29. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Dezember 1918

Einige Bonner mussten- da sie ohne Ausweis in der Stadt unterwegs waren- ins Gefängnis.

     Bonn, 28. Dez.    Vom englischen Kriegsge-
richt wurden 16 Einwohner, die ohne genügenden
Ausweis auf der Straße angehalten worden waren,                         
zu 10 – 20 Mk.  verurteilt. Außer dieser Strafe
hatten sie das zweifelhafte Vergnügen, 2 Nächte
und den ganzen Sonntag im Gefängnis zubringen                                             
zu müssen.

21. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Dezember 1918

Verurteilung eines Olefers wegen Waffen- und Munitionsbesitz durch das britische Kriegsgericht

Vermischtes.
Schleiden, 21. Dez[ember]. Das britische Kriegsgericht
verurteilte gestern einen Einwohner aus Olef wegen
Nichtablieferung von Waffen und Munition zu einer
empfindlichen Freiheits- und Geldstrafe. Wir verfehlen
nicht, die Bewohner dringend zu ermahnen, sämtlichen
Anordnungen der britischen Behörde aufs gewissen-
hafteste nachzukommen, um sich Unannehmlichkeiten
und Bestrafung zu ersparen.

24. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. September 1918

Wegen eines Angriffs auf einen Polizisten wurde ein Arbeiter aus Wiesdorf zu einer Haftstrafe verurteilt.

  Wiesdorf. Kriegsgericht. Ein Verwaltungsassistent
hatte in Begleitung eines Polizisten in Uniform in der hiesigen
Gemeinde die Plomben des Rindviehs nachzukontrollieren. Als
sie unterwegs einer Anzahl des schleppfüßigen Hornviehs be-
gegneten, das mit strotzenden Eutern in der Richtung auf die
Mühle zu getrieben wurde, und sich bei dem Treiber nach dem
Namen des Besitzers der Kühe erkundigten, wurden die Be-
amten von dem in der Nähe stehenden 29 jährigen Arbeiter
Johann G., den die Sache gar nichts anging, beschimpft und
mit Schlägen bedroht. Daraufhin sollten die Personalien des
Arbeiters festgestellt werden; der aber schlug den Polizisten der-
maßen, daß dieser blutend und bewußtlos zusammenbrach und
erst nach Verlauf einer Stunde wieder zu sich kam. Der Arzt
stellte eine Gehirnerschütterung bei ihm fest. Das Außerordent-
liche Kriegsgericht Köln verurteilte den Arbeiter wegen tät-
lichen Angriffs auf einem Beamten der Staatsgewalt zu neun
Monaten Gefängnis.

13. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Februar 1918

Kriegsgefangenenkontakt in Spich führt zur Verurteilung.

    Spich.   Zwei Maurer hatten in einer hie-
sigen Wirtschaft mit russischen Kriegsgefan-
genen Karten gespielt, was der Wirt duldete.
Wegen verbotenen Verkehrs mit Kriegsgefange-
nen wurden die Maurer mitsamt dem Wirt vom
Außerordentlichen Kriegsgericht in Cöln zu je
30 Mark Geldstrafe, ersatzweise sechs Tagen
Gefängnis verurteilt.

13. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Februar 1918

Jeglicher Kontakt mit Kriegsgefangenen bleibt verboten.

   –  In letzter Zeit häufen sich wieder die Fälle,
in denen weibliche Personen sich in ungehöriger
Weise an die Kriegsgefangenen herandrängen. Es
erscheint daher erforderlich, auf die Verordnung des
Gouvernements vom 2. November 1916 hinzu-
weisen, nach welcher schon jede Unterhaltung mit
den Kriegsgefangenen verboten ist und die Per-
sonen, die gegen die Verordnung verstoßen, vor das
Außerordentliche Kriegsgericht gestellt werden.

5. Juli 1917

0_1_23_59_05_juli_1917
Stadtarchiv Düsseldorf, “Tagebuch Willy Spatz” 1914-1919. 0-1-23-59.0000

Alle Scans zum Tagebucheintrag vom 5. Juli 1917

Willy Spatz (1861-1931) war Professor an der Kunstakademie Düsseldorf.

Donnerstag, den 5. Juli.

[Artikel „Der deutsche Tagesbericht.“]

[Artikel „Tauchbootbeute im Atlantic.“ / Artikel „Griechische Gefangene an der mazedonischen Front.“]

Die Ruhe in unserer Stadt ist nur eine äußerliche, es gährt und brodelt nach wie vor unter der Oberfläche. Nachträglich erfahren wir, daß nicht nur allein Lebensmittelgeschäfte heute vor 8 Tagen geplündert wurden, sondern auch Goldwaaren- u. Blusengeschäfte. Man erzählt von einem Weib, das sich auf der Straße ihre Bluse vom Körper riß, mit völlig bloßem Oberkörper dastand und dann sich 3 gestohlene seidene Blusen über diesen anzog. Weiterlesen

30. Juni 1917

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Stadtarchiv Düsseldorf, “Tagebuch Willy Spatz” 1914-1919. 0-1-23-59.0000

Alle Scans zum Tagebucheintrag vom 30. Juni 1917

Willy Spatz (1861-1931) war Professor an der Kunstakademie Düsseldorf.

Samstag, den 30. Juni.

[Artikel „Blutige Abwehr starker englischer Angriffe.“]

[Artikel „24 500 Tonnen Schiffsraum versenkt.“ / Artikel „Schwache Kampftätigkeit an der mazedonischen Front.“ / Artikel „Der britische Rückzug am Euphrat.“]

Weitere nun Bekanntmachungen waren an die Litfaß-Säulen angeklebt, dicht umdrängt von den Leuten. Wir entnahmen ihnen, daß die Polizeistunde auf 9 Uhr abends festgesetzt sei, daß jugendliche Personen unter 17 Jahren abends nach 7 Uhr sich nicht mehr auf den Straßen aufhalten dürfen und daß den Erwachsenen zweckloses Umhergehen und Umherstehen auf der Straße verboten ist. Etwas merkwürdig ist der Schlußsatz der Aufforderung des Herrn Oberbürgermeisters, der da sagte: „Die Stadtverwaltung tut, was in ihren Kräften steht, um den berechtigten Wünschen der Bevölkerung bezüglich der Lebensmittelversorgung nach Möglichkeit nachzukommen.“ Der Weiterlesen

20. April 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. April 1917 

Verurteilung einer „Wahrsagerin“ durch das Kriegsgericht in Köln.

      Troisdorf. Eine 64jährige Frau hat
einer andern Frau auf deren Anregung aus
den Karten „die Wahrheit gesagt“, wobei sie
von der Wissensdurstigen Essen und eine
Mark in bar erhielt. Die Kartenschlägerin
wurde vom Außerordentlichen Kriegsgericht
in Köln wegen verbotenen Wahrsagens zu
30 M Geldstrafe, im Nichtzahlungsfalle 6
Tage Gefängnis verurteilt. Hervorgehoben
sei, daß auch solche sich strafbar machen, die
andre zum Wahrsagen veranlassen.

21. Februar 1917

19170221_strassenbahnvorfall_563

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. Februar 1917

Ein Arbeiter aus Troisdorf ist verurteilt worden.

    Troisdorf.   Ein 30jähriger Arbeiter von
hier war während der Fahrt nach Siegburg auf
einen Wagen der Straßenbahn gesprungen und
infolgedessen von dem Wagenführer pflichtgemäß
zurückgewiesen, nachher auch von dem Anhänge-
wagen, auf den er sich begeben wollte, herunter-
geholt worden. Dann ging der Arbeiter nach
Hause, kleidete sich um, da er bei der Entfer-
nung aus dem Wagen zu Fall gekommen war,
und bestieg nachher wiederum den Straßen-
bahnwagen, den der vorgenannte Führer be-
diente. Auf dem Vorderflur zeigte der Arbeiter
dann einen Revolver herum und drohte: Wehe
dem, der mich vom Wagen heruntergesetzt hat;
der kommt nicht lebend nach Hause. Der Ar-
beiter wurde jetzt vom Kriegsgericht wegen ver-
botenen Waffentragens zu einem Monat Ge-
fängnis verurteilt.

12. November 1916

19161112_Schwestern_476

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. November 1916

Vier junge Frauen wurden in Spich zu Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie einen Kriegsgefangenen beherbergt hatten.

   Spich, b. Wahn. Vier Arbeiterinnen von
hier im Alter von 16 bis 22 Jahren, darunter
drei Schwestern, hatten einen kriegsgefangenen
Franzosen über Nacht in ihrem Zimmer beher-
bergt und wurden deshalb wegen verbotenen
Verkehr mit Kriegsgefangenen unter Anklage
gestellt. In der Verhandlung vor dem Außer-
ordentlichen Kriegsgericht für den Bereich der
Festung Köln behaupteten die Mädchen zwar,
der Franzose sei ohne ihr Vorwissen in ihrem
Zimmer gewesen; jedoch sprechen alle Umstände
sehr gegen diese Annahme, zumal da auch ein
Bild des Gefangenen und Briefe von ihm an
die Mädchen in deren Zimmer aufgefunden
wurden. Das Kriegsgericht hielt denn auch für
erwiesen daß die Mädchen den Franzmann mit
Vorbedacht versteckt hielten; mit Rücksicht auf die
„Schamlosigkeit des Verhaltens der Mädchen,
das der Würde der deutschen Frau geradezu
hohnspricht“, wurde die älteste der Schwestern
zu zwei Wochen Gefängnis, die jünger[e]n zu drei
Tagen, die vierte Zimmerbewohnerin zu fünf
Tagen Gefängnis verurteilt.

4. August 1916

19160804_Diebstahl_383

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. August 1916

Verurteilung wegen Straßenraubs zu 6 Monaten Gefängnis.

Troisdorf, 29. Juli. Ein 17 jähriger
Arbeiter hatte hier am 19. Juli d. J. einer
23jährigen Kontoristin gewaltsam die Hand-
tasche mit 27 Mk. in barem Gelde und son-
stigen Gebrauchsgegenständen vom Arm ge-
rissen. Die Beraubte hat später die Sachen
bis auf drei Mark zurückerhalten. Der
jugendliche Täter aber wurde vom Außer-
ordentlichen Kriegsgericht in Köln wegen
Straßenraubs unter Annahme mildernder
Umstände, da ihm geglaubt wurde, daß er
aus Not gehandelt, zu sechs Monaten Ge-
fängnis verurteilt.

26. Juni 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juni 1915

Sieben Arbeiter aus Wiesdorf wurden wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt vom Kriegsgericht Köln verurteilt.

Wiesdorf. Vor dem Kriegsgericht. Sieben Ar-
beiter von hier im Alter von 19 bis 30 Jahren hatten sich vor
dem Außerordentlichen Kriegsgericht in Köln wegen Wider-
standsleistung wider die Staatsgewalt zu verantworten. Von
einem von ihnen war ein anderer Arbeiter grundlos mißhandelt
worden, der polizeilichen Schutz anrief. Ein Polizeibeamter
forderte von dem Täter die Angabe seiner Personalien, die
dieser verweigerte. Darauf sollte der Täter zur Wache ge-
bracht werden, wobei er sich weigerte, nach dem Beamten
schlug und biß. Darauf zog der Beamte seinen Säbel und
schlug dem Arrestanten damit auf den Arm. Jener aber ergriff
die Waffe, suchte sie zu zerbrechen und schlug auf den Beamten
ein. Inzwischen hatten sich etwa 15 Burschen angesammelt,
aus deren Mitte der Ruf erscholl: „Schlagt die Schutzleute tot,
die gehören in den Schützengraben!“ Auch fiel ein Schuß und

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20. Juni 1915

19150620_Kriegsgericht_573

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Juni 1915

Ein Troisdorfer vor dem Kriegsgericht in Koblenz.

     –  Vor dem Kriegsgericht der Festung Koblenz-
Ehrenbreitstein hatte sich der Privatmann Her-
mann Gr. gebürtig aus Troisdorf wegen
Landesverrats zu verantworten. Er soll in der
Nähe des Brüderhauses mit einem französischen
Gefangenen allerhand Zeichen durch Handbe-
wegungen gewechselt haben. Da man nachwies,
daß er an Fallsucht leidet und Handbewegungen
ohne jede Absicht gemacht haben könne, sprach
man ihn frei.