7. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Juni 1918

Briefe, die einen in den USA in das Gefängnis bringen können

Kein Briefverkehr mit den deutschen Angehörigen in Amerika.
   Das schwedische Rote Kreuz in Stockholm übermittelt eine
amtliche Kundgebung des amerikanischen Roten Kreuzes in
Washington, durch die bekanntgegeben wird, daß nach dem
amerikanischen Gesetz irgendwelche Verbindung zwischen deut-
schen Angehörigen oder Familien in Amerika strengstens
verboten ist. Ein Deutscher in Amerika, der versucht, Briefe
an seine Familie in Deutschland unmittelbar oder durch neu-
trale Hilfe zu senden, wird mit Gefängnis bestraft. Ebenso
machen sich alle Personen strafbar, die Briefe aus Deutsch-
land, entweder unmittelbar oder durch neutrale Vermittlung
empfangen. Eine Ausnahme bildet nur die Erlaubnis für
eine Korrespondenz zwischen Kriegsgefangenen in Amerika und
Angehörigen, die durch die bekannten Wege zu leiten ist. Auf
Grund dieser Mitteilung muß deshalb im Interesse der Ange-
hörigen von deutschen Zivilpersonen in Amerika von jeder
Korrespondenz mit Angehörigen abgeraten werden.