Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. März 1918
Wegen Urkundenfälschung wurden zwei Solinger zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Solingen. Schwere Urkundenfälschungen. Ganz an-
ders als man sich’s dachte, verlief ein Urlaubsgesuch der Witwe
Emil B. und des Rechtskonsulenten Paul G. von hier für einen als
Landsturmmann eingezogenen K. Die Witwe B. unterhielt mit dem
Manne ein Liebesverhältnis, obschon ihr bekannt war, daß er bereits
ehelich gebunden ist. Da ihm ein Urlaub schon abgeschlagen worden
war und sie selber für ihn ein solches unmöglich einreichen konnte,
wandte sie sich an den Rechtskonsulenten G., der sich gewerbsmäßig
mit der Abfassung derartiger Gesuche befaßte und in dem Rufe stand,
daß er immer Erfolg damit gehabt habe. Selbstverständlich mußte
dem Gesuch eine ausreichende Begründung beigegeben werden. Nach
eingehender Besprechung wurde man sich dahin einig, eine ernste
Erkrankung des alten Vaters des Landsturmmannes vorzuschützen und
dessen Namen zur Unterschrift zu mißbrauchen. Nach einigen Tagen
kam – nicht etwa der ersehnte Urlauber, sondern ein Bescheid des
Kompagnieführers und zwar an den alten K., in dessen Namen ja
das Gesuch unterschrieben worden war. Darin hieß es, er möge die
Angaben seines Urlaubsgesuches zuvor amtlich bescheinigen lassen.
Der alte K. war wie aus den Wolken gefallen, ahnte aber bald den
Zusammenhang und schrieb der Kompagnie zurück, daß die Begrün-
dung des Urlaubsgesuches vom Anfang bis zum Ende erlogen sei,
daß er es überhaupt nicht eingereicht habe, sondern vermutlich die
B. Die Militärbehörde übergab nun die Sache der Staatsanwalt-
schaft, und das Ende vom Liede war, daß die liebeskranke Witwe
und der Rechtskonsulent sich heute wegen schwerer Urkundenfälschung
vor der hiesigen Strafkammer zu verantworten hatten. Diese ver-
urteilte die B. zu 1 Monat, G., der wegen Urkundenfälschung schon
vorbestraft ist, zu 2 Monaten Gefängnis.