Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Dezember 1918
Auf Personalausweisen müssen alle Angaben in lateinischer Schrift stehen.
Personal-Ausweise.
Von den in Frage kommenden Behörden werden wir gebeten,
auf die Dringlichkeit hinzuweisen, daß die Personal-Ausweise unter
allen Umständen in deutlicher lateinischer Schrift auszufüllen
sind. Alle in deutscher Schrift eingereichten Ausweise müssen zurück-
gewiesen werden und kann eine behördliche Stempelung nicht er-
folgen.
30. Dezember 1918
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