Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. Mai 1918
Eine Vereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland ermöglicht Kriegsgefangenen Spaziergänge außerhalb der Lager.
– Spaziergänge für Kriegsgefangene. Die
deutsche Bevölkerung wird neuerdings häufig
wahrnehmen, daß französischen und belgischen
kriegsgefangenen Offizieren, Unteroffizieren
und Mannschaften Spaziergänge und Leibes-
übungen außerhalb der Lager gestattet werden.
Es handelt sich dabei um die Ausführung der
in Bern zwischen Deutschland und Frankreich
getroffenen Vereinbarungen, nach denen allen
Kriegsgefangenen, die nicht durch ihre Arbeit