28. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. Dezember 1918

Entlastung des Kreises Schleiden durch Anerkennung des Kreises Düren und Informationen zur Ausstellung von Verkehrsscheinen

Vermischtes.
Schleiden, 27. Dez[ember]. (Eingesandt.) In der
letzten Nummer des Kreisblattes wird die erfreuliche
Mitteilung gemacht, daß die britische Behörde den
Kreis Düren als einen einheitlichen Bezirk insofern
auffaßt, als das die Personalausweise im ganzen Kreise
Geltung haben und daneben ein besonderer Verkehrs-
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27. Januar 1917

27011917-hindenburgspende-danksagung

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. Januar 1917

Dank des Kreises Düren für die Hindenburgspende des Kreises Schleiden

Danksagung.
Zur Hindenburgspende hat der Kreis Schleiden
schon in dieser Woche größere Mengen Speck, Schinken
und bester Fleischwaren überwiesen, die für die Schwerst-
arbeiter der Kriegsindustrie Verwendung finden. Die
Verteilung dieser Spende auf die einzelnen Werke der
Schwerstindustrie erfolgt unter Zuziehung eines Ver-
trauensmannes der Schwerstarbeiter, die Verteilung
innerhalb der Werke an die Schwerstarbeiter selbst unter
Zuziehung des Arbeiter-Ausschusses des betreffenden
Werkes, so daß für die Verwendung der Spende im
Sinne der Geber, vollste Gewähr geschaffen ist.
Namens des Kreises Düren sage ich dem Kreise
Schleiden für die gütige Ueberweisung meinen besten Dank.
Düren, den 25. Januar 1917.
Der Vorsitzende des Kreis-Auschusses:
Kesselkaul, Königl[icher] Landrat.

19. Dezember 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19. Dezember 1914

Einhaltung der Regeln im Fuhrwerksverkehr

Bekanntmachung.
Allenthalben wird sehr darüber geklagt, daß die
Fuhrleute die für den Fuhrwerksverkehr gegebenen
Vorschriften auf den öffentlichen Straßen und Chausseen
durchweg unbeachtet lassen, besonders auch bei Dunkel-
heit nicht für gehörige Beleuchtung ihrer Fuhrwerke
Sorge tragen. Gerade bei dem während des jetzigen
Kriegszustandes notwendigen starken Verkehr von
Militärautomobilen, die meist eilige Aufträge zu er-
ledigen haben, und daher nicht durch aufmerksame
Fuhrleute Aufenthalt auf ihren Wegen finden dürfen,
ist es besonders notwendig, daß die Regeln für den
Fuhrwerksverkehr beachtet werden, damit Unglücken
vorgebeugt wird. Erst kürzlich ist im Kreise Düren
ein schweres Unglück durch die Schuld eines Fuhr-
mannes welcher mit unbeleuchtetem Fuhrwerk die
Landstraße befuhr, einem Militärauto zugestoßen.
Ich mache darauf aufmerksam, daß sämtliche Ben-
darmen und Polizeibeamten des Kreises strenge An-
weisung erhalten haben, besonders auf den Fuhrwerks-
verkehr zu achten und alle Uebertretungen unnach-
sichtlich zur Anzeige, zu bringen. Ich werde gegen
die Uebertreter mit hohen Geldstrafen vorgehen.
Schleiden, den 10. September 1914.
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg.