8. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. November 1918

Ein politischer Gefangener aus Wald wurde aus der Haft entlassen

   Wald. Genosse Adolf Höft auf freien Fuß
gesetzt. Die neue Zeit hat sich nun auch in unserm Bezirk
geltend gemacht. Die Staatsanwaltschaft in Elberfeld hat
kapituliert und den Genossen Höft, verhaftet wegen angeblicher
Verbreitung von Flugschriften, in denen die Arbeiterschaft auf-
gefordert wurde, sich mit Waffen zu versehen, wieder freige-
lassen. Wir grüßen unsern alten Freund in der neuen Frei-
heit, in der es jetzt eine Lust ist, zu leben. Die Walder Genossen
treffen sich am Samstagabend im Walder Gewerkschaftshaus.
Keiner darf fehlen!

6. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. November 1918

Die Meldepflicht für Ausländer wird im Landkreis Solingen nicht genügend beachtet

                               Vom Landratsamt.
   Zahlreiche Strafverfahren lassen erkennen, daß die Be-
kanntmachungen des stellvertretenden Generalkommandos, wo-
nach sich jeder über 15 Jahre alte Ausländer binnen 8 Stunden
vor seiner Abreise oder nach seiner Ankunft persönlich bei der
Ortspolizeibehörde des jeweiligen Aufenthaltsortes an- bez[iehungs]w[eise]
abzumelden hat, noch nicht genügend beachtet wird. Es wird
daher wiederholt auf die bestehenden Meldepflichten aufmerk-
sam gemacht. Die Polizeibehörden sind angewiesen, alle Ueber-
tretungen sofort zur Anzeige zu bringen.

31. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Oktober 1918

Landgericht Elberfeld: Verhandlung gegen zwei Solinger USPD-Genossen – u.a. Hermann Merkel – wegen der illegalen Verbreitung eines Flugblattes und ein bemerkenswertes Urteil

     Wegen unerlaubter Flugblattverbreitung
wurde gestern unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors
Crigee gegen die Genossen Merkel und Körner ver-
handelt. Nachdem die Anklage wegen versuchten Landesver-
rats fallen gelassen worden war, handelte es sich jetzt nur noch
um Verbreitung von Flugschriften ohne behördliche Geneh-
migung. Nach Verlesung der Anklageschrift und des in Frage
kommenden Flugblattes richtete der Vorsitzende einige Fragen
an die Angeklagten. Nach kurzen Plädoyers des Staatsan-
walts beantragte dieser für Merkel eine Haftstrafe von einem
Monat, für Körner 50 Mark Geldstrafe unter Anrechnung der
Untersuchungshaft.

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28. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Oktober 1918

Ein Walder Genosse wurde wegen des Verdachts der Verteilung revolutionärer Flugblätter verhaftet.

   Wald. Die neue Zeit hat hier damit eingesetzt, daß in der
Nacht von Samstag auf Sonntag unser Genosse Adolf Höft um
2 Uhr aus dem Bett heraus verhaftet wurde. Wie die „Walder
Zeitung“ mitteilt, soll unser Genosse Flugblätter mit der Aufforde-
rung zur Revolution verteilt haben. Wir können mitteilen, daß bei
der Verhaftung unseres Genossen und bei der gestern morgen in
seiner Wohnung vorgenommenen Haussuchung keine Flugschriften
gefunden wurden, auf die das zutrifft, was die Walder Tante sagt.
Es sind bereits Schritte unternommen, um unsern alten lieben
Freund aus den Fängen der von dem neuen Zeitgeist noch unbe-
rührten Justiz loszubekommen.

21. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Oktober 1918

Eine junge Fabrikarbeiterin aus Ohligs wurde wegen mehrerer kleiner Delikte zu einer Haftstrafe verurteilt.

   Ohligs. Die auf den Feldern stehende
Halmfrucht ist, was längst jedermann bekannt sein dürfte,
unter den besonderen Schutz der Behörden gestellt. Aus diesem
Grunde sind auch Beschädigungen von Feldern, das Ab- und
Ausreißen von Pflanzen, Korn usw. unter strenge Strafen
gestellt. Das erfuhr die Fabrikarbeiterin Adele W. von hier
am eigenen Leibe. Gelegentlich eines Spazierganges schnitt
das Mädchen von einem Roggenfelde mit einer Schere viele
noch grüne Aehren ab und nahm sie mit. Ferner entwendete
es einer Hausmitbewohnerin einige Kleidungsstücke. Das
Schöffengericht hatte die W. zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt.
Ihre Berufung gegen dieses Erkenntnis wurde von der Straf-
kammer verworfen.

18. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Oktober 1918

Hamsterfahrten schaden der Ernährung des Volkes, insbesondere wenn Kartoffeln und Brotgetreide erworben werden. Deshalb soll die Polizei die Hamsterer nun mit aller Härte verfolgen.

         Hamsterfahrten um Kartoffeln und Brotgetreide.
   Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos geht uns
folgendes zu:
   Nach wie vor unternimmt ein beträchtlicher Teil der Bevölke-
rung Fahrten auf das Land, um dort selbst Nahrungsmittel aufzu-
kaufen (sogenannte „Hamsterfahrten“). Augenblicklich herrscht be-
sonders das Bestreben, sich auf diese Weise den Jahresbedarf an Kar-
toffeln zu sichern. Durch die Ueberschwemmung des platten Landes
mit Kartoffelhamsterern werden jedoch Kartoffeln in so erheblichen
Mengen aus den Ueberschußkreisen ausgeführt, daß diese außer Stand
gesetzt werden, so viel Kartoffeln aufzubringen, wie ihnen zur Ab-
lieferung für die Allgemeinheit auferlegt sind. Darin liegt geradezu
eine nationale Gefahr. Käme es dahin, daß die Ueberschußkreise hinter
ihrem Lieferungssoll wesentlich zurückblieben, so würde es zur Un-
möglichkeit, die der Bevölkerung zugesagte Wochenkopfmenge von
sieben Pfund aufrecht zu erhalten. Und was soll werden, wenn bereits
im Frühjahr die für die Wochenration der Bevölkerung bestimmten
Kartoffelmengen erschöpft sind? Was dies für die Allgemeinheit be-
deutet, braucht nicht näher dargelegt zu werden. Im vergangenen

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30. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. September 1918

Kritik an den behördlichen Hamsterjagden

                    Eine Folge der Hamsterjagden.
   Statt einer scharfen Erfassung der Nahrungsmittel bei den
Erzeugern, wie dies von uns immer wieder verlangt wurde,
ist man behördlicherseits zu den Hamsterjagden übergegangen.
Daß sie verfehlt sind und in der Hauptsache nur die kleineren
Hamster erlegt werden, während die großen der Nachstellung
sich zu entziehen wissen, ist eine bekannte Tatsache. Wozu aber
des ferneren die Jagden führen können, wurde auf einem
Kleinbahnhof im sogenannten Münsterlande der Provinz West-
falen entdeckt. Bei der Entleerung des Abortes wurde eine
große Menge von Lebensmitteln, wie Eier, Schinken, Speck,
Würste, Butterwellen usw. zutage gefördert, die in der Angst
vor dem auftauchenden Gendarm schnell dem Orkus des Bahn-
hofsklosetts überliefert worden sind. Eine andere Erklärung
ist für diese sündhafte Vernichtung von wertvollen Lebens-
mitteln nicht denkbar. Will man angesichts solcher Vorkomm-
nisse nicht endlich von den Jagden ablassen und statt dessen
nachhaltigst der Forderung der scharfen Erfassung Raum
geben? Es wird höchste Zeit dazu!

14. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. September 1918

Weil sie einem Agenten halfen, belgische Staatsangehörige über die Grenze zu schaffen, müssen drei Düsseldorfer ins Gefängnis.

   a. Düsseldorf. Beihilfe zur Selbstbefreiung feind-
licher Ausländer. Wegen dieser Beschuldigung mußten sich
die Arbeiter Franz Vanderstraten, Leon von Couvenbergh und die
Tagelöhnerin Ottilie Bleminke vor der Strafkammer verantworten.
Sie hatten einem Agenten, der belgische Staatsangehörige über die
Grenzen schaffte, solche Leute zugeführt. Der Angeklagte Va. erhielt
8 Monate, Cou. und Bl. je 6 Monate Gefängnis.

13. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. September 1918

Der Koffer eines Soldaten mit entwendeter Militärausrüstung wurde in Ohligs beschlagnahmt.

  Ohligs. Beschlagnahmt wurde vor einigen Tagen auf
dem Speicher eines an der Rosenstraße gelegenen Hauses ein Koffer,
der von einem Soldaten dorthin gebracht worden war. In demselben
befanden sich folgende, dem Militärfiskus gehörende Gegenstände:
1 Tornister mit Tragegerüst, 1 Mantel, 3 Drillich-Hosen, 2 Drillich-
Jacken und 1 Handtuch. Die Sachen wurden beschlagnahmt. Ein
Strafverfahren ist bereits eingeleitet.

7. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1918

Mehrere Frauen aus bergischen Städten wurden wegen Abtreibung zu Gefängnisstrafen verurteilt.

   Solingen. Wegen Abtrei[b]ung bezw. Beihilfe
dazu wurden nach nichtöffentlicher Verhandlung verurteilt die
Fabrikarbeiterin Anna F. von Solingen und deren Mutter,
die Ehefrau Emil F. zu je 6 Monaten, die Ehefrau Heinr[ich] H.
von Solingen zu 2 Monaten Gefängnis, die Fabrikarbei-
terin Anna M. von Velbert zu 4 Monaten, die Fabrik-
arbeiterin Elfriede R. und die Witwe Paul M. von Velbert zu
je 3 Monaten Gefängnis, die Dienstmagd Marta S. von Rons-
dorf zu 4 Monaten, die Witwe Ernst K. von Remscheid zu 6
Monaten und die Hebamme Ehefrau A. Von Remscheid zu 10
Monaten Gefängnis.

7. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1918

Ein Solinger Rangiermeister wurde wegen Eisenbahndiebstählen zu einer hohen Gefängnisstrafe verurteilt.

   Soli[n]gen. Eisenbahndiebstähle wurden wie
anderwärts auch in Solingen fortgesetzt verübt. Eines
Tages erwischte man dabei den seit einer Reihe von Jahren
bei der Eisenbahn beschäftigten Rangiermeister Heinrich K. von
Solingen. Der Mann räumte denn auch gleich drei Diebstähle
ein, mit den übrigen wollte er jedoch nichts zu tun gehabt
haben. In den zugegebenen drei Fällen hatte er seine amtliche
Tätigkeit auf dem Solinger Hauptbahnhofe dazu benutzt, in die
Gepäckwagen haltender Personenzüge einzusteigen, die Deckel
unzureichend verschlossener und verschnürter Schließkörbe hoch-
zuheben und sich dann aus den Körben vier Stücke Damen-
kleiderstoff, einige Wäschegegenstände und ein Paar Schuhe
anzuzeigen. Die Strafkammer verurteilte den bisher unbestraf-
ten Mann zu 15 Monaten Gefängnis, sie brachte in
der Urteilsbegründung zum Ausdruck, daß solche unerhörten
Vertrauensbrüche beamteter Personen zur Anwendung
schwerer Strafen herausforderten.

5. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. September 1918

Wegen Überschreitung des Grünkohl Höchstpreises wurde eine Solinger Markthändlerin mit einer Geldstrafe belegt.

   Solingen. Eine Mahnung für Markthändler. Den
Höchstpreis für Grünkohl überschritten hatte die Händlerin Ida W.
von hier, außerdem konnte sie den vorgeschriebenen Schlußschein nicht
vorweisen. Es handelte sich um wenige Pfunde, die sie von einem
„unbekannten“ Bauer gekauft und zu 25 Pf[enni]g per Pfund abgegeben
hatte, während der Höchstpreis 19 Pf[enni]g betrug. Zu ihrer Entschul-
digung führte sie an, daß andere Händler das auch getan hätten.
Der Amtsanwalt bemerkte, daß die vielfachen Klagen über die un-
zulässigen Preise der Händler auf dem Wochen-
markte berechtigt seien und daß hier eine exemplarische Strafe zur
Abschreckung durchaus am Platze sei. Der amtierende Richter bemerkte
dazu, daß in Zukunft in Solingen mit ganz anderen
Strafen gegen solche Markthändler vorgegangen
werden solle. Das Höchstpreisgesetz sei dazu da, den Mittel-
stand und den kleinen Mann in dieser schwierigen Zeit zu schützen.
Trotzdem kam die Angeklagte diesmal noch mit einem blauen Auge
davon. Sie wurde nur zu einer Gesamtgeldstrafe von 30 Mark ver-
urteilt. Außerdem bleibt einem Nachverfahren noch die Einziehung
des Gewinnes vorbehalten. – Hoffen wir, daß die Händler diese nur
zu berechtigte höhere Strafandrohung beherzigen.

31. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. August 1918

Das stellvertretende Generalkommando in Münster stellt das Wegwerfen von Pappe und Papier in den Hausmüll unter Strafe.

              Kein Papier in den Hausmüll werfen!
   Das stellvertretende Generalkommando in Münster erläßt
eine Bekanntmachung, in der es unter anderm heißt: In den
Hausmüllabfällen des Korpsbezirks gehen täglich große Mengen
von Papier und Pappen verloren, die bei gesonderter Samm-
lung und getrennter Aufbewahrung in den Haushalten oder
Betrieben wieder der Verarbeitung zugeführt und damit der
Rohstoffversorgung dienstbar gemacht werden könnten. Da
überdies der Hausmüll durch die Beimengung von Papier und
Pappe erheblich vergrößert und dadurch seine Fortschaffung er-
schwert wird, bestimme ich hiermit: Es ist verboten, Papier (auch
Zeitungen, Zeitschriften, Bücher), Pappe und Abfälle oder Reste
von Papier oder Pappe dem Hausmüll beizumengen. Zu-
widerhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 100 Mark oder
verhältnismäßiger Haft bestraft. Die Anordnung tritt am
1. September 1918 in Kraft. Die Bekanntmachung sei der Auf-
merksamkeit jedes Haushaltsvorstandes empfohlen, um sich vor
empfindlicher Strafe zu schützen.

29. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. August 1918

Ein polnischer Arbeiter muss wegen Eisenbahndiebstahls ins Gefängnis.

  Solingen. Bahndiebstahl. Aus einem plombierten Eisen-
bahnwagen, der auf dem Bahnhof Solingen stand, stahl der Arbeiter
Ignatz K., ein Pole, am 20. März einen Sack Kartoffeln. Er wurde
wegen schweren Diebstahls zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt.