26. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. August 1918

Hamstern gefährdet die Kartoffelversorgung im Kreis Solingen

                 Zur Kartoffelversorgung im Kreise.
   Obwohl die Kartoffelversorgung in den letzten Wochen
überall in voller Höhe erfolgt, weist das Hamstern der Kar-
toffeln noch immer solchen Umfang auf, daß gerade in den Er-
zeugergebieten des Kreises die demnächstige Versorgung der
Bevölkerung mit Kartoffeln ernstlich in Frage gestellt ist. Die
Behörde ist daher gezwungen, für die Folge gegen alle die-
jenigen Kartoffelerzeuger, die ohne Genehmigung Kartoffeln,
gleichwohl ob in kleinen oder größeren Mengen, abgeben, das
gerichtliche Verfahren einzuleiten.
   Die Polizeibeamten haben Anweisung, unnachsichtlich alle
Uebertretungen dieser Anordnung zur Anzeige zu bringen und
gegebenenfalls die sämtlichen vorgefundenen Kartoffeln zu be-
schlagnahmen.

23. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. August 1918

Vortragsverbot für die Sekte „Bibelhaus“ (Zeugen Jehovas) außerhalb Barmens.

                                      Verbot.
   Der kommandierende General Fr[ei]h[er]r v[on] Gayl erläßt fol-
gendes Verbot:
   Ich verbiete hiermit aufgrund des § 9 b des Gesetzes über
den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit
dem Reichsgesetz vom 11. Dezember 1915 der Zentralstelle der
Sekte „Bibelhaus“ in Barmen, unter diesem oder einem
anderen Namen, wie z. B. „Ernste Bibelforscher“, „Wachtturm-
Bibel- und Traktat-Gesellschaft“, „Volkskanzel“, „Russelianer“,
„Milleniumsleute“, die Entsendung von Wanderpredigern zum
Halten von Vorträgen, ebenso den Anhängern der Sekte jeg-
liches Halten von Vorträgen sowie Verbreitung und Aus-
stellung von Schriften außerhalb Barmens.
   Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit Ge-
fängnis bis zu einem Jahr oder, wenn mildernde Umstände
vorliegen, mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.

21. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. August 1918

Harte Strafe für eine Leichlingerin wegen Kontakt zu einem Kriegsgefangenen.

   Leichlingen. Hartes Urteil. Die Fabrikarbeiterin
Anna S. wurde wegen Vergehens gegen § 9b des Gesetzes vom
4. 6. 51 zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt. Die Genannte
hatte in einem hiesigen Fabrikbetriebe mit einem Gefangenen
bei sich bietender Gelegenheit gelacht und gescherzt.

21. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. August 1918

Staatsanwalt Dr. Nagel fordert in den „Düsseldorfer Nachrichten“ drastische und konsequente Bestrafung von Wucherern. Das gefällt der “Bergischen Arbeiterstimme”

                              Gegen die Wucherer
wendet sich in den „Düsseldorfer Nachrichten“ mit recht scharfen
Worten Staatsanwalt Dr. Nagel. Da wir Wort für Wort unter-
schreiben können, was da gegen diese Sorten Patrioten gesagt wird,
seien hier die hauptsächlichsten Ausführungen wiedergegeben:

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17. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. August 1918

Der Solinger Fabrikant Richartz wurde ebenfalls wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt.

             Noch ein Steuerhinterziehungsprozeß.
   Vor der Strafkammer in Elberfeld stand der Fabrikant
Art. Richartz von Solingen wegen Steuerhinter-
ziehung. Er hat dem Staate ebenso wie Adels höhere Be-
träge an Einkommen- und Kriegssteuer hinterzogen. Das
Urteil gegen ihn lautete auf 322 000 Mark Geldstrafe.
Richartz war auch in den Adelsprozeß verwickelt. Er war
Lieferant für die Mannesmannschen Waffen- und Munitions-
werke und hat seinen Verdienst bei diesen Werken mit Adels
und dem Direktor Egg in der Weise geteilt, daß er und Adels
je 40 Prozent und Egg 20 Prozent erhielten.

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16. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. August 1918

Der Generaldirektor Adels der Mannesmann Waffen- und Munitionswerke aus Remscheid wurde wegen mehrfacher Steuerhinterziehung von der Strafkammer Elberfeld zu einer Geld- und Haftstrafe verurteilt.

   Das Urteil im Elberfelder Steuerhinterziehungsprozeß.
            Anderthalb Millionen Mark Geldstrafe
                      und 6 Monate Gefängnis.
   Die Strafkammer fällte gestern in dem Prozeß gegen den
Generaldirektor Adels (von den Remscheider Mannesmann-
Waffen- und Munitionswerken) wegen Steuerhinterziehung
das Urteil. Es lautet auf den sechsfachen Betrag der
hinterzogenen Einkommensteuer und den fünf-
fachen Betrag der hinterzogenen Kriegs-
steuer. Da das Gericht die im Jahre 1916 hinter-
zogene Einkommensteuer auf 12 000 Mark, die im Jahre 1917
hinterzogene Einkommensteuer auf 46 666 Mark und die hinter-
zogene Kriegssteuer auf 240 000 Mark bezifferte, wurde auf
1 552 000 Mark Geldstrafe erkannt. Ferner wurde
der Angeklagte zu sechs Monaten Gefängnis ver-
urteilt, auf die 5 Monate der Untersuchungshaft angerechnet
werden sollen. Ein Antrag, den Angeklagten aus der Haft zu
entlassen, wurde abgelehnt.

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9. August 1918

 

 

 

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. August 1918

Rekordwert bei Garten- und Felddiebstählen in Solingen.

   Solingen. Ueber 30 Anzeigen von Feld- und
Gartendiebstählen liefen bei der hiesigen Polizei am
gestrigen Tage ein, was immerhin als eine Rekordleistung be-
zeichnet werden kann. Und das trotz der verschärften Bestim-
mungen, die die Behörden, auch das Generalkommando erlassen
haben. Wir hoffen schon gar nicht mehr, daß sich die Dinge
irgendwie bessern.

7. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. August 1918

Ein Solinger Dienstmädchen muss wegen Schuhdiebstahl ins Gefängnis.

   Solingen. Ein Opfer der Schuhnot. Wegen Diebstahls
wurde das Dienstmädchen K. M. von hier vom hiesigen Schöffen-
gericht zu drei Tagen Gefängnis verurteilt. Das bisher unbestrafte
Mädchen hatte ein paar Schuhe im Werte vom 60 Mark entwendet.

6. August 1918

 

 

 

 

 

 

 

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. August 1918

Wegen Waggonberaubung und Diebstahl wurde ein Opladener Jugendlicher zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

   e. Opladen. Waggonberaubungen durch Bahn-
arbeiter. Am hiesigen Bahnhof waren im vergangenen
Winter die Waggonberaubungen so stark geworden, daß zum
Schutze der Sendungen besondere Patrouillen ausgesandt wur-
den. Durch einen Zufall wurden fünf junge Arbeiter der
Eisenbahn-Hauptwerkstätte als die Täter entdeckt, und nach der
Festnahme hatten die Waggonberaubungen auch fast aufgehört.
Von den Tätern kam der 16 Jahre alte Arbeiter Karl R.
von hier in die Fürsorgeerziehungsanstalt Friemersdorf. Am
15. Juni wurde er von dort flüchtig und kam nach hier zurück.
Nachts hielt sich der Bursche in Heuschobern auf, und den
nötigen Lebensunterhalt verschaffte er sich durch Diebstähle.
Seine Anstaltskleidung als Fürsorgezögling tauschte er in einer
Eisenbahnwerkstätte gegen Kleider und Mütze eines
Bahnangestellten um. Aus der Bäckerei von R. Wamberg
holte er nachts 9 Tortenböden. Wegen der vielen Waggon-
beraubungen und Diebstähle mußte er sich am Samstag vor
der Strafkammer in Düsseldorf verantworten. In vollem Um-
fange war der Angeklagte geständig. Das Gericht erkannte auf
eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr und stellte bei guter Führung
in einer Fürsorgeerziehungsanstalt auch eine bedingte Begnadi-
gung in sichere Aussicht.

6. August 1918

 

 

 

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. August 1918

Milde Strafe für einen Solinger, der wegen seiner Zuckerkrankheit mehrere Einbrüche begangen hatte, um sich mit Fleisch zu versorgen.

  Solingen. Ein zuckerkranker Einbrecher. Un-
gefähr ein Dutzend Kellereinbrüche beging im vergangenen
Frühjahr der Maurer Wilhelm R. von hier, um Lebensmittel,
insbesondere Fleisch und Fettigkeiten, zu erlangen. Das ge-
lang ihm auch in reichlichem Maße. Eines Abends wurde er
auf frischer Tat abgefaßt; er legte sofort ein Geständnis ab.
Zu seiner Entschuldigung führte er an, er sei zuckerkrank und
deshalb auf den Genuß reichlicher Fleischnahrung angewiesen.
Da er sich diese auf legalem Wege nicht habe beschaffen können,
habe er sie eben stehlen müssen. Die Strafkammer berücksich-
tigte diesen „Notstand“ des kranken Mannes und erkannte nur
auf 5 Monate Gefängnis.

5. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. August 1918

Ein Düsseldorfer Wirtspaar wurde ausnahmsweise wegen Übertretung der Polizeistunde zu Geldstrafen verurteilt.

   e. Düsseldorf. Nachtleben. Nach einer Verfügung des
Generalkommandos in Münster ist die Polizeistunde für die
Stadt auf 11 Uhr abends festgesetzt. Zeitweise wird
die Verfügung auch strenge durchgeführt; anders ist es aber
in Weinwirtschaften, wo Kriegsgewinnler mit Halbwelt-
damen verkehren. Bis in den hellen Morgen hinein wird dort
gezecht und der Sekt fließt buchstäblich in Strömen. Von Krieg
oder Not der Zeit keine Spur. Die Eheleute Weinwirt Birn-
bach aus der Kasernenstraße mußten sich am Schöffengericht
verantworten, weil sie nach 11 Uhr abends sowohl in der
eigentlichen Wirtschaft als auch in ihren Privaträumen Gäste
geduldet hatten. Die Angeklagten und deren Verteidiger ver-
traten die Ansicht, von einer Uebertretung dürfe eigentlich nicht
gesprochen werden, denn die Polizei dulde doch den Nachtver-
kehr in fast allen besseren Weinlokalen. Der Amtsanwalt hatte
auch Kenntnis von einem starken Nachtsverkehr in diesem Lo-
kalen, er wollte aber nicht zugeben, daß diese Uebertretungen
mit Wissen der Polizei begangen würden. Für den Angeklagten
B. lautete das Urteil auf eine Geldstrafe von 200 Mark und
für dessen Frau auf eine solche von 50 Mark.

1. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. August 1918

Die Pflicht zur Meldung ausländischer Arbeitskräfte wird in Solingen häufig nicht beachtet

   Wald. Bei der letzten polizeilichen Revision
der Fabriken ist es aufgefallen, daß eine Reihe von Arbeit-
gebern entgegen den erlassenen Bedingungen des Generalkomman-
dos die von ihnen beschäftigten Reichsausländer (auch neutrale) der
Polizeibehörde nicht an- bezw. abgemeldet haben. Die Arbeitgeber
werden nochmals auf diese wichtige Verordnung des stellvertretenden
Generalkommandos hingewiesen. Zuwiderhandelnde werden in Zu-
kunft unnachsichtlich zur Bestrafung angezeigt werden.

31. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Juli 1918

Ein Fall von Kartoffelwucher in Solingen vor Gericht

   Solingen. Unverschämter Preiswucher mit Kar-
toffeln. Der Händler Friedrich Schmidt von der Kronprinzen-
straße suchte die günstige Konjunktur für Schieber und Wucherer aus-
zunutzen und forderte einigen seiner Kunden für den Zentner Kar-
toffeln 30 Mark ab, während er nur 12 Mark nehmen durfte. Eine
Frau, die in der Schöffengerichtsverhandlung gegen ihn als Zeugin
vernommen wurde, bekundete, daß sie für 2 Zentner 60 Mark geben
mußte. Vor Gericht legte Schmidt ein Gebaren an den Tag, das der
Richter als ungehörig rügte. Daraufhin benahm sich der Ange-
klagte weiterhin derart, daß ihm auf der Stelle eine Haftstrafe von
24 Stunden aufgebrummt wurde. Es wurde festgestellt, daß er die
Kartoffeln mit 11 Mark den Zentner von der Stadt bekommen hat
und nur 12 Mark dafür nehmen durfte. Wegen Höchstpreisüberschrei-
tung wurde er mit 300 Mark Geldstrafe bedacht. 50 Mark Geldstrafe
wurden ihm zudiktiert, weil er die Kartoffeln ohne Entwertung der
Karten abgegeben hatte. Zudem muß er natürlich die Kosten des
Verfahrens tragen. Schließlichst soll die Entscheidung über die Ein-
ziehung des erzielten übermäßigen Gewinnes einem besonderen Ver-
fahren vorbehalten werden. Die Haftstrafe mußte der Angeklagte
vom Fleck weg antreten.

31. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Juli 1918

Geflohener russischer Kriegsgefangener in Witzhelden festgenommen

Witzhelden. Entwichener Russe festgenommen.
In der Nacht vom 28. zum 29. Juli wurde von der Nachtwache
ein kriegsgefangener Russe festgenommen, welcher sich seit fast
drei Wochen in der hiesigen Gegend umhergetrieben hatte.
Derselbe hat sich von Felddiebstählen ernährt.

27. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juli 1918

Das 7. Armeekorps untersagt Arbeitsniederlegungen zur Durchsetzung von Arbeitszeitverkürzungen und droht drastische Strafen an

                    Gegen die Streikgefahr!
   Der kommandierende General des 7. Armeekorps Fr[ei]h[er]r
v[on] Gayl wendet sich in einer öffentlichen Bekanntmachung
gegen das Verfahren der Arbeiterschaft einiger industrieller
Betriebe, die vor Beendigung der Arbeitszeit die Arbeit nieder-
gelegt haben, um so ihre Forderung auf Verkürzung der Ar-
beitszeit zu erzwingen. Das Generalkommando könne nicht
zulassen, daß die Arbeiter ihre Forderung durch ein der-
artiges eigenmächtiges Vorgehen durchzusetzen versuchen und
sich dabei über die Bestimmungen des Arbeitsvertrages und
der Arbeitsordnung willkürlich hinwegsetzen; es müsse vielmehr
verlangen, daß die Arbeiterschaft ihre Wünsche nur auf gesetz-
mäßigem Wege verfolge. Eine nochmalige Arbeitsnieder-
legung und das Verlassen des Betriebes vor Schluß der nach
der Arbeitsordnung festgesetzten Arbeitszeit müsse als Streik-
fall betrachtet werden. Streikenden Wehrpflichtige müßten mit
ihrer Verwendung im Heeresdienst rechnen. Die Arbeiterschaft
werde auf die weittragenden Folgen einer eigenmächtigen un-
gesetzlichen Handlungsweise aufmerksam gemacht. „In dieser
Zeit“, heißt es dann weiter, „in der sich die entscheidenden
Kämpfe um Deutschlands Zukunft abspielen, müssen alle Forde-
rungen zurückgestellt werden, die eine Erfüllung der Aufgaben
der Rüstungsindustrie beeinträchtigen. Zu der Arbeiterschaft
des Korpsbezirks habe ich das Vertrauen, daß sie den helden-
mütigen Truppen an der Front wie bisher nicht nachstehen
wird in Beweisen vorbildlicher Pflichttreue und Opferwillig-
keit, und daß sie somit voll das Ihre tut, um dem Vaterlande
einen ehrenvollen Frieden zu sichern.“