24. September 1917

Anordnung des Regierungspräsidenten zur Anfertigung des Immediatberichts für den September 1917

Stadtarchiv Bergisch Gladbach, D 218/2: Immediat-Verwaltungsbericht des Bürgermeisters an den Landrat vom 24. September 1917 über die Stimmungs- und Wirtschafts­lage in Bergisch Gladbach (Konzept).

Auf Wunsch Kaiser Wilhelms II. mussten die Stadtverwaltungen zu festgelegten Terminen Berichte über die Stimmungs- und Wirtschaftslage, sowie ihre Maßnahmen auf dem Gebiet der Lebensmittelversorgung und Kriegsfürsorge in ihrer Stadt anfertigen. Die nach einem vorgegebenen Schema verfassten Immediat-Verwaltungsberichte waren an die Landräte gerichtet, die auf dieser Grundlage den Regierungspräsidenten berichteten, deren Zusammenfassungen dann unmittelbar dem Kaiser vorgelegt wurden.

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Immediat-Verwaltungsbericht vom 24. September 1917

zum Vorbericht vom 24. März 1917

24. September   7

ab 25/9 [Paraphe 1]

An den [gestrichen: Kreis-Ausschuss] Herrn Landrat in Cöln-Mühlheim.

Betrifft Immediatverwaltungsbericht.

Zur Verfügung vom 1. Januar 1917 No. 31.

Zu a) Die Volksstimmung ist im Allgemeinen zufriedenstellend. Neben der günstigen Kriegslage trägt hierzu das Ergebnis der verhältnismäßig gut ausgefallenen Ernte und die dadurch gesichert erscheinende Versorgung der Bevölkerung mit Brot und Kartoffeln wesentlich bei. Leider sind aber die in letzter Zeit wiederholt vorgekommenen, durch verspätete Mehlzustellungen seitens der Zentralstellen verschuldeten Stockungen in der Brotversorgung nicht ohne vorübergehenden Einfluß auf die allgemeine Stimmung geblieben. Derartige Störungen werden bei den knappen Rationen besonders von der Arbeiterbevölkerung äußerst hart empfunden. Vereinzelt wurden durch die letzte Stockung in der Brotversorgung sogar Arbeitseinstellungen befürchtet. Die politischen Strömungen sind während des Krieges völlig zurückgetreten. Die Presse tritt in vollem Umfange für die erforderliche Aufklärung des Volkes über die kriegerischen Ereignisse und die wirtschaftlichen Maßnahmen ein. Ihre Haltung gab zu Beanstandungen keinen Anlass.

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26. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juli 1917

Die Unterstützung flüchtiger Kriegsgefangener oder feindlicher ausländischer Arbeiter wird ab nun als Landesverrat strenger bestraft

                           Zur Warnung.
weiter Kreise bringen wir nachstehende amtliche Zuschrift zur
Kenntnis unserer Leser:
   Die Unterstützung flüchtiger Kriegsgefangener ist Landes-
verrat, ebenso die Begünstigung flüchtiger wehrfähiger Ar-
beiter, die dem feindlichen Auslande angehören. Wenn bis-
her die Gerichte derartige Verfehlungen, die sich in letzter Zeit
auffallend mehren, nicht mit der ganzen Strenge des Gesetzes
geahndet, sondern nur als Uebertretungen der Verbote der
Militärbefehlshaber angesehen und bestraft haben, so geschah
das lediglich in der Annahme, daß den Beschuldigten die Trag-
weite ihres Tuns nicht voll bewußt gewesen sein könne. Nach-
dem aber in letzter Zeit wiederholt auf die Bedeutung dieser
Verfehlungen hingewiesen worden ist, werden die Gerichte keine
Bedenken mehr haben, sie als Landesverrat anzusehen. Gelingt
es dem flüchtenden Kriegsgefangenen, oder dem russischen oder
belgischen Arbeiter im wehrpflichtigen Alter, über die Grenze
zu kommen, so ist das für unser wirtschaftliches und militärisches
Leben besonders nachteilig. Die Begünstigung dieser Benach-
teiligung, des eigenen Landes wird heute allgemein als Landes-
verrat im Sinne der §§ 89 und 90 des Strafgesetzbuches ge-
wertet. Wer also Kriegsgefangene oder feindliche Ausländer bei
der Flucht unterstützt, hat schwere Strafen zu erwarten.

25. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Juli 1917

Während der Umgang mit Kriegsgefangenen recht drastisch bestraft wird, erhalten Wucherer und Verfälscher von Nahrungsmitteln vergleichsweise milde Strafen

   Die schweren und die leichten Vergehen.
   Nicht weniger als 25 Personen, meist Frauen und Mädchen,
aus dem 7. Armeekorpsbezirk wurden nach einer neuen Liste des
Generalkommandos wegen unerlaubten Verkehrs mit
Kriegsgefangenen bestraft, darunter 13 zu Gefängnisstrafen
bis zu 4 Monaten
   Wesentlich besser kamen Wucherer und Nahrungs-
mittelsünder davon. So wurden bestraft: Ein Metzgermeister
wegen Handels mit Schweinen entgegen den Vorschriften des Vieh-
handels-Verbandes, verbotswidrigen Schlachtens von Schweinen und
Abgabe von Fleisch ohne Marken zu 500 Mark. Der Kaufmann

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7. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. Juli 1917

Warnung vor Vertraulichkeiten mit den ausländischen Kriegsgefangenen

– Keinem Kriegsgefangenen ist zu trauen, und
wenn er noch so lange auf einer Arbeitsstelle tätig
war und bisher zu Klagen keinen Anlaß gegeben hat.
Es muß stets beachtet werden, daß er Angehöriger
eines feindlichen Staates ist.

27. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juni 1917

Schwerer Arbeitsunfall in der Siegen-Solinger Gußstahlfabrik

  Solingen. Verbrannt. Gestern abend sind auf der
Siegen-Solinger Gußstahlfabrik zwei Arbeiter, französische
Kriegsgefangene, die in der Gießerei beschäftigt wurden, durch
überspritzendes Eisen schwer verbrannt. Sie erlitten schwere
Verletzungen an den Beinen.

23. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Juni 1917

Warnung vor Schäden durch fremde Kriegsgefangene in Industrie und Landwirtschaft

– Man hat ve[r]sucht unter den Kriegsgefangenen
eine weitverzweigte Organisation zu bilden, welche die
Vernichtung unserer Landwirtschaft bewirken und
gleichzeitig auch der Industrie schweren Schaden zu-
fügen soll. Man sendet den Kriegsgefangenen in
Brot, Kuchen, Chokolade[,] Zigaretten pp. [usw.] verpackt,
Werkzeuge, um Maschinen pp [usw.] zu beschädigen und
Brandstiftung auszuüben. Darum kann nicht oft
genug darauf hingewiesen werden, daß die Kriegsge-
fangenen bei ihren Arbeiten scharf überwacht werden
müssen.

18. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Juni 1917

Wachmannschaften für Gefangene gesucht

   Solingen. Vaterländischer Hilfsdienst. Im
Kreise Solingen werden hilfsdienstpflichtige Personen als
Wacht- und Begleitmannschaften für Gefangene eingestellt.
Meldungen nimmt die Hilfsdienstmeldestelle in Solingen,
Zollernstraße 20, entgegen.

13. Juni 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Juni 1917 

Bei Kontakt mit Kriegsgefangenen ist Vorsicht geboten.

    –  Kriegsgefangene. Gegenüber zahlrei-
chen Kriegsgefangenen, die schon sei[t] Jahr
und Tag in unseren Betrieben beschäftigt
sind und uns zum großen Teil eine kaum
entbehrliche wertvolle Arbeitshilfe bieten,
haben wir vielfach die Empfindung verlo-
ren, daß sie unsere Feinde sind, zumal man-
che von ihnen sich anscheinend ganz in ihre
Lage gefunden haben und ihren Arbeitsge-
bern willig und vertrauensvoll entgegenkom-
men. Aber wir sollten doch keinen Augen-
blick vergessen, daß diese Kriegsgefangenen
fortgesetzt unter dem Einflusse ihrer Hei-
mat stehen, und daß man von dort aus
unablässig bemüht ist, sie gegen uns aufzu-
hetzen, sei es durch Briefe oder sonstige
Sendungen die vielfach – wie festgestellt
worden ist – mit geheimen Mitteilungen
oder Zeichen versehen sind, sei es durch
Agenten, meist Angehörige neutraler Staa-
ten, die sich an die Gefangenen heranzuma-
chen suchen und durch einen von ihnen wie-

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28. Mai 1917

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Stadtarchiv Düsseldorf, “Tagebuch Willy Spatz” 1914-1919. 0-1-23-58.0000

Alle Scans zum Tagebucheintrag vom 28. Mai 1917

Willy Spatz (1861-1931) war Professor an der Kunstakademie Düsseldorf.

Pfingst-Montag, den 28. Mai.

Die Nachtruhe sollte uns aber gestern Abend nicht so rasch kommen. Bis zwei Uhr währte der Pfingsttagslärm bei Gesang u. Gegröhle in der Wirtsstube unter uns. Wo  bleibt die Innehaltung der Polizeistunde, der Kriegsverortnungen für Wirtschaftsbetriebe? Es sah heute Morgen in der Wirtschaftsstube wüst aus: leere Flaschen lagen u. standen umher, zerbrochene Gläser vermengt mit Zigarrenstummeln und Butterbrotpapiere bedeckten den Boden. So wüst wird es auch wohl heute Morgen in manchem Schädel aussehen! Sehr früh schon zogen die Wandervögel, rot gebräunt, singend und Zupfgeige spielend, über die Landstraße, die ihnen zu gehören schien. Mir schien es aber  auch, daß sie größeren Wert auf ihren bunten Aufputz, auf Weiterlesen

26. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Mai 1917

Warnung vor Sabotage in der Landwirtschaft durch Kriegsgefangene

Vermischtes.
Schleiden, 24. Mai. Unsere Feinde versuchen

ihren schändlichen Aushungerungsplan auf einem neuen
Wege zu verwirklichen. Die Kriegsgefangenen sollen
unsere Landwirtschaft zu Grunde richten, so sollen
landwirtschaftliche Gebäude in Brand stecken, das Vieh
vergiften, das Saatgut beschädigen, und dadurch die
nächste Ernte gefährden. Verdächtige Werkzeuge und
Stoffe sind in der Gefangenenpost gefunden worden,
darum ist äußerste Vorsicht geboten.

24. Mai 1917

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Stadtarchiv Düsseldorf, “Tagebuch Willy Spatz” 1914-1919. 0-1-23-58.0000

Alle Scans zum Tagebucheintrag vom 24. Mai 1917

Willy Spatz (1861-1931) war Professor an der Kunstakademie Düsseldorf.

Donnerstag, den 24. Mai.

Fein säuberlich, wie mit einem starken Federwisch abgestaubt und gereinigt, lag heute Morgen die Natur im prallen Sonnenschein da, hell leuchteten die gelben Rapsblüten, die fleißige Amsel flötete ihr Morgenlied, gefangene Russen zogen über die Landstraße zur Arbeit auf den Feldern und in den Weinbergen. Wir nahmen wieder gemeinsam das Frühstück in unserem Zimmer ein, indessen meine Frau noch in den Federn liegen bleiben mußte. Der Wirtin Vater war aus dem Bergischen hiergekommen, um auf die Ziegen-Jagd mit Erfolg zu Weiterlesen

12. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. Mai 1917

Waldbrand in Hellenthal

Hellenthal, 7. Mai. Gestern Nachmittag ver-
kündeten Feuersignale, daß im nahen Walde ein Brand
entstanden. Zum Glück waren Kriegsgefangene sofort
zur Stelle und konnten mit deren Hilfe ein Umsich-
greifen des Feuers verhütet werden.

25. April 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. April 1917

Verurteilung wegen unerlaubtem Verkehr mit Kriegsgefangenen

– Die Marta Hony aus Wissen ist wegen Zu-
widerhandlung gegen die Verordnung des komman-
dierenden Generals des 8. Armeekorps Abt[eilung] II bg
17 200 vom 21. Oktober 1916 (betreffend unerlaubten
Verkehr mit Kriegsgefangenen) mit 4 Monaten
Gefängnis bestraft worden.

10. März 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. März 1917

Verurteilung zweier Frauen wegen unerlaubtem Verkehr mit Kriegsgefangenen im Kreis Schleiden

– (Zur Warnung.) Die Fabrikarbeiterin
Katharina Dahm in Block-Heimbach und die Fabrik-
arbeiterin Elisabeth Schäfer in Neuwied sind wegen
Vergehens gegen die Verfügung des Kommandierenden
Generals des 8. Armeekorps vom 12. April 1916
(unerlaubter Verkehr mit Kriegsgefangenen) mit je
14 Tagen Gefängnis bestraft worden.

17. Februar 1917

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. Februar 1917

Neufestlegung der Kartoffel-Rationierung

Bekanntmachung
Betr[ifft]: Abänderung der Kartoffelverbrauchsregelung.
Auf Anordnung des Herrn Regierungs-Präsidenten

zu Aachen erhält hierdurch mit sofortiger Wirkung der
§ 6 der von mir unterm 22. Dezember 1916 er-
lassenen Anordnung, betr[effend] die Beschlagnahme und den
Verkehr mit Kartoffeln im Kreise Schleiden, folgende
Fassung:
§ 6. Die Verbrauchsmenge an Speisekartoffeln
wird für die Zeit bis zum 20. Juli 1917 pro Kopf
und Woche dahin festgesetzt, daß
a) die Kartoffelerzeuger zur eigenen und ihrer Haus-
haltungsangehörigen Ernährung 7 Pf[un]d,
b) alle übrigen Personen 5 Pf[un]d, während die
Schwerst- und Schwerarbeiter im Sinne der
Brotversorgung  noch eine wöchentliche Zulage
bis 5 Pf[un]d Kohlrüben erhalten,
verwenden dürfen.
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