14. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Mai 1918

Ein Kriegsgefangener bedankt sich für die finanzielle Unterstützung, die er aus Solingen erhalten hat.

  Solingen. Dank der Kriegsgefangenen. Von den
schönen Erfolgen des stillen Wirkens der Auskunft- und Verpackungs-
stelle von Frau Postdirektor Kind, die es sich unter anderem vor
allem zur Aufgabe gemacht hat, für mittellose Kriegsgefangene zu
sorgen, zeugt ein aus der großen Menge herausgegriffenes Schrei-
ben, das ein von Frankreich nach England geschickter Kriegsgefangener
sandte: „Ich war in bedrängter Lage, als ich mit einer herzlichen
Bitte zu Ihnen kam. Ich war nämlich ganz mittellos, als ich von
Frankreich nach England kam. Nie im Leben werde ich die Opfer-
willigkeit meiner Landsleute vergessen.“ – Nur durch die groß-
mütige Unterstützung der Solinger Fabrikanten und Bürger ist es
möglich, so vielen armen Gefangenen aus drückendster Not zu helfen.
Gerade jetzt, wo so viele aus russischer Gefangenschaft heimkehren,
gilt es, stille Not zu lindern. Die Verpackungsstelle hofft auch fer-
nerhin für ihre Gefangenen auf ein weites Herz der Solinger Mit-
bürger.

10. April 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. April 1918

Rückkehr der kriegsgefangenen Soldaten und Zivilisten nach dem Friedensschluss mit Russland

Ein Willkommen unseren heimkehrenden
Gefangenen!

Das deutsche Schwert hat Frieden mit Rußland
gemacht, die Rückkehr unserer Gefangenen steht vor
der Tür: 100 000 Soldaten und 40- bis 50 000
Zivilisten werden binnen kurzem, froh aufatmend, die
Grenzpfähle des Landes hinter sich haben, in dem
sie, nach den Strapazen und Gefahren des Feldzuges,
jahrelang die Qualen der Gefangenschaft auskosteten.
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10. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1918

Für Nachforschungen über den Verbleib von Heeresangehörigen sollten keine gewerblichen Auskunfteien engagiert werden. Stattdessen erhält man Auskunft über die Nachweisebüros der Kriegsministerien oder das Deutsche Rote Kreuz.

        Auskünfte über vermißte Heeresangehörige.
   In letzter Zeit bieten sich verschiedentlich gewerbliche Aus-
kunfteien zur Ermittlung vermißter Heeresangehöriger an.
Vor der Inanspruchnahme derartiger Unternehmungen zu
Nachforschungen nach Vermißten muß dringend gewanrt wer-
den. Auskunft über den Verbleib von Militärpersonen erteilt,
soweit es sich um das preußische Kontingent handelt, das
Zentral-Nachweisebureau des Kriegsmi-
nisteriums Berlin NW. 7, für die Kontingente von
Bayern, Sachsen und Württemberg die Nachweisebureaus in
München, Dresden und Stuttgart. Ist durch diese amtlichen
Stellen keine Auskunft zu erlangen, so wende man sich an den
zuständigen Verein des deutschen Roten Kreuzes, das
über eine umfassende Organisation zur Ermittelung Vermißter
verfügt und mit allen in Betracht kommenden ausländischen
Stellen in Verbindung steht. (Welcher Verein im Einzelfalle
zuständig ist, ergeben die auf den Postämtern aushängenden
Merkblätter über den Kriegsgefangenen-Postverkehr.) Privat-
personen und gewerbliche Unternehmungen sind nach den be-
stehenden Vorschriften überhaupt nicht in der Lage, unmittel-
bare Anfragen an das Ausland zu richten, sie müssen sich daher
stets an die amtlichen deutschen Stellen oder an das deutsche
Rote Kreuz wenden. Die Benutzung derartiger
Mittelpersonen stellt also nur eine unnütze
Geldausgabe dar. Alle amtlichen Stellen und das Rote
Kreuz erteilen unentgeltlich Auskunft und erheben auch
für Anfragen nach dem Auslande, Ermittlungen bei ge-
fangenen Kameraden usw., keine Gebühren.

6. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. März 1918

Zwischen Deutschland und Russland soll in naher Zukunft der Austausch der Kriegsgefangenen beginnen, wobei sich die Rückführung deutscher Soldaten noch einige Zeit hinziehen könnte.

  Ueber den Austausch der Kriegsgefangenen
         zwischen Rußland und Deutschland.
   WTB Angesichts des Friedens mit Rußland ist die Hoffnung auf
Austausch der Gefangenen zwischen den kriegführenden Mächten in
größere Nähe gerückt. Man würde sich aber einem allzugroßen Opti-
mismus hingeben, wenn man sich den Austausch aller Gefangenen als
mit dem Friedensschluß unmittelbar bevorstehend denken sollte. In
welcher Form und in welchem Zeitraum die Rückführung der deut-
schen Kriegsgefangenen in die Heimat und umgekehrt die Zurück-
schaffung der russischen Kriegsgefangenen nach Rußland bewerkstelligt
werden wird, ist heute noch nicht zu übersehen. Fest steht, daß die
deutschen Unterhändler, besonders auch die Kommission in Peters-
burg, alles daran setzen, um die in Rußland befindlichen Kriegsge-
fangenen möglichst bald ihrer Heimat wiederzugeben. Allein auch
wenn alle hierauf bezüglichen, sehr schwierigen Fragen gelöst sein
werden wird, ist heute noch nicht zu übersehen. Fest steht, daß die
und Sibirien und auf die äußerst mangelhaften Transportverhältnisse
in dem in jeder Hinsicht desorganisierten Rußland die Rückführung
nicht so rasch erfolgen können, wie der Laie wohl denken und hoffen
mag. Zu berücksichtigen ist auch, daß aus sanitären Gründen die Ge-
fangenen nach erfolgtem Austausch noch nicht sofort in die Heimat
entlassen werden können, weil sie wegen der großen Seuchengefahr
einige Wochen der Quarantäne im besetzten Gebiete
werden durchmachen müssen. Daß dabei durch gute Quartiere usw.
in jeder Weise für sie Sorge getragen werden wird, versteht sich nach
den mannigfachen Leiden, die sie in der Gefangenschaft für ihr
Vaterland erdulden mußten, ganz von selbst.

13. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Februar 1918

Erste Kriegsgefangene aus Russland entlassen, darunter ein Solinger.

    Solingen. Der erste Kriegsgefangene aus
Rußland. Der Kriegsgefangene Mattler von hier, der
sich bis jetzt in russischer Gefangenschaft befand und im Gou-
vernement Perm, Station Polowinka, interniert war, ist mit
als erster in einem deutschen Kriegslazarett an der Ostfront ein-
getroffen. Die hiesige Auskunfts- und Verpackungsstelle hat
ihm während seiner Gefangenschaft Briefe, Geld und Pakete
gesandt, die stets gut angekommen sind. Mattler wird jetzt
Urlaub erhalten und ist dann in der Lage, für die Mühe der
hiesigen Auskunfts- und Verpackungsstelle seinen Dank persön-
lich aussprechen zu können.

26. Januar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Januar 1918

Kartengruß eines Kriegsgefangenen aus Hergarten in den Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 24. Jan[uar]. Ein kriegsgefangener Feld-

grauer, der Feldwebel Werner Nagelschmidt aus
Hergarten, sendet uns einen Kartengruß aus
Sibirien mit dem Wunsche, allen seinen Bekannten
innige Grüße zu übermitteln. Indem wir hiermit
diese Bitte gern erfüllen, wünschen wir unserm Lands-
mann bei dem hoffentlich baldigen Friedensschluß mit
Rußland eine frohe Heimkehr zu seinen Lieben. Die
Karte ist datiert vom 2. Dezember 1917. Als Ort
der Aufgabe ist Semipalatinsk in Sibirien angegeben.

7. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Januar 1918

Die Geldsendungen an deutsche Kriegsgefangene in Russland sollen nach Ansicht der Auskunfts- und Verpackungsstelle Solingen von den Angehörigen weiter aufrechterhalten werden, da mit einem Austausch der Kriegsgefangenen erst in einigen Monaten zu rechnen ist

Sendungen an deutsche Gefangene in Rußland
   Bei der Auskunfts- und Verpackungsstelle von Frau Post-
direktor Kind beim Solinger Hauptpostamt trafen in der letzten
Zeit häufig Anfragen ein, ob es ratsam wäre, an die Ge-
fangenen in Rußland noch Geldsendungen zu richten, da Ge-
rüchte verbreitet worden wären, daß der Austausch der Ge-
fangenen bereits begonnen hätte. Die Auskunftsstelle hat sich
bemüht, Erkundigungen darüber einzuziehen, und es ist ihr ge-
lungen, folgendes in Erfahrung zu bringen:

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10. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. November 1917

Inhalt und Preis der Normalpakete für deutsche Kriegsgefangene in Rußland

– (Normalpakete für deutsche Kriegsgefangene in
Rußland.) Inhalt und Preise der Pakete sind, ein-
schließlich Unkosten folgende: 1. 3 Kilo kondensierte
Milch 12 Mark, 2. 2 Kilo Schweinefleisch 18 Mark,
3. 1 Kilo Schweinefleisch und 1 Kilo kondens[ierte] Milch
12 M[ar]k, 4. 1 Kilo Schweinefleisch, 1 Kilo kondens[ierte]
Milch, 1 Kilo Ochsenfleisch und ½ Kilo Butter
25 M[ar]k, 5. 10 Zigarren, 20 Zigaretten, 1 Pfeife
und 3 Pakete Rauchtabak einfacher Qualität 8 M[ar]k,
6. 30 Zigarren, 50 Zigaretten, 1 Pfeife und 3 Pakete
Rauchtabak bester Qualität M[ar]k 25. Centralstelle:
Verwundeten- und Vermißten Nachweis der Vereinigten
Vereine vom Roten Kreuz in Cöln. Auskunft und
Anmeldung beim Zweigverein vom Roten Kreuz in
Euskirchen, Kriegs-Gefangenenfürsorge, und deren ört-
lichen Vermittlungsstellen.

7. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. November 1917

Weihnachtspakete für die Kriegsgefangenen

Schleiden, 5. Nov[ember]. (Kriegsgefangenenfürsorge.)
Die Versorgung unserer Kriegsgefangenen mit Weih-
nachtspaketen im Ueberweisungsverkehr aus neutralen
Ländern muß noch in diesem Monate aufgegeben
werden. Anmeldungen nur durch die örtlich zustän-
digen Vermittlungsstellen oder durch die Gefangenen-
fürsorge vom Roten Kreuz in Euskirchen, Anna-
turmplatz 7.

25. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Oktober 1917

Um Walder Kriegsgefangenen Weihnachtsgeschenke senden zu können, werden Angehörige um entsprechende Informationen gebeten.

Wald. Adressen von Walder Kriegsgefangenen.
Gleich wie in den Vorjahren, so sollen auch in diesem Jahre zu Weih-
nachten die Walder Kriegsgefangenen durch eine Geldsendung aus
ihrer Vaterstadt Wald erfreut werden. Die Angehörigen von den
in Kriegsgefangenschaft befindlichen Soldaten werden daher gebeten,
deren Adressen auf Bureau 3 des hiesigen Rathauses in den Vor-
mittagsstunden von 9 bis 12½ Uhr bis spätestens zum
31. Oktober schriftlich abzugeben. Die Adressen müssen folgende
Angaben enthalten: Name des Kriegsgefangenen, frühere Militär-
Adresse, jetzige Adresse in der Kriegsgefangenschaft, letzte Wohnung in
Wald vor der Einberufung zum Kriegsdienst, Name und Wohnung
der Eltern oder sonstigen Angehörigen.

10. Oktober 1917

   

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. Oktober 1917

Ein ehemals in Frankreich gefangen gehaltener deutscher Soldat befindet sich nun in der schönen Schweiz und berichtet seinen Eltern von seinen Erlebnissen.

   Siegburg. Von wohlwollender Hand
erhalten wir folgenden Brief zum Abdruck:
           Chur (Schweiz), den 9. Sept. 1917.
            Liebe Eltern und Geschwister!
   Nach Beendigung einer bereits 28monatli-
chen Gefangenschaft befinde ich mich seit Don-
nerstag 6,05 Uhr Rm. in der schönen Schweiz,
und habe so die goldene Freiheit wiedererlangt.
Es würde zu weit führen, einen genauen Be-
richt über die vielen Entbehrungen und das
Leiden in so einer Länge der Zeit zu machen,
darum will ich Euch heute die letzten Wochen
meiner Gefangenschaft und die Ankunft in der
Schweiz berichten:
    Liebe Eltern und Geschwister, ich weiß nicht
ob Ihr im Monat Mai die Karte von mir
erhalten habt, ich schrieb damals von einer
Gegenmaßregel und zwar um das Aller-
schlimmste, was man von der Grande-Nation

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11. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. September 1917

Das Deutsche Rote Kreuz erhält aus London genaue Informationen über deutsche Vermisste, Kriegsgefangene und Gefallene.

                 Vermißtennachforschung.
   Für die Angehörigen Vermißter und Gefangener, die gegen Eng-
länder gekämpft haben, dürfte es von Belang sein, daß auf Grund
einer zwischen den deutschen Rote-Kreuz-Vereinen und
dem Londoner amtlichen Nachweisebureau ge-
troffenen Vereinbarung eine besondere Ausfertigung der in London
allwöchentlich erscheinenden Listen regelmäßig nach Deutschland ge-
sandt wird. Die Liste enthält nicht nur die Namen aller neuen Ge-
fangenen, sondern gitb auch ausführlich Aufschluß über den Gesund-
heitszustand der Verwundeten und Kranken, über alle Verlegungen,
Austausche, Internierungen usw., sie meldet ferner alle in Gefangen-
schaft Verstorbenen und auch die auf dem Schlachtfelde aufgefundenen
Toten. Die Zustellung dieser für die deutschen Rote-Kreuz-Vereine
bestimmten Liste erfolgt auf besonderem Wege so schnell, daß die Hilfs-
stellen meist schon wenige Tage nach Erscheinen der Liste zur Aus-
kunftserteilung in der Lage sind.

29. Juli 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Juli 1917

Vor falschen oder gefälschten Nachrichten aus dem Ausland wird gewarnt.

   –  Verdächtige Kriegsgefangenenbriefe.
Aus dem feindlichen Auslande kommen noch
immer Briefe von angeblichen deutschen
Kriegs- oder Zivilgefangenen, die zum Teil
gefälscht, zum Teil vom feindl. Nachrichten-
dienst beeinfl. sind. Es wird auf diese Weise
versucht, Auskunft über Stimmung und
Lebensmittelverhältnisse, über Preise von
Lebensmitteln und allen Arten von Waren,
Kataloge von Industriewerken, Abbildungen
von deutschen Städten, technische Bücher
und Fachzeitschriften oder deutsche Ausweis-
papiere zu erlangen. Wie bisher ist Vor-
sicht und Anzeige bei dem zuständigen Stell-
vertretenden Generalkommando oder Gou-
vernement notwendig.

7. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Juli 1917

Besuch deutscher Kriegsgefangener im neutralen Ausland

           Besuch von Kriegsgefangenen.
   Zum Besuch der zur Erholung im neutralen Aus-
land untergebrachten oder zur Teilnahme an der Beerdigung
von im neutralen Ausland gestorbenen deutschen Kriegs-
gefangenen wird den Angehörigen dieser Personen verein-
barungsgemäß auf allen deutschen Staatsbahnen
eine Preisermäßigung gewährt. Die zur Erlangung dieser Ver-
günstigung beizubringenden Ausweise werden auf den Bürger-
meisterämtern ausgestellt.

6. Juni 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Juni 1917 

Der Lohn von Kriegsgefangenen kann an ihre Angehörigen weitergegeben werden.  

    –  Die Löhnung der Kriegsgefangenen
soll, wie von amtlicher Stelle mitgeteilt ist,
ganz oder teilweise den Angehörigen zuflie-
ßen, wenn dies zur Unterstützung der deut-
schen Gefangenen selbst notwendig erscheint.
Diese Notwendigkeit kann als vorliegend er-
achtet werden, wenn dargetan ist, daß der
Kriegsgefangenen infolge mangelhafter Be-
köstigung und Bekleidung der Übersendung
von Verpflegungs- und Stärkungsmitteln,
sowie von Kleidungsstücken, oder der Über-
weisung von Geldbeträgen zum Selbstankauf
solcher Gegenstände dringend bedarf, und
wenn von den Angehörigen die Bestreitung
dieser Kosten aus ihrem Einkommen nach
billigem Ermessen nicht geleistet werden
kann. Bei Beurteilung der letzten Frage ist
auf die gegenwärtigen ungünstigen Wirt-
schaftsverhältnisse immer in angemessener
Weise Rücksicht zu nehmen.