2. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. November 1918

Die von den Lebensmittelhändlern geforderten Preiserhöhungen standen im Mittelpunkt der letzten Sitzung der Nahrungsmittelkommission in Wald.

  Wald. Eine Sitzung der Nahrungsmittel-
kommission fand gestern nachmittag statt. Zunächst stand ein
Antrag der Kartoffelhändler auf Erhöhung des Ver-
dienstes beim Kartoffelverkauf zur Verhandlung. Beim Verkauf der
Kartoffeln bei der bisherigen Vergütung sei kein Geschäft zu machen.
Der Vorsitzende beanstandet die einzelnen Posten der Aufstellung.
Die Stadt zahlt für die Kartoffel 8,50 Mark. Die Händler
in der Stadt müssen bezahlen 8,65 Mark, die Außenhändler 8,85,
so daß die Stadt sie also im Durchschnitt zu dem gleichen Preis ab-
gibt, zu dem sie sie selbst erwirbt. Die Stadt Ohligs verkauft die Kar-
toffeln allerdings an die Händler für 7,50 Mark. Die Stadt gibt da-
bei für jeden Zentner 1 Mark zu. Die Stadt hätte also eine Zubuße
von 70-80 000 Mark zu zahlen, wenn das Verfahren von Ohligs
hier zur Anwendung käme. Genosse Klopp hebt hervor, daß die
Hauptschwierigkeit in dem Mindergewicht liege. Wenn da ein Aus-
gleich geschaffen werde, so sei schon viel geholfen. Der Vorsitzende
erklärt sich bereit, von den Reserven, die der Stadt zur Verfügung
stehen, bei allzu großen Differenzen einen gewissen Erlaß zuzu-
billigen. Aber dabei sind Schranken gesetzt, über die die Stadt nicht
hinausgehen kann. Einen Teil des Schadens werden auch die Händ-
ler tragen müssen. In der Spannung von 1,35-1,65 Mark, die den
Händlern zugebilligt werden, muß ein Teil des Verlustes enthalten
sein. Bei der Abstimmung ergibt sich, daß sich die Majorität für die
Beibehaltung des heutigen Modus und damit gegen den Antrag der
Kartoffelhändler ausspricht. Weiter liegt ein Antrag der

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31. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. August 1918

Die Gemeinden sind dazu aufgefordert worden den Lebensmittelhandel wiedereinzuführen.

   – Der Verband der deutschen Feinkostkauf-
leute, der in Breslau tagte, beschloß, alle Ge-
meinden aufzufordern, die städtischen Verkaufs-
stellen abzuschaffen und den Lebensmittelhan-
del wieder einzuschalten. Ferner wird die
Reichsregierung aufgefordert, die Lebensmittel-
zölle und Einfuhrbeschränkungen aufzuheben,
und Regierung und Stadtgemeinden, die Be-
günstigung der Konsumvereine einzustellen.

5. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Juli 1918

Schlampereien im Walder Lebensmittelhandel

   Wald. Die Nachlässigkeit der Lebensmittel-
geschäfte, die trotz persönlicher Aufforderung und trotz der
amtlichen Bekanntmachung in den Zeitungen bis heute ihre
Kundenlisten nicht eingereicht haben, ist die Ursache, daß die
hiesige Bürgerschaft in dieser Woche um ¼ Pfund Nudeln und
¼ Pfund Grießmehl zu kurz kommt. Wir meinen, die Lebens-
mittelgeschäfte hätten alle Ursache, dem städtischen Lebensmittel-
amt die Arbeit nicht noch zu erschweren. Die Nudeln und das
Grießmehl können durch ihre Schuld erst in nächster Woche
abgegeben werden. Geschäfte, welche in Zukunft die Kunden
listen nicht pünktlich einreichen, erhalten fernerhin keine
Lebensmittel mehr. Diese Maßnahme des Lebensmittelamtes
ist nur zu berechtigt. Die Herrschaften mögen sich in Zukunft
also nicht beklagen.

3. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Mai 1918

In Wald tagte die Nahrungsmittelkommission und beriet dort über die Einführung von Kundenlisten für alle Lebensmittel.

  Wald. Die Nahrungsmittelkommission trat
gestern im Restaurant Hupperts zu einer Sitzung zusammen,
die sich in der Hauptsache noch einmal mit der Frage der Ein-
führung von Kundenlisten für alle Lebensmittel zu beschäftigen
hatte. Die in der vorigen Sitzung gewählte Kommission, die
sich über die Verhältnisse in Solingen unterrichten sollte, er-
stattete zunächst einen schriftlichen Bericht. Der Unterschied be-
steht darin, daß Butter, Fett und Eier und die Brotaufstrich-
mittel und Käse gegen feste Kundenlisten abgegeben werden.
Dazu sind 35 Geschäfte zugelassen. Im gleichen Verhältnisse
würden wir in Wald 20 Geschäfte zulassen müssen. Zum Ver-
kauf der andern Lebensmittel: Graupen, Grießmittel, sind 222
Geschäfte vorgesehen. Mit den andern Lebensmitteln, wie
Heringen, Kraut, Konserven, Fischwaren, wird von Zeit zu
Zeit gewechselt. Verschiedene Kolonialwarenhändler scheinen
sich nicht klar zu sein, was unter diesen Umständen vorzuziehen

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23. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. April 1918

Die Lebensmittel-Kommission von Wald entscheidet über die Erweiterung der städtischen Gemüsedörranlage und die Einführung von Kundenlisten für Lebensmittelgeschäfte, möglichst nach dem Solinger Beispiel.

  Wald. Eine Sitzung der Lebensmittel-Kom-
mission fand gestern unter Vorsitz des Beigeordneten Franzen
statt, die sich zunächst mit der in der vorigen Sitzung vertagten
Angelegenheit der Vergrößerung der städtischen Trockenanlage be-
schäftigte. Das Dörrgemüse, das in der Zwischenzeit in kleineren
Mengen dem Publikum zum Kauf angeboten ist, hat überall regen
Beifall gefunden. Der Vorsitzende gab es deshalb der Kommission
nochmals anheim, die Dörranlage zu vergrößern. Es ist zudem zu
erwägen, ob mit der Vergrößerung der Dörranlage die Anlage einer
Darre verbunden sein soll, die alle Abfälle zur Viehfutterbereitung
verwendet. Direktor Freitag gab dann einzelne Mitteilungen über
die technische Seite der Frage. Es ist in Aussicht genommen, die
Dörranlage um 2 Kammern zu erweitern. Es ist dann aber weiter
zu empfehlen, eine große Zahl von Hilfsmaschinen anzuschaffen.
Augenblicklich arbeiten 18 bis 20 Frauen an der Zubereitung der
zum Dörren bestimmten Gemüse, das ist zu viel. Mit der Hälfte
der Maschinen können wir die doppelte Arbeitsleistung fertig bringen,

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19. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. März 1918

Die neue „Verordnung über die Regelung des Brot- und Mehlverkehrs im Landkreis Solingen“ mit ihren 22 Paragraphen findet nicht ganz die Zustimmung der „Bergischen Arbeiterstimme“.

   Die Brotversorgung im Landkreis.
   Die Sorge um das tägliche Brot hat unsere beamteten
Juristen zur Schaffung von Gesetzen veranlaßt, die bereits
recht knifflich sind. Der Landrat erläßt eine „Verordnung
über die Regelung des Brot- und Mehlverkehrs im Landkreis
Solingen“, die so ausgedehnt ist wie ihr Name und teilweise
auch so spitzfindig wie dieser. Wer sich in den Begriff „Brot-
und Mehlverkehr“ vertieft, wird bald dahinter kommen, daß
das mehr und anderes besagt, als unsere Ueberschrift. Dieses
neue Brotgesetz hat 22 Paragraphen, von denen wir nur die
andeuten wollen, die neu oder nicht genügend bekannt sind.
Brot- und Mehl darf nur von zugelassenen Verkaufsstellen
abgegeben werden. Unter Mehl wird auch Hafer- und Gersten-
mehl verstanden. Auch letztere Sorten fallen unter die Brot-
karte. Juristisch ist also der Schleichhandel abgetötet. Wer
seine Brotkarte nicht rechtzeitig abholt, muß 2 Mark dafür be-
zahlen. Wer eine Brotkarte findet, muß sie abliefern. Wem

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18. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Februar 1918

Weder die Lohnerhöhungen noch die Konsumenten sind für die Verteuerung der Lebensmittel verantwortlich, sondern ausschließlich Handel und Erzeuger, meint die Bergische Arbeiterstimme.

              Die Schuld an der Teuerung.
   Die Frage, wen die Schuld an der Teuerung trifft, ist
eine umstrittene. In den Kreisen des Handels und der
Landwirtschaft behauptet man, die „hohen Löhne“ der Arbeiter-
schaft trügen die Schuld an den hohen Preisen für Lebens-
mittel und Bedarfsgegenstände. Daß dem nicht so ist, sondern
daß die Löhne erst erhöht wurden, nachdem die Arbeiter mit
den geringen Löhnen nicht mehr die gesteigerten Lebensunter-
haltungskosten tragen konnten, ist schon mehr als einmal nach-
gewiesen worden. Der Gegenbeweis, daß zuerst die Löhne ge-
stiegen seinen und dann erst die Lebensmittel, konnte bisher nicht
erbracht werden. Es ist bekannt, daß man zum Höchstpreis das
meiste nicht haben kann. Nicht nur Einzelpersonen, sondern
auch Rüstungsbetriebe und sogar Kommunalverbände mußten
mehr als einmal dazu übergehen, den Höchstpreis zu überschrei-
ten, um überhaupt Lebensmittel zu erhalten. Trotzdem ver-
suchen weite Kreise der Landwirtschaft und des Handels ihr

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30. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Januar 1918

Berichte von Verhandlungen vor dem Schöffengericht Solingen

                        Aus dem Gerichtssaal.
                        Schöffengericht Solingen
          Schuhe dürfen nicht zur Anprobe gegeben werden.
   Die Bestimmungen über den Handel mit Schuhen scheinen weder
bei den Händlern noch beim Publikum genügend bekannt zu sein,
oder sie werden nicht genügend beachtet. Die Verkäuferin Helene K.
von hier hatte ein Paar Schuhe einem Kunden zur Anprobe mitge-
geben, ohne einen Bezugsschein gefordert zu haben. Das ist nach den
gesetzlichen Bestimmungen über den Schuhhandel unzulässig. Die
Verkäuferin hatte deshalb einen Strafbefehl in der Höhe von 10 M[ar]k
erhalten, gegen den sie Einspruch erhoben hatte. Der Vorsitzende
betonte, daß Auswahlsendungen von Schuhen nur gegen Bezugsscheine
abgegeben werden dürfen. Schuhe dürfen nicht zur Anprobe gegeben
werden, doch darf der Händler Schuhe zur vorübergehenden
Benutzung abgeben, die Leihzeit darf drei Tage nicht
überschreiten. Auch beim Verleihen von Schuhen muss
ein Bezugsschein beigebracht werden. Nach dieser Rechtsbelehrung
durch den Vorsitzenden zog die Angeklagte ihren Einspruch zurück.

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26. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Januar 1918

In Ohligs kommt der Lebensmittelhandel der Vorschrift, seine Preise gut sicht- und lesbar auszuhängen, noch nicht überall nach

   Ohligs. Aushang von Preisverzeichnissen. Bei
einer gestern vorgenommenen Revision der Lebensmittelgeschäfte
unterhalb der Bahn wurde festgestellt, daß die Preisverzeichnisse zum
teil nicht zum Aushang gebracht worden sind. Da die Geschäftsinhaber
nach einer bestehenden Verordnung des stellvertretenden General-
kommandos hierzu verpflichtet sind, möchten wir dieselben, um unlieb-
samen Weiterungen vorzubeugen, darauf hinweisen, der Verordnung
für die Folge auf das genauste nachzukommen. Bekanntlich sind die
Preisverzeichnisse an einer gut sichtbaren Stelle und in deutlich les-
barer Schrift zum Aushang zu bringen.

3. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Dezember 1917

Polizeiliche Kontrollen in Ohligs wegen der Einhaltung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen bei Wirtschaften, Konditoreien und Kinos

   Ohligs. Polizeiliche Revisionen. Gestern wurden
von mehreren Polizeipatrouillen Revisionen in den Wirt-
schaften, Konditoreien und Kinos vorgenommen. Es wurde in
zahlreichen Fällen festgestellt, daß sich dort jugendliche Personen
unter 17 Jahren aufhielten, obwohl das durch eine Verordnung
des kommandierenden Generals vom 13. Dezember 1915 ver-
boten ist. Besonders viele Jugendliche wurden in Wirtschaften
angetroffen, in denen Komiker auftreten. Die Wirte machen
sich nicht nur strafbar, sondern sie laufen auch Gefahr, daß bei
wiederholter Uebertretung ihr Geschäft geschlossen wird. Auf
den Straßen wurden ebenfalls eine Anzahl Jungen von 14 bis
17 Jahren angetroffen, die Zigaretten rauchten. Die Namen
der jungen Tabakverbraucher wurden ebenfalls festgestellt,
ebenso die Namen der Verkäufer des Rauchmaterials, die sich
ebenfalls strafbar gemacht haben. In den Lebensmittelge-
schäften wurde vielfach festgestellt, daß die vorgeschriebenen
Preisverzeichnisse nicht ausgehängt worden sind. In mehreren
Wirtschaften und Konditoreien fanden die revidierenden Be-
amten, entgegen der Bestimmung, die Tische noch gedeckt. Auch
das ist strafbar und wird für die betreffenden Wirte Strafe im
Gefolge haben. Endlich wurde der Magenfahrplan (auch
Speisekarte genannt) von den wißbegierigen Polizeibeamten in
den Wirtschaften einer genauen Prüfung unterworfen, aber
weniger, um selbst zu schlemmen, denn dazu reicht meistens das
Gehalt nicht aus, als um festzustellen, wieviel Fleischgänge auf
der Karte verzeichnet waren. In mehreren „besseren“ Ge-
schäften wurde denn auch festgestellt, daß man in Ohligs noch
recht gut leben kann, wenn man das nötige Geld besitzt. Auch
gegen diese Wirte soll eingeschritten werden.

12. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. November 1917

Überaus ausführliche Berichterstattung über die Generalsversammlung der Konsumgenossenschaft „Solidarität“.

  Die Konsumgenossenschaft „Solidarität“
hielt gestern nachmittag im Hotel „Viktoria“ in Ohligs ihre Ge-
neralversammlung ab. Den Bericht über das 15. Geschäftsjahr
erstattete der Geschäftsführer Genosse Großberndt. Der Redner
verwies zunächst auf den schriftlichen Bericht, der unter anderem
besagt:

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7. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. August 1917

Die amtlichen Höchstpreise für Obst werden auf Solingens Wochenmarkt weit überschritten

                   Vom Wochenmarkt.
   Die Befürchtung, daß der heutige Markt wenig oder gar
kein Gemüse aufzuweisen habe, hat sich glücklicherweise nicht
ganz bewahrheitet. Außer den Lieferungen des Großmarktes
brachten 12 Landwirte ihre Erzeugnisse zum Markte. Die
Kleinverkaufspreise für Obst und Gemüse, soweit es vom Groß-
markt an die Händler geliefert worden ist, waren diese: Möhren
50 Pf[enni]g; Tomaten 70 Pf[enni]g, Birnen 30 und 35 Pf[enni]g, Aepfel 25
und 30 Pf[enni]g und Pflaumen 50 bis 60 Pf[enni]g für das Pfund.
Neben diesen Waren wurde aber auch Obst angeboten, das sich
die Händler wahrscheinlich von Bauern aus der Umgegend
besorgt hatten. Die Preise für diese Waren standen, trotzdem
sie qualitativ besser war als die vom Kommissionär des Groß-
marktes gelieferte, in gar keinem Verhältnis zu den festge-
setzten Höchstpreisen; sie waren zum Teil um 100 Prozent
höher: Pflaumen kosteten 95 Pf[enni]g bis 1 Mark, Aepfel 65 bis
75 Pf[enni]g und Birnen 60 bis 65 Pf[enni]g das Pfund. Solche Diffe-
renzen in der Preisgestaltung dürften selbst bei milder Hand-
habung der Höchstpreise nicht vorkommen, selbst nicht bei
Edelobst.
   Wir haben jetzt einheitliche Höchstpreise für Erzeuger, aber
Höchstpreise für den Handel fehlen noch. Die Kontrolle der
Händler durch den Schlußscheinzwang ist zwar möglich, die
behörde steht aber bei einer Kontrolle stets vor einer voll-
endeten Tatsache [unleserlicher Text] eben schon abgeschlossen,
und das Publikum muß dann die Zeche bezahlen. Alle schönen
Reden nützen nichts, und kein Verhandeln bringt Erfolg, wenn
nicht wenigstens das Dauerobst beim Erzeuger beschlagnahmt
und rationiert wird!

24. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Juli 1917

Trotz erheblicher Zufuhren war auf Solingens Wochenmarkt schon um 9 Uhr das Gemüse fast ausverkauft.

                     Vom Wochenmarkt
   Wieder war heute morgen trotz erheblicher Zufuhren der
Markt schon um 9 Uhr fast leer von Gemüse. Heute nachmittag
werden voraussichtlich von der Zentrale noch einige Waggons
mit Gemüse eintreffen, so dass jede Hausfrau hoffentlich auf ihre
Rechnung kommt. Die Birnen, die die Stadt beschafft hatte,
fanden eine flotte Abnahme, da der Preis von 25 Pfennig für
das Pfund es jedermann gestattete, davon zu kaufen. Die Bir-
nen waren von guter Qualität. Wie die Händler durch gegen-
seitiges Überbieten die Preise in die Höhe treiben, zeigte sich
heute morgen wieder einmal, als ein Landwirt aus Leich-
lingen mit einer Wagenladung Äpfel und Birnen auf dem
Markte erschien. Der Bauer wurde von den Händlern sofort
in Beschlag genommen und geradezu wegen der Abgabe von
Obst bestürmt. Ein Händler bot noch höhere Preise
als der andere, bis sich ein Mitglied der Marktkommission
ins Mittel legte und veranlasste, dass die Birnen für 40 Pfennig
und die Äpfel für 60 Pf[enni]g an die Händler verkauft wurden.

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16. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Mai 1917

Schäden durch die Hamstereinkäufe in der Lebensmittelversorgung

Vermischtes.
Schleiden, 14. Mai. In letzter Zeit hat der
Ankauf der Lebensmittel auf dem Lande durch Händ-
ler und Verbraucher Umfang und Formen angenommen,
welche geeignet sind, die allgemeine Versorgung der
Bevölkerung in naher Zukunft direkt in Frage zu stellen
und die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu schä-
digen. In Mengen, deren Andrang die Eisenbahn
kaum zu bewältigen imstande ist, strömt die groß-
städtische Bevölkerung aufs Land. Die Landleute
werden aufgesucht und zur Abgabe von Lebensmitteln
zuweilen unter Drohungen veranlaßt. Die Abgabe
erfolgt vielfach unter Ueberschreitung der Höchstpreise.
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1. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Dezember 1916

Trotz oder wegen des Mangels: In Solingen boomt der Lebensmittelhandel wie nie zuvor. Woher mögen die ganzen Köstlichkeiten wohl kommen, die in den Schaufenstern zum Kauf angeboten werden?

  Solingen. Schaufensterstudien. Interessante Studien
kann man heutzutage machen, wenn man den Inhalt der Schau-
fenster betrachtet. Zunächst fällt es auf, daß sich die Zahl der Lebens-
mittelgeschäfte riesig vermehrt hat. Die meisten Läden, die infolge der
Kriegswirkungen geschlossen werden mußten, sind wieder geöffnet.

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