8. September 1916

19160908_Elternsprechstunden_416

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. September 1916

Die Lehrkräfte werden angewiesen, den Eltern über die regulären Sprechstunden hinaus für Auskünfte über ihre Schüler zur Verfügung zu stehen.

       – Elternsprechstunden. Nach den guten
Erfahrungen, die die höheren Schulen durch
die Pflege möglichst enger Beziehungen mit
dem Elternhause gemacht haben, hat der
preußische Kultusminister nun folgenden Er-
laß an die Provinzialschulkollegien gerichtet:
Die Erfahrungen legen es nahe, von neuem
auf die Aufgabe der Direktoren und Lehrer,
Direktorinnen und Lehrerinnen hinzuweisen,
sich mit den Eltern in dauernder Verbin-
dung zu halten und keine Gelegenheit zu
versäumen, durch Besprechungen mit den
Eltern Erfahrungen über ihre Schüler zu
sammeln und sich über deren besondere Ver-
anlagung in geistiger und sittlicher Hinsicht
zu unterrichten. Die Bestimmung früherer

Weiterlesen

14. Februar 1916

1916 02 14-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 14. Februar 1916

Neue Bestimmungen über die Regeln zu Abschlussprüfungen für, im Krieg stehende, junge Leute

Hilden, 14. Febr. In einem den höheren Lehr-
anstalten zugegangenen Erlasse des Kultusministers heißt
es: Nach einer Bestimmung des Herrn Kultusministers
dürfen junge Leute, die über ein Jahr im Heeresdienst
stehen, und ebenso junge Leute, die bereits der Reserve
oder der Landwehr angehören, oder der Ersatzreserve bzw.
dem Landsturm überwiesen sind, nicht mehr zu den an
höheren Lehranstalten abzuhaltenden Prüfungen zugelassen
werden. Es bestehen keine Bedenken dagegen, daß die vor-
erwähnten Personen den Nachweis über die wissenschaftliche
Befähigung zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst durch Ab-
legung einer anderen Schulprüfung erbringen, ohne da-
durch Anspruch auf die Erteilung des Berechtigungsscheins
zu erlangen. Nach Mitteilung des Herrn Kriegsministers
wird das Zeugnis der wissenschaftlichen Befähigung für
den Einjährig-Freiwilligen-Dienst, auch wenn der Be-
rechtigungsschein nicht erteilt ist, für die Zulassung zur
Ausbildung als Reserve- und Landwehroffizier als Aus-
weis anerkannt. Ich bestimmte daher, daß die vorbezeich-
neten Personen während des Krieges zu besonderen Not-
schlußprüfungen zugelassen werden können, in denen die
Anforderungen so zu stellen sind, wie bei den Schülern
sechsklassiger Unterrichtsanstalten. Die Notprüfungen kön-
nen auch an neunstufigen höheren Lehranstalten abge-
halten werden.

13. November 1915

1915 11 13-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 13. November 1915

Der Kultusminister bestimmt, dass an der Umarbeitung von Geschichtsbücher noch nicht gearbeitet werden kann

Hilden, 13. Nov. Der Kultusminister hat bestimmt, daß an die Umarbeitung von Lehrbüchern, insbesondere von Geschichtsbüchern, nicht eher herangegangen werden soll, als bis ausreichende Erfahrungen auf diesem Gebiete gemacht sind und eine völlige Klärung der Frage erreicht ist. Darnach wird jedenfalls in den nächsten Jahren, mindestens aber während des jetzigen Krieges, eine Neuanschaffung von Schul- und Geschichtsbüchern oder eine neue Auflage solcher Lehrbücher für die Eltern nicht in Betracht kommen.

25. September 1915

BAST_25_09_1915_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1915

  Solingen. Keine unnötigen Anschaffungen
für die Schule! Um den Eltern während der Kriegszeit
unnötige Ausgaben möglichst zu ersparen, hat der Kultus-
minister angeordnet, daß neue Schulbücher und Lehrmittel,
deren Gebrauch nicht unbedingt notwendig ist,
nicht angeschafft werden sollen.