Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. September 1916
Gefängnisstrafen wegen verbotenem Verkehrs mit Kriegsgefangenen
Verkehr mit Kriegsgefangenes.
e. In einem Steinbruch bei Ohligs arbeitete der Tage-
löhner G. mit mehreren belgischen und russischen Kriegs-
gefangenen zusammen. Mit zwei Gefangenen unterhielt er
besonderen Verkehr und ließ sich von diesen auch 30 Mark
schenken. Dafür wollte er den Gefangenen über die holländische
Grenze helfen. Die Aufsichtsbehörde erhielt von der Sache
Kenntnis und G. kam in Untersuchungshaft. Am Samstag
wurde er von der Strafkammer in Düsseldorf wegen Ver-
gehens gegen das Belagerungsgesetz vom Jahre 1851 zu einer
Gefängnisstrafe von 9 Monaten verurteilt.