18. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918

In Gräfrath gibt es Schwierigkeiten mit den Öffnungszeiten für Fleisch- und Milchverkauf

  Gräfrath. Der städtische Fleischverkauf. Aus Metz-
gerkreisen schreibt man uns: Es wird vielfach Klage darüber laut, daß
an den einzelnen Verkaufstagen bei den Metzgereien nachmittags
noch Fleisch verkauft wird. Die Schuld liegt nicht an den Metzgern.
Auch wird keine Schleichhandelsware verkauft. Vielmehr sind eine
ganze Anzahl Familien vorhanden, welche erst nachmittags Fleisch
holen können, weil dieselben Samstags morgens in den Fabriken
tätig sind. Hier wäre eine Veränderung der Verkaufszeiten am
Platze. Desgleichen laufen fortwährend Klagen bei uns ein wegen
des Milchverkaufes. Wer jetzt morgens um ½8 Uhr an den einzelnen
Verkaufsstellen erscheint, geht in der Regel leer aus. Die Bauern
erklären dann immer, keine Milch mehr zu haben. Wir halten es bei
dem jetzigen schlechten Wetter für angebracht mit Rücksicht auf die
morgens herrschende Dunkelheit, die Verkaufszeit festzusetzen für be-
stimmte Tageszeiten und schlagen aus diesem Grunde den maßgeben-
den Stellen vor, den Milchverkauf von morgens 8 bis 11 Uhr statt-
finden zu lassen.

17. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Dezember 1918

In Wiesdorf werden die Ladenöffnungszeiten wegen Einführung der westeuropäischen Zeit am Abend verkürzt.

         Gemeinde Wiesdorf.
   Infolge Einführung der westeuropäischen Zeit ist zwecks Licht-
ersparnis eine bessere Ausnutzung des Tageslichts erforderlich.
   Es wird daher angeordnet, daß vom 16.12.18 ab sämtliche
offene Verkaufsstellen der Bürgermeisterei Küppersteg wochentags nur
von vormittags 8 bis 12 Uhr, nachmittags von 2 bis 6 Uhr (neue
Zeit) offen gehalten werden dürfen.
   Sämtliche in Betracht kommenden Gewerbetreibenden haben
diese Anordnung durchzuführen.
   Auch wird das laufende Publikum gebeten, sich entsprechend
einzurichten.
      Wiesdorf, den 14. Dezember 1918.
   Der Bürgermeister.               Der Ladenbesitzerverein. (E.V.)
      Dr Janz.                                             I[m] A[uftrag]; Isaak.

10. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Dezember 1918

Auf der Vollsitzung der Arbeiter- und Soldatenräte des Regierungsbezirks Düsseldorf wurden vor allem die konterrevolutionären Strömungen inklusive der MSPD erläutert und diskutiert.

      Vollsitzung der Arbeiter- und Soldatenräte
                  des Reg[ierungs]-Bez[irks] Düsseldorf.
   Die gestrige Vollsitzung, die in Barmen in der „Olympia“
tagte, wurde durch den Genossen Braß-Remscheid geleitet, der ein-
leidend mitteilte, daß alle A[rbeiter]- und S[oldaten]-Räte des Regierungsbezirks
Düsseldorf unter der Angabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen
seien. Die angesetzte Tagesordnung:
      1. Bericht über die augenblickliche Situation,
      2. Wahl von 19 Delegierten zur Reichskonferenz der  A[rbeiter]- und
         S[oldaten]-Räte in Berlin am 16. November. [gemeint ist: Dezember]
      3. Verschiedenes,
wird von der Versammlung einmütig gebilligt. Vor Eintritt in die
Tagesordnung machte Genosse Bühler-Remscheid einige Mittei-
lungen über die Konstituierung der A[rbeiter]- und S[oldaten]-Räte des Bezirks
Niederrhein, wovon das westliche Westfalen nunmehr abgetrennt und
nur die Orte des Regierungsbezirks Düsseldorf heute eingeladen
seien. Zur Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten und zur
Ausführung bezw. Vorbereitung der verschiedenen Aufgaben sei ein
Vollzugsrat gewählt, dem die Genossen angehören: Braß-Rem-
scheid, Bühler-Remscheid, Sauerbrey-Elberfeld. Merkel-
Solingen und Schulten-Solingen. Die A[rbeiter]- und S[oldaten]-Räte müssen
sich bei allen Fragen, die sie nicht allein erledigen können, an den
Vollzugsrat wenden, damit die Maßnahmen der Räte für den Be-
zirk Düsseldorf möglichst einheitlich geschehen.

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2. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Dezember 1918

Arbeits- und Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel des Stadt- und Landkreises Solingen

                           Bekanntmachung.
   Die Ladengeschäfte des Stadt- und Landkreises Solingen sind
vom 1. Dezember ab von morgens 9 – 1 Uhr und nachmittags von
3 – 7 Uhr offen zu halten. Sonntags sind alle Geschäfte mit Ausnahme
der Milch- und Friseurgeschäfte geschlossen. Diese dürfen vormittags
bis spätestens 12 Uhr geöffnet bleiben.
   Für alle Angestellten gilt die 8-stündige Arbeitszeit. Außerdem
ist ihnen wöchentlich ein freier Nachmittag zu gewähren.
   Alle Geschäfte mit oder ohne Angestellte fallen unter diese Be-
stimmungen.
   Alle Arbeiter- und Soldatenräte und Sicherheitsorgane des
Kreises Solingen werden dringend ersucht, dieser Bekanntmachung
zur Durchführung zu verhelfen und alle Zuwiderhandlungen zur
Kenntnis der Arbeiter- und Soldatenräte zu bringen.
                 Aktionsausschuß der Arbeiter- und Soldatenräte des
                            Kreises Solingen.

22. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Dezember 1917

Keine Öffnung dieser Einzelhandelsgeschäfte in Ohligs an den Weihnachtsfeiertagen

  Die nachbenannten Ohligser
     Geschäfte bleiben an den
beiden Weihnachtstagen
gänzlich geschlossen
Otto Barth                      S. Meyerhoff
D. Coopmann                Herm[ann] Schönenberg
Gebr[üder] Davids         Paul Steeg
Otto Dreinhöfer              J. Steinberger
Wwe. Fr[au] Gösser      G. v. Seigneux
Th. Güttes                     Hans Teuber
Herm[ann] Hesse          Wwe. Jos. Telpel
F. A. Höhmann              W. Taffel
Felix Haupt                    Fr. Vollmer
Paul Kosmella               Paul Weck
J. Lange & Co.               Hch. Wolter
Carl Meis                       B. Zürndorfer
Ww. H. Krüger

21. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. September 1917

Der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte
(e. V.) Solingen nimmt Stellung zu Ladenöffnungszeiten und den Möglichkeiten, Licht- und Kohleverbrauch einzuschränken

Zur Frage der weiteren Einschränkung des
  Licht- und Kohlenverbrauchs in offenen
                Verkaufsstellen.
hat der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte
(e. V.), Solingen, sich den zuständigen Stellen gegenüber wie folgt
gutachtlich geäußert:

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8. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. September 1917

Brennstoffe und Elektrizität sollen in den kommenden Monaten durch weiter eingeschränkte Geschäfts- und Öffnungszeiten gespart werden.

   Weitere Einschränkung des Licht- und
                    Kohlenverbrauchs.
   Den Kommunalbehörden ist der Entwurf einer Ver-
ordnung zur Ersparnis von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln
mit dem Auftrag zugegangen, nach Anhörung der Handels- und In-
dustriekreise über deren Bedenken und Wünsche Bericht zu erstatten.
Nach diesem Entwurf ist beabsichtigt, mit Wirkung vom 1. Oktober ab
folgende Bestimmungen zu erlassen:

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7. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. April 1917

In diesem Jahr sind die meisten Solinger Geschäfte auch am Ostermontag geschlossen

Die Stempelstelle des Bekleidungsamts
   ist am 2. Ostertage(gleich wie am 1. Festtage)
           geschlossen.
Die massgebenden Firmen der Web-, Wirk- und Strickwaren-,
Bekleidungs- und Schuhbranche, sowie der meisten übrigen
          Branchen halten ihre
Geschäfte auch am 2. Ostertage geschlossen.
Verein zur Wahrung kaufm[ännischer] Interessen und Rechte,
         Solingen.

19. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Januar 1917

Der Ladenschluss für Friseure

   Solingen. Kein 7–Uhr–Ladenschluß für Fri-
seure. Bei den Friseuren herrscht Unsicherheit darüber, ob
der im Interesse der Kohlenersparnis angeordnete 7–Uhr–
Ladenschluß auch für Friseurgeschäfte Geltung hat. Die Auf-
sichtsbehörden stehen auf dem Standpunkt, daß der 7–Uhr–
Ladenschluß für Friseure und Barbiere nicht in Frage kommt.
Die Bestimmung über die um 7 Uhr zu erfolgende Schließung
der Geschäfte bezieht sich lediglich auf Ladengeschäfte, in
denen Verkäufe abgewickelt werden. Danach dürfen natürlich
auch in einem Friseurgeschäft nach 7 Uhr abends keinerlei
Waren verkauft werden. Die anderweitige Bedienung der
Kundschaft (frisieren, rasieren usw.) ist zulässig, ebenso wie dies
ja auch in der Kirchzeit am Sonntag, in der andere Geschäfte
geschlossen haben, erlaubt ist.

4. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Januar 1917

Gegen die unerlaubte Verlängerung der Ladenöffnungszeiten in Solingen will die Polizei nun strenger vorgehen

   Solingen. Sieben-Uhr-Ladenschluß. Die
Polizeibehörde macht darauf aufmerksam, daß sie von nun an
mit größter Strenge auf den pünktlichen Schluß der Laden-
geschäfte sehen wird. Gestern abend ist festgestellt worden, daß
besonders Friseur- und Zigarrengeschäfte ihre Läden länger
aufgehalten haben, als es nach der Bundesratsverordnung zu-
lässig ist. Diese Geschäfte müssen auch um 7 Uhr schließen.
Das Publikum wird ersucht, seine Einkäufe bei Tage zu machen.

23. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Dezember 1916

Geschäfte am zweiten Weihnachtstag geschlossen.

   Solingen. Geschäftsschluß am 2. Feiertage.
Wie der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und
Rechte (e.V.) im Anzeigenteil bekannt gibt, haben die maß-
gebenden Solinger Firmen der Web-, Wirk- und Strick-
waren-, Herren- und Damenkonfektions-, Kurzwaren-, Pelz-,
Hut-, Putz- und Modewarenbranche sich dahin verständigt, ihre
Geschäfte auch am zweiten Weihnachtstage – gleichwie am
ersten – geschlossen zu halten. Der Verein bittet auch die
Geschäfte der übrigen Branchen, sich diesem Vorgehen, soweit
es möglich, anzuschließen.

21. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1916

Läden dürfen in Solingen am Sonntag (Heiligabend) bis 8½ Uhr abends geöffnet bleiben

…   Solingen. Geschäftsverkehr am Heiligabend.
Am Sonntag den 24. Dezember, also am Heiligabend, dürfen
die öffentlichen Verkaufsstellen in der Stadt Solingen bis
8½ Uhr abends geöffnet gehalten werden.

3. Oktober 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Oktober 1916

Eine Reihe Solinger Bekleidungsgeschäfte schließt „bis auf Weiteres“ Mittags ihren Laden.

        Untenstehende Firmen schliessen in der
   Mittagszeit von ½1 bis 2 Uhr.
          bis auf Weiteres ihre Geschäfte und
          bitten die verehrte Kundschaft hierauf
                        Rücksicht zu nehmen.
   Gebrüder Alsberg          F. Rob. Beacker jr.
   Heinrich Gries                 Klasing & Baumann
   Otto Klischan & Co.       H. J. Mertens

5. August 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. August 1916

Der Einzelhandel schließt in den Sommermonaten seine Geschäfte in der Mittagszeit.

Solingen. Ladenschluß von 1 bis 3 Uhr. Die

maßgebenden Geschäfte der Konfektions-, Manufak-
tur-, Putz- und Modewarenbranche unserer Stadt
haben, wie sie im Anzeigenteil dieser Zeitung heute bekannt
geben, beschlossen, in den Monaten August und Septem-
ber an den Wochentagen in den Mittagsstunden
von 1 bis 3 Uhr zu schließen. Von Montag der nächsten
Woche ab tritt der Beschluß in Kraft. Aehnliche Einrichtungen
sind auch in den meisten übrigen Städten für die Sommerzeit
auf Grund freiwilliger Vereinbarungen getroffen worden, be-
sonders begrüßt von dem Verkaufspersonal. Das kaufende
Publikum wird gebeten, die Sache dadurch zu unterstützen, daß
es in der Mittagszeit überhaupt keine Einkäufe macht.