17. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Juli 1918

Milde Strafen wegen Schleichhandel für eine Kriegerwitwe aus Solingen

   Solingen. Anerkannte Notlage. Die Kriegerwitwe
Sch. von hier, die drei Kinder zu versorgen hat, kaufte von einer
Eifelgängerin aus Wald einige Male ein Pfund Mehl, ein Viertel-
pfund Butter und einmal auch ein Pfund Fleisch für den eigenen
Haushalt. Dafür bekam sie von der Polizei einen Strafbefehl von
insgesamt 50 Mark. Da sie in beschränkten Verhältnissen lebt, rief
sie das Gericht an und erhob Einspruch gegen den Strafbefehl, der
ihr unangemessen hoch vorkam. Das Schöffengericht konnte sich der
Notlage der Frau nicht verschließen und hielt in Anbetracht der Ver-
hältnisse eine wesentlich geringere Strafe für ausreichend. Die
Strafe wurde von 50 Mark auf je 3 Mark für jeden einzelnen Fall,
also insgesamt auf 9 Mark Geldstrafe herabgesetzt.

9. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Juli 1918

Jugendliche Räuberbande vor Gericht

   § Solingen. Der Hauptmann einer Räuberbande
wurde vor einiger Zeit hier ergriffen, als er im Uebermut einen
Feuermelder in Tätigkeit setzte. Es war der Arbeiter Artur B., dem
die Polizei schon längere Zeit nachgespürt hatte, weil er des Dieb-
stahls schwer verdächtig war. Bei seiner Vernehmung gestand er
denn auch nach und nach ein, daß er gemeinschaftlich mit 8 andern
jungen Burschen aus Solingen und Remscheid seit Anfang dieses
Jahres in mehreren Orten des Bergischen Landes eine Reihe ver-
wegener Einbruchsdiebstähle begangen hat. In der Hauptsache hatten
sie es auf Lebensmittel abgesehen und die haben sie denn auch in
reichlichem Maße erbeutet. Einen Teil davon haben sie zu Kriegs-
preisen veräußert, das übrige selbst verzehrt. Die Bestohlenen waren
Geschäftsleute und Landwirte, aber auch einen Eisenbahnwagen und
städtische Vorratsräume in Remscheid und Solingen hatten die
Taugenichtse beraubt. B., der Anführer, wurde von der Straf-
kammer zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt, die übrigen
Burschen wurden mit Gefängnisstrafen bis zu 2 Monaten bedacht.

8. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Juli 1918

Beihilfe zur Fahnenflucht in Ohligs

   Ohligs. Wegen Beihilfe zur Fahnenflucht wurden
hier zwei Fabrikarbeiterinnen festgenommen und dem Amtsgericht
vorgeführt. Außer den Festgenommenen sind, wie die Vernehmung
ergab, noch weitere Personen in diese Angelegenheit verwickelt. Eine
dritte Person konnte inzwischen auswärts ebenfalls festgenommen
werden.

4. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juli 1918

„Jugendlicher Übermut“ mit Gefängnis bestraft

   e. Bürrig. Jugendlicher Uebermut. Von dem Mili-
tärkommando der Farbwerke in Leverkusen war im November v[origen] J[ahres]
provisorisch eine Fernsprechleitung nach dem Flakkommando (Flie-
gerabwehr) gespannt worden. Mehrere ältere Schüler warfen über
den Leitungsdraht eine Kette und versuchten den Draht herunter-
zureißen. Das Schöffengericht in Opladen bestrafte zwei von den
Tätern wegen Beschädigung einer Telegraphenleitung (§ 317 des
Str[af] G[esetz] B[uches]) mit je 3 Tagen Gefängnis. Gegen dieses Urteil legte der
Landwirtschaftsgehilfe Franz Heinen von hier Berufung ein. Er
behauptete vor der Strafkammer in Düsseldorf, die Tragweite seiner
Handlungen habe er nicht erkannt. Wohl habe er die Kette über den
Draht geworfen, sich aber an dem Zerstören der Leitung nicht be-
teiligt. Der Verteidiger vertrat die Ansicht, die Merkmale des
§ 317 des Str[af] G[esetz] B[uches] seien nicht gegeben. Die Berufung wurde als
unbegründet verworfen.

2. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Juli 1918

Energisches Vorgehen der Polizei gegen Wahrsagerei in Ohligs

   Ohligs. Wieder mal eine Wahrsagerin.
Zur Anzeige gebracht wurde eine im Bezirk Merscheid wohnende
Wahrsagerin, die ihr Gewerbe bereits in größerem Umfange
betrieb. Wie energisch die hiesige Polizei dieser Unsitte zu Leibe
gehen muß, um ein Ueberhandnehmen dieses Unfugs zu ver-
hüten, beweisen die in den letzten Tagen mehrfach zur Anzeige
gekommenen Fälle. Dem mit der Ermittelung betrauten Be-
amten gelang es bei dieser Gelegenheit, noch andere
Personen, die diesem Gewerbe ebenfalls eifrigst huldigen, aus-
findig zu machen. Die letzteren wohnen jedoch nicht in Ohligs,
sondern in Leichlingen und Wiescheid. Da die in Frage kommen-
den Polizeibehörden hierüber verständigt sind, werden dieselben
wohl ebenfalls Veranlassung nehmen, den in Frage kommen-
den Personen so schnell wie möglich das Handwerk, durch das
in den meisten Fällen großes Unheil in den Familien ange-
richtet wird, zu legen.

28. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juni 1918

Ein kriegsversehrter Solinger Schleifer wurde wegen Schleichhandels zu einer Geldstrafe verurteilt.

   Solingen. Milde Richter fand der Schleifer Wilhelm G.
von hier. G., dem im Felde der linke Arm zerschossen worden ist, so
daß er seinem Berufe nicht mehr nachgehen kann, verlegte sich, um
leben zu können, auf den Schleichhandel. Er kaufte Schuhe, Herren-
kleider, Wäsche, Seife, Kaffee usw. an der Grenze auf und verkaufte
die Sachen mit mäßigem Aufschlag weiter. Dadurch verstieß er gegen
eine ganze Reihe von Kriegsgesetzen. Eines Tages wurde er abge-
faßt und es wurde eine größere Menge der erwähnten Waren in
seiner Wohnung beschlagnahmt. Das Schöffengericht hatte ihn zu
250 Mark Geldstrafe verurteilt, jedoch nicht auf Einziehung der be-
schlagnahmten Waren erkannt. Aus diesem letzteren Grunde hatte
der Amtsanwalt Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Straf-
kammer in Elberfeld verwarf diesen Einspruch.

27. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juni 1918

Starker Anstieg der Gefangenen in preußischen Zuchthäusern. Der „Vorwärts“ vermutet die Verurteilungen wegen Landesverrat als Grund.

                 Soziale Uebersicht.
            Die Zuchthäuser füllen sich.
   In den preußischen Zuchthäusern befanden sich am 31. März
1917 14 582 Gefangene gegen 12 451 am Schluß des vorhergehenden
Rechnungsjahres. Insgesamt waren in den, dem Ministerium des
Innern unterstehenden Strafanstalten, wie aus der jetzt veröffent-
lichten Statistik ersichtlich ist, am 31. März 1917 24 642 Gefangene,
das sind um 2335 mehr als am 1. April 1916. Bis zum 1. April
1918 unterstand ein Teil der Strafanstalten dem Ministerium des
Innern, ein anderer Teil dem Justizministerium, seither ist das ge-
samte preußische Gefängniswesen dem Justizministerium unterstellt.
Da sämtliche Zuchthäuser dem Ministerium des Innern unterstanden
sind in dieser Gefängnisstatistik nur die auf die Zuchthausgefangenen
bezüglichen Zahlen voll vergleichsfähig.

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27. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juni 1918

Im Landkreis Solingen mehren sich die Diebstähle von Kupferdrähten.

                  Bekanntmachung.
   Seitens der öffentlichen Elektrizitätswerke mehren sich die
Klagen darüber, daß in besonders geschickter Weise ganze
Strecken von Kupferdrähten aus den oberirdischen Verteilungs-
netzen kleiner Städte und Gemeinden gestohlen werden. Ich
habe die Polizeiorgane angewiesen, mit aller Energie auf solche
unsere Rüstungsindustrie, gewerbliche und landwirtschaftliche
Betriebe schwer schädigenden verbrecherischen Elemente zu
fahnden; festgestellte Täter werden mit der höchsten gesetzlich
zulässigen Strafe bestraft werden.
   Opladen, den 22. Juni 1918.
                           Der Landrat: J. B.: Dr. Kramer.

26. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juni 1918

Zwei Schüler wurden in Ohligs beim Kartoffeldiebstahl erwischt.

   Ohligs. Kartoffeldiebstahl. Gestern nachmittag
wurden zwei Schüler von der Düsseldorferstraße dabei abge-
faßt, als sie in den an der Kasinostraße gelegenen Gärten von
Milanowski und Fuhrunternehmer Langenkamp Kartoffeln
stahlen. Sie hatten bereits einen ganzen Korb voll Kartoffeln
gesammelt. Bei der polizeilichen Vernehmung erklärten sie,
daß sie von ihrer Mutter beauftragt gewesen seien, in den ge-
nannten Gärten Kartoffeln zu stehlen. Da Anzeige erstattet ist,
dürfte dieser Diebstahl für die fragliche Familie noch recht un-
angenehme Folgen haben.

21. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juni 1918

Personen bei der Grenzüberquerung in Feindesland zu helfen, ist Landesverrat.

               Personenschmuggel ist Landesverrat.
   Es ist eine bekannte Tatsache, daß während des Krieges
sowohl deutsche und verbündete Heerespflichtige, als auch
Kriegs- und Zivilgefangene und andere feindliche Staatsange-
hörige sich heimlich, auf Schleichwegen, ins neutrale Ausland
begeben haben. Deutsche und verbündete Staatsangehörige
bezweckten, sich ihrer Wehrpflicht zu entziehen, feindliche Aus-
länder, aus der Gefangenschaft zu entkommen, sich ins feind-
liche Heer zu begeben oder sich der Arbeit in Deutschland zu
entziehen. Das Gelingen der Flucht war in vielen Fällen
darauf zurückzuführen, daß ihnen von andern zum Entweichen
durch Beschaffung von Zivilkleidern, durch Begleitung bis
zur Grenze und durch Zeigen von Schleichwegen Beihilfe ge-
leistet wurde. Den Grund zu dieser Beihilfe bildete meistens
Gewinnsucht, indem dafür Geldbeträge angenommen wurden.
Die Gerichte haben in zahlreichen Fällen gegen derartige
Personenschmuggler wegen Landesverrats hohe
Freiheitsstrafen verhängt.

19. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Juni 1918

Beschwerde über einen Solinger Pferdemetzger wegen Überschreitung des Höchstpreises

                             Eingesandt.
   Daß die hohen Geldstrafen wegen Ueberschreitung der Höchst-
Preise nicht abschrecken, konnte man am letzten Freitag beim Pferde-
metzger Jos. Schmitz, Ostwall 1, feststellen. Am 29. Mai hatte das
Schöffengericht Barmen den Pferdemetzger W. von Barmen mit
4000 Mark Geldstrafe bedacht, weil er das Pferdefleisch zu 2,30 Mark
pro Pfund verkaufte, der Höchstpreis betrug 1,80 Mark. Noch besser
versteht es der oben genannte J. Schmitz. Bis vor 14 Tagen nahm
er noch 2,80 Mark, in der letzten Woche war das Fleisch aber schon
auf 3 Mark gestiegen. Beim Verkauf zugegen waren einige Schutz-
leute, welche von dem Fleisch abnahmen. Diese störten sich aber
nicht daran, daß Sch. das Fleisch so teuer verkaufte. Die Behandlung
des Publikums durch Sch. ist recht unliebenswürdig. Da
werden die armen Leute mit Worten abgefertigt, die wir
hier nicht wiedergeben wollen. Herr Sch. glaubt wohl, bei sol-
chen Preise[n] habe er die Käufer wohl nach dem Kriege nicht mehr
[Satzfehler]
Kriegsernährungsamtes gründlich zu Leibe gegangen werden.
                                                      Mehrere Arbeiter vom Ostwall.
   Anm[erkung] d[er] Red[aktion] Auch von einer Mangenberger Pferdefleischver-
kaufsstelle wird uns berichtet, daß dort das Fleisch zu 3 Mark ver-
kauft wird.

17. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Juni 1918

Eine falsche Kinderpflegerin muss ins Gefängnis.

   Opladen. Wahrt eure Zunge. Die 21jährige Kinder-
pflegerin Henriette Steeger, die sich vor dem Kriege lange Zeit in
England, Frankreich und Belgien aufgehalten hatte, trat Mitte April
bei einer Familie als Kinderschwester in Stellung, nachdem sie teil-
weise gefälschte Zeugnisse beigebracht und sich als die Tochter eines
Hauptmanns ausgegeben hatte, die in 14 Lazaretten tätig gewesen
sei. Alle diese Angaben waren nicht wahr. Unberechtigterweise trug
das Mädchen Rote-Kreuz-Schwesterntracht und äußerte sich gehässig
über alles Deutsche, so beim Tode des Rittmeisters v[on] Richthofen, bei
Fliegergefahr usw. Wegen Vergehens gegen § 9b des Gesetzes über
den Belagerungszustand bestrafte das Außerordentliche Kriegsgericht
Köln die Kinderpflegerin mit 2 Monaten Gefängnis.

1. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Juni 1918

Festnahme eines Fahnenflüchtigen in Ohligs

Ohligs. Ein Fahnenflüchtiger, der sich seit fünf
Wochen von seinem Truppenteil entfernt hatte, wurde gestern
hier festgenommen. Der Truppenteil, der von der erfolgten
Festnahme bereits verständigt ist, hat denselben inzwischen ab-
geholt.

27. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Mai 1918

Eine Solingerin wurde wegen Beihilfe zur Fahnenflucht ihres Ehemannes zu einer Geldstrafe verurteilt.

  Solingen. Wegen Beihilfe zur Fahnenflucht
verurteilte die Elberfelder Strafkammer die Ehefrau Friedrich
W. von hier zu 50 Mark Geldstrafe. Sie hatte ihren fahnen-
flüchtig gewordenen Mann bei sich aufgenommen und seinen
späteren ihr bekannten Aufenthalt der nach dem Flüchtigen
forschenden Behörde verheimlicht. Das Schöffengericht hatte
sie freigesprochen.

17. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Mai 1918

Eine Höhscheiderin wurde wegen ihrer Hilfe bei der Fahnenflucht ihres Mannes zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

   Höhscheid. Zur Fahnenflucht und Flucht nach
Holland verhalf die Ehefrau Fritz Sch. von hier ihrem Manne.
Sie hat schon mehreren Militärpersonen, die aus Mangel an Tapfer-
keit den Weg über die Grenze gesucht hatten, hinüber geholfen, und
so auch drei Türken, die ihrer Einberufung entgegensahen. Dafür ist
sie seinerzeit mit 6 Monaten Gefängnis bestraft worden. Als ihr
Mann anfangs Januar auf Urlaub nach Hause kam, steckte sie ihn in
seinen Bürgerrock und brachte ihn auf den ihr bekannten Schleich-
wegen ebenfalls über die Grenze. Sie selber wollte auch dauernden
Aufenthalt in Holland nehmen, sie mußte aber noch einmal zurück,
weil es noch mancherlei hier zu regeln gab, und nun passierte ihr
das Malheur, daß sie hier kurzerhand verhaftet wurde. Den Waffen-
rock, die dazu gehörige Hose und die übrigen militärischen Aus-
rüstungsgegenstände ihres Mannes hatte sie, damit sie nicht bei ihr
gefunden wurden, zerschnitten und sonst vernichtet. Dabei hatte ihr
ein junges Mädchen, die Maria Sch. aus Wald, geholfen. Frau
Sch. wurde jetzt von der Strafkammer Elberfeld zu 1 Jahr Gefäng-
nis, die Maria Sch. wegen Beihilfe zur Fahnenflucht, und weil sie
einige der militärischen Ausrüstungssachen von Frau Sch. als Ge-
schenk angenommen hatte, wegen Hehlerei zur 3 Monaten Gefängnis
verurteilt.