15. Dezember 1916

1916-12-15

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 15. Dezember 1916

Die Mannesmann-Röhrenwerke AG überreicht dem Vaterländischen Frauenverein eine großzügige Spende

Hilden, 15. Dez. Die Firma Mannesmann-
röhrenwerke hat dem Vaterländischen Frauenverein für
den Landeskreis Düsseldorf aus Anlaß des 50 jährigen Stif-
tungsfestes des Hauptvereins eine Jubiläumsspende von
10 000 M. überwiesen.

26. September 1916

26-09-1916-benrath

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr. 486 vom 26.9.1916

Ausgabe von Fleisch in Benrath.

Fleischabgabe.
D. Benrath, 22. Sept[ember]. Heute, Samstag, wer-
den auf Feld W.2 des neuen Lebensmittelbuches
150 Gramm Fleisch, und zwar zur Hälfte Rind-
und Kalbfleisch und zur Hälfte Schweinefleisch
ausgegeben. Die Preise sind unverändert.

20. September 1916

20-09-1916-hilden

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr. 481 vom 20.9.1916

Verkauf von Masthühnern und Äpfel durch die Stadt Hilden.

Lebensmittelversorgung.
R. Hilden, 19. Sept[ember]. Die Stadt hat eine An-
zahl Masthühner angekauft, die sie zum Preise
von 2,50 Mark für das Pfund an die Ein-
wohner abgibt. Auch gepflückte Äpfel kommen
zum Verkauf; der Preis stellt sich auf 25 Pf[enni]g
für das Pfund.

17. September 1916

17-9-1916-benrath

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr. 475 vom 17.9.1916

Regelung des Verkaufs und der Lieferung von Kartoffeln.

Kartoffelversorgung.
D. Benrath, 15. Sept[ember]. Gemäß Festsetzung des
Herrn Landrats vom 18. August ist der Aufkauf
von Kartoffeln beim Erzeuger nur der Ge-
meinde oder den von ihr beauftragten Händ-
lern gestattet, soweit nicht der Bürgermeister
Ausnahmen hiervon ausdrücklich zulässt. Auf
Grund dieser Festsetzung ist bisher sowohl einer
Anzahl von Händlern der Aufkauf von Kar-
toffeln bei den Landwirten gestattet, als bei
letzteren auch die direkte Abgabe von Kartoffeln
an die Verbraucher zugelassen. Alle diese Aus-
nahmebewilligungen sind nunmehr hinfällig, so
daß ausschließlich die Gemeinde zum Aufkauf
von Kartoffeln beim Erzeuger berechtigt ist. Als
einzige Ausnahme gilt bis auf weiteres nur
noch der direkte Kartoffelverkauf vom Erzeuger
an den Verbraucher gelegentlich des
hiesigen Wochenmarktes, sofern die
Erzeuger den für den einzelnen Markttag fest-
zusetzenden Verkaufspreis einhalten. Vom
16. d[ie]s[e]s M[ona]ts ab regelt sich die Kartoffelversor-
gung ausschließlich nach der Verordnung des
Herrn Landrats vom 8. d[ie]s[e]s M[ona]ts. Wann und wo
die neuen Kartoffelkarten zur Ausgabe
gelangen werden, wird noch besonders bekannt
gemacht. Bis dahin müssen sich die einzelnen
Haushaltungen darüber schlüssig werden, ob sie
ihren Bedarf einstellen oder wöchentlich be-
ziehen wollen. Jedem, der über geeignete Räum-
lichkeiten verfügt, wird das Einkellern der ihm
für die Zeit vom 16. September bis 15. April
zustehenden Kartoffelmengen empfohlen. Auf
alle Fälle müssen sich die Verbraucher für eine
bestimmte Kartoffel-Verteilungsstelle ent-
schließen und sich bei dieser demnächst unter Vor-
zeigung der neuen Kartoffelkarte in die
Kundenliste eintragen lassen; denn nur
dann haben die Verbraucher damit zu rechnen,
daß sie ihren Kartoffelbedarf wunschgemäß
decken können. Für die Lieferung von Kartoffeln
kommen in Frage: 1. die Erzeuger, 2. die in-
dustriellen Betriebe, 3. die Gemeinde, 4. die Ver-
kaufsstellen (Händler). Die Gemeinde selbst wird
voraussichtlich nur zur zentnerweisen Abgabe
von Kartoffeln ab Güterbahnhof in der Lage
sein. Bei den Händlern werden die Kartoffeln
durchweg teurer sein, wie bei den übrigen Ver-
teilungsstellen, sie können aber bei zentner-
weisem Bezug die Kartoffeln ins Haus liefern.

15. September 1916

15-9-1916-erkrath

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr. 472 vom 15.9.1916

Besprechung sämtlicher Landwirte über die Sicherstellung der Milchversorgung in Erkrath.

Sicherung der Milchversorgung.
A. Erkrath, 14. Sept[ember]. Letzthin fand im Rat-
haussaale eine Besprechung sämtlicher Land-
wirte der Gemeinde Erkrath unter dem Vor-
sitze des Bürgermeisters Zahren über die Frage
der Milchversorgung statt. Eine Reihe von
Vorschlägen, wie Beschaffung von Kühen auf
Gemeindekosten, Zuschüsse zu den Verlusten beim
Verkauf von Fettvieh, Milchpreiserhöhung usw.
wurden geprüft und besprochen. Schließlich er-
klärte sich eine Anzahl Landwirte in dankens-
werter Weise bereit, auf eigene Kosten trotz der
bestehenden Futterschwierigkeiten weitere Milch-
kühe einzustellen. Im allgemeinen herrschte
die Ansicht vor, daß die Milchfrage in der Haupt-
sache eine Futterfrage sei. Es seien genügend
Milchkühe im hiesigen Bezirk vorhanden, es
fehle nur an Kraftfutter. Es soll aber möglichst
angestrebt werden, daß jeder Landwirt auf 40
Morgen Land eine Kuh hält.

5. Juli 1915

BAST_05_07_1915_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Juli 1915

Der Erfindungsreichtum einer Lehrerin aus dem Landkreis Düsseldorf bei ihrer Liebeskorrespondenz mit einem französischen Zivilgefangenen beschäftigt die Justiz und führt zur Verurteilung der Lehrerin zu drei Tagen Gefängnis wegen „Spionage“.

  Liebesbriefe und Kriegsgesetzte.
   Nach dem Belagerungszustandsgesetz vom Jahre 1851 ist
es verboten, mit Kriegsgefangenen in geheimer Weise zu
korrespondieren. Eine Lehrerin aus dem Landkreise Düsseldorf
(der Ort gehört auch zu unserem Verbreitungsgebiet) sollte
gegen dieses Gesetz verstoßen haben und war als angebliche
Spionin vor die Strafkammer in Düsseldorf gestellt worden.
Zu Beginn des Krieges wurde ein junger französischer Kauf-
mann als Zivilgefangener in dem Sennelager interniert. Nach
einiger Zeit erhielt er aber die Erlaubnis, an irgendeinem
Orte im Rheinland Wohnung zu nehmen und den Behörden
laufend davon Mitteilung zu machen. Er logierte sich dann in
dem Gasthofe des Vaters der Lehrerin ein und wurde dadurch
mit dieser bekannt. Aus dem täglichen Verkehr der beiden ent-
wickelte sich mit der Zeit ein Liebesverhältnis. Eines Tages
erhielt der Franzose den Befehl, in das Gefangenenlager zurück-
zukehren. Der Schmerz des Mädchens war groß und es konnte
sich nicht damit einverstanden erklären, daß von nun an alle
für den Schatz bestimmten Briefe durch die Hände der Zensur-
behörde gehen sollten. Und Liebe, so sagt das Sprichwort,
macht erfinderisch. Die Angeklagte brachte in Erfahrung, daß
ein ihr bekannter Landwehrmann als Soldat von Zeit zu Zeit
in dem Gefangenenlager Wache stehen mußte. An die Adresse
des Soldaten sandte sie die für den Franzosen bestimmten
Liebesbriefe und erreichte auch, daß diese richtig in dessen Besitz
kamen. Die Sache wurde einem Verräter bekannt. Die Briefe
mußte der Franzose herausgeben und die Lehrerin erhielt eine
Anklage wegen Spionage. Vor Gericht bestritt diese entschieden,
etwas Strafbares begangen zu haben, denn von dem Krieg sei
in den Briefen mit keinem Wort gesprochen worden.
   Der Verteidiger der Angeklagten vertrat den Standpunkt,
die in dem Gesetze von 1851 vorgeschriebenen Verbote fänden
nur Anwendung in Fällen, in denen es sich um Kriegs-
gefangene handele. In diesem Falle sei aber der Empfänger
der Briefe ein Zivilgefangener gewesen. Mit dieser Einrede
hatte die Verteidigung wenig Erfolg, weil das Gesetz ganz
allgemein von Gefangenen spricht. Dazu gehören
auch Zivilpersonen. Verstöße gegen dieses Gesetz können nur
mit Gefängnis bestraft werden. Das Urteil gegen die heftig
weinende Angeklagte lautete auf 3 Tage Gefängnis. Von dem
Staatsanwalt war eine Woche beantragt worden.

4. April 1915

4. April Spende

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 4.4.15

Ergebnisse der Spendensammlungen für die Soldaten an der Front

Aus dem Landkreise, 3. April (Freiwil-
lige Liebestätigkeit.) Für den Zweig-
verein vom Roten Kreuz und den Vaterlän-
dischen Frauenverein für den Landkreis Düssel-
dorf sind ferner folgende Spenden eingegangen:
von Kasino-Gesellschaft, Ratingen 200 M[ar]k; W.
H. Brandenburg, hier, 10 M[ar]k, Regierungs-
Assessor Koenigs, Düsseldorf, 1000 M[ar]k; Stamm-
tisch Plattfaut 3 M[ar]k; Frau Dumont-Lindemann,
Urdenbach, Büchsensammlung, 75,54 M[ar]k; Bür-
germeisterei Eckamp, Büchsensammlung, 37,80
Mark; Bürgerverein Angermund, Ergebnis
einer Wohltätigkeitsveranstaltung, 115 M[ar]k;
Bürgermeisterei Erkrath 40 M[ar]k; Frau Pastor
Sjuts, Ratingen, Sammlung einer Schulklasse,
10 M[ar]k;  Bürgermeisterei Eckamp, Büchsensamm-
lung, 5 M[ar]k; Reinertrag der Jugenddarbietun-
gen in Benrath durch Frau Käthe Küderling
und Fräulein Maria Tilmes, 310 M[ar]k; Hahn-
sche Werke, Großenbaum, 1459 M[ar]k; Industrie-
terrains, Düsseldorf-Reisholz, A.G., 500 M[ar]k;
Ungenannt, Ratingen, 100,50 M[ar]k. Allen Gebern
herzlichen Dank. Weitere Spenden sind sehr er-
wünscht und werden bei der Kreissparkasse,
Kasernenstraße 69, angenommen.