Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. Juli 1918
Alle Wehrpflichtigen sollen sich zur Landsturmrolle anmelden.
Hilden, 12. Juli. Meldung Wehrpflichti-
ger. Die Bezirkskommandos 1 und 2 Düsseldorf fordern
durch öffentlich angeschlagene Bekanntmachungen die vom
Dienst im Heere und der Marine ausgeschlossenen Wehr-
pflichtigen auf, sich zur Landsturmrolle anzumelden, ebenso
alle anderen Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. Le-
bensjahre bis einschließlich Jahrgang 1869, die sich noch
nicht gemeldet haben oder sich nicht in ordnungsgemäßer
Kontrolle befinden. Allen in Betracht kommenden Wehr-
pflichtigen wird empfohlen, diese Bekanntmachung genau
zu lesen.