Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. Juni 1917
Beschlagnahmung von Haushaltsgegenständen aus Kupfer, Messing, Nickel u. a.
Vermischtes.
Schleiden, 25. Juni. Die Anmeldung und
Ablieferung der beschlagnahmten Gegenstände, insbe-
sondere der Haushaltungsgegenstände aus Kupfer,
Messing, Nickel und sonstigen für Heereszwecke nötigen
Metallen ist weit hinter den berechtigen Erwartungen
zurückgeblieben. Es besteht daher die begründete Ver-
mutung, daß die Ablieferungspflichtigen selbst trotz
der bestehenden Strafvorschriften den betreffenden Be-
stimmungen nicht in vollem Umfange nachgekommen
sind. Das Interesse der Landesverteidigung verlangt
jedoch eine mit allen Mitteln zu beschleunigende Ab-
lieferung aller beschlagnahmten Gegenstände. Deshalb
wird in der Folge eine eingehende Nachprüfung durch
vom stellvertretenden Generalkommando unmittelbar
beauftragten Revisoren stattfinden. Wer nach Durch-
führung der genannten Revisionen noch im Besitze
von beschlagnahmten Gegenständen befunden wird, hat
eine empfindliche Strafe zu vergegenwärtigen. Jedoch
wird darauf hingewiesen, daß bei alsbaldiger Ablieferung
der genannten Gegenstände an die Sammelstellen vor-
läufig von einer Strafanzeige abgesehen wird. Es
liegt soweit im eigensten Interesse eines jeden, die
etwa noch in seinem Besitze befindlichen beschlagnahmten
Gegenstände schleunigst abzuliefern.