Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Juli 1918
Milde Strafen wegen Schleichhandel für eine Kriegerwitwe aus Solingen
Solingen. Anerkannte Notlage. Die Kriegerwitwe
Sch. von hier, die drei Kinder zu versorgen hat, kaufte von einer
Eifelgängerin aus Wald einige Male ein Pfund Mehl, ein Viertel-
pfund Butter und einmal auch ein Pfund Fleisch für den eigenen
Haushalt. Dafür bekam sie von der Polizei einen Strafbefehl von
insgesamt 50 Mark. Da sie in beschränkten Verhältnissen lebt, rief
sie das Gericht an und erhob Einspruch gegen den Strafbefehl, der
ihr unangemessen hoch vorkam. Das Schöffengericht konnte sich der
Notlage der Frau nicht verschließen und hielt in Anbetracht der Ver-
hältnisse eine wesentlich geringere Strafe für ausreichend. Die
Strafe wurde von 50 Mark auf je 3 Mark für jeden einzelnen Fall,
also insgesamt auf 9 Mark Geldstrafe herabgesetzt.