Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Januar 1917
Strukturelle Mängel bei der Zuweisung von Lebensmitteln durch das Kriegsernährungsamt
Solingen. Stadt und Land. Die Zuweisung von
Lebensmitteln durch das Kriegsernährungsamt geschieht be-
kanntlich in der Weise, daß das Reich in rein städtische, rein
landwirtschaftliche Bezirke, und solche, in denen Industrie und
Landwirtschaft vertreten sind, eingeteilt worden ist. Den Be-
dürfnissen entsprechend, soll demnach die Zuweisung der Lebens-
mittel erfolgen, das heißt, es sollen die Städte mehr berücksich-
tigt werden als die ländlichen Gemeinden, weil in den länd-
lichen Gemeinden meistens genügend Lebensmittel erzeugt wer-
den, um den eigenen Bedarf zu decken. Wie dieser Grundsatz
nun in der Praxis gehandhabt wird, zeigt ein Fall aus einer
Gemeinde in der Nähe von Lindlar im Oberbergischen.