21. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juni 1918

Personen bei der Grenzüberquerung in Feindesland zu helfen, ist Landesverrat.

               Personenschmuggel ist Landesverrat.
   Es ist eine bekannte Tatsache, daß während des Krieges
sowohl deutsche und verbündete Heerespflichtige, als auch
Kriegs- und Zivilgefangene und andere feindliche Staatsange-
hörige sich heimlich, auf Schleichwegen, ins neutrale Ausland
begeben haben. Deutsche und verbündete Staatsangehörige
bezweckten, sich ihrer Wehrpflicht zu entziehen, feindliche Aus-
länder, aus der Gefangenschaft zu entkommen, sich ins feind-
liche Heer zu begeben oder sich der Arbeit in Deutschland zu
entziehen. Das Gelingen der Flucht war in vielen Fällen
darauf zurückzuführen, daß ihnen von andern zum Entweichen
durch Beschaffung von Zivilkleidern, durch Begleitung bis
zur Grenze und durch Zeigen von Schleichwegen Beihilfe ge-
leistet wurde. Den Grund zu dieser Beihilfe bildete meistens
Gewinnsucht, indem dafür Geldbeträge angenommen wurden.
Die Gerichte haben in zahlreichen Fällen gegen derartige
Personenschmuggler wegen Landesverrats hohe
Freiheitsstrafen verhängt.

12. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Juni 1918

Die Rückkehr eines langjährig vermißten Solinger Soldaten

   Solingen. Eine freudige Ueberraschung ward
in vergangener Nacht der Familie unseres Parteifreundes H.
von der Paulinenstraße zuteil. Seit 3 Jahren war ihr 1914
ausgerückter Sohn vermißt, und zwar nach den damaligen
schweren Kämpfen im Osten. Diese Nacht klopfte es plötzlich,
und der längst Vermißte fiel den Eltern in die Arme. Im
Dongebiet, wohin er von Donkosaken als Gefangener verschleppt
war, hatte ihn kein Brief von zu Hause erreicht, auch seine
Briefe sind hier nicht angekommen. Vor kurzem wurde er bei
dem Vormarsch der deutschen Truppen im Dongebiet von diesen
befreit. Man kann sich die Freude der Familie über dieses un-
erwartete, ja kaum gehoffte Wiedersehen gut vorstellen.

7. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Juni 1918

Briefe, die einen in den USA in das Gefängnis bringen können

Kein Briefverkehr mit den deutschen Angehörigen in Amerika.
   Das schwedische Rote Kreuz in Stockholm übermittelt eine
amtliche Kundgebung des amerikanischen Roten Kreuzes in
Washington, durch die bekanntgegeben wird, daß nach dem
amerikanischen Gesetz irgendwelche Verbindung zwischen deut-
schen Angehörigen oder Familien in Amerika strengstens
verboten ist. Ein Deutscher in Amerika, der versucht, Briefe
an seine Familie in Deutschland unmittelbar oder durch neu-
trale Hilfe zu senden, wird mit Gefängnis bestraft. Ebenso
machen sich alle Personen strafbar, die Briefe aus Deutsch-
land, entweder unmittelbar oder durch neutrale Vermittlung
empfangen. Eine Ausnahme bildet nur die Erlaubnis für
eine Korrespondenz zwischen Kriegsgefangenen in Amerika und
Angehörigen, die durch die bekannten Wege zu leiten ist. Auf
Grund dieser Mitteilung muß deshalb im Interesse der Ange-
hörigen von deutschen Zivilpersonen in Amerika von jeder
Korrespondenz mit Angehörigen abgeraten werden.

1. Juni 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 1. Juni 1918

Die Bevölkerung wird darüber informiert, sich gegenüber Kriegsgefangene sich die in Begleitung von Soldaten bei einem Spaziergang  befinden, nicht ausfallend zu benehmen.

Hilden, 1. Juni 1918 Neuerdings begegnet man in
verschiedenen Städten Kriegsgefangenen, die sich in Be-
gleitung von Soldaten in zwangsloser Weise auf Spazier-
gängen befinden. Von der Behörde wird darauf aufmerk-
sam gemacht, daß es sich hierbei um eine Vereinbarung
mit unseren Feinden handelt. Unseren in fremder Krieg-
gefangenschaft befindlichen Soldaten, soweit sie nicht durch
Arbeit beschäftigt sind, sollen die Wohltaten der Er-
holung zugute kommen, Nerven und Geist sollen durch die
zwanglose Betätigung im Freien angeregt werden. In-
folge dieser Vereinbarung müssen auch die hier befind-
lichen Kriegsgefangenen diese Wohltaten erhalten. Das
Publikum wird gebeten, sich gegenüber den Kriegsgefan-
genen auf ihren Spaziergängen nicht verächtlich zu äußern,
sondern die edle Gesinnungsart zu zeigen, der wir uns
trotz feindlicher Beschimpfung bislang rühmen durften.

31. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. Mai 1918

Eine Vereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland ermöglicht Kriegsgefangenen Spaziergänge außerhalb der Lager.

– Spaziergänge für Kriegsgefangene. Die
deutsche Bevölkerung wird neuerdings häufig
wahrnehmen, daß französischen und belgischen
kriegsgefangenen Offizieren, Unteroffizieren
und Mannschaften Spaziergänge und Leibes-
übungen außerhalb der Lager gestattet werden.
Es handelt sich dabei um die Ausführung der
in Bern zwischen Deutschland und Frankreich
getroffenen Vereinbarungen, nach denen allen
Kriegsgefangenen, die nicht durch ihre Arbeit

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25. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Mai 1918

Die völkerrechtlichen Bestimmungen zur Verwendung ausgetauschter Kriegsgefangener.

   Wiederverwendung zurückgekehrter Kriegsgefangener
   Das neue Uebereinkommen mit Frankreich hat den Aus-
tausch von Kriegsgefangenen in größerem Umfang ermöglicht.
Ueber die schließliche Verwendung dieser Austauschgefangenen
herrscht in den beteiligten Kreisen eine gewisse Unklarheit. Eine
Verfügung des Kriegsministeriums vom 15. Juli 1917 sagt
darüber:

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19. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Mai 1918

Es werden von einem Krieger härtere Gefängnisstrafen für Liebespaare zwischen deutschen Frauen und ausländischen Kriegsgefangenen gefordert.

Echte deutsche Weiber?
Montagabend gegen 8 Uhr kam ich durch die
Frankfurterstraße. Hier konnte ich Liebespaare
beobachten, die aus 1 Russen, 1 Franzosen
und 2 deutschen Weibern bestanden. Ihre
Unterhaltung war sehr herzhaft, was ich schon
aus der Ferne vernahm. Es fehlte gerade noch,
daß die Mädels ihre Lieblinge, die Gefangenen
umarmten. Trotz meiner Verwarnung wurde
ich hinter meinem Rücken von den weiblichen
Personen ausgelacht. Ist das nicht überaus em-
pörend, wie sich solche Weiber, die deutsche sein
wollen, sich mit Gefangenen sogar auf einer
Verkehrsstraße herumflegeln? Anscheinend
wurde der Zeitungsbericht über die Gefängnis-
strafe der 2 Trierer Mädchen, die nur Ge-
fangene anlachten, von dem weiblichen Ge-
schlechte garnicht beachtet. Um diesem Übel
abzuhelfen sei zu empfehlen solche Persönlich-
keiten mit einer viel härteren Gefängnisstrafe
zu beleihen.
Ein Krieger.

14. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Mai 1918

Ein Kriegsgefangener bedankt sich für die finanzielle Unterstützung, die er aus Solingen erhalten hat.

  Solingen. Dank der Kriegsgefangenen. Von den
schönen Erfolgen des stillen Wirkens der Auskunft- und Verpackungs-
stelle von Frau Postdirektor Kind, die es sich unter anderem vor
allem zur Aufgabe gemacht hat, für mittellose Kriegsgefangene zu
sorgen, zeugt ein aus der großen Menge herausgegriffenes Schrei-
ben, das ein von Frankreich nach England geschickter Kriegsgefangener
sandte: „Ich war in bedrängter Lage, als ich mit einer herzlichen
Bitte zu Ihnen kam. Ich war nämlich ganz mittellos, als ich von
Frankreich nach England kam. Nie im Leben werde ich die Opfer-
willigkeit meiner Landsleute vergessen.“ – Nur durch die groß-
mütige Unterstützung der Solinger Fabrikanten und Bürger ist es
möglich, so vielen armen Gefangenen aus drückendster Not zu helfen.
Gerade jetzt, wo so viele aus russischer Gefangenschaft heimkehren,
gilt es, stille Not zu lindern. Die Verpackungsstelle hofft auch fer-
nerhin für ihre Gefangenen auf ein weites Herz der Solinger Mit-
bürger.

5. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, EU I Bd. 586 Auspielungen, Glücksspiele, Wucher 1913 – 1933

Veranstaltung einer Kriegsgefangenenlotterie in Köln

Die Kommandantur veranstaltet eine Lotterie im Bereich der unterstellten
Filiallager und hat die Erledigung der Kantinenverwaltung übertragen.
Ausgegeben werden 10,000 Lose, das Los à 50 Pf[enni]g. Die Ziehung findet am
1. Juli 1918 durch Kriegsgefangene unter Aufsicht eines Offiziers im Geschäftszimmer-
haus in Cöln statt. Das Ergebnis der Ziehung wird durch Gewinnlisten bekannt gemacht.
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4. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. Mai 1918

Anordnung zur Sonntagsarbeit aller Arbeiter und Kriegsgefangener

Aufruf
zur Sonntagsarbeit für die Frühjahrsbestellung
.
Infolge des außerordentlichen Leute- und Gespannmangels
muß die für die Frühjahrsbestellung zur Verfügung stehende Zeit
auch in diesem Jahre auf jede Weise ausgenutzt werden. Dieser
vaterländischen Pflicht haben alle anderen Rücksichten nachzustehen.
Es ist demnach ebenso wie im Vorjahre erforderlich, daß
bis zum 15. Mai auch an Sonn- und Festtagen die Bestellungs
arbeiten, soweit sie noch im Rückstande sind, nicht ruhen, wobei
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17. April 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. April 1918

Aufruf zur Festsetzung von Kriegsgefangenen

– Beim Eintritt milder Witterung mehren sich
erfahrungsgemäß die Fälle, daß Kriegsgefangene sich
von ihren Arbeitsstellen entfernen und sich beschäftigungs-
los im Lande herumtreiben. Es gelingt vielen Kriegs-
gefangenen, weite Strecken zurückzulegen ohne von
Polizeibehörden erkannt und aufgegriffen zu werden.
Es ist daher wünschenswert, daß die Bevölkerung
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10. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1918

Für Nachforschungen über den Verbleib von Heeresangehörigen sollten keine gewerblichen Auskunfteien engagiert werden. Stattdessen erhält man Auskunft über die Nachweisebüros der Kriegsministerien oder das Deutsche Rote Kreuz.

        Auskünfte über vermißte Heeresangehörige.
   In letzter Zeit bieten sich verschiedentlich gewerbliche Aus-
kunfteien zur Ermittlung vermißter Heeresangehöriger an.
Vor der Inanspruchnahme derartiger Unternehmungen zu
Nachforschungen nach Vermißten muß dringend gewanrt wer-
den. Auskunft über den Verbleib von Militärpersonen erteilt,
soweit es sich um das preußische Kontingent handelt, das
Zentral-Nachweisebureau des Kriegsmi-
nisteriums Berlin NW. 7, für die Kontingente von
Bayern, Sachsen und Württemberg die Nachweisebureaus in
München, Dresden und Stuttgart. Ist durch diese amtlichen
Stellen keine Auskunft zu erlangen, so wende man sich an den
zuständigen Verein des deutschen Roten Kreuzes, das
über eine umfassende Organisation zur Ermittelung Vermißter
verfügt und mit allen in Betracht kommenden ausländischen
Stellen in Verbindung steht. (Welcher Verein im Einzelfalle
zuständig ist, ergeben die auf den Postämtern aushängenden
Merkblätter über den Kriegsgefangenen-Postverkehr.) Privat-
personen und gewerbliche Unternehmungen sind nach den be-
stehenden Vorschriften überhaupt nicht in der Lage, unmittel-
bare Anfragen an das Ausland zu richten, sie müssen sich daher
stets an die amtlichen deutschen Stellen oder an das deutsche
Rote Kreuz wenden. Die Benutzung derartiger
Mittelpersonen stellt also nur eine unnütze
Geldausgabe dar. Alle amtlichen Stellen und das Rote
Kreuz erteilen unentgeltlich Auskunft und erheben auch
für Anfragen nach dem Auslande, Ermittlungen bei ge-
fangenen Kameraden usw., keine Gebühren.

7. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. April 1918

Die Bevölkerung wird gebeten bei der Ergreifung von flüchtigen Kriegsgefangenen zu helfen.

   –  Flüchtige Kriegsgefangene. Beim Ein-
tritt milder Witterung mehren sich erfah-
rungsgemäß die Fälle, daß Kriegsgefangene
sich von ihren Arbeitsstellen entfernen und
sich beschäftigungslos im Lande umhertreiben.
Es gelingt vielen Kriegsgefangenen, weite
Strecken zurückzulegen, ohne von Polizeibehör-
den erkannt und aufgegriffen zu werden. Es
erscheint daher wünschenswert, daß die Be-
völkerung mehr als bisher dazu beiträgt, flüch-
tige Kriegsgefangene zu ermitteln und fest-
zunehmen. Verdächtige Personen müssen den
militärischen Aufsichtsstellen oder der nächsten
Polizeibehörde gemeldet werden. Für Wie-
derergreifung flüchtiger Kriegsgefangener kön-
nen Anerkennungen, Urkunden und Geldbeloh-
nungen bewilligt werden.

24. März 1918

Immediat-Verwaltungsbericht vom 24. März 1918

Stadtarchiv Bergisch Gladbach, D 277: Immediat-Verwaltungsbericht des Bürgermeisters an den Landrat vom 24. März 1917 über die Stimmungs- und Wirtschafts­lage in Bergisch Gladbach (handschriftliches Konzept).

Auf Wunsch Kaiser Wilhelms II. mussten die Stadtverwaltungen zu festgelegten Terminen Berichte über die Stimmungs- und Wirtschaftslage, sowie ihre Maßnahmen auf dem Gebiet der Lebensmittelversorgung und Kriegsfürsorge in ihrer Stadt anfertigen. Die nach einem vorgegebenen Schema verfassten Immediat-Verwaltungsberichte waren an die Landräte gerichtet, die auf dieser Grundlage den Regierungspräsidenten berichteten, deren Zusammenfassungen dann unmittelbar dem Kaiser vorgelegt wurden.

Alle Seiten des Berichts anzeigen:
Immediat-Verwaltungsbericht vom 24. März 1918

zum Vorbericht vom 24. September 1917.

Bergisch Gladbach, den 24. 3.1918

Ia 570

1.) An den Herrn Landrat Cöln-Mülheim.

Betr.: Immediat-Verwaltungsbericht.
Verfügung vom 1.1.17 No. I 31.

A. Die durch die allgemeine Lebensmittelknappknappheit hervorgerufenen Schwierigkeiten werden von der Bevölkerung durchweg mit Einsicht und Geduld gut hingenommen. Wesentlich mag der Umstand dabei ins Gewicht fallen, daß in diesem Versorgungsjahr die Kartoffelbelieferung immerhin als zufriedenstellend bezeichnet werden kann. Während Unter dem Einfluß des Friedensabschlusses mit Rußland war eine Hebung der allgemeinen Stimmung zu bemerken war, ist die diese nunmehr indes infolge der erneuten schweren Kämpfe im Westen sichtlich herabgedrückt worden ist, zumal die meisten Familien infolge der Einberufung von Söhnen und Vätern unmittelbar durch etwa eintretende Verluste in ihrer späteren Existenz erheblich gefährdet sind. wenngleich allgemein die feste Zuversicht an ein gutes und glückliches Gelingen der Operation durchdringt. Der Rückschlag in der Stimmung ist begreiflicherweise in der Besorgnis um die im Felde stehenden Söhne und Väter begründet, deren etwa eintretende Verluste die Existenz mancher Familien gefährdet. Was die politischen Strömungen anbelangt , so sind die im Januar erfolgten Arbeiterstreiks auf die hiesige Arbeiterschaft vollständig einflußlos geblieben; Arbeitseinstellungen sind nirgends zu verzeichnen gewesen. Die Haltung der Presse war einwandfrei.

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6. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. März 1918

Zwischen Deutschland und Russland soll in naher Zukunft der Austausch der Kriegsgefangenen beginnen, wobei sich die Rückführung deutscher Soldaten noch einige Zeit hinziehen könnte.

  Ueber den Austausch der Kriegsgefangenen
         zwischen Rußland und Deutschland.
   WTB Angesichts des Friedens mit Rußland ist die Hoffnung auf
Austausch der Gefangenen zwischen den kriegführenden Mächten in
größere Nähe gerückt. Man würde sich aber einem allzugroßen Opti-
mismus hingeben, wenn man sich den Austausch aller Gefangenen als
mit dem Friedensschluß unmittelbar bevorstehend denken sollte. In
welcher Form und in welchem Zeitraum die Rückführung der deut-
schen Kriegsgefangenen in die Heimat und umgekehrt die Zurück-
schaffung der russischen Kriegsgefangenen nach Rußland bewerkstelligt
werden wird, ist heute noch nicht zu übersehen. Fest steht, daß die
deutschen Unterhändler, besonders auch die Kommission in Peters-
burg, alles daran setzen, um die in Rußland befindlichen Kriegsge-
fangenen möglichst bald ihrer Heimat wiederzugeben. Allein auch
wenn alle hierauf bezüglichen, sehr schwierigen Fragen gelöst sein
werden wird, ist heute noch nicht zu übersehen. Fest steht, daß die
und Sibirien und auf die äußerst mangelhaften Transportverhältnisse
in dem in jeder Hinsicht desorganisierten Rußland die Rückführung
nicht so rasch erfolgen können, wie der Laie wohl denken und hoffen
mag. Zu berücksichtigen ist auch, daß aus sanitären Gründen die Ge-
fangenen nach erfolgtem Austausch noch nicht sofort in die Heimat
entlassen werden können, weil sie wegen der großen Seuchengefahr
einige Wochen der Quarantäne im besetzten Gebiete
werden durchmachen müssen. Daß dabei durch gute Quartiere usw.
in jeder Weise für sie Sorge getragen werden wird, versteht sich nach
den mannigfachen Leiden, die sie in der Gefangenschaft für ihr
Vaterland erdulden mußten, ganz von selbst.