27. November 1914

BR 0007 Nr. 38866 (2)

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Düsseldorf, BR 0007, Nr. 38866, o. Bl.

Die Bereitschaft zur Sendung der sogenannten Liebesgaben an die Front ist noch immer ungebrochen. Weiterhin ungelöst ist die Problematik, dass immer wieder Liebesgaben geschickt werden, die nicht von der Heeresführung erwünscht sind. So fragt der Regierungspräsident zu Düsseldorf beim Kriegsministerium an, wie denn mit der Sendung von „Utermöhlens keimfreien Schnellverband“ umgegangen werden soll. Die Medizinalabteilung des Kriegsministeriums lehnt eine Sendung solcher Verbände ab.

Kriegsministerium
Medizinal-Abteilung
Nr. 6874/11.14 M A.
Berlin W 66, Leipziger Str. 5, den 27. November 1914.
Zum dortigen Schreiben vom 9. d[ieses] M[ona]ts
Nr. I.J.5403

Die Truppen besitzen 2 von der Heeresverwaltung gelie-
ferte Verbandpäckchen, mit deren Handhabung jeder Soldat
vertraut gemacht worden ist. Ein Bedürfnis nach anderen Ver-
bandpäckchen, die als Liebesgaben gestiftet werden sollen,
liegt daher nicht vor, ganz abgesehen davon, daß „Utermöhlens
Schnellverband“ bei den Mannschaften völlig unbekannt ist.
Das Kriegsministerium bittet daher von der Sendung derartiger
Verbandpäckchen an die Front absehen zu wollen.
1 Päckchen.
[…]

An
den Herrn Regierungspräsidenten
in
Düsseldorf.

25. November 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. November 1914

Behandlung von Kriegsbeute

Vermischtes.
Schleiden, 23. Nov. Im Anzeigenteile unserer
heutigen Nummer erläßt das Kriegsministerium eine
Bekanntmachung, welche die Behandlung der Kriegs-
beute betrifft. Alle dem Feinde abgenommenen aber
von ihm auf dem Schlachtfeld zurückgelassenen Be-
kleidungs- und Ausrüstungsstücke sowie ganz besonders
auch die Waffen und die Munition gehören zur
„Kriegsbeute“, deren Eigentum dem Deutschen Reich
zusteht. Ihre sorgfältige Sammlung und Abführung
ist wichtig.

 

 

10. November 1914

BR 0001 Nr. 1157 Bl. 108r BR 0001 Nr. 1157 Bl. 108v

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Aachen, BR 0001, Nr. 1157, Bl. 108r-108v.

Nach drei Monaten Krieg beginnen sich die Verluste an Offizieren bemerkbar zu machen. Nicht zu Unrecht geht man davon aus, dass ohne fähige Anführer auf dem Schlachtfeld ein militärischer Sieg kaum zu erringen sein wird – auch wenn die Forderung nach „todesmutigen Frontoffizieren“, die ihre Mannschaften „durch den feindlichen Geschosshagel zum Siege reißen“, das Kernproblem aufzeigt: die Verlustrate bei Offizieren ist spürbar höher als im restlichen Militär. Das preußische Kriegsministerium weist deshalb alle Behörden (darunter auch den Regierungspräsidenten zu Aachen) an, die dort noch beschäftigten (Reserve-)Offiziere zum Militärdienst zur Verfügung zu stellen. Die Rücksichtnahme auf das Funktionieren der Zivilbehörden muss nun hinter den militärischen Erfordernissen zurückstehen.

5. September 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. September 1914

Beschränkung des Zuganges für alle Kraftstoffe auf Ölbasis im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Das Kriegsministerium hat mit Rücksicht auf die
große Bedeutung, die der Versorgung des Heeres
mit Betriebsstoffen für Explosionsmotoren beizumessen
ist, angeordnet, daß die Freigabe von Benzin usw.
aufs äußerste eingeschränkt wird und in Ergänzung
des Erlasses vom 6. August 1914 Nr. 294/8 14
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