10. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. August 1918

Erhöhung der Mannschaftslöhnung durch den Reichstag und den Kaiser

– (Erhöhung der Mannschaftslöhnung.) An das
preußische Kriegsministerium hatte der Reichstags-
abgeordnete Felix Marquart eine Eingabe errichtet,
worin er den Wunsch aussprach, daß die Löhnung
der Mannschaften erhöht werden möge. Ebenso ist
diesem Wunsche vom Reichstag Ausdruck gegeben
worden. Auch hatte der Reichstagsabgeordnete den
General Ludendorff gebeten, seinen Einfluß in dieser
Richtung geltend zu machen. General Ludendorff
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13. Juni 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Straßenbau-Abteilung der Rheinischen Provinzialverwaltung – Motorwagenverkehr auf den Prov. Straßen Bd. 2, Nr. 9634, fol. 350 r.

Das Reichskriegsministerium informierte den Landeshauptmann telegraphisch darüber, dass der militärische Zugmaschinenpark Opladen angewiesen wurde, für die Dauer der Bauzeit die Fahrten auf der Straße zwischen Benrath und Langenfeld einzustellen.

15. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 15. Mai 1918

Einzug aller wehrpflichtigen Männer

Bekanntmachung.
Nach Anordnung des Kriegsministeriums und des
Ministeriums des Innern haben sich zwecks Durch-
führung der restlosen Kontrolle alle im wehrpflichtigen
Alter stehenden Personen, welche
a) zu Zuchthausstrafen verurteilt,
b) durch Straferkenntnis aus dem Heere oder der
Marine entfernt sind,
c) mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf
bestimmte Zeit bestraft,
welche nach dem 2. August 1869 geboren sind, zur
Landsturmrolle zu melden.
Ich fordere die gedachten Personen, sich unter
Vorlegung der in ihrem Besitze sich befindlichen Aus-
weise bis zum 20 d[iese]s M[ona]ts bei dem zuständigen
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4. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Mai 1918

Die Überführung der Leichen gefallener Soldaten ist bis Oktober wegen der Schwierigkeiten im Eisenbahntransportwesen ausgesetzt worden.

  Leichenüberführung gesperrt.
   Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos des 7. Armee-
korps geht uns folgendes zu:
   Auf Grund einer Anordnung des Königlichen Kriegsministeriums
mußten Leichenrückführungen vom westlichen Kriegsschauplatz wegen
der bestehenden Transportschwierigkeiten sofort seit dem 20. März
ausnahmslos eingestellt werden, nunmehr ist die Leichenüberführung
auch für den Osten gesperrt. Eine Aufhebung dieser Sperre ist vor
dem 1. Oktober nicht mehr zu erwarten, weil inzwischen die stets
während der warmen Jahreszeit bestehende Sperre, die aus sani-
tären Gründen nicht zu vermeiden ist, bereits in Kraft getreten ist.
Letztere bekam sonst allgemein zwar erst am 1. Mai jeden Jahres
Gültigkeit; sie mußte diesmal aber früher beginnen, weil sowohl im
Osten, wie im Westen die Eisenbahnen stark überlastet sind. Im
Osten müssen nach abgeschlossenem Frieden für den Rücktransport
von Leichen gefallener und in der Gefangenschaft Verstorbener auch
neue Bestimmungen vereinbart werden. Im Westen aber stellt die
augenblickliche Kampflage an die Eisenbahnen noch vermehrte An-
forderungen; daher muß im militärischen Interesse alles verhindert
werden, was auf die gewaltigen Anstrengungen, die uns die herr-
lichen Siege gebracht haben, störend wirken könnte. Hierzu gehören
aber in erster Linie die zeitraubenden, kräftebeanspruchenden und
bahnbelastenden Leichentransporte. Hauptsächlich ist aber die Ver-
anlassung zu dieser Maßnahme gewesen, daß möglichst viele Eisen-
bahnwagen für die Heeresverwaltung frei gemacht werden müssen,
und daß die Eisenbahnlinien nicht durch anderweitige Transporte
belastet werden dürfen.
   Das stellvertretende Generalkommando ist daher genötigt, dies-
bezügliche Anträge auf Grund dieser Bestimmungen den Gesuch-
stellern unerledigt zurückzusenden. Es muß noch bemerkt werden,
daß nach ausdrücklicher Mitteilung des Kriegsministeriums Gesuche
an dieses auch keine Aussicht auf Erfolg haben, weil Ausnahmen
nicht zugelassen werden können.
   Sobald Rückführungen wieder stattfinden dürfen, wird dies vom
Königlichen Kriegsministerium mitgeteilt werden, doch ist keinesfalls
vor dem 1. Oktober damit zu rechnen.

10. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1918

Für Nachforschungen über den Verbleib von Heeresangehörigen sollten keine gewerblichen Auskunfteien engagiert werden. Stattdessen erhält man Auskunft über die Nachweisebüros der Kriegsministerien oder das Deutsche Rote Kreuz.

        Auskünfte über vermißte Heeresangehörige.
   In letzter Zeit bieten sich verschiedentlich gewerbliche Aus-
kunfteien zur Ermittlung vermißter Heeresangehöriger an.
Vor der Inanspruchnahme derartiger Unternehmungen zu
Nachforschungen nach Vermißten muß dringend gewanrt wer-
den. Auskunft über den Verbleib von Militärpersonen erteilt,
soweit es sich um das preußische Kontingent handelt, das
Zentral-Nachweisebureau des Kriegsmi-
nisteriums Berlin NW. 7, für die Kontingente von
Bayern, Sachsen und Württemberg die Nachweisebureaus in
München, Dresden und Stuttgart. Ist durch diese amtlichen
Stellen keine Auskunft zu erlangen, so wende man sich an den
zuständigen Verein des deutschen Roten Kreuzes, das
über eine umfassende Organisation zur Ermittelung Vermißter
verfügt und mit allen in Betracht kommenden ausländischen
Stellen in Verbindung steht. (Welcher Verein im Einzelfalle
zuständig ist, ergeben die auf den Postämtern aushängenden
Merkblätter über den Kriegsgefangenen-Postverkehr.) Privat-
personen und gewerbliche Unternehmungen sind nach den be-
stehenden Vorschriften überhaupt nicht in der Lage, unmittel-
bare Anfragen an das Ausland zu richten, sie müssen sich daher
stets an die amtlichen deutschen Stellen oder an das deutsche
Rote Kreuz wenden. Die Benutzung derartiger
Mittelpersonen stellt also nur eine unnütze
Geldausgabe dar. Alle amtlichen Stellen und das Rote
Kreuz erteilen unentgeltlich Auskunft und erheben auch
für Anfragen nach dem Auslande, Ermittlungen bei ge-
fangenen Kameraden usw., keine Gebühren.

11. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. März 1918

Soldaten ist es sehr wohl erlaubt sozialdemokratische Zeitungen zu lesen.

     An die Leser im Felde.
   Immer wieder kommen Beschwerden aus dem Feld und
den Garnisonen, daß einzelne Vorgesetzte das Halten
sozialdemokratischer Zeitungen verbieten, trotz-
dem wiederholt vom Kriegsministerium darauf hingewiesen
wurde, daß solche Verbote nicht den Absichten der Heeresleitung
entsprechen. Dies ist dem Verlag des Saalfelder „Volksblattes“
auf eine Beschwerde bestätigt worden. Das genannte Blatt er-
hielt folgendes Schreiben:
   Kriegsministerium.                              Berlin W 66, 13.9.17.
      Auf das an Seine Exzellenz den Herrn Kriegsminister
   gerichtete Schreiben vom 28.7.17 wird ergebenst mitgeteilt,
   daß die Ermittlungen beim Fußartillerie Regiment N[umme]r 18
   ergeben haben, daß weder ein schriftlicher noch
   ein mündlicher Befehl erlassen worden ist, der das
   Lesen sozialdemokratischer Blätter verbietet. Im Gegenteil ist
   festgestellt worden, daß verschiedene Angehörige des Truppen-
   teils – thüringische Arbeiter – solche Blätter, darunter das
   Saalfelder „Volksblatt“, halten.
                                                   Im Auftrage: Grautoff.
      Wir bitten alle unsere Leser im Waffenrock, sich diese Notiz
auszuschneiden und, im Falle wieder von untergeordneten Vor-
gesetzten ein solches Verbot ergehen sollte, auf diese Mitteilungen
des Kriegsministeriums zu verweisen.

22. Dezember 1917

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Straßenbau-Abteilung der Rheinischen Provinzialverwaltung – Motorwagenverkehr auf den Prov. Straßen, Bd. 2, Nr. 9634.

Das Landesbauamt berichtet dem Landeshauptmann über die Ergebnisse der Korrespondenz mit dem Kriegsministerium und dem Zugmaschinenpark der Fußartillerie in Opladen. Zweck dieser war es, die Straßenschäden, die durch die Benutzung durch Kriegsmaschinerie entstanden waren, zu ersetzen bzw. den Verkehr der Kriegsmaschinerie auf den Provinzialstraßen einzuschränken. [Vorherige Korrespondenz war am 4. & 17. Dezember 1917 erfolgt; Weitere folgte am 24. Februar 1918.] Weiterlesen

17. Dezember 1917

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Straßenbau-Abteilung der Rheinischen Provinzialverwaltung– Motorwagenverkehr auf den Prov. Straßen Bd. 2, Nr. 8637, fol. 309 & 310.

Der Zugmaschinenpark der Fußartillerie übermittelt dem Landesbauamt, dass die Angelegenheit durch einen kriegsministeriellen Erlass (dieser wurde auch beigelegt) geregelt ist, sie aber angewiesen wurden, öffentliche Straßen nach Möglichkeit zu schonen. Die entstandenen Schäden sind demnach Kriegsschäden, die im Dezember 1917 noch nicht entschädigungswürdig waren. [Im selben Fall erfolgte bereits Korrespondenz am 4.12.1917; weitere entstanden am 22.12.1917, 24.2. und 08.3.1918.]

28. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. November 1916

Die „Kriegsbeute“ aus Belgien ist in Solingen eingetroffen

   Solingen. Die beiden Beutegeschütze. Gestern
abend wurden die beiden belgischen Beutegeschütze, die von
der Heeresverwaltung der Stadt zum Geschenk gemacht worden
sind, vom Güterbahnhof zum Neumarkt transportiert. Es
handelt sich um 15-Zentimeter-Geschütze vom Mörsertyp. Die
beiden Kolosse wurden von einer Dampfwalze gezogen. Der
Transport erregte natürlich auf dem Wege, den er passierte,
starkes Aufsehen. Besonders die Schuljugend zeigte für die
beiden Brummer lebhaftes Interesse. Die Kanonen werden
vorläufig auf dem Neumarkte bleiben, bis ihnen ein dauernder
Platz angewiesen wird.

17. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. November 1916

Auf Bitte des Solinger Verkehrsvereins hat das Kriegsministerium der Stadt zwei belgische 15 cm Beute-Kanonen als Ausstellungsstücke zugewiesen

   Solingen. Zwei Beutegeschütze für Solingen.
In seiner letzten Sitzung hatte bekanntlich der Vorstand des
Solinger Verkehrsvereins beschlossen, das Kriegsministerium
um die Ueberlassung von zwei Beutegeschützen zu bitten, die
hier aufgestellt werden sollen. Auf den Antrag des Vereins
ist jetzt vom Generalkommando in Münster die Mitteilung ein-
getroffen, daß das Kriegsministerium in Berlin der Stadt
Solingen zwei erbeutete Geschütze (zwei belgische 15-Zentimeter-
Kanonen) mit Räderlafetten überwiesen hat. Die Ueber-
führung der Geschütze von Mainz nach hier wird bald erfolgen;
über den Aufstellungsplatz wird man sich inzwischen schlüssig
machen.

22. Oktober 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Oktober 1916

Information über den Erlass des Kriegsministers, dass die letzten noch lebenden Söhne oder Angehörigen einer Familie nicht mehr an die vorderste Front entsendet werden.

      –       Der letzte Sohn. Aus einem Antwort-
schreiben des Kriegsministers an den Reichs-
tagsabgeordneten Erzberger geht hervor, daß
schon seit längerer Zeit Anträgen von Fa-
milien, von denen schon mehrere Söhne oder
Familienmitglieder gefallen sind, den letzten
noch lebenden Sohn oder sonstigen Ange-
hörigen nicht mehr in der vordersten Front
zu verwenden, soweit irgend angängig, in
wohlwollender Weise im Wege der Kom-
mandierung oder Versetzung Rechnung ge-
tragen worden ist. Eine dahingehende An-
weisung sei auch allen militärischen Behör-
den im Felde zugegangen.

13. April 1916

BR 0043 Nr. 200 Bl. 176

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Landratsamt Siegkreis, BR 0043 Nr. 200, Bl. 176.

Propaganda spielte im Ersten Weltkrieg von Beginn an eine wichtige Rolle. Mit zunehmender Erstarrung des Krieges, ausbleibenden militärischen Erfolgen und immer schlechter werdender Versorgungslage wurden auch kritische Äußerungen für Regierung und Heeresleitung zu einem zunehmenden Problem. Im April 1916 empfahl das Kriegsministerium den verdeckten Einsatz von Beamten auf den Bahnhöfen, um die Urheber von entsprechenden Äußerungen unter den Soldaten ausfindig zu machen.

16. März 1916

BR 0007 Nr. 38864 (20) BR 0007 Nr. 38864 (21)

BR 0007 Nr. 38864 (22) BR 0007 Nr. 38864 (23)

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Düsseldorf, BR 0007 Nr. 38864, o.Bl.

Angesichts des Massensterbens an den Fronten war auch der Umgang mit den zahllosen Gefallenen ein Thema für die Militärverwaltung. Aus rein praktischen wie auch aus ideologischen Gründen lag das Interesse der Militärführung bei der Anlage großer Soldatenfriedhöfe („Heldenfriedhöfe“) nah bei den Schlachtfeldern. Für die Zivilverwaltung gewann diese Thematik an Bedeutung, weil dort viele Anfragen aufliefen, ob und wie denn die Leichen des gefallenen Mannes, Sohnes, Bruders etc. heimgeholt und nahe der Familie bestattet werden könnten. Das Kriegsministerium erteilte solchen Anfragen generell eine Absage und instruierte etwa die Regierungen entsprechend.

1. September 1915

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend Amtliches Kreisblatt) vom 01. September 1915

Anordnung einer Bestandserhebung der Schlaf- und Pferdedecken

Vermischtes
Schleiden, 30. Aug. Durch eine mit ihrer Ver-
kündigung am 31. August 1915 in Kraft tretende Be-
kanntmachung des Generalkommandos des 8. Armee-
korps wird eine Bestandserhebung von Schlafdecken
und Pferdedecken (Woilachs) angeordnet. Hiernach
sind alles im Gebrauch befindlichen Vorräte an:
1. Schlafdecken aus Wolle, 2. Schlafdecken aus Wolle,
gemischt mit Baumwolle oder anderen pflanzlichen
Spinnstoffen, 3. Schlafdecken mit Baumwolle, 4. Haar-
decken, 5. Pferdedecken (Woilachs) nach dem Stand
am Beginn des 1. September 1915 zu melden. Nicht
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7. April 1915

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. April 1915

Das Kriegsministerium bittet die Bevölkerung, das Stricken von Wollsocken für die Frontsoldaten einzustellen.

Schleiden, 6. April. Keine Wollsocken mehr
für das Heer stricken! Dem Vernehmen nach werden im
Wege der Heimstrickerei noch große Mengen Wollsocken
für das Heer gefertigt. Der Bedarf an solchen
Socken ist indes laut Mitteilung des Kriegsministeriums
auf absehbare Zeit überreichlich gedeckt, da sowohl bei
den betreffenden militärischen Dienststellen als auch
im Handel große Vorräte lagern. Es erscheint des-
halb wünschenswert, die Herstellung von Wollsachen
für das Heer bis auf weiteres einzustellen und die
Wolle für andere Verwendung verfügbar zu machen.