31. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. Mai 1918

Eine Vereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland ermöglicht Kriegsgefangenen Spaziergänge außerhalb der Lager.

– Spaziergänge für Kriegsgefangene. Die
deutsche Bevölkerung wird neuerdings häufig
wahrnehmen, daß französischen und belgischen
kriegsgefangenen Offizieren, Unteroffizieren
und Mannschaften Spaziergänge und Leibes-
übungen außerhalb der Lager gestattet werden.
Es handelt sich dabei um die Ausführung der
in Bern zwischen Deutschland und Frankreich
getroffenen Vereinbarungen, nach denen allen
Kriegsgefangenen, die nicht durch ihre Arbeit

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19. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Mai 1918

Es werden von einem Krieger härtere Gefängnisstrafen für Liebespaare zwischen deutschen Frauen und ausländischen Kriegsgefangenen gefordert.

Echte deutsche Weiber?
Montagabend gegen 8 Uhr kam ich durch die
Frankfurterstraße. Hier konnte ich Liebespaare
beobachten, die aus 1 Russen, 1 Franzosen
und 2 deutschen Weibern bestanden. Ihre
Unterhaltung war sehr herzhaft, was ich schon
aus der Ferne vernahm. Es fehlte gerade noch,
daß die Mädels ihre Lieblinge, die Gefangenen
umarmten. Trotz meiner Verwarnung wurde
ich hinter meinem Rücken von den weiblichen
Personen ausgelacht. Ist das nicht überaus em-
pörend, wie sich solche Weiber, die deutsche sein
wollen, sich mit Gefangenen sogar auf einer
Verkehrsstraße herumflegeln? Anscheinend
wurde der Zeitungsbericht über die Gefängnis-
strafe der 2 Trierer Mädchen, die nur Ge-
fangene anlachten, von dem weiblichen Ge-
schlechte garnicht beachtet. Um diesem Übel
abzuhelfen sei zu empfehlen solche Persönlich-
keiten mit einer viel härteren Gefängnisstrafe
zu beleihen.
Ein Krieger.

4. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. März 1918

Zwei entflohene französische Kriegsgefangene in Solingen festgenommen.

   Solingen. Festnahme von zwei Kriegsge-
fangenen. In der Umgebung unserer Stadt wurden von
einem städtischen Aufsichtsbeamten zwei französische Kriegs-
gefangene festgenommen, die aus dem Sennelager entwichen sind
und nach Holland entfliehen wollten.

18. Januar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Januar 1918

Flüchtende Kriegsgefangene aus Frankreich werden aufgegriffen.

 Troisdorf. In der Nacht zum Mitt-
woch gegen 1 Uhr wurden hier von Herrn
Josef Mohr vom Sicherheitsdienst der Trois-
dorfer Fabriken drei Kriegsgefangene Franzo-
sen, die zum Gefangenenlager in Limburg ge-
hören, und bei Landwirten beschäftigt waren,
festgenommen. Die Flüchtlinge, von denen
einer gut deutsch sprach, gaben auf den Anruf
hin an, daß sie nach Wahn und dann nach Hol-
land wollten. Die drei waren reichlich mit
Lebensmitteln versehen, sie hatten Ölsardinen
und Zwieback bei sich. Zur weiteren Veranlas-
sung wurden sie dem Wachkommando in Trois-
dorf übergeben.

8. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Januar 1918

Junge Arbeiterin wegen Fluchtbeihilfe für französische Kriegsgefangene verurteilt

   Richrath. Beihilfe zur Flucht von Kriegsge-
fangenen. Wegen dieser Beschuldigung mußte sich die 17 Jahre
alte Arbeiterin Johanna W. von hier vor der Strafkammer in
Düsseldorf verantworten. Auf einem Eisenwerk bei Benrath hatte das
Mädchen einen französischen Kriegsgefangenen kennen gelernt und mit
diesem ein Verhältnis angefangen. Ein Gefreiter, welcher die
Aufsicht über die Kriegsgefangenen führte, nahm es mit seinen
Pflichten nicht so genau, deshalb wurde es dem Pärchen möglich,
manchen heimlichen Spaziergang zu machen. (Der Gefreite ist des-
halb abgelöst und mit 6 Monaten Festung bestraft worden.) Am 12.
August waren zwei Kriegsgefangene und auch die Arbeiterin W.
verschwunden. Bei Baal an der holländischen Grenze wurden die

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19. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Juli 1917

Ein tragischer Vorfall zwischen französischen Kriegsgefangenen und ihrem Bewacher endete in Cronenberg tödlich

Solingen. Ein tragischer Vorfall hat sich in
der Nachbarstadt Cronenberg abgespielt. Bei einem Wort-
wechsel zwischen in Unterkirchen untergebrachten französischen
Gefangenen schritt am Sonntagabend der Wachhabende ein
und mußte, als sie sich schließlich gegen ihn wandten, von seiner
Waffe Gebrauch machen. Einer der beiden Schwerverletzten ist
gestorben, der andere befindet sich noch im Krankenhause.

27. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juni 1917

Schwerer Arbeitsunfall in der Siegen-Solinger Gußstahlfabrik

  Solingen. Verbrannt. Gestern abend sind auf der
Siegen-Solinger Gußstahlfabrik zwei Arbeiter, französische
Kriegsgefangene, die in der Gießerei beschäftigt wurden, durch
überspritzendes Eisen schwer verbrannt. Sie erlitten schwere
Verletzungen an den Beinen.

13. Juni 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Juni 1917 

Bei Kontakt mit Kriegsgefangenen ist Vorsicht geboten.

    –  Kriegsgefangene. Gegenüber zahlrei-
chen Kriegsgefangenen, die schon sei[t] Jahr
und Tag in unseren Betrieben beschäftigt
sind und uns zum großen Teil eine kaum
entbehrliche wertvolle Arbeitshilfe bieten,
haben wir vielfach die Empfindung verlo-
ren, daß sie unsere Feinde sind, zumal man-
che von ihnen sich anscheinend ganz in ihre
Lage gefunden haben und ihren Arbeitsge-
bern willig und vertrauensvoll entgegenkom-
men. Aber wir sollten doch keinen Augen-
blick vergessen, daß diese Kriegsgefangenen
fortgesetzt unter dem Einflusse ihrer Hei-
mat stehen, und daß man von dort aus
unablässig bemüht ist, sie gegen uns aufzu-
hetzen, sei es durch Briefe oder sonstige
Sendungen die vielfach – wie festgestellt
worden ist – mit geheimen Mitteilungen
oder Zeichen versehen sind, sei es durch
Agenten, meist Angehörige neutraler Staa-
ten, die sich an die Gefangenen heranzuma-
chen suchen und durch einen von ihnen wie-

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12. November 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. November 1916

Vier junge Frauen wurden in Spich zu Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie einen Kriegsgefangenen beherbergt hatten.

   Spich, b. Wahn. Vier Arbeiterinnen von
hier im Alter von 16 bis 22 Jahren, darunter
drei Schwestern, hatten einen kriegsgefangenen
Franzosen über Nacht in ihrem Zimmer beher-
bergt und wurden deshalb wegen verbotenen
Verkehr mit Kriegsgefangenen unter Anklage
gestellt. In der Verhandlung vor dem Außer-
ordentlichen Kriegsgericht für den Bereich der
Festung Köln behaupteten die Mädchen zwar,
der Franzose sei ohne ihr Vorwissen in ihrem
Zimmer gewesen; jedoch sprechen alle Umstände
sehr gegen diese Annahme, zumal da auch ein
Bild des Gefangenen und Briefe von ihm an
die Mädchen in deren Zimmer aufgefunden
wurden. Das Kriegsgericht hielt denn auch für
erwiesen daß die Mädchen den Franzmann mit
Vorbedacht versteckt hielten; mit Rücksicht auf die
„Schamlosigkeit des Verhaltens der Mädchen,
das der Würde der deutschen Frau geradezu
hohnspricht“, wurde die älteste der Schwestern
zu zwei Wochen Gefängnis, die jünger[e]n zu drei
Tagen, die vierte Zimmerbewohnerin zu fünf
Tagen Gefängnis verurteilt.

19. September 1916

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 19. September 1916

Deutschland verhandelt mit Frankreich über die Möglichkeit, kriegsgefangene Brüder und nahe Verwandte in ein und dasselbe Kriegsgefangenenlager zu überführen. Sonderregelungen bleiben.

Hilden, 19 Sept. Mit Frankreich schweben zur-
zeit Unterhandlungen über eine gegenseitige Verein-
barung, nach der kriegsgefangene Brüder und sonstige
nahe Verwandte und auch Freunde auf Antrag in ein
und demselben Kriegsgefangenenlager vereinigt werden
können. Ob die Vereinbarung zustande kommt, ist noch
ungewiß. Ist einer der Brüder usw. Offizier, während
der andere zu den Mannschaften bis einschließlich Feld-
webel gehört, so wird eine Vereinigung voraussichtlich
nicht möglich sein. Gesuche, die bezwecken, Verwandte und
Freunde unter den kriegsgefangenen Deutschen in Frank-
reich zu vereinigen, sind möglich bald an das preußische
Kriegsministerium, Abteilung Kriegsgefangenschaft, zu
richten.

14. August 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. August 1916

Geflohene französische Kriegsgefangene verhaftet

   Solingen. Drei Franzosen gefangen! In der
letzten Nacht wurden hier von der Polizei drei französische
Kriegsgefangene festgenommen, die aus dem Lager bei Eitorf
an der Sieg entwichen waren.

12. August 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. August 1916

Geflohene französische Kriegsgefangene verhaftet

   Solingen. Festgenommen. Gestern wurden hier
zwei französische Kriegsgefangene verhaftet, die sich aus dem
Gefangenenlager in Wahn bei Köln entfernt hatten.

4. August 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. August 1916

Ein Höhscheider Schleifer grüßt französische Kriegsgefangene mit einem freundlichen „Bon jour“ und wird dfür zu einer milden Geldstrafe verurteilt.

   Solingen. Kein Gespräch mit Kriegsgefangenen.
Der Schleifer D. aus Höhscheid kam im angeheiterten Zustande
eines Tages durch die Grünewalderstraße und grüßte die dort be-
schäftigten französischen Kriegsgefangenen mit einem freundlichen:
„Bon jour!“ Da sich seine französischen Sprachkenntnisse nur auf
diese zwei Worte beschränkten, entwickelte sich natürlich zwischen den
Gefangenen und dem D. keine umfangreichere „Konversation“, wie
früher der deutsche Liebhaber fremder Sprachen ein Gespräch nannte.
Von einem Hilfspolizeibeamten aus Höhscheid wurde D. wieder-
holt aufgefordert, seines Weges zu gehen. Das tat D. aber nicht,
so daß er schließlich festgenommen wurde. Heute mußte sich der
Mann deshalb vor dem Schöffengericht verantworten. Das Gericht
faßte die Sache milde auf und verurteilte den D. wegen des freund-
lichen Grußes und wegen der Widersetzlichkeit zu je 5 Mark Geld-
strafe oder 2 Tagen Haft. Der Angeklagte hätte zu einer Gefängnis-
strafe verurteilt werden müssen, wenn er sich gegen eine Militär-
person widersetzt hätte.

29. Juli 1916

BR 0043 Nr. 181 Bl. 177r BR 0043 Nr. 181 Bl. 177v

Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Rheinland, Landratsamt Siegburg, BR 0043 Nr. 181, Bl. 177

Die Nahrungsmittelknappheit veranlasst die Lagerverwaltung der Kriegsgefangenenlager in Wahn, die den französischen Kriegsgefangenen aus der Heimat übersandten Brote auszusondern und der allgemeinen Lagerküche zuzuweisen. Der Landrat zu Siegburg sieht daraufhin die Motivation der Kriegsgefangenen zur (dringend benötigten) Arbeit in der Landwirtschaft erheblich gefährdet. Arbeitsverweigerung und Zwangsmaßnahmen bedrohten die Ernte und bedeuteten eine weitere Verschlechterung der Versorgungslage. Man sei auf den guten Willen der Gefangenen angewiesen.

27. Juni 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juni 1916

Kölner Kriegsgericht verurteilt junge Frau wegen „verbotenen Verkehrs“ mit französischem Kriegsgefangenen

   Wiesdorf. Widerstehe den Anfängen! Ein 25jähriges,
recht hübsches Mädchen, das hier seiner Mutter im Haushalt hilft,
erhielt durch ein Kind von einem vor dem Hause arbeitenden fran-
zösischen Kriegsgefangenen glühende Liebesbriefe, die sie auch einmal
ziemlich zärtlich beantwortete, dabei aber hervorhob, „weitere schrift-
liche Zärtlichkeitskundgebungen müßten unterbleiben, da sie sonst
bestraft würde und in alle Journale käme.“ Wegen verbotenen Ver-
kehrs mit Kriegsgefangenen wurde das Mädchen vor das außerordent-
liche Kriegsgericht gestellt, vor dem sie geltend machte, sie habe ja mit
dem Franzmann gar nicht „verkehrt“. Das Kölner Kriegsgericht war
anderer Ansicht und verurteilte die Maid unter Annahme mildernder
Umstände zu 20 Mark Geldstrafe, bei Nichtbezahlung zu vier Tagen
Gefängnis.