Stadtarchiv Troisdorf, „Schulverwaltung“ 1915-1919, B 81, Bl. 152
Das vorliegende Dokument diente als Vorlage für ein Schreiben, dass an alle Schulsammelleiter gesendet werden sollte. Das Schreiben wurde von Landrat Adolf von Dalwigk in Auftrag gegeben. Die Schulsammelleiter waren damit beauftragt das Sammeln von wertvollen Rohstoffen und Naturmaterialien zu betreuen. Die Schulkinder wurden durch diese Sammelaktionen für den Kampf an der Heimatfront mobilisiert.
Für die Fettgewinnung sollten unter anderem Obstkerne eingesammelt werden, aus denen Öl gepresst wurde. Die besondere Breite der einzusammelnden Materialien zeigt sich an dem Aufruf zum Einsammeln von ausgekämmtem Frauenhaar. Da man Kamelhaar schon kurz nach Kriegsbeginn nicht mehr einführen konnte, wich man auf Frauenhaare für die Herstellung von Treibriemen und Filzdichtungen, insbesondere für U-Boote, zurück.
Der Landrat Siegburg, den 29. September 1917
Abt. Kreisbauamt
No. 2503.
In der gegenwärtigen Zeit muß besonders
Augenmerk auf das Einsammeln von Obstkernen,
Eicheln, Kastanien und dergl. mehr gerichtet werden.
Es empfiehlt sich zu versuchen, die ge-
sammelten Kerne pp möglichst unentgeltlich zu
erlangen. In denjenigen Fällen wo das jedoch
nicht erreichbar ist, sind nachstehende Preise zu
zahlen:
1). Kerne des Steinobstes 10 Pfennig für 1 Kilo
2). Kürbiskerne 15 Pfennig für 1 Kilo
3). Zitronen- und Apfelsinenkerne 35 Pfennig für 1 Kilo
4). Kastanien 10 Pfennig für 1 Kilo
5). Eicheln 13 ,, ,, 1 Kilo
6). Für gut erhaltene Kork 1 bis 4 Pfennig je Stück je nach Güte
7). ,, Korkabfälle 40 Pfennig für 1 Kilo
8). Glühlampensockel gut erhalten für 1 Stück 10 Pfennig
9). Weißblechabfälle 50,00 Mark für 1000 kg.
Endlich verdient die Sammlung der
ausgekämmten Frauenhaare zwecks Herstellung
von Treibriemen und Filz für dringende kriegswirt-
schaftliche Zwecke besondere Beachtung.
Ich empfehle in allen Schulen möglichst
an einem Tage in der Woche das Einsammeln des
ausgekämmten Haares durchführen zu wollen. Zur
Lagerung und Aufbewahrung der Haare wird zweck-
mäßig eine Kiste beschafft. Die Anschaffungskosten
der Kiste können mit in die Rechnung gestellt werden.
Für 1 kg. Frauenhaare können 14,00 Mark gezahlt werden.
[An] sämtliche Herrn Schulsammelleiter o.a. [Unterschriften]