Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. November 1918
Verbote von Reisen und Verlassen der linksrheinischen Gebiete wegen hoher Inanspruchnahme der Züge durch Rücktransport der Truppen
Bekanntmachung.
Die Zivilbevölkerung wird hierdurch in Kenntnis
gesetzt, daß das Verlassen des linksrheinischen Gebietes
und des 10 km breiten Streifens östlich des Rheins
verboten ist. Die Beförderung von Zivilpersonen
würde den durch die Rückführung der Truppen aufs
äußerste in Anspruch genommenen Bahnen unmöglich
sein. Größte Ernährungsschwierigkeiten würden in
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