Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. Juni 1917
Ältere Kunstwerke dürfen nicht ins Ausland geschafft werden.
– Ein Ausfuhrverbot für ältere Kunst-
werke aller Art steht laut „B. T.“ bevor.
Die Ausfuhr soll sowohl nach dem neutra-
len wie nach dem verbündeten Ausland, un-
tersagt werden. Soweit die Absichten der
Reichsleitung bisher feststehen, werden künf-
tighin frei ausgeführt werden können nur
noch solche Kunstwerke, die im oder nach
dem Jahre 1909 entstanden sind. Bei al-
len anderen zur Ausfuhr bestimmten Kunst-
werken bedarf es der Erlaubnis, die nur
nach Prüfung durch einen besonderen, neu
zu errichtenden Sachverständigenausschuß er-
teilt werden soll. Über die Regelung im ein-
zelnen sind Beschlüsse noch nicht gefaßt; der
Bundesrat wird sich aber noch im Laufe
dieses Monats mit der Frage befassen.