserven einlagerten, um zu gegebener Zeit
das Fleisch abzugeben. Für viele Gemeinden war dies der An-
fang der Lebensmittelverteilung durch die Stadtverwaltungen.
Als sich dann bei anderen Lebensmitteln Knappheit einstellte,
die in den meisten Fällen durch Spekulation hervorgerufen
war, übernahm auch hier die Gemeinde die Versorgung, soweit
sie den Umständen nach dazu in der Lage war.

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11. Dezember 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Dezember 1915

Eine Glosse über den Hamster oder besser das Hamstern und die abschließende Forderung nach Einführung von Butter- und Fettkarten

     Neues vom Hamster.
   Der Krieg hat manche Entdeckung gebracht. Er hat
auf vielen Gebieten unsere Einblicke vervielfältigt. Auch unsere
Naturerkenntnis hat er in mancherlei Hinsicht ver-
mehrt. Auf diesem Gebiete hat uns der Krieg unter anderem
die Augen darüber geöffnet, wie mangelhaft wir bisher über
das Wesen des Hamsters, über seine Schädlichkeit, über
seine verschiedenen Abarten und seine gemeingefährlichen Un-
arten unterrichtet gewesen sind.
   Die bald anderthalb Jahre Krieg haben uns einen Begriff
darüber vermittelt, wie enorm der Hamster eine menschliche
Gesellschaft, die nicht gerade im Ueberfluß schwimmt, schädigen
kann. Die Naturgeschichte stellte uns bisher den Hamster als
einen verhältnismäßig harmlosen Gesellen vor, der in frucht-
baren Getreideniederungen haust, von Getreide, Wurzeln,
Kräutern, Obst sowie Mäusen, Eidechsen und Insekten lebt, im
Winter seinen langen Schlaf hält und während dieses Winter-
schlafes die Menschheit völlig in Ruhe läßt.

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7. September 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1915

Der Bürgermeister verkündet die Organisation des gemeinsamen städtischen Gemüseeinkaufs in Ohligs

Bekanntmachung
   Zwecks Erzielung einheitlicher normaler Gemüsepreise ist für die
Gemüsehändler von Ohligs eine gemeinsame Einkaufstelle unter
Führung der Stadt bzw. der städtischen Lebensmittelkommission
eingerichtet worden.
   Bis auf weiteres sollen folgende Waren bezogen werden: Rot-
kohl, Weißkohl, Wirsing, Schlangengurken, weiße Gurken, Blumen-
kohl, Salat, Sellerie, Porree, Perlzwiebel gelb, Perlzwiebel weiß,
Möhren, Zwiebel, Tomaten, Kohlrabi, Steckrüben.
   Die Feststellung der Verkaufspreise erfolgt in der Regel wöchent-
lich durch die Lebensmittelkommission.
   Die Geschäfte haben die Berechtigung zur Führung der Be-
zeichnung: Städtischer Gemüseverkauf.
   Sie sind verpflichtet, an einer gut sichtbaren Stelle des Schau-
fensters wie auch im Innern des Ladens und falls der Verkauf auf
dem Markte stattfindet an dem Verkaufstand einen Aushang mit deut-
licher Aufschrift der Waren und der von der Kommission dafür fest-
gesetzten Preise anbringen zu lassen. Sie dürfen keine höheren Preise
nehmen, als die festgesetzten veröffentlichten.

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5. Juni 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Juni 1915

Die Stadt Wald hat zwei Lebensmittelgeschäfte zum Verkauf der von ihr angeschafften Waren (Kartoffeln, Käse v.a. aber Fleisch- und Wurstwaren) eingerichtet.

   Städtische Verkäufe von Lebensmitteln.
   Man schreibt uns aus Wald:
   Auf Grund einer Bundesverordnung hat die Stadt
Wald zur Sicherstellung der Ernährung ihrer Bevölkerung
nicht unwesentlich Lebensmittel eingekauft.
   Um den Hausfrauen Gelegenheit zu geben zu jeder Zeit
ihre Einkäufe in Lebensmittel machen zu können, hat die Stadt-
verwaltung das Lindenbergsche Ladenlokal an der Deutzerhof-
straße N[umme]r 5 und ein Ladenlokal in Mangenberg N[umme]r.1 gemietet.
   In diesen Lokalen sind gute Lebensmittel zu
niedrigen Preisen zu haben, u[nter] a[nderem]:
   Geräucherter Speck 1,55 M[ar]k, Plockwurst 1,75 M[ar]k,Mett-
wurst 1,75 M[ar]k, Rauchfleisch 1,75 M[ar]k, Schinken 1,65 M[ar]k,
Dosenschinken 1,70 M[ar]k das Pfund und Halberstädter Würstchen,
das Paar 22 und 28 Pf[enni]g, Leberwurst 1,20 M[ar]k, Sülze 1,25 M[ar]k,
Knackwurst 1,30 M[ar]k, Schweinefleisch 1,45 M[ar]k die Pfunddose,
reines Schweineschmalz 1,45 M[ar]k, Holländer Käse 1 M[ar]k, Stock-
fisch gewalzt, 45 Pf[enni]g , Heringe, große, 8 Stück 1 M[ar]k, Kar-
toffelmehl 45 Pf[enni]g das Pfund, Kartoffel 7,60 Mark der Zentner.
   Auf vorstehende Waren erhalten die Kriegerfrauen eine
Preismäßigung von 10 bis 20 Pfennig für jedes Pfund. Zu
diesem Zwecke müssen die Kriegerfrauen bei jedem Einkauf von
Lebensmitteln in vorstehenden Geschäfte die in ihrem Besitze
befindlichen Zahlkarten vorzeigen.
   Schinken, von denen die Stadt noch ungefähr 100 Stück
hat, werden auf dem Nahrungsamte im hiesigen Rathause,
Zimmer N[umme]r 5, zum Preise von 1,65 Mark das Pfund verkauft.

8. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. April 1915

Solinger Brotverkäufer und Bäcker behalten unrechtmäßig Brotkarten ein, um Kunden an sich zu binden.

   = Solingen. 8. April. Ein außerordentlich ungerechtes
Verfahren haben an den letzten Tagen verschiedene Brot-
verkäufer in unserer Stadt angewendet. Leute, die Brot
verlangten und den Brotverkäufern ihre Brotkarte gaben, er-
hielten sie nicht zurück, sondern diese wurde von den Händlern
festgehalten, um so die Kundschaft für längere Zeit an sich zu
ketten. Ist dies Verfahren unzulässig und strafbar, so hat es
für diejenigen Leute, die an den letzten Tagen umgezogen sind,
den Nachteil, daß sie eventuell aus dem Nordviertel der Stadt
im Südviertel und umgekehrt ihren Brotbedarf decken müssen.
In verschiedenen solchen Fällen mußte bereits die Polizei ein-
schreiten, um die Leute wieder in den Besitz ihrer Brotkarte
zu bringen. Die Brotverkäufer oder Bäcker, die ähnlich ver-
fahren, machen sich strafbar, und wird in solchen Fällen scharf
vorgegangen werden.

28. März 1915

Einführung Brotbuch März 1915

Historisches Archiv der Stadt Köln, Best.7030 (Chroniken und Darstellungen), 500/2 (Reuther, Köln im Weltkrieg, Bd. 2), S. 324.

Einführung eines Brotbuches in Köln am 28. März 1915. Allein zwischen März und Juni des Jahres 1915 wurden 158.088 Brotbücher für Kölner Bürger ausgestellt.

All diese zähen Bemühungen, das gefürchtete Brotbuch fernzuhalten, blieben vergebens. In der Sitzung der Stadtverordneten vom 25. März teilte der Oberbürgermeister mit, der Minister habe auch dem erneuten Antrage nicht entsprechen können, da es dringend erforderlich erscheine, eine gleichartige Kontrolle durch das ganze Stadtgebiet durchzuführen. Infolgedessen wurde in Köln nach hastiger Erledigung der umfangreichen und kostspieligen Vorbereitungen die Einführung des Brotbuches am 28. März 1915 zur Tatsache. Die Kölner Presse schrieb dazu: “Die Brotbücher sind es, die in diesen Tagen die lebhafteste Zukunftssorge für uns Daheimgebliebene bilden. Millionär und Gelegenheitsarbeiter müssen sich jetzt bemühen, zu ihrem Brotbuch zu kommen. In diesen Tagen hat es jeder gemerkt, wie unentbehrlich ihm das Brot ist. So muss man dann sorgen, dass man auf irgend eine Weise unter gehöriger Legitimierung von den Ausgabestellen sein Brotbuch erhält. Trepp auf, Treppab geht es jetzt in den betreffenden Schulgebäuden, wo man statt vergnügter Kinder sorgende Frauen und eilige Männer sieht, die sich vielleicht gerade von der Berufsarbeit freigemacht haben.“