14. Februar 1917

14021917-bekanntmachung-muenzen

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Februar 1917

Verbot von Barzahlungen in Münzen an Kriegsgefangene und Ausländer

Stellv[ertretendes] Generalkommando
VIII. Armeekorps.
Abt[ei]l[un]g IIb G. N[umme]r 282.
Betr[ifft]: Zahlungen in Gold- und Silbermünzen
an ausländische Arbeiter feindlicher Staaten.
Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 4 und 9 des Gesetzes über den Be-

lagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme ich im Interesse
der öffentlichen Sicherheit für den Bezirk des VIII. Armee-
korps:
Zahlungen jeder Art in Gold oder in 5-, 3- oder 2-
Mark-Stücken an Kriegsgefangene und ausländische Arbeiter
feindlicher Staaten sind verboten.
Zahlungen jeder Art in anderen Münzen an diese
Personen sind nur insoweit gestattet, als Zahlungen in
Papiergeld nicht möglich sind.
Zuwiderhandlungen werden nach § 9 b des Gesetzes
über den Belagerungszustand bestraft.
Coblenz, den 25. Januar 1917.
Der Kommandierende General.
von Ploetz, General der Infanterie.

24. Januar 1917

24011917-kriegsgefangene

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. Januar 1917

Verbot der Beförderung von Kriegsgefangenpost durch Zivilisten

Stellvertretendes Generalkommando
VIII. Armeekorps.
Abt[eilung] II b g. N[umme]r 33 348.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungs-
zustand u[nd] s[o] w[eiter] bestimme ich hiermit:
Wer Briefe oder Schriftstücke von Kriegsgefangenen an-
nimmt und versucht, sie auf irgend eine Weise nach dem Auslande
weiterzubefördern – etwa in Briefen und Paketen an die kriegs-
gefangenen Deutschen im Ausland – wird mit Gefängnis bis
zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu M[ar]k 1500 bestraft.
Unter Umständen machen sich die Betreffenden dabei der
Beihilfe zum Landesverrat schuldig und haben Bestrafung wegen
dieses Verbrechens zu gewärtigen.
Coblenz, den 9. Januar 1917.
Der Kommandierende General.
von Ploetz, General der Infanterie.

20. Januar 1917

19170120_verwaltungsbericht_b79_s106 19170120_verwaltungsbericht_b79_s107 19170120_verwaltungsbericht_b79_s108

Stadtarchiv Troisdorf, „Verwaltungs- und Wetterdienstberichte“ 1912-1917, B 79,
Bl. 106-108

Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau erstattet dem Landrat in Siegburg Bericht. Er erwähnt die Anzahl der eingezogenen Sieglarer. Deutlich kritisiert er den Mangel an Arbeitskräften in der Landwirtschaft und bittet um Zustellung von Kriegsgefangenen. Auch in der Verwaltung ist ein Arbeitskräftemangel zu verzeichnen, weibliche Angestellte versuchen diese Lücke zu schließen. Auch kritisiert der Bürgermeister den Lederersatz, der im Winter nichts taugt.

9. Dezember 1916

bast_09_12_g

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Dezember 1916

Zwei aus dem Kriegsgefangenenlager Neandertal geflohene britische Soldaten in Gräfrath festgenommen

   Gräfrath. Zwei Engländer gefangen. Gestern
wurden hier zwei englische Kriegsgefangene festgenommen, die
aus dem Gefangenenlager in Neandertal entwichen waren. Die
beiden Flüchtlinge wurden wieder in das Lager zurückgebracht.

18. November 1916

bast_18_11_f

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. November 1916

Gräfrather Polizei nahm enflohenen russischen Kriegsgefangenen fest

  Gräfrath. Einen Russen gefangen. Gestern
nahm die Polizei hier einen russischen Kriegsgefangenen fest,
der aus einem Lager bei Bochum entwichen war. Der Ver-
haftete wird in das Gefangenenlager zurückgebracht werden.

12. November 1916

19161112_Schwestern_476

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. November 1916

Vier junge Frauen wurden in Spich zu Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie einen Kriegsgefangenen beherbergt hatten.

   Spich, b. Wahn. Vier Arbeiterinnen von
hier im Alter von 16 bis 22 Jahren, darunter
drei Schwestern, hatten einen kriegsgefangenen
Franzosen über Nacht in ihrem Zimmer beher-
bergt und wurden deshalb wegen verbotenen
Verkehr mit Kriegsgefangenen unter Anklage
gestellt. In der Verhandlung vor dem Außer-
ordentlichen Kriegsgericht für den Bereich der
Festung Köln behaupteten die Mädchen zwar,
der Franzose sei ohne ihr Vorwissen in ihrem
Zimmer gewesen; jedoch sprechen alle Umstände
sehr gegen diese Annahme, zumal da auch ein
Bild des Gefangenen und Briefe von ihm an
die Mädchen in deren Zimmer aufgefunden
wurden. Das Kriegsgericht hielt denn auch für
erwiesen daß die Mädchen den Franzmann mit
Vorbedacht versteckt hielten; mit Rücksicht auf die
„Schamlosigkeit des Verhaltens der Mädchen,
das der Würde der deutschen Frau geradezu
hohnspricht“, wurde die älteste der Schwestern
zu zwei Wochen Gefängnis, die jünger[e]n zu drei
Tagen, die vierte Zimmerbewohnerin zu fünf
Tagen Gefängnis verurteilt.

16. September 1916

BAST_16_09_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. September 1916

„Unhaltbare Zustände“ beim Fabrikneubau der Fa. Linder in Solingen

   Solingen. Unhaltbare Zustände. An dem Fabrik-
neubau der Firma Linder an der Gasstraße führt die Firma
Melchior Betonarbeiten aus, an denen 23 Personen, einschließ-
lich vier Kriegsgefangener und deren Bewachung, beschäftigt
sind. Die Baubude ist nur 10 Quadratmeter groß und ent-
spricht auch nicht den billigsten Ansprüchen, die man an einen
Aufenthalts- und Speiseraum für so viele Leute stellen muß.
Die Abortanlagen sind auch völlig ungenügend. Wir empfehlen
diese Zustände der Aufmerksamkeit der Baupolizei.

19. August 1916

BAST_19_08_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. August 1916

Gefängnisstrafe für „verbotenen Verkehr mit Kriegsgefangenen“

   Solingen. Wegen verbotenen Verkehrs mit
Kriegsgefangenen wurde in der gestrigen Sitzung des Solinger
Schöffengerichts die Ehefrau C. zu zwei Monaten Gefängnis
verurteilt.

2. August 1916

02081916 ausländer

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. August 1916

Verbot der Unterstützung entflohener feindlicher Kriegsgefangener

Bekanntmachung.
Im Anschluss an die Bekanntmachung vom 12. April
betreffend das Verbot des Verkehrs mit Kriegsgefangenen
bestimme ich:
Verboten ist auch jede Föderung und Unterstützung
entwichener Kriegsgefangenen, insbesondere die Gewährung
von Unterkunft, Nahrung und Kleidung, die Verabfolgung
von Geldmitteln, die Verschaffung von Arbeitsgelegenheit
für dieseslben sowie die Beschäftigung im eignen Haushalt
ober Betriebe.
Von der Anwesenheit entwichener Kriegsgefangenen
ist unverzüglich der nächsten Polizeibehörde Mitteilung zu
machen.

Weiterlesen

29. Juli 1916

29071916 kriegsgefangene

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Juli 1916

Verbot der Weitergabe von Post für feindliche Kriegsgefangene

Stellvertr. Generalkommando
VIII. Armeekorps.
Ab[teilung] IIb. nr. 2358
Betrifft:
Besorgung der Briefschaften der Kriegs-
getangenen durch Privatpersonen.
Verordnung.
Auf Grund der §§ 1 und 9 des Gesetzes über den
Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 ordne ich an:
Privatpersonen ist es verboten, Briefschaften von Kriegs-
gefangenen oder an Kriegsgefangene in Empfang zu
nehmen oder zu besorgen.
Unter Kriegsgefangenen sind alle Militär- und
Zivilgefangenen zu verstehen, gleichgültig, ob sie sich
in Kriegsgefangenenlagern selbst, in Lazaretten oder
an eine Arbeitsstelle befinden.
Zuwiderhandlungen werden nach § 9 des vorgenannten
Gesetzes mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.
Coblenz, den 17. März 1915.
Der Kommandierende General.
von Ploetz

29. Juli 1916

BR 0043 Nr. 181 Bl. 177r BR 0043 Nr. 181 Bl. 177v

Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Rheinland, Landratsamt Siegburg, BR 0043 Nr. 181, Bl. 177

Die Nahrungsmittelknappheit veranlasst die Lagerverwaltung der Kriegsgefangenenlager in Wahn, die den französischen Kriegsgefangenen aus der Heimat übersandten Brote auszusondern und der allgemeinen Lagerküche zuzuweisen. Der Landrat zu Siegburg sieht daraufhin die Motivation der Kriegsgefangenen zur (dringend benötigten) Arbeit in der Landwirtschaft erheblich gefährdet. Arbeitsverweigerung und Zwangsmaßnahmen bedrohten die Ernte und bedeuteten eine weitere Verschlechterung der Versorgungslage. Man sei auf den guten Willen der Gefangenen angewiesen.

13. Juli 1916

BR 0023 Nr. 322 Bl. 440r BR 0023 Nr. 322 Bl. 440v

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Landratsamt Geilenkirchen BR 0023 Nr. 322, Bl. 440

Der fortschreitende Arbeitskräftemangel veranlasst die militärische Führung, die feindlichen Kriegsgefangenen zunehmend zur Zwangsarbeit in Landwirtschaft und Industrie einzusetzen. Deren schwache Arbeitsmotivation erscheint aber als Problem, das mit einer Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln gedeutet wird – oder, etwa im Falle der Russen, mit Stereotypen untermauert wird. Um allen ungewollten Zwischenfällen vorzubeugen, wird der Bevölkerung eingeschärft, stets misstrauisch zu bleiben, alle wichtigen Magazine (gegebenenfalls mit Bürgerwehren) zu bewachen und alle Sabotageversuche strikt zu unterbinden.

5. Juli 1916

BAST_05_07_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Juli 1916

Unterhaltung mit Kriegsgefangenen ist auch in Höhscheid verboten

   Höhscheid. Gespräche mit Kriegsgefangenen.
Gestern nachmittag knüpfte ein Mann aus Solingen mit Kriegs
gefangenen, die an der Grünewalderstraße beschäftigt sind, eine
Unterhaltung an. Der Wachtposten verbot dem Manne die
weitere Unterhaltung und forderte ihn auf, seines Weges zu
gehen. Als er dieser Aufforderung nicht nachkam, verhaftete
der Soldat den Mann und brachte ihn zum Rathause, wo er
vorläufig in Haft genommen wurde.

18. Mai 1916

18.5. Mettmann

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 18.5.1916

Festnahme von Kriegsgefangenen in Mettmann.

Die ersten Kriegsgefangenen.
S[tadt] Mettmann, 17. Mai. Mehrere junge Leute,
welche ihre Einberufung erhalten haben, feierten

gestern abend ihren Abschied. Beim Heimgang
bemerkten sie auf der Düsseldorfer Straße vier
verdächtige Personen. Auf die Frage, wohin
sie wollten, erhielten sie die Antwort: Düssel-
dorf. Die Mettmanner merkten sofort, daß es
Kriegsgefangene waren, welche Zivilkleidung
trugen. Es gelang ihnen, zwei festzunehmen,
während die anderen entkamen. So machten die
angehenden Rekruten ihre ersten Kriegs-
gefangenen. 

2. Mai 1916

BAST_02_05_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Mai 1916

Russische Kriegsgefangene als Hilfkräfte für die Landwirte in Gräfrath eingetroffen

   Gräfrath. Kriegsgefangene. Gestern sind 30
Kriegsgefangene hier angekommen, die den hiesigen Landwirten
bei der Feldbestellung helfen sollen. Die Leute sind in der
Wirtschaft Kopp einquartiert. Diese Arbeitshilfe war den hie-
sigen Landwirten schon seit längerer Zeit versprochen. Es han-
delt sich fast ausschließlich um Russen.