30. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Dezember 1918

Auf Personalausweisen müssen alle Angaben in lateinischer Schrift stehen.

                                 Personal-Ausweise.
   Von den in Frage kommenden Behörden werden wir gebeten,
auf die Dringlichkeit hinzuweisen, daß die Personal-Ausweise unter
allen Umständen in deutlicher lateinischer Schrift auszufüllen
sind. Alle in deutscher Schrift eingereichten Ausweise müssen zurück-
gewiesen werden und kann eine behördliche Stempelung nicht er-
folgen.