Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19. Dezember 1914
Einhaltung der Regeln im Fuhrwerksverkehr
Bekanntmachung.
Allenthalben wird sehr darüber geklagt, daß die
Fuhrleute die für den Fuhrwerksverkehr gegebenen
Vorschriften auf den öffentlichen Straßen und Chausseen
durchweg unbeachtet lassen, besonders auch bei Dunkel-
heit nicht für gehörige Beleuchtung ihrer Fuhrwerke
Sorge tragen. Gerade bei dem während des jetzigen
Kriegszustandes notwendigen starken Verkehr von
Militärautomobilen, die meist eilige Aufträge zu er-
ledigen haben, und daher nicht durch aufmerksame
Fuhrleute Aufenthalt auf ihren Wegen finden dürfen,
ist es besonders notwendig, daß die Regeln für den
Fuhrwerksverkehr beachtet werden, damit Unglücken
vorgebeugt wird. Erst kürzlich ist im Kreise Düren
ein schweres Unglück durch die Schuld eines Fuhr-
mannes welcher mit unbeleuchtetem Fuhrwerk die
Landstraße befuhr, einem Militärauto zugestoßen.
Ich mache darauf aufmerksam, daß sämtliche Ben-
darmen und Polizeibeamten des Kreises strenge An-
weisung erhalten haben, besonders auf den Fuhrwerks-
verkehr zu achten und alle Uebertretungen unnach-
sichtlich zur Anzeige, zu bringen. Ich werde gegen
die Uebertreter mit hohen Geldstrafen vorgehen.
Schleiden, den 10. September 1914.
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg.