12. Juli 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. Juli 1918

 Alle Wehrpflichtigen sollen sich zur Landsturmrolle anmelden.

Hilden, 12. Juli. Meldung Wehrpflichti-
ger. Die Bezirkskommandos 1 und 2 Düsseldorf fordern
durch öffentlich angeschlagene Bekanntmachungen die vom
Dienst im Heere und der Marine ausgeschlossenen Wehr-
pflichtigen auf, sich zur Landsturmrolle anzumelden, ebenso
alle anderen Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. Le-
bensjahre bis einschließlich Jahrgang 1869, die sich noch
nicht gemeldet haben oder sich nicht in ordnungsgemäßer
Kontrolle befinden. Allen in Betracht kommenden Wehr-
pflichtigen wird empfohlen, diese Bekanntmachung genau
zu lesen.

1. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Juni 1918

Lankreis Solingen: Sämtliche unausgebildeten Wehrpflichtigen werden aufgefordert, sich zur Landsturmrolle anmelden

                      Bekanntmachung.
   Zwecks Durchführung der restlosen Kontrolle aller im wehr-
pflichtigen Alter stehenden Personen ist es erforderlich, daß auch
1) die zu Zuchthausstrafe Verurteilten, b) die durch Straf-
erkenntnis aus dem Heere oder der Marine Entfernten und
c) die mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf bestimmte
Zeit Bestraften sich zur Landsturmrolle anmelden.
   Sämtliche hierunter entfallende unausgebildete Wehr-
pflichtige werden hierdurch aufgefordert, sich umgehend beim
zuständigen Bürgermeisteramt zur Landsturmrolle anzumelden.
Bei Verzug haben sich die Wehrpflichtigen ordnungsgemäß ab-
und beim neuen Wohnorte wieder anzumelden. Nichtbefolgung
dieser Aufforderung wird nach den Kriegsgesetzen bestraft.
   Opladen, den 15. Mai 1918.
                   Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission:
                                   J.V.: Dr. Kramer

16. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. März 1918

Erneute Aufforderung an den Jahrgang 1901, sich zum Landsturm anzumelden

  Gräfrath. Diejenigen Landsturmpflichtigen des
Jahrganges 1901, die ihr 17. Lebensjahr vollendet, sich aber noch
nicht zur Landsturmrolle angemeldet haben, werden erneut daran er-
innert, ihre Anmeldung umgehend im Rathause, Zimmer 3 zu be-
wirken.

17. Dezember 1914

1914 12 17

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 17. Dezember 1914

Bekanntmachung für die Mannschaften des unausgebildeten Landsturms zur Meldung der Landsturmrolle.

Bekanntmachung.
Die Mannschaften des unausgebildeten Landsturms und zwar diejenigen, welche in der Zeit vom 27. November 1869 bis einschließlich 31. Dezember 1874 geboren sind, haben sich an nachstehenden Tagen im hiesigen Rathause, Zimmer Nr. 11, zur Landsturmrolle zu melden:
Donnerstag, den 17. Dezember 1914,
Freitag, den 18. Dezember 1914,
Samstag, den 19. Dezember 1914,
vormittags von 9 bis 12 ½ Uhr,
Sonntag, den 20. Dezember 1914,
vormittags von 9 bis 12 Uhr.
Die Militärpapiere sind bei der Anmeldung vorzulegen.
Hilden, den 15. Dezember 1914.
Der Bürgermeister Heitland