19. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. September 1918

In Ohligs besprachen sich Vertreter der Betriebs- und Ortskrankenkassen mit Repräsentanten der Gemeinden des Landkreises Solingen über einen möglichen Beitrag der Krankenkassen zur Behebung der Wohnungsnot, insbesondere in Hinsicht auf die Unterstützung gemeinnütziger Baugenossenschaften

      Wohnungsfragen.
   Am Montagnachmittag fand in Ohligs im Hotel Kanzler
eine Sitzung der Betriebs- und Ortskrankenkassen des
Kreises Solingen statt, an der auch die Vertreter der Versicherungs-
ämter Solingen-Stadt und -Land, sowie die Bürgermeister bezw.
Beigeordneten der in Frage kommenden Gemeinden teilnahmen.
Herr Landesrat Dr. Mewes von der Landesversicherungsanstalt
Rheinprovinz in Düsseldorf sprach über: „Die Bedeutung des Klein-
wohnungsbaues, insbesondere der gemeinnützigen Bautätigkeit, für
die Krankenkassen“. An einem günstigen Gesundheitszustand unserer
Bevölkerung sind die Krankenkassen als die hauptsächlichen Träger
unserer Versicherungsgesetzgebung lebhaft interessiert. Schon lange
Zeit hatte man erkannt, daß die Wohnungsverhältnisse für die
Gesundheit der Menschen von ausschlaggebender Bedeutung sind.
Eine große Anzahl von Krankheiten, vor allem die Tuberkulose sind
eigentliche Wohnungskrankheiten. Seit längeren Jahren sei man
daher lebhaft um die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse,
namentlich der kinderreichen Familien, bemüht und habe auch be-
reits vor dem Kriege ganz günstige Resultate erzielt. Der Krieg
und die damit in Zusammenhang stehende Lahmlegung der Bau-
tätigkeit – soweit der Wohnungsbau in Frage kommt – habe nun
bereits in den Bezirken mit lebhafter Kriegsindustrie eine ziemliche
Wohnungsnot geschaffen. Aber auch in den ländlichen Gemeinden
seien die Verhältnisse vielfach nicht besser. Es ist daher dringend
erforderlich, daß rechtzeitig hiergegen die notwendigen Maßnahmen
in die Wege geleitet werden. Der Wohnungsbau in der Uebergangs-
zeit und in den ersten Jahren nach dem Kriege wird aber nur mit
erheblichen Bauzuschüssen möglich sein, die von Reich, Staat und
Gemeinden aufzubringen sein werden. Wie diese Zuschüsse aufzu-
bringen sind und in welcher Höhe dieselben gegeben werden können,
steht noch nicht fest, jedoch sind darüber in kurzer Zeit vom Staats-
kommissar für das Wohnungswesen bestimmte Richtlinien zu er-
warten. Da die Baukosten 200 Prozent und noch mehr die Frie-
denspreise übersteigen, werden die Zuschüsse in erheblicher Höhe
nötig sein, da sonst die Mieten unerschwinglich werden. Für die
Erstellung von neuen Wohnungen wird in der ersten Zeit die private
Bautätigkeit nur in verschwindend geringem Umfang in Frage
kommen. In der Hauptsache wird diese Aufgabe durch die gemein-
nützige Bautätigkeit zu lösen sein. Bisher wurden die für diese
Art Wohnungsbau erforderlichen Gelder zum allergrößten Teil durch
die Landesversicherungsanstalten aufgebracht. Bei dem großen Um-
fang, den die gemeinnützige Bautätigkeit in der Uebergangszeit und
nach dem Kriege annehmen wird, reichen hierzu die Mittel der
Landesversicherungsanstalten allein nicht aus und müssen auch
andere Stellen, die lebhaft an gesunden Wohnungsverhältnissen der
Bevölkerung interessiert sind, sich an der Aufbringung dieser Mittel
beteiligen. Neben den Berufsgenossenschaften als Träger der Un-
fallversicherung, kommen hier in der Hauptsache die Krankenkassen in
Betracht. Bisher haben nach der Richtung hin die Krankenkassen
ziemlich versagt. Nur ganz wenige Kassen haben nach den getroffenen
Feststellungen dafür bis jetzt Gelder ausgeliehen. Dieses müsse
anders werden und sollten die Kassen in ihrem eigensten Interesse
die verfügbaren Mittel, soweit wie möglich, dem gemeinnützigen
Wohnungsbau zuführen.

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12. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Juli 1918

Honorare für Kassenärzte

                        Kassenarzthonorare von heute.
   Der Hauptverband deutscher Ortskrankenkassen hat eine Umfrage
darüber veranstaltet, welche Jahreseinnahmen die Kassenärzte bei
den gegenwärtigen Honoraren erzielen. Nach den Ermittelungen
erhielten einige Aerzte von den Ortskrankenkassen in Kassel 27 800 M[ar]k,
Leipzig 22 000 M[ar]k, Lübeck 16 000 M[ar]k, Magdeburg 17 500 M[ar]k, Mün-
chen 19 800 M[ar]k usw. In Essen erzielte im Jahre 1917 ein Arzt die
Summe von 61 503 M[ar]k an Kassenhonorar. Dann folgen im Essener
Bezirk drei Aerzte mit je 50 000 M[ar]k, zwei mit 48 000 M[ar]k usw.
Im Durchschnitt hatte jeder 12 000 M[ar]k. Dazu kommen noch die
Einnahmen von andern Krankenkassen, Trägern der Unfall- und
Invalidenversicherung, von Gemeinden, aus der Privatpraxis usw.
Die Krankenkassen vertreten die Absicht, die von den Aerzten ver-
langten Teuerungszulagen nur dann zu gewähren, wenn der ein-
zelne Arzt weniger als 13 000 M[ar]k an Honorar erzielt. – Zu dieser Notiz

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6. Mai 1915

6.5.15 Hilden,16.5.15 Hilden

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 6.5.1915

Stadtverordnentensitzung Hilden

Aus der Umgegend.
Aus der Gemeindeverwaltung.
Hilden, 5. Mai. Am Freitag, 7. Mai, nach-
mittags 5 Uhr, findet im Rathause eine Sitzung
der Stadtverordneten statt. Außer der Wahl von
Mitgliedern verschiedener Kommissionen soll
unter anderm über folgende Punkte Beschluß
gefaßt werden: Niederschlagung der Gemeinde-
steuern von zur Fahne einberufenen Steuer-
pflichtigen; Antrag der Allgemeinen Orts-
krankenkasse auf Übernahme von rückständigen
Krankekassen-Beiträgen von zur Fahne einbe-
rufenen Arbeitgebern.

3. Oktober 1914

Beitragserhöhungen der Krankenkassen.

Allgemeine Orts-Krankenkasse für den
Kreis Schleiden.
Bekanntmachung.
Zufolge des Kriegs Notgesetzes vom 4. August d[ie]s[en] J[ahre]s sind
die Beiträge zu unserer Kasse von 3 % auf 4 ½ % zu erhöhen
und nur die Regelleistungen – das sind laut § 14 unserer
Statuten Krankenhilfe und Zahlung von Kranken-, Wochen- und
Sterbegeld – seitens der Kasse zu gewähren. Das Gesetz tritt
für unsere Kasse mit Rückwirkung vom 1. September d[iesen] J[ahre]s
ab in Kraft.
Schleiden, den 30. September 1914.
Der Vorstand.

 

 

26. August 1914

BAST_26_08_1914_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. August 1914

Einschränkung von Leistungen der Allgemeinen Ortskrankenkasse Solingen (AOK) wegen des Krieges

Bekanntmachung.
      Nach dem Notgesetz, betreffend die Sicherung der
Leistungsfähigkeit der Krankenkassen, haben die Mitglieder
der Krankenkassen nur noch Anspruch auf die Regel-
leistungen.
      Die nachfolgenden Unterstützungen werden daher von
uns nicht mehr gewährt:
       1. Krankengeld für die ersten 3 Tage, wenn die
          Krankheit länger als 2 Wochen dauert,
       2. erhöhtes Hausgeld,
       3. Taschengeld,
       4. Hebammengebühr,
       5. Stillgeld.
     Solingen, den 26. August 1914.                         
               Allgemeine Ortskrankenkasse Solingen.
Der Vorstand. I. A.: Meyer, Vorsitzender.