24. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Januar 1917

Strukturelle Mängel bei der Zuweisung von Lebensmitteln durch das Kriegsernährungsamt

   Solingen. Stadt und Land. Die Zuweisung von
Lebensmitteln durch das Kriegsernährungsamt geschieht be-
kanntlich in der Weise, daß das Reich in rein städtische, rein
landwirtschaftliche Bezirke, und solche, in denen Industrie und
Landwirtschaft vertreten sind, eingeteilt worden ist. Den Be-
dürfnissen entsprechend, soll demnach die Zuweisung der Lebens-
mittel erfolgen, das heißt, es sollen die Städte mehr berücksich-
tigt werden als die ländlichen Gemeinden, weil in den länd-
lichen Gemeinden meistens genügend Lebensmittel erzeugt wer-
den, um den eigenen Bedarf zu decken. Wie dieser Grundsatz
nun in der Praxis gehandhabt wird, zeigt ein Fall aus einer
Gemeinde in der Nähe von Lindlar im Oberbergischen.

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15. September 1916

15-9-1916-benrath

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr. 472 vom 15.9.1916

Anordnung über Vorberechtigte bei der Milchversorgung.

Milch für Säuglinge und Kranke.
D. Benrath, 14. Sept[ember]. Auf Grund der
Milchkarte haben die Inhaber zu bean-
spruchen: für Säuglinge bis zum vollendeten
1. Lebensjahr ¾ Liter, für Kinder vom Beginn
des 2. bis vollendeten 6. Lebensjahre ½ Liter,
für hoffende Frauen ½ Liter, für stillende
Mütter 1 Liter, für Kranke je nach ärztlicher
Anordnung ½ – 1 Liter täglich. Die den Klein-
handel mit Milch betreibenden Händler und
Milcherzeuger sind verpflichtet, die Inhaber von
Milchkarten als Kunden anzunehmen, in eine
Kundenliste einzutragen und ihnen die zu-
stehende Milch täglich zu verkaufen. Zur
Zurückweisung von solchen Vorberechtigten sind
die Händler und Milcherzeuger erst dann be-
rechtigt, wenn sie für so viel Milch Kunden ange-
nommen haben, als ihnen überhaupt zur Ver-
fügung steht. Sie dürfen erst dann, wenn die
Bevorrechtigen die ihnen anstehende Milch-
menge erhalten haben, die etwa übrig bleibende
Milch an andere Verbraucher abgeben. Die In-
haber der Milchkarten müssen die ihnen zu-
stehende Milch auf Verlangen des Lieferanten
bei diesem abholen; sie können mit ihm aber
auch die Zustellung der Milch vereinbaren. Diese
Anordnung tritt am 15.September in Kraft.

30. Juni 1916

30.6. Vohwinkel

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen von 30.6.1916

Lebensmittelversorgung im Kreis Mettmann.

Umgegend und Nachbargebiete.
Wirtschaftliches
Vohwinkel, 30. Juni. Der Landrat hat im In-
teresse der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung des
Kreises Mettmann angeordnet, daß diejenigen Land-
wirte im Kreise Mettmann, die ihre Viehbestände
zu vermindern beabsichtigen oder die bisherige mit Vieh-
haltung verbundene Wirtschaft in eine sogenannte vieh-
lose Wirtschaft umzuwandeln gedenken, ihr Vorhaben
vor der Ausführung dem Landrat anzumelden haben.
– Die Ausfuhr von Frühkartoffeln aus dem
Kreise Mettmann ist nur auf Grund besonderer schrift-
lich erteilter Erlaubnis des Landrats zulässig. Als
Frühkartoffeln gelten Kartoffeln, die vor dem 15. August
1916 geerntet werden. Zuwiderhandlungen sind mit
Strafe bedroht. 

24. Juni 1916

24.6. Vohwinkel

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 24.6.1916

Einladung zur Sitzung des Kreistages des Kreises Mettmann.

Vohwinkel, 23. Juni. Der Landrat hierselbst hat
eine Sitzung des Kreistages des Kreises Mett-
mann anberaumt auf den 10. Juli 1916, nachm[ittag] 4 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht neben einigen Wahlen die
Abnahme der Rechnung des Nahrungsmittel-Untersu-
chungsamtes für 1915 und der Kreiskommunalkassenrech-
nung für 1915, Genehmigung des Haushaltsplanes des
Nahrungsmitteluntersuchungsamtes für 1917 und Be-
schlußfassung über die Selbstwirtschaft des Kreises für
das Erntejahr 1916/17.

7. Juni 1916

7.6. Vohwinkel

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 7.6.1916

Einführung von Zucker- und Fleischkarten im Kreis Mettmann.

Umgegend und Nachbargebiete.
Wirtschaftliches.
Vohwinkel, 6. Juni. Für den Bezirk des Krei-
ses Mettmann ist folgendes bestimmt: Ver-
brauchszucker darf im Kreise Mettmann vom 13.
Juni 1916 ab nur gegen Vorlage der von den Ortsbe-
hörden ausgegebenen Zuckerkarten abgegeben werden.
Die Zuckerkarten berechtigen bis auf weiteres zur Ent-
nahme von wöchentlich 150 Gramm Zucker
für jede Person in beliebigen Geschäften der Wohnsitzge-
meinde, aber nur innerhalb der darauf bezeichneten
Frist. – Die Fleischkarte wird vom
12. Juni d[iese]s J[ahre]s ab im Kreise Mettmann einge-
führt. Der gewerbsmäßige Verkauf von Fleisch, Fleisch-
waren aller Art einschließlich Konserven, Räucherwaren
und Wurst an die Verbraucher darf nur gegen Vorzei-
gung der Fleischkarte erfolgen. Es darf von den ge-
nannten Fleischwaren nicht mehr als 400 Gramm auf den
Kopf der versorgungsberechtigten Bevölkerung und auf
die Woche, ferner auf einmal nicht mehr als der Bedarf
für die laufende Woche abgegeben werden, wovon nicht
mehr als 250 Gramm auf Fleisch entfallen dürfen.

5. Juni 1916

5.6. Vohwinkel 1.

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger von Elberfeld-Barmen von 5.6.1916

Abgabe von Schlachtrindern aus dem Kreis Mettmann

Umgegend und Nachbargebiete.
Wirtschaftliches.
Vohwinkel, 4. Juni. Nachdem der Oberpräsident
die Umlegung des Bedarfs an Schlachtvieh auf die Kom-
munalverbände angeordnet hat, ist bestimmt, daß der
Kreis Mettmann wöchentlich 20 Stück Schlachtrin-
der aus den Beständen seines Bezirks aufzubrin-
gen und an die vom Viehandelsverbande anzugebende
Adresse abzusenden hat. Um von der Enteignungsbefug-
nis möglichst geringen Gebrauch zu machen, fordert der
Vorsitzende des Kreisausschusses die Viehbesitzer des
Kreises, die Schlachtrinder besitzen, auf, solche bei dem
Vertrauensmann, Viehhändler Bremkamp-Vohwinkel,
jede Woche bis zum Sonntagabend zum Verkauf anzu-
melden.

1. Juni 1916

1.6. Vohwinkel

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger von Elberfeld-Barmen vom 1.6.1916

Vorankündigung einer Veranstaltung des vaterländische Frauenverein.

Umgegend und Nachbargebiete.
Wirtschaftliches
Vohwinkel, 31. Mai. Der Vaterländische Frauen-
verein veranstaltet am Freitag, vormittags 9 Uhr, im
Vorgarten des Kreishauses (Solingerstraße 9), wieder
einen Verkauf frischer Schellfische. Es steht
diesmal mehr als das Doppelte der letztmaligen Menge
zur Verfügung. Größere Fische werden abgegeben zu
75 Pf[enni]g das Pfund, kleinere zu 65 Pf[enni]g das Pfund. 

19. Mai 1916

19.5. Vohwinkel 1

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 19.5.1916

Übernahme tragender Kühe im Kreis Mettmann

Umgegend und Nachbargebiete.
Kriegsfürsorge.
Vohwinkel, 18. Mai. Der Kreis Mettmann will
weitere 100 tragende Kühe einführen, um den
Milchviehbestand zu vermehren. Landwirte, die Kühe zu
übernehmen beabsichtigen, müssen sich sofort auf den
Bürgermeisterämtern melden.

18. Mai 1916

18.5. Vohwinkel

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 18.5.1916

Verlängerung des Verbots der Schlachtung von Ziegenmutterlämmern.

Kriegsfürsorge.
Vohwinkel, 17. Mai. Das Verbot der
Schlachtungen von Ziegenmutterläm-
mern, das für die Zeit bis zum 15. Mai d[iese]s J[ahre]s ausge-
sprochen war, ist für den Bezirk des Kreises Mettmann
bis zum 31. August d[ieses] J[ahres] verlängert worden.

17. Mai 1916

17.5. Vohwinkel

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 17.5.1916

Verkauf von Vieh an Metzger nur mit Ausweiskarte

Umgegend und Nachbargebiete.
Kriegsfürsorge
Vohwinkel, 16. Mai. Der Landrat macht die Land-
wirte des Kreises Mettmann darauf aufmerksam, daß sie
Vieh nur an solche Händler (Metzger) verkaufen dürfen,
die eine Ausweiskarte des Rheinischen Viehhan-
delsverbandes haben.

3. Mai 1916

3.5.16 Vohwinkel

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 3.5.1916

Beschluss für die Förderung der Schweinezucht.

Die Förderung der Schweinezucht
Vohwinkel, 3. Mai. In der letzthin unter Vorsitz
des K[öni]gl[ichen] Landrats Dr. zur Nieden stattgefundenen Sit-
zung des erweiterten Vorstandes des Schweinezucht-
vereins für den Kreis Mettmann wurde beschlossen,
zur Förderung der Schweinezucht die sämtlichen vorhan-
denen Zuchteber zur Ankörung zu besichtigen; ferner
sollen auch Zuchtsauen auf Anmeldung angekört werden.
Für gute Zuchtsauen wurden Prämien in Aussicht ge-
nommen. Diese Prämien sollen – außer einer bei Vor-
führung außerhalb des betr[effenden] Gehöftes zu gewährenden
Vorführungsgebühr von 10 M[ar]k – durchschnittlich 30 M[ar]k
betragen. Ferner soll die Einführung guten Zuchtmate-
rials (mindestens 3 Monate alter Zuchtferkel und min-
destens 7 Monate alter Zuchteber) durch Beihilfe unter-
stützt werden. Anmeldungen zum Bezuge von Zucht-
tieren werden noch auf den zuständigen Bürgermeister-
ämtern entgegengenommen. Weiter ist die Gewährung
von Ebererhaltungsprämien und die Prämiierung guter
Schweineweiden beabsichtigt. Zur Deckung der erforder-
lichen Mittel sind von der Landwirtschaftskammer für
die Rheinprovinz 2.500 Mark zur Verfügung gestellt. Der
Kreis wird sich mit einem nennenswerten Betrage be-
teiligen. Im Haushaltsplane für 1916 hat der Kreis
1.000 Mark für die Schweinezucht vorgesehen; es ist zu
hoffen, daß angesichts der Bedeutung der Schweinezucht
für die Sicherstellung der Volksernährung der Kreis die
genannte Summe auf 2.500 Mark erhöhen wird, so daß
im ganzen 5.000 Mark zur Verfügung stehen.

21. April 1916

21.4. Vohwinkel EB

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 21.4.1916

Verordnung mit Regelungen zum Fleischverbrauch.

Umgegend und Nachbargebiete.
Regelung des Fleischverbrauchs.
Vohwinkel, 20. April. Ueber die Regelung des
Fleischverbrauches ist für dem Bezirk des Kreises
Mettmann folgendes bestimmt worden: § 1 Der ge-
werbsmäßige Verkauf von Fleisch und Fleischwaren aller
Art einschließlich Konserven, Räucherwaren und Wurst an
den Verbraucher darf nur gegen Vorzeigung der Brot-
karte erfolgen. § 2. Es darf von diesen Fleischwaren nicht
mehr als 500 Gramm auf den Kopf der versorgungsbe-
rechtigten Bevölkerung auf die Woche, ferner auf einmal
nicht mehr als der Bedarf für die laufende Woche abge-
geben werden. Für öffentliche Kranken- und Pflege-
Anstalten, Gastwirtschaften u[nd]s[o]w[eiter]  werden besondere Fleisch-
bezugsausweise von der Ortsbehörde ausgestellt. Zu-
widerhandlungen werden mit Gefängnis bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafen bis zu 1.500 Mark bestraft.
§ 3. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.

17. April 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. April 1916

Der Erfolg der Goldankaufsstelle in Solingen im Vergleich zu denen in Elberfeld, Mettmann und Düsseldorf

   Solingen. Der Verkehr in der Goldankaufs-
stelle in der Fachschule an der Blumenstraße war auch in
der letzten Woche recht lebhaft und wird sich nun noch mehr
steigern, nachdem auch der Landkreis Solingen sich der Ein-
richtung angeschlossen hat. Ausgezahlt wurden bisher 4100
Mark; der Gesamtbetrag für die eingelieferten Sachen stellt sich
aber wesentlich höher, da ein großer Teil der Einlieferungen,
namentlich aus der letzten Woche, noch nicht abgeschätzt wurde.
(Der Abschätzer war verhindert.) – Bei der Goldeinkaufsstelle
für Elberfeld und den Kreis Mettmann wurde bisher
für 28 300 Mark Goldsachen eingeliefert, die Stelle in Düssel-
dorf kaufte seither für rund 40 000 Mark Goldsachen an.-
Die Goldankaufsstelle in der Fachschule ist geöffnet Dienstags,
Donnerstags und Samstags von 9 bis 12 und von 3 bis 5 Uhr.

15. April 1916

15.4. Mettmann

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 15.4.1916

Versammlungen der Vorstände der landwirtschaftlichen Kasinos, Lokalabteilung Mettmann, und des Kreis-Rindviehzucht-Vereins zur Besprechung von Fragen der Fleischversorgung im Kreis Mettmann.

Rindviehzucht und Fleischversorgung.
K[reis] Mettmann, 13. April. Am Mittwoch, den
19. April, nachm[ittags] 4 Uhr, wird im Brüwerschen
Lokale zu Vohwinkel wiederum eine Versamm-
lung der Vorstände der landwirtschaftlichen Kasi-
nos der Lokalabteilung Mettmann und sonstiger
interessierter Landwirte abgehalten werden zur
Besprechung über verschiedene für die jetzigen
Zeitverhältnisse besonders wichtige landwirt-
schaftliche Fragen. Anschließend hieran findet in
demselben Lokale auch eine Zusammenkunft der
Vertrauensmänner des Kreis-Rindviehzucht-
Vereins statt, in welcher die bereits eingeleiteten
Maßnahmen zur Aufzucht von Kälbern behufs
Sicherung der Fleischversorgung der Bevölke-
rung für die nächste Zeit weiter erörtert werden
sollen.

12. April 1916

12.4. Mettmann

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 12.4.1916

Anordnungen zur Verwendung von ausländischem Mehl im Kreis Mettmann

Der Verkehr mit Auslandsmehl
S[tadt] Mettmann, 11. April. Über den Verkehr
mit Auslandsmehl ist für den Bezirk des Krei-
ses Mettmann folgendes angeordnet worden:
Wer im Kreise Mettmann ausländisches Roggen-
oder Weizenmehl im Besitz hat, um es in seinem
Gewerbebetriebe zu verwenden, muß diese
Vorräte bis zum 15. d[ieses] M[onats], wer solches Mehl in
den Kreis einführt, muß jeden eingehenden
Posten der Ortspolizeibehörde am Eingangstage
schriftlich anzeigen. Bäcker und Konditoren, die
Auslandsmehl verarbeiten, haben über dieses
Mehl ein besonderes Lagerbuch zu führen.
Dieses ausländische Mehl darf unbeschränkt zur
Herstellung von Kuchen und Konditorwaren,
diese und das Mehl dürfen ohne Entgegennahme
von Brotmarken abgegeben werden. Das aus-
ländische Mehl darf nicht vermischt mit Inlands-
mehl verkauft oder verbacken werden.