Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. August 1914
Anweisung zur Verscharrung von Tierkadavern auf den jeweiligen Gemeindeplätzen
Bekanntmachung.
Da die sämtlichen Automobile des Besitzers der
Kadaver-Vernichtungsanstalt bei Call zu militärischen
Zwecken ausgehoben sind, so sind die Kadaver der
gefallenen Tiere bis auf weiteres auf den alten Ver-
scharrungsplätzen der Gemeinden zu verscharren.
Schleiden, den 8. August 1914.
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg