16. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. November 1918

Ablauf einer Antragstellung zur Vermißtennachforschung bei der Kriegsgefangenenvorsorge oder beim Roten Kreuz

Schleiden, 14. Nov[ember] (Kriegsgefangenenfürsorge.)
Um Rückfragen bei Anträgen auf Nachforschung nach
Vermißten zu vermeiden und dadurch keine Zeit un-
nötig zu verlieren, wird darauf hingewiesen, daß bei
diesen Anträgen anzugeben ist: Des Vermißten:
Familienname: Vorname: Dienstgrad: geboren am:
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10. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. November 1918

Über die Behandlung der deutschen Kriegsgefangenen in Frankreich wird berichtet.

            Die Behandlung der gefangenen
                  Deutschen in Frankreich.
  Nach zuverlässigen Meldungen wird das Verhalten
der Franzosen gegenüber neugemachten deutschen Kriegs-
gefangenen immer bösartiger und grausamer, obwohl
Frankreich sich in den Berner Vereinbarungen zu
menschlicherer Behandlung der kriegsgefangenen ver-
pflichtet hat. Noch immer werden die Deutschen bei der
Gefangennahme beraubt und verbleiben zunächst mehrere
Wochen lang im Etappengebiet, wo sie unter freiem
Himmel liegen und keinerlei Fürsorge erfahren. Ab-
gerissen, verhungert und krank treffen sie in den
dauernd überfüllten Sichtungslagern Ruen-Crosset, Or-
leans und Fort do`Asnieres bei Dijon ein. Hier kommt
auf 3 Mann ein Strohsack. Trotzdem liegen noch
viele Deutschen seit August ohne Decke im Freien. Die
Nahrung ist, so ungenügend, daß die Kriegsgefangenen
sich auf Speisereste Rübenschalen und rohe Feldfrüchte
stürzen. Bekleidung wird nicht geliefert. Das fran-
zösische Personal schlägt und beschimpft sie. Nur die
schon in den Lagern anwesenden Kameraden helfen
ihnen nach ihren schwachen Kräften. Gegen diese
nichtswürdige Verletzung des Völkerrechts ist sofort
energischer Protest eingelegt worden, ferner ist die
schweizerische Gesandtschaft in Paris ersucht worden,
die Verhältnisse in den Sichtungslagern sofort durch
Delegierte prüfen zu lassen und bei der französischen
Regierung nachdrücklich auf Abhilfe zu bringen.

30. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. Oktober 1918

Nachforschung über vermisste Kriegsgefangene und Weiterleitung deren Adressen an das Rote Kreuz oder die Kriegsgefangenenfürsorge

Schleiden, 28. Okt[ober]. (Kriegsgefangenenfürsorge.)
Noch fortgesetzt wird die Erfahrung gemacht, daß die
Angehörigen von vermißt gemeldeten Kriegsteilnehmern
diese nicht zur Nachforschung nach deren Verbleibe den
in den einzelnen Orten des Kreises befindlichen Ver-
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16. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Oktober 1918

Anfrage des Roten Kreuz bezüglich Adressen der Kriegsgefangenen

Neueste Adressen der Kriegsgefangenen
werden im eigensten Interesse der Angehörigen sofort erbeten.
Kriegsgefangenenfürsorge vom Roten Kreuz
Euskirchen, Annaturmplatz 7.

12. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. Oktober 1918

Versendung von Weihnachtspaketen für Kriegsgefangene in England

Vermischtes.
Schleiden, 10. Okt[ober]. (Weihnachtspakete für
Kriegsgefangene in England.) Wer für Angehörige
in englischer Gefangenschaft ein Weihnachtspaket für
20 M[ar]k im Ueberweisungsverkehr bestellen will, muß
dies bis zum 15. d[e]s M[ona]ts unter Angabe der genauen
Adresse (mit letztem Truppenteil) bei der Kriegsge-
fangenenfürsorge vom Roten Kreuz in Euskirchen,
Annaturmplatz Nr. 7, anmelden.

5. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Oktober 1918

Weihnachtspakete für Walder in britischer Kriegsgefangenschaft können bestellt werden

   Wald. Weihnachtspakete für unsere Kriegs-
gefangenen in England. Es ist gelungen, ein gemischtes
Paket zu einem billigen Preise in Dänemark zu beschaffen. Der
Preis des Paketes beträgt 20,30 Mark, und kann der Inhalt des-
selben auf Zimmer 3 des hiesigen Rathauses erfragt werden, wo auch
Bestellungen von den Angehörigen bis spätestens 21. Oktober auf-
zugeben sind. Reklamationen wegen Nichtankunft der Pakete können
nicht gemacht und Ersatzansprüche nicht gestellt werden.

31. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. August 1918

Gramophonplatten sollen für den guten Zweck gespendet werden.

  – Spendet Gramophonplatten für unsere
Kriegsgefangenen. Neben Büchern, Spielen
usw. ist die Musik vor allem berufen, unseren
Kriegsgefangenen in Feindesland in der trost-
losen Öde des Lagerlebens Unterhaltung, An-
regung und Zerstreuung zu bieten. An die
Heimat richtet sich daher die dringende und
herzliche Bitte, durch eine reichliche Spende
von gebrauchten Gramophonplatten, die an
sämtliche Gefangenenlager in Frankreich ver-
teilt werden sollen und daher in großer Zahl
benötigt werden, unseren heldenhaften Brüdern
in der Ferne eine kleine Aufmunterung und
dauernde Freude zu bereiten. Auch werden
alte, unbrauchbar gewordene Platten oder Plat-
tenbruch dankbar entgegengenommen, nachdem
sich einzelne Schallplattenfabriken in dank-
kenswerter Weise bereit erklärt haben, diese in
neue Platten umzuarbeiten. Die für unsere Ge-
fangenen bestimmten Gramophonplatten wer-
den von der Geschäftsstelle des Zweigverein
vom Roten Kreuz Siegkreis in Siegburg,
Siegfeldstraße 24, entgegengenommen und von
dort aus weitergeleitet.

17. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. August 1918

Aus der russischen Kriegsgefangenschaft Zurückgekehrte können auch wieder an der Westfront eingesetzt werden.

   Verwendung der deutschen Kriegsgefangenen aus Rußland.
      In der Oeffentlichkeit besteht vielfach die falsche Ansicht,
daß die aus der russischen Gefangenschaft zurückgekehrten deut-
schen Kriegsgefangenen an der Westfront nicht mehr verwendet
werden dürfen. Irrtümlich beruft sich diese Ansicht häufig auf
eine Berliner Meldung, die auch von uns seinerzeit veröffent-
licht wurde. Danach finden die Zurückgekehrten „im Heimats-
und Etappengebiet, je nach ihren Gesundheitsverhältnissen,
Verwendung“. Damit wurde natürlich nicht behauptet, daß
eine Verwendung in der Front ausgeschlossen sei; denn kriegs-
rechtlich ist Front und Etappe dasselbe. Um aber falschen
Vorstellungen vorzubeugen, wird nochmals darauf hingewiesen,
daß nach Bestimmung des Kriegsministeriums die aus der
russischen Kriegsgefangenschaft zurückgekehrten Heeresange-
hörigen ohne Einschränkung je nach ihrem Verwen-
dungsgrade an der Front, in der Etappe und in der
Heimat eingesetzt werden.

7. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. August 1918

Einrichtung eines Kurierdienstes für Postkarten der Kriegsgefangenen im Osten

Vermischtes.
Schleiden, 5. Aug[ust]. (Einrichtung eines Kurier-
Postdienstes für Gefangene in Rußland durch Ver-
mittlung der Deutschen Hauptkommission in Moskau.)
Um eine Nachrichtenübermittlung zwischen Kriegs-
gefangenen und Zivilverschickten einerseits und der
Heimat andererseits zu fördern, hat das Deutsche
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25. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Juli 1918

Neue Regelung des Postverkehrs zwischen Deutschland und den Kriegsgefangenen in Russland

   Wald. Postverkehr mit deutschen Kriegsgefangenen
und Zivilverschickten in Rußland durch Vermittlung eines
zwischen der deutschen Hauptkommission und den Unterkom-
missionen bestehenden Kurierdienstes. Um eine Nachrichten-
übermittlung zwischen Kriegsgefangenen und Zivilverschickten
einerseits und der Heimat andererseits zu fördern, hat das deut-
sche Fürsorgekomitee in Moskau eine Zentralpoststelle für die
deutschen Kriegs- und Zivilgefangenen und ihre Angehörigen
eingerichtet. Jedem Kriegs- und Zivilgefangenen ist es ge-
stattet, zweimal monatlich eine Postkarte nach der Heimat zu
senden. Die Postkarte wird durch Kuriergelegenheit seitens der
in den einzelnen Bezirken tätigen Fürsorgekommissionen der
deutschen Hauptkommission in Moskau zugesandt. Diese ihrer-
seits sendet die Post an die Postüberwachungsstelle Berlin O.
17, von wo aus die unmittelbar Zustellung durch die Post an
die Angehörigen erfolgen wird. – In gleicher Weise soll durch
die Vermittlung der Rote Kreuz-Vereine und Hilfen für
kriegsgefangene Deutsche eine Nachrichtenübermittlung von der
Heimat an die Gefangenen in die Wege geleitet werden. Jedem
Gefangenen darf zweimal monatlich eine Postkarte von seinen
Angehörigen geschrieben werden. Diese Postkarte ist bei dem
zuständigen Hilfsverein einzuliefern und die Rote Kreuz- und
Hilfs-Vereine haben ihrerseits die Kontrolle darüber zu führen,
daß die zuständige Zahl von zwei Postkarten im Monat nicht
überschritten wird. Die Postkarte muß außer der genauen
Adresse des Gefangenen deutlich die Bezeichnung des Gouver-
nements tragen, damit die Verteilung auf die deutschen Für-
sorgekommissionen ohne Schwierigkeiten vor sich gehen kann.
Briefe jeglicher Art, sowie Pakete sind von dieser Beförderung
ausgeschlossen. Ist der Adressat der Postkarte nicht aufzu-
finden, so wird die Postkarte seitens der betreffenden Fürsorge-
kommission vernichtet werden, weil eine unmögliche Belastung
der Kuriere vermieden werden muß. Es sollte deshalb von
dieser Einrichtung nur Gebrauch gemacht werden, nachdem zu-
verlässige Mitteilungen über den Aufenthalt des betr[effenden] Kriegs-
gefangenen oder Zivilverschickten vorliegen. – Diese Nach-
richtenvermittlung ist lediglich als Ergänzung zu der allge-
meinen Gefangenschaft gedacht, welche nach Eröffnung des all-
gemeinen Postverkehrs zwischen Deutschland und Rußland
wieder aufgenommen ist. Sie bezweckt, von den unzuverlässigen
russischen Verkehrsverhältnissen unabhängig zu sein. Geeignete
Vordrucke sind auf Bureau 3 des hiesigen Rathauses erhältlich,
wo im übrigen auch die ausgeschriebenen Postkarten abzu-
liefern sind.

13. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Juli 1918

Nachforschungen über deutsche Kriegsgefangene in Rumänien

Vermischtes.
– Nachdem der Rücktransport der in rumänische
Gefangenschaft geratenen deutschen Heeresangehörigen
nunmehr nahezu als durchgeführt erachtet werden
kann, soll in Rumänien eine Sondernachforschung
nach denjenigen eingeleitet werden, die aus der Ge-
fangenschaft geschrieben haben oder gemeldet worden
sind, über deren Schicksal aber weiter keine Nach-
richten vorliegen. Zu diesem Zwecke werden alle
Angehörigen von in rumänische Gefangenschaft ge-
ratenen Soldaten aufgefordert, die Namen solcher
Vermißten an die für ihren Wohnsitz zuständigen
Rotkreuz- oder Hilfsvereine, die sich mit der Ver-
mißtennachforschung befassen, bekanntzugeben, und
zwar unter Vorlegung einer handschriftlichen Mit-
teilung des Vermißten aus der Gefangenschaft oder
einer sonstigen Unterlage, aus der einwandfrei fest-
gestellt werden kann, daß der Vermißte tatsächlich in
ramänischer [sic!] Gefangenschaft war.

12. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Juni 1918

Die Rückkehr eines langjährig vermißten Solinger Soldaten

   Solingen. Eine freudige Ueberraschung ward
in vergangener Nacht der Familie unseres Parteifreundes H.
von der Paulinenstraße zuteil. Seit 3 Jahren war ihr 1914
ausgerückter Sohn vermißt, und zwar nach den damaligen
schweren Kämpfen im Osten. Diese Nacht klopfte es plötzlich,
und der längst Vermißte fiel den Eltern in die Arme. Im
Dongebiet, wohin er von Donkosaken als Gefangener verschleppt
war, hatte ihn kein Brief von zu Hause erreicht, auch seine
Briefe sind hier nicht angekommen. Vor kurzem wurde er bei
dem Vormarsch der deutschen Truppen im Dongebiet von diesen
befreit. Man kann sich die Freude der Familie über dieses un-
erwartete, ja kaum gehoffte Wiedersehen gut vorstellen.

7. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Juni 1918

Briefe, die einen in den USA in das Gefängnis bringen können

Kein Briefverkehr mit den deutschen Angehörigen in Amerika.
   Das schwedische Rote Kreuz in Stockholm übermittelt eine
amtliche Kundgebung des amerikanischen Roten Kreuzes in
Washington, durch die bekanntgegeben wird, daß nach dem
amerikanischen Gesetz irgendwelche Verbindung zwischen deut-
schen Angehörigen oder Familien in Amerika strengstens
verboten ist. Ein Deutscher in Amerika, der versucht, Briefe
an seine Familie in Deutschland unmittelbar oder durch neu-
trale Hilfe zu senden, wird mit Gefängnis bestraft. Ebenso
machen sich alle Personen strafbar, die Briefe aus Deutsch-
land, entweder unmittelbar oder durch neutrale Vermittlung
empfangen. Eine Ausnahme bildet nur die Erlaubnis für
eine Korrespondenz zwischen Kriegsgefangenen in Amerika und
Angehörigen, die durch die bekannten Wege zu leiten ist. Auf
Grund dieser Mitteilung muß deshalb im Interesse der Ange-
hörigen von deutschen Zivilpersonen in Amerika von jeder
Korrespondenz mit Angehörigen abgeraten werden.

31. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. Mai 1918

Eine Vereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland ermöglicht Kriegsgefangenen Spaziergänge außerhalb der Lager.

– Spaziergänge für Kriegsgefangene. Die
deutsche Bevölkerung wird neuerdings häufig
wahrnehmen, daß französischen und belgischen
kriegsgefangenen Offizieren, Unteroffizieren
und Mannschaften Spaziergänge und Leibes-
übungen außerhalb der Lager gestattet werden.
Es handelt sich dabei um die Ausführung der
in Bern zwischen Deutschland und Frankreich
getroffenen Vereinbarungen, nach denen allen
Kriegsgefangenen, die nicht durch ihre Arbeit

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25. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Mai 1918

Die völkerrechtlichen Bestimmungen zur Verwendung ausgetauschter Kriegsgefangener.

   Wiederverwendung zurückgekehrter Kriegsgefangener
   Das neue Uebereinkommen mit Frankreich hat den Aus-
tausch von Kriegsgefangenen in größerem Umfang ermöglicht.
Ueber die schließliche Verwendung dieser Austauschgefangenen
herrscht in den beteiligten Kreisen eine gewisse Unklarheit. Eine
Verfügung des Kriegsministeriums vom 15. Juli 1917 sagt
darüber:

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