Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Rheinland, Landratsamt Siegburg, BR 0043 Nr. 181, Bl. 177
Die Nahrungsmittelknappheit veranlasst die Lagerverwaltung der Kriegsgefangenenlager in Wahn, die den französischen Kriegsgefangenen aus der Heimat übersandten Brote auszusondern und der allgemeinen Lagerküche zuzuweisen. Der Landrat zu Siegburg sieht daraufhin die Motivation der Kriegsgefangenen zur (dringend benötigten) Arbeit in der Landwirtschaft erheblich gefährdet. Arbeitsverweigerung und Zwangsmaßnahmen bedrohten die Ernte und bedeuteten eine weitere Verschlechterung der Versorgungslage. Man sei auf den guten Willen der Gefangenen angewiesen.