2. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Oktober 1918

Die Kriegsamtstellen aus Koblenz, Frankfurt am Main und Münster warben auf einer Konferenz für „Frauenarbeit und Frauenfürsorge im Kriege“.

        Frauenarbeit und Frauenfürsorge im Kriege.
   Am 18. und 19. September fand in Münster eine Ver-
sammlung der Kriegsamtstellen Koblenz, Frankfurt a[m] M[ain] und
Münster mit dem „Nationalen Ausschuß für Frauenarbeit im
Kriege“ unter der Hinzuziehung der interessierten Behörden und
Vereine statt. Vertreter von Ministerien, staatlichen, kommu-
nalen und militärischen Behörden und freien Organisationen
aus dem 8., 18. und 7. Korpsbezirk waren in großer zahl er-
schienen, – ein Beweis daß den Frauenarbeits- und Frauen-
fürsorgefragen des Krieges von allen Seiten lebhaftes Inter-
esse entgegengebracht wird. Der Zweck der Tagung, weiteren
Kreisen Einblick in die Tätigkeit der Frauenreferate bei den
Kriegsamtstellen zu geben, und die Zusammenarbeit mit den
Zivilbehörden, den halbbehördlichen Institutionen und den
Organisationen weiter zu fördern, dürfte durchaus erreicht
sein. Der erste Verhandlungstag war von Referaten über
Wohnungspflege und Kinderfürsorge in ihren Beziehungen
zum Kriegsamt ausgefüllt. Es waren keinerlei Beschluß-
fassungen oder sofort zu erreichende Ziele angestrebt, sondern
es sollten die Grundgedanken der Wohnungspflege und des
Kinderschutzes erneut der Oeffentlichkeit nahe gebracht werden,
was durch rege Aussprache auch gelang. Der zweite Tag mit
seinen Vorträgen über Gewinnung von weiblichen Hilfskräften
für die Etappe und für die Munitionsindustrie verfolgt den
Zweck, eine in diesen Tagen einsetzende erhöhte Anwerbung von
Frauen für das besetzte Gebiet und von Frauen aller
Stände für die Rüstungsindustrie vorzube-
reiten, da der Arbeitsmarkt im Bezirk des 7. Armeekorps zur-
zeit derart hohe Bedarfsziffern aufweist, daß sie nur durch Her-
anziehung aller noch verfügbaren Kräfte beglichen werden
können.

22. Juni 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. Juni 1918

Mehr Anreize für Laubheugewinnung wegen anhaltender Trockenheit

Vermischtes.
Schleiden, 20. Juni. Der gegenwärtige Futter-

mangel wird sich infolge der anhaltenden Trockenheit
in Zukunft noch ernster gestalten. Es ist daher
dringend notwendig, daß die Laubheugewinnung über-
all möglichst erfolgreich durchgeführt wird. Alle Schulen
haben sich in den Dienst dieser vaterländischen Auf-
gabe gestellt, und durchweg ist die Sammlung mit
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18. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Privatschulen“ 1894-1939, A 27, Bl. 55

Die Kriegsamtstelle in Koblenz sucht mit Hilfe dieses Rundschreibens Lehrerinnen, die eine gehobene Arbeit im Büro übernehmen wollen. Der Troisdorfer Bürgermeister Wilhelm Klev vermerkt im Juni, dass es in seiner Gemeinde keine Interessentinnen gibt.

Bewerberinnen
sind hier nicht
vorhanden
z. d. A.
11/6 18
K[lev]

29. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Forstangelegenheiten“ 1917-1925, B 129, Bl. 50-51

Die Kriegsamtstelle in Koblenz, Abteilung Holz erklärt den Bürgermeistern die Bedeutung des Holzes als Rohstoff auch nach dem Ende des Krieges. Die Schwierigkeit läge jedoch im Abtransport des Baustoffes, welcher von den Bürgermeistern dann geregelt werden soll.

17. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Dezember 1917

Im Solinger Gewerkschaftshaus trafen sich die Schlosser, um über den Fortgang der Lohnverhandlungen zu beraten.

     Die Lohnbewegung der Schlosser.
   Eine äußerst zahlreich besuchte Versammlung der Schlosser
und verwandten Berufsgenossen beschäftigte sich gestern nach-
mittag im Solinger Gewerkschaftshause erneut mit der Frage,
wie die eingeleitete Lohnbewegung zu einem guten Ende geführt
werden könnte, Die Versammlung beschloß einstimmig, sich an
das Kriegsamt in Münster zu wenden, das die Fabrikanten
veranlassen soll, in Unterhandlungen einzutreten.

14. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. November 1917

Auf die Verlegung des Sonntags auf einen Wochentag in Bayern reagieren Kirchen und christliche Gewerkschaften mit geharischten Protest. Im Bergischen ist diese Verlegung längst Realität geworden: Sonntags wird gearbeitet, der Mittwoch ist wegen Stromsperrung frei.

Verlegung des Sonntags auf einen
                         Wochentag.
   Der Krieg mit seinen Folgeerscheinungen stellt alles auf
den Kopf. Jetzt kommt aus Bayern die Nachricht, daß das
Kriegsamt in München für die Industriebezirke den Sonntag
auf einen Wochentag verlegt hat. Die Ursache dieser Maß-
nahme soll die Kohlenknappheit sein. Gegen diese neue Ein-
richtung wird aber von den verschiedensten Korporationen
Sturm gelaufen. Sowohl das bischöfliche Ordinat, wie auch
die höchste evangelische Kirchenbehörde erheben lebhaften Pro-
test dagegen, weil „der Tag des Herrn“ von einer weltlichen
Behörde nicht mir nichts dir nichts verlegt werden darf. Die
christlichen Gewerkschaften schließen sich diesem Protest natür-
lich an, während die freien Gewerkschaften mit der Verlegung
einverstanden sein sollen. In einer geharnischten Entschließung
nehmen die christlichen Gewerkschaften gegen die „Entheiligung
des Sonntags“ Stellung. Sie fahren sehr grobes Geschütz auf
und sprechen von „einem Anschlag auf die Ideale und Grund-
sätze des Christentums“, einem „sozialen Unrecht gegen die
Arbeiterschaft“, „der Zerstörung des Familienlebens“ und
der „sittlichen Gefährdung der Jugend“. Die Notwendig-
keit der Sonntagsverlegung wird bestritten, solange noch Kinos
und andere Vergnügungsstätten Kohlen geliefert bekommen.
Die Entschließung ist sowohl der Regierung wie auch dem
bayrischen Landtage mitgeteilt worden.

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25. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. Juli 1917

Aufgaben der Kriegswirtschaftsstelle Schleiden bei der Kohlenversorgung

Bekanntmachung.
Die Kriegsamtsstelle Coblenz hat sich damit ein-
verstanden erklärt, daß die Kriegswirtschaftsstelle
Schleiden die von den Ortskohlenstellen zu erfüllenden
Aufgaben für den Kreis Schleiden erledigt. Die
Kohlenversorgung hat sich auf alle privaten und
gewerblichen Verbraucher des ganzen Kreises zu
erstrecken.
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11. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. Juli 1917

Anträge für Bauvorhaben bei den Kriegsamtsstellen Koblenz und Düsseldorf

Schleiden, 9. Juli. (Wichtig für Bauunter-
nehmer.) Die Bauunternehmer werden durch eine
öffentliche Bekanntmachung der Kriegsamtsstelle Coblenz
darauf hingewiesen, daß sämtliche Anträge auf Ge-
nehmigung von Neubauten und Freigabe von Eisen,
Zement und Dachpappe für den Bereich des 8. Armee-
korps an die Kriegsamtsstelle Coblenz gerichtet werden
müssen, mit Ausnahme der industriellen Bauten im
Regierungsbezirk Düsseldorf und den Kreisen Aachen-
Stadt und Land, Düren, Jülich, Erkelenz, Geilen-
kirchen und Heinsberg, für die die Kriegsamtsstelle
Düsseldorf zuständig ist. Der Wortlaut der Bekannt-
machung ist in den amtlichen Kreisblättern abgedruckt.
Aus der Bekanntmachung ist zu ersehen, von welcher
Stelle die erforderlichen Formulare bezogen werden
können. Der Wortlaut der Bekanntmachung kann
auch bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern
und Polizeibehörden eingesehen werden.

4. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. Juli 1917

Bewerbungen für den vaterländischen Hilfsdienst

Vermischtes.
Schleiden, 1. Juli. In letzter Zeit sind dem

Kriegsamt mehrfach Zuschriften zugegangen, in denen
hilfsdienstpflichtige und andere Personen sich zur Ver-
wendung im vaterländischen Hilfsdienst dem Kriegs-
amt zur Verfügung stellen oder um Vermittelung
einer Beschäftigung im Hilfsdienst bitten. Es muß
daher darauf hingewiesen werden, daß das Kriegs-
amt selbst sich unmöglich mit derartigen Anerbietungen
und Gesuchen befassen und sie daher nur an die zu-
ständigen Stellen weiterleiten kann, wodurch für das
Kriegsamt eine unnötige Geschäftserschwerung, für die
Gesuchsteller aber eine Verzögerung in der Erledigung
ihrer Gesuche erwächst. Es wird daher dringend
ersucht, solche Gesuche und Anerbietungen entweder
an die zuständige Kriegsamtsstelle oder Hilfsdienst-
meldestelle zu richten, die zu ihrer Behandlung zu-
ständig sind.

16. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Juni 1917

Genehmigung von Bauanträgen durch die Kriegsamtstelle Koblenz wegen Baustoffmangel

– Die Knappheit an Baustoffen, vor allem aber
die Ueberlastung der Eisenbahnen und schließlich auch
der Mangel an Arbeitskräften, zwingen zur äußersten
Einschränkung der Bautätigkeit. Zu diesem Zweck
hat das Stellv[ertretende] Generalkommando des 8. Armee-
korps angeordnet, daß Bauarbeiten jeglicher Art vom
15. Juni 1917 an nur noch mit Genehmigung der
zuständigen Kriegsamtsstelle begonnen oder fortgeführt
werden dürfen. Von dieser Verordnung werden die
Bauarbeiten nicht betroffen, die durch Aufnahme in
die Bauliste des Kriegsamts als allerdringlichste
Kriegsbauten anerkannt sind.

9. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Juni 1917

Verordnung über die Genehmigung einer Baumaßnahme durch die Kriegsamtsstellen

Stellv[ertretendes] Generalkommando
8. Armeekorps
Abt[eilung] V. W.  N[umme]r 3421.
Verordnung
über
Anmeldung und Ausführung von Bauarbeiten.
Auf Grund des § 9 b des Ges[etzes] über den Belagerungs-
zustand vom 4. Juni 1851 wird angeordnet:
1. Bauarbeiten jeglicher Art dürfen vom 15. Juni
1917 ab nur mehr mit Genehmigung, die durch die zu-
ständige Kriegsamtsstelle zu erwirken ist, begonnen oder
fortgeführt werden. Zur Einholung dieser Genehmigung
ist eine Anmeldung auf einem bestimmten Formblatt nötig.
Dieses ist für die Städte Coblenz, Cöln, Aachen, Trier und
Bonn von den betr[effenden] Baupolizeiämtern, für den übrigen Bereich
des 8. A[rmee] K[orps] von der zuständigen Kriegsamtsstelle zu beziehen
und in zweifacher Ausfertigung für jedes einzelne Bauwerk den
Ausgabestellen wieder einzureichen.
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6. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. Juni 1917

Militärische Nutzung privater Fuhrwerke für den Holztransport

Vermischtes
Schleiden, 4. Juni. Die Kriegsamtsstelle Coblenz
gibt bekannt: “Das Holz unserer Wälder ist für die
Führung des Krieges unentbehrlich. Es dient nicht
nur unmittelbar, sondern vor allem mittelbar für den
Betrieb der Gruben, zu Holzfaserstoff, für Sprend-
mittel usw. den Heereszwecken. Leider ist wegen
Mangel an gewerbsmäßigem Fuhrwerk die Abfuhr
äußerst schwierig und das stellv[ertretende] Generalkommando
8. A. K. hat sich daher veranlaßt gesehen, durch die
Verordnungen vom 21.3.17. V. W. 1356 u[nd] v[om]
11.5.17. V. W. 3569 die Heranziehung privater
Fuhrwerke, nebst Fuhr- und Begleitmannschaften, –
auch Einspänner und Ochsengespanne -, wenn nötig
im Wege des Zwanges zu ermöglichen. Die letztge-
nannte Verordnung gibt der Kriegsamtsstelle die
Möglichkeit, direkt oder durch Beauftragte die nötigen
Fuhrwerke anzufordern und das Entgeld in Zweifel-
fällen festzusetzen. Berufung gegen die Verordnung
der Kriegsamtstelle ist nicht vorgesehen. Im Weige-
rungsfall werden Besitzer, Führer oder Begleitmann-
schaft mit Gefängnis bis zu 1 Jahr, bei Vorliegen
mildernder Umstande mit Haft oder Geldstrafe bis zu
1500 Mark bestraft. Von dem gesunden vater-
ländischen Sinn der Bevölkerung kann erwartet werden,
daß sie der Durchführung dieser Maßregel keine
Schwierigkeiten entgegensetzt und es nicht auf Be-
strafung ankommen läßt. Selbstverständlich wird stets
die nötige Rücksicht genommen namentlich darauf,
daß der landwirtschaftliche Betrieb unter den Anord-
nungen nicht leidet.

16. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. November 1916

Die Einrichtung einer Außenstelle des Kriegsamtes in Düsseldorf

Ein Kriegsamt für den Rhein[isch]-Westfälischen
                     Industriebezirk.
   Die Ausführung der beabsichtigten Anordnung der Zivildienst-
pflicht und die damit beabsichtigte Zusammenfassung aller pro-
duktiven Kräfte während des Krieges wird die Einrichtung von
Kriegsämtern in der Provinz notwendig machen. Diese sollen
im allgemeinen den bestehenden Generalkommandos angegliedert
werden und ihren Sitz an deren Standort erhalten. Nur für den
rheinisch-westfälischen und den luxemburgisch-lothringi-
schen Industriebezirk wird es nicht für zweckmäßig gehalten, die
Außenstellen nach Münster und Koblenz zu legen. Man beabsichtigt
daher im Interesse einer engeren Fühlung zwischen Kriegsamt und
der Industrie und der Erleichterung und Vereinfachung des Ge-
schäftsverkehrs solche Außenstellen des Kriegsamts in Metz und in
Düsseldorf einzurichten. Ueber die Besetzung der Stellen kann
noch nichts gesagt werden, da sich die Erwägungen über die Rege-
lung der Personalfrage noch in der Schwebe befinden. Dagegen ist

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