Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. September 1914
Finanzielle Hilfeleistung für die Hinterbliebenen der eingezogenen Soldaten
Bekanntmachung.
Nachdem durch Beschluß des Kreisausschusses die nach den
Gesetzen vom 22. Februar 1888 und 4. August 1914 zu ge-
währenden Unterstützungen für die Angegörigen der zum Kriegs-
dienste einberufenen Bewohner des Kreises festgesetzt worden sind,
können die Beiträge halbmonatlich bei den Gemeindekassen erhoben
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