Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. September 1918
Billigung der Aufnahme von lungenkranken Rentnern in Invalidenheime
– (Aufnahme lungenkranker Rentenempfänger in
Invalidenheime.) Die Landesversicherungsanstalt der
Rheinprovinz hat die segensreiche Einrichtung getroffen,
lungenkranke Rentenempfänger in Invalidenheimen,
welche meist mit ländlichen Krankenhäusern verbunden
sind, aufzunehmen. Die Aufnahme erfolgt in der
Regel nur gegen Abtretung der Rente. Die ständige
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