22. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Mai 1918

Der Reichskommissar für den Bezirk Düsseldorf hat Höchstpreise für Süßwasserfische und Lachs festgesetzt.“

  Solingen. Höchstpreise für Fische. Der Reichs-
kommissar hat für den Bezirk Düsseldorf die Preise für Süß-
wasserfische und Lachs im Kleinverkauf wie folgt festgesetzt:
   Aale von 500 Gramm und darüber . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4,15 M[ark]
      desgl[eichen] von 250 Gr[amm] bis unter 500 Gr[amm] . 3,00   „
       desgleichen unter 250 Gramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   2,50   „
   Zander (Schili) von 1000 Gramm und darüber . . . . . . . . . . 3,80   „
      desgleichen unter 1000 Gramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3,10   „
   Große Maränen, Blauchfelchen, Sandfelchen
      (Weißfelchen), Aeschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,50   „
   Renken, Gangfische, Kilche, Schnäpel . . . . . . . . . . . . . . .  3,10   „
   Hechte, Schleien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,50   „
   Karpfen, kleine Maränen, Welse, Maifische,
      Quappen (Rutten, Treischen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2,25   „
   Barsche, Karauschen, sofern 3 Fische 500 Gramm
      und darüber wiegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,25   „
      desgleichen, sofern 3 Fische unter 500 Gr[amm]
      wiegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,45   „
   Bleie (Brachsen), Barben, Rapfen (Schiede),
      Döbel, Aitel (Schuppfische), Fährten (Ruß-
      nasen), Alande (Orfen, Neflinge, Frauen-
      fische) von 2000 Gramm und darüber . . . . . . . . . . . . . .  2,10   „
      desgleichen von 1000 Gr[amm] bis unter 2000 Gr[amm]1,70 „
      desgleichen unter 1000 Gramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1,45   „
   Plötze, Rotaugen, Güstern, sofern 3 Fische 500
      Gramm und darüber wiegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,85   „
   Nasen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,15   „
   Zoppen, Ziegen, Stinte, Kaulbarsche (Sturen),
      Ukelei (Lauben), Hasel, Gründlinge, sowie
      kleine Backfische aller Art . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,70   „
   Salm im ganzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,10   „
      desgleichen im Ausschnitt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10,80   „
   Es ist nur schade, daß in Düsseldorf die Fische selber
fehlen. Selbst die schönsten Preistafeln haben wenig Wert,
wenn die Ware nicht da ist.

17. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. August 1917

Die Bezeichnung Rheinlachs wird falsch verwendet, wenn diese nicht aus dem Rhein stammen.

    –  Was ist Rheinlachs? Die Bezeichnung
eines Fisches als „Rheinlachs“, der nicht aus
dem Rhein kommt, fällt unter § 3 des Gese-
tzes über den unlautern Wettbewerb. Daß
Fischhändler und Gastwirte vielfach unter
„Rheinlachs“ nur eine besonders gute Sorte
Lachs verstehen, auch wenn sie nicht aus dem
Rhein kommt mag richtig sei, ist aber nicht
entscheident. Es ist eine unwahre Bezeich-
nung, wenn ein aus andern Flüssen her-
rührender Fisch „Rheinlachs“ genannt wird.
                                   (Allg. Fischerei-Ztg).