28. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. November 1918

Verkauf von Kriegsanleihen nur bei kleinen Beträgen möglich

   Was geschieht mit der Kriegsanleihe der kleinen Zeichner?
   Von der Finanz-Kontrolle des Arbeiter- und Soldaten-Rates
werden wir um Aufnahme dieser Zeilen ersucht:
   In weiten Kreisen der Bevölkerung, die Kriegsanleihen gezeichnet
haben, greift eine gewisse Nervosität Platz. Tagtäglich werden wir
bestürmt mit Anträgen kleiner und kleinster Zeichner, die aus
tausend Gründen ihre Kriegsanleihe verkaufen möchten. In den
meisten Fällen – soweit es sich um kleine Beträge handelt – wird
dem Wunsche gern entsprochen. Größere Beträge können jedoch
wegen der noch immer herrschenden Barmittelknappheit vorder-
hand nicht angewiesen werden. Zur Aufklärung und Beruhigung sei
mitgeteilt, daß eine Annullierung dieser kleinen und kleinsten Zeich-
nungen seitens der Revolutionsregierung nicht beabsichtigt
ist. – Bei den Einlösungen kleinster Zeichnungen handelt es sich
zum größten Teile um Zwangszeichnungen heimkehrender Sol-
daten, wie auch von Arbeitern, die von ihren Firmen mit dem be-
kannten Druck dazu angehalten wurden.

11. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. November 1918

Zinsscheine von Kriegsanleihen gelten bei der akuten Geldknappheit auch als Zahlungsmittel 

                               Geldknappheit.
   Infolge der Knappheit von Geldumlaufsmitteln hat der Bundes-
rat beschlossen, daß die am 2. Januar 1919 fällig werdenden Zins-
scheine der fünfprozentigen Reichskriegsanleihen als „gesetzliche
Zahlungsmittel“ gelten sollen. Die Ungewohntheit dieses Zahlungs-
mittels hat wohl mit Veranlassung gegeben, daß bei Auszahlung
von Löhnen die Arbeiter vereinzelt die Zinsscheine zurückgewiesen
haben. Es sei deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die als
Zahlungsmittel erklärten Zinsscheine gleichwertig und gleichberechtigt
sind mit allen anderen anerkannten Zahlungsmitteln, besonders mit
dem Papiergeld. Sie müssen zu dem auf den Scheinen aufgedruckten
Betrage nicht nur von allen öffentlichen Kassen, sondern auch im
privaten Verkehr als Zahlungsmittel angenommen werden. Sie
sind besonders erkenntlich durch einen grünen Unterdruck und durch ein
deutlich lateinisches „q“ in der rechten oberen Ecke, sowie durch den
Vermerk: „Halbjährige Zinsen zahlbar am 2. Januar 1919 mit
2 Mark 50 Pf[enni]g oder 5 Mark, 12 Mark 50 Pf[enni]g, 25 Mark, 50 Mark
125 Mark, 250 Mark, 500 Mark. Die oberste Reihe des Aufdrucks
lautet bei allen diesen Zinsscheinen: „5 prozentige Anleihe des
Deutschen Reiches von 1915“ oder 1916, 1917, 1918 „(uk. 24)“.
Ebenso tritt keine Entwertung der Zinsscheine ein. Entsprechend dem
die Fälligkeit bezeichnenden Aufdruck werden sie vom 2. Januar 1919
ab gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingelöst. Bis dahin sind
sie, wie bemerkt, selbst gesetzliches Zahlungsmittel. Die Arbeiter er-
fahren also nach keiner Richtung hin eine Schädigung, wenn sie diese
Zinsscheine in Zahlung nehmen.

27. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. Oktober 1918

Der Sinn der Kriegsanleihe wird beschrieben.

Hat es denn noch Zweck,
besteht denn heute noch eine Notwendigkeit, Kriegsanleihe zu zeichnen?
Darauf gibt es nur eine Antwort:
Wer will, daß es zum Frieden kommt, der zeichne nach
seinem besten Vermögen. Und wer will, daß der Frieden
möglichst gut wird, der zeichne erst recht Kriegsanleihe.

Ein großer Erfolg der Kriegsanleihe wird im Innern des
Landes das Vertrauen befestigen, nach außen unser An-
sehen erhöhen, und die Hoffnungen der Feinde auf einen
finanziellen Zusammenbruch Deutschlands widerlegen,
dem Reich die Mittel zur Fortführung des Kampfes, falls es
notwendig werden sollte, gewähren, und für den Fall, daß
es zum Frieden kommt, die Ueberführung unserer wirt-
schaftlichen Verhältnisse auf den Friedensfuß erleichtern.

25. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Oktober 1918

Die deutschen Sparkassen verzeichnen Rekord-Einzahlungen

                                       Die Sparkassen
haben im Monat September einen Geldzufluß zu verzeichnen, der
in der Vergangenheit unerreicht dasteht. Die Sparkasse, das Amts-
blatt des Deutschen Sparkassenverbandes, berechnet ihn auf min-
destens 400 Millionen Mark, gegen 151 bezw. 60 Millionen Mark
im September der beiden Vorjahre. Damit hat der Zuwachs seit dem
Beginn dieses Jahres – ohne Berücksichtigung der Zeichnungen an
die Kriegsanleihe – die gewaltige Summe von 5,1 Milliarden Mark
erreicht, gegen immerhin nur 2,5 bezw. 2 Milliarden Mark in der
entsprechenden Zeit der beiden Vorjahre. Dabei versichert die Spar-
kasse, daß auch diese Schätzungen wieder übervorsichtig seien und
stellt in Aussicht, daß das endgültige Ergebnis am Jahresschluß sich
noch weit günstiger erweisen werde, wie sich das ja auch im ver-
gangenen Jahre herausgestellt habe.

19. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Oktober 1918

Politische Werbung: “Die deutschen Kriegsanleihen sind sicher“.

Reichstag und Regierung
über die Sicherheit der Kriegsanleihen
                     Der Staatssekretär der Reichsbank, Graf von Roebern, hatte mit                                     Parteiführern des Reichstags eine Aussprache über die Kriegsanleihe.
                     Es waren mit dem Reichstagspräsidenten Fehrenbach, vom Zentrum die
                     Abgeordneten Gröber und Trimborn, von den Sozialdemo-
                     die Abgeordneten Ebert und Scheidemann, von den Konservativen die
                     Abgeordneten Graf von Westarp und Dietrich,
                     von der Fortschrittlichen Volkspartei die Abgeordneten Wiemer und
                     Fischbeck, von den Nationalliberalen die Abgeordneten
                     Stresemann und List, von der Deutschen Fraktion die Abgeordneten
                     Freiherr von Gamp und Schultz-Bromberg erschienen.
         Der Staatssekretär des Reichsschatzamts erklärte u. a. folgendes:
   „Man fragt nach der Sicherheit der Anleihen. Die Anleihen
sind gesichert, formell durch das Versprechen von Regierung und
Reichstag; materiell durch das, was hinter ihnen steht, die Arbeits-
und Steuerkraft des ganzen deutschen Volkes. Treffend hat man die
deutsche Kriegsanleihe als eine Hypothek auf unser Volksvermögen
bezeichnet. Unser Volksvermögen steht in der Hauptsache noch un-
angetastet da.
   Das deutsche Volkseinkommen bietet eine Gewähr dafür, daß
auch der Zinsdienst der Kriegsanleihen gesichert ist.
   Bundesrat und Reichstag sind gewillt, den eingegangenen
Verpflichtungen gerecht zu werden, insbesondere für Deckung der Kriegs-
anleihezinsen in voller Höhe Sorge zu tragen.

   Bei allen Steuern, die noch kommen, wird der Besitzer von Kriegs-
anleihe nicht schlechter gestellt werden wie der, der seiner Pflicht zur
Zeichnung in dieser schweren Zeit nicht nachgekommen ist. Ich trete
sogar dafür ein, daß derjenige, der sein Vaterland in schwerer Zeit
finanziell nicht im Stiche gelassen hat, bevorzugt werden soll.
   Die Kriegsanleihe ist eine Volksanleihe im besten Sinne
des Wortes geworden, sie ist bereits jetzt in den Händen von Millionen
zum großen Teil wenig bemittelter deutscher Reichsangehöriger, sie bildet
den Grundstock des Vermögens ungezählter Sparkassen, Genossenschaften,
wohltätiger Stiftungen, die unseren Aermsten dienen. Und weil das der
Fall ist, würde kein Parlament und keine Regierung es wagen können, durch
gesetzliche Maßregeln an der Sicherheit ihres Zinsertrages zu rühren.“
                         Die Parteiführer des Reichstages
erklärten ihre volle Uebereinstimmung mit der Auffassung, daß es weiter für Reichstag und Reichsregierung erste Pflicht sein
muß, den Zinsendienst der Kriegsanleihen in zugesagter Höhe mit allen Mitteln sicherzustellen, und daß der Besitzer von Kriegs-
anleihe bei allen steuerlichen und sonstigen Maßnahmen keine Benachteiligung, vielmehr nach Möglichkeit eine Begünstigung erfahren
soll. Für die Durchführung dieses Bestrebens bürgt schon die Tatsache, daß unsere Anleihen Volksanleihen im besten
Sinne des Wortes sind, die sich zum größten Teil in den Händen von Millionen wenig begüterter Volksgenossen befinden.

18. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Oktober 1918

Auslandsagenten sollen vermeintliche Gerüchte über die Kriegsanleihe verbreitet haben.

   – Dumme Gerüchte über die Kriegsanleihe.
In Großberlin ist das Gerücht verbreitet, daß die
Zeichnungen für die Kriegsanleihe aufgehoben
seien. An den Anschlagsäulen würden die Be-
kanntmachungen erscheinen und dergleichen mehr.
Diese Gerüchte sind offenbar von Auslandsagen-
ten verbreitet worden, sie tauchen in Eisenbahn-
wagen und Straßenbahnen usw. auf und wurden
vielfach trotz allem gegenteiligen Hinweise geglaubt.
Gerade jetzt ist es Pflicht eines jeden Deutschen,
Kriegsanleihe zu zeichnen, ist doch, wie der Staats-
minister Helfferich kürzlich ausgeführt hat, das
Ergebnis der Zeichnungen der „beste Gradmeister
für unsere Kraft und unseren Willen“.

6. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Oktober 1918

Wichtige Informationen zur Kriegsanleihe.

Bei Verkäufen und Versteigerungen aus
Beständen der Heeres- und Marine-
verwaltung, die für Kriegszwecke nicht
mehr gebraucht werden, kann die Zahlung an
Geldes Statt durch Hingabe von Kriegsanleihe
geleistet werden. Diese Vorschrift erstreckt sich
auf alles, was zur Abgabe an die Bevölkerung
frei wird, also insbesondere auf Pferde, Fahr-
zeuge und Geschirre; Feldbahngerät, Motor-
lokomotiven und Kraftfahrzeuge nebst Zubehör;
Futtermittel und sonstige Vorräte; land-
wirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie
Werkzeug; Fabrikeinrichtungen mit den zu-
gehörigen Maschinen und Geräten; Eisen, Stahl
und andere Metalle; Holz und sonstiges Bau-
material; Webstoffe und Rohstoffe aller Art.

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5. Oktober 1918


Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. Oktober 1918

Kriegsanleihe als Bezahlungsmittel für Material der Heeres- und Marineverwaltung

Bei Verkäufen und Versteigerungen aus Beständen
der Heeres- und Marineverwaltung, die für Kriegs-
zwecke nicht mehr gebraucht werden, kann die Zahlung an
Geldes Statt durch Hingabe von Kriegsanleihe geleistet
werden. Diese Vorschrift erstreckt sich auf alles , was zur
Abgabe an, die Bevölkerung frei wird, also insbesondere
auf Pferde, Fahrzeuge und Geschirre; Feldbahngerät,
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27. September 1918

Alle Scans zum Protokollbuch

Stadtarchiv Troisdorf, „Protokollbuch Gemeinderat“ 1910-1919, A 2416, S. 459-462

In der Gemeinderatsitzung am 27. September 1918 in Troisdorf wurde unter anderem Geld für die Kriegswohlfahrtspflege bereitgestellt, eine Kolonialkriegerspende bewilligt und die neue Kriegsanleihe gezeichnet.

Verhandelt,
Troisdorf, den 27. September 1918.

Anwesend
Klev
Bürgermeister
und die Mitglieder
Dr. Balke
Birkhäuser
Fischer
Hagen
Lohmar Joh.
Lohmar Wilh.
Nußbaum W.
Nußbaum
Mannstädt

Auf vorherige ordnungsmäßige Ein-
ladung hatte sich heute der Gemeinde-
rat in der Anzahl von      Mit-
gliedern, wie solche nebenstehend
genannt sind, also in beschluß-
fähiger Anzahl versammelt, um
über die in der Einladung näher
bezeichneten Gegenstände zu be-
raten und Beschluß zu fassen.

1.) Endgültige Anstellung des Polizei-
sergeanten Taufenbach.
2.) Kosten der Vertretung des Gemeinde-
rentmeisters.
3.) Angebot über Aufstellen von
Plakatsäulen.

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27. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. August 1918

In Solingen tagte der Kriegshilfsausschuss. Oberbürgermeister Dicke verteidigte in seiner Rede die deutschen Kriegsanleihen als absolut sichere Wertanlage, appellierte an das Durchhaltevermögen der Bevölkerung und zeigte Siegeszuversicht für den weiteren Kriegsverlauf.

                         Kriegshilfs-Ausschuß.
   Eine Sitzung des Kriegshilfs-Ausschusses fand gestern im Stadt-
verordnetensitzungssaal statt. Herr Oberbürgermeister Dicke führte
einleitend u. a. aus:
   Ich habe Veranlassung ein ernstes Mahnwort an die Bürgerschaft
unserer Stadt zu richten.
   Schon über 4 Jahre steht Deutschland in einem Kampf der so ge-
waltigen Umfang angenommen hat, wie es vorher niemand für mög-
lich gehalten hätte. Wir dürfen ohne Ueberhebung sagen, daß unser
Volk sich in dieser schweren Zeit der Prüfung glänzend bewährt hat.
Die Weltgeschichte kennt kein Volk, welches in dem Kampfe um sein
Dasein Größeres geleistet, wie unser Volk es getan hat. Schwere
Niederlagen haben wir unseren Feinden beigebracht. Ihre immer er-
neute mit Aufbietung aller Kräfte geführten Anstürmen haben wir
blutig zurückgewiesen. Aussichtslos ist der Versuch die deutschen
Linien zu durchbrechen.

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8. Juli 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand LVR-Klinik Bedburg-Hau – Zeichnungen und Abrechnungen von Kriegsanleihen der Beamten und Angestellten, Nr. 23004.

Der Direktor der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Bedburg-Hau erfragte beim Landeshauptmann, welcher Betrag zur Ablösung einer, durch den Gefallenen Apotheker Alff, gezeichneten Kriegsanleihe benötigt wird. Vom Büro des Landeshauptmanns erhielt er daraufhin die Antwort und versicherte, dass die Witwe den Betrag einsenden würde. Weiterlesen

1. Juli 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Organisationsabteilung der Rheinischen Provinzialverwaltung – Einrichtung und Verwaltung der “Kriegsstiftung 1917” zur Unterstützung Hinterbliebener und Dienstunfähiger, Nr. 14822, fol. 104 r & v.

Der Landeshauptmann der Rheinprovinz weist die Landesbank an, einen Betrag von 500 Mark als Zinsen für die beschafften Kriegsanleihen anzulegen. Die Kriegsanleihen waren für die „Kriegsstiftung 1917 der Provinzialbeamten“ beschafft worden. Weiterlesen

1. Juni 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand LVR-Klinik Bedburg-Hau – Zeichnungen und Abrechnungen von Kriegsanleihen der Beamten und Angestellten, Nr. 23004.

Der Landeshauptmann erließ eine Verfügung an die Kasse der Heil- und Pflegeanstalt Bedburg-Hau. In dieser wurde geregelt, wie die Anstaltskasse mit den Erträgen aus einer Kriegsanleihe, die durch Beamte der Anstalt gezeichnet, jedoch vorschussweise von der Landeshauptkasse bezahlt worden war, zu verfahren hatte. Weiterlesen